ZUM SEITENANFANG
Die KZV Nordrhein bei Facebook

Der KZV-Auftritt bei Facebook: aktuell, informativ und unterhaltsam!

Der Auftritt der KZV Nordrhein bei Facebook ist das Ergebnis zahlreicher Gespräche mit jungen Zahnärzten, Studenten, Assistenten, Angestellten und frisch Niedergelassenen. Wir freuen uns auf Ihre Kommentare!

Hier geht es direkt zur KZV Nordrhein auf Facebook.

 

DER ZAHNÄRZTE-BLOG: DENTISTS4DENTISTS

Der Zahnärzte-Blog „dentists4dentists“ richtet sich speziell an junge Zahnärzte – Assistenten, Angestellte, frisch Niedergelassene – und Studierende der Zahnmedizin. Im Blog informieren und diskutieren Zahnärztinnen und Zahnärzte unabhängig und neutral. 

News

Aktuelle Nachrichten, Trends und Entwicklungen

 

Betrügerische E-Mails im Umlauf – Hier lesen Sie mehr

Tag der Zahngesundheit 2023 – Hier lesen Sie mehr

Secunet- und RISE-Konnektoren: Laufzeitverlängerung – Hier lesen Sie mehr

„Zähne zeigen“ – läuft! – Hier lesen Sie mehr

Wichtiges Update KoCo-Konnektor – Hier lesen Sie mehr

Kostenstrukturerhebung für das Jahr 2022 – Hier lesen Sie mehr

Kampagne „Zähne zeigen“ – weiter so! (Video) – Hier lesen Sie mehr

Finanzierungsfestsetzung des BMG zur TI (Einreichung bis 04.10.2023!) – hier lesen Sie mehr

gematik: Informationen zur Laufzeitverlängerung – hier lesen Sie mehr

Umfrage: Unerwünschte Ereignisse in der zahnärztlichen Versorgung – Hier lesen Sie mehr

Umfrage: Versorgung von Patienten mit medikamentenassoziierten Kiefernekrosen – Hier lesen Sie mehr

Finanzierung der Telematikinfrastruktur – Hier lesen Sie mehr

Kampagnenstart: Zahnärzte müssen Zähne zeigen! – Hier lesen Sie mehr

„Zähne zeigen“ für eine präventionsorientierte Patientenversorgung – Hier lesen Sie mehr

Angabe der Zahnarztnummer bei Abrechnung unbedingt erforderlich – Hier lesen Sie mehr

Zahnärzte helfen Opfern von häuslicher Gewalt – Hier lesen Sie mehr

KZV Nordrhein: Sonderinformationsdienst zur Einführung der ZANR – Hier lesen Sie mehr

Einführung der Zahnarztnummer (ZANR) ab 1. Januar 2023 – Hier lesen Sie mehr

Kooperationsverträge mit stationären Pflegeeinrichtungen – Wir informieren Sie! – Hier lesen Sie mehr

Alle News zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz – Hier lesen Sie mehr

———————————————————————————————————————————————————————
   

Betrügerische E-Mails im Umlauf

Aktuell werden betrügerische E-Mails, die angeblich von namhaften Dentaldepots stammen, versendet, wovor wir Sie dringend warnen möchten.

Im Umlauf sind falsche Rechnungen oder vermeintliche Sonderangebote, die mitunter von authentisch wirkenden Absender-Domains versandt werden. So nutzen die Betrüger in einem Fall unter anderem die E-Mail-Adressen bestellung(at)gerldental.com oder info(at)gerldental.com. Beide Adressen sowie die Domain gerldental.com stehen jedoch nicht in Verbindung mit dem Unternehmen Gerl Dental. Das Unternehmen ist unter der Domain gerl-dental.de und gerl-dental.com zu erreichen. Eine offizielle E-Mail-Adresse der Firma lautet etwa: info@gerl-dental.de

Andere Dentaldepots berichten von ähnlichen Betrugsfällen, sodass Sie auch dort aufmerksam sein sollten.

Sollten Sie E-Mails von den genannten oder anderen unbekannten Adressen erhalten, sollten Ihnen Rechnungen für nicht-getätigte Bestellungen gestellt oder vermeintliche Sonderaktionen angeboten werden, gehen Sie auf keinen Fall darauf ein. Öffnen Sie zudem keine Anhänge, klicken Sie nicht auf in der E-Mail enthaltene Links und antworten Sie nicht der Absenderadresse.

Sollten Sie unsicher sein, ob eine E-Mail authentisch ist, nehmen Sie direkt Kontakt zum jeweiligen Dentaldepot über die Ihnen bekannten Telefonnummern oder E-Mail-Adressen auf und erkundigen Sie sich dort, ob die erhaltene E-Mail echt ist oder nicht.

Quelle: Zahnärztekammer Nordrhein

Bild Startseite: AdobeStock / Elnur

   

Tag der Zahngesundheit 2023

Gesund beginnt im Mund – für alle!

Am 25. September ist es wieder so weit: Der Tag der Zahngesundheit wird bundesweit mit Veranstaltungen auf das Thema Mund- und Zahngesundheit aufmerksam machen. Zahnärzte sowie Landesarbeitsgemeinschaften, Krankenkassen und Gesundheitsämter organisieren auch in Nordrhein zu diesem Anlass Aktionen, um ein breites Publikum mit vielen Informationen, aber auch mit Spiel und Spaß über wichtige Themen der Zahngesundheit und Zahnpflege und zum Motto des Zahngesundheitstages aufzuklären.

Thematischer Schwerpunkt
In diesem Jahr stehen die Schwierigkeiten vulnerabler Gruppen im Focus, für die eine selbstständige Mundhygiene und eigenverantwortliche Erhaltung der eigenen Mundgesundheit schwierig ist. Das Motto lautet deshalb: „Gesund beginnt im Mund – für alle!“ Die Angehörigen vulnerabler Gruppen stehen in puncto Zahnvorsorge und Zahngesundheit vor großen Herausforderungen. Denn wie sehr ein Mensch sich um die eigene Gesundheit kümmern kann, hängt von vielen Faktoren ab. Fortgeschrittenes Alter, Pflegebedarf, eine psychische Erkrankung und manche Formen der körperlichen oder geistigen Behinderung können die Selbstfürsorge erschweren. So zeigen viele Untersuchungen, dass die Mundgesundheit bei Menschen mit Pflegebedarf und bei Menschen mit Handicap im Durchschnitt schlechter ist als die der restlichen Bevölkerung. Hindernissen beim Zugang zu einem gesunden Lebensstil und einer Gesundheitsvorsorge begegnen auch Menschen in prekären sozialen Lebenslagen, etwa Geflüchtete, Obdachlose oder von Armut betroffene Menschen. In Deutschland sind knapp 17 Prozent der Bevölkerung armutsgefährdet, vor allem Menschen mit niedrigem Bildungsstand, Alleinerziehende sowie Familien mit drei oder mehr Kindern und Alleinstehende. Umso wichtiger ist es, die Öffentlichkeit für die Problematik der Zahngesundheit von vulnerablen Bevölkerungsgruppen zu sensibilisieren.

Aktionen in Nordrhein
Die nordrheinische Zentralveranstaltung zum „Tag der Zahngesundheit“ wird dieses Jahr von der Bonner Zahnärzteschaft ausgerichtet. Am 22. September ab 12.00 Uhr stehen Zahnärzte an einem Infostand in der Bonner City auf dem Münsterplatz einem interessierten Publikum zu allen Fragen rund um die Zahngesundheit zur Verfügung. Mit dabei ist auch der „Arbeitskreis Jugendzahnpflege der Bundesstadt Bonn e. V.“ Da nach der Corona-Pandemie bei Kindergarten- und Schulkindern in puncto Aufklärung zum Thema Zahngesundheit und Zahnhygiene ein großer Nachholbedarf besteht, sollen bei der Bonner Aktion besonders die jungen Patienten angesprochen werden. Hauptattraktion der Veranstaltung ist ein Kariestunnel, in dem mithilfe einer Indikatorflüssigkeit sowie fluoreszierender Lichtquellen Beläge auf den Zahnoberflächen der Kids aufgespürt werden können. Anschließend gilt es, die Plaque unter fachkundiger Anleitung der anwesenden zahnmedizinischen Experten gründlich zu entfernen. Ein Glücksrad, bei dem es bei richtig beantworteten Fragen zur Zahngesundheit kleine Preise zu gewinnen gibt, sowie ein Ballonkünstler und ein Zauberer sorgen für Spaß und spannende Unterhaltung.

In der Landeshauptstadt Düsseldorf stehen Obdachlose und bedürftige Menschen im Mittelpunkt einer Aktion der lokalen Zahnärzteschaft, die am Samstag, dem 23. September 2023, in verschiedenen Obdachlosen-Cafés und in der Altstadt-Armenküche auf dem Burgplatz stattfindet. Hier geht es vor allem um eine Anleitung zur richtigen Zahnpflege.

Im bergischen Land wird der „Tag der Zahngesundheit“ mit gleich drei Veranstaltungen begangen. In Solingen, Wuppertal und Remscheid werden Kindergarten- und Grundschulkinder altersgerecht in Sachen Zahnputztechnik und zahngesunder Ernährung unterwiesen. Dabei kommt auch der Spaß nicht zu kurz. Die Solinger Kids sind dazu eingeladen, den Zahngesundheitstag im „TIKI Kinderland“ zu feiern. Auch hier kommt ein Kariestunnel zum Einsatz. Außerdem stehen eine Station mit gesunden Snacks und Lebensmitteln, eine Zahnbürsten- und eine Malstation bereit. Neben kleinen Tombola-Gewinnen wird es auch Äpfel für die Kleinen geben. Außerdem können die Spielgeräte des Kinderlandes nach Herzenslust ausprobiert werden. In Wuppertal stellt ein gemeinsamer Ausflug ein attraktives Rahmenprogramm für die zahnmedizinische Aufklärung und Vermittlung von Zahnhygienetechniken dar.

Aktionskreis Tag der Zahngesundheit / Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein

Bild Startseite: Adobe Stock / SewcreamStudio

   

Secunet- und RISE-Konnektoren: Laufzeitverlängerung

gematik hat Zulassung erteilt

Die gematik hat die Laufzeitverlängerung für Konnektoren der Unternehmen secunet und RISE zugelassen. Für Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser, in denen ab diesem Jahr das Konnektorzertifikat von Modellen dieser Hersteller abläuft, ist damit die Möglichkeit gegeben, die Konnektorlaufzeit um zwei Jahre ohne Austausch der Hardware zu verlängern. Die Laufzeitverlängerung beider Hersteller ist als ein Software-Update für den Konnektor konzipiert. Für Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser ändert sich am bestehenden Setup nichts, sie erhalten das Update bei ihrem Vertragspartner bzw. dem Dienstleister vor Ort (DVO).

Da die Gültigkeit der Zertifikate im Konnektor gemäß den Sicherheitsvorgaben in der Telematikinfrastruktur nach fünf Jahren abläuft, sind in diesem Jahr erstmalig Konnektoren der Hersteller secunet und RISE von einem Zertifikatsablauf betroffen. Neben dem Austausch existiert nun mit der Laufzeitverlängerung eine weitere Möglichkeit, um an die TI angebunden zu bleiben. Im kommenden Jahr wird als dritte Anbindungsmöglichkeit an die TI zudem das TI-Gateway zur Verfügung stehen.

Wichtig für Praxen, Apotheken und Krankenhäuser ist es jetzt zu beachten, dass neben den Konnektor-Zertifikaten auch andere TI-Komponenten ablaufen können. Die gematik empfiehlt deshalb, zeitnah – unter Zuhilfenahme der Informationen auf der TI-Themenseite der gematik oder gemeinsam mit dem DVO – zu überprüfen, wann die Betriebszeit der verwendeten Komponenten abläuft, damit anschließend über mögliche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der TI-Anbindung gesprochen werden kann.

gematik

Bild Startseite und diese Seite: Adobe Stock / MQ-Illustrations

   

„Zähne zeigen“ – läuft!

Nordrhein: Spitzenplatz mit großem Engagement 

Seit dem Start am 1. Juni 2023 mobilisiert die Kampagne „Zähne zeigen“ der KZBV immer mehr Zahnärzte, Praxisteams und Patienten gegen das GKV-Spargesetz und die Budgetierung. Die nordrheinischen Praxen haben mit großem Engagement und dank der Unterstützung der KZV Nordrhein bereits viele Patienten auf „zaehnezeigen.info“ aufmerksam gemacht.

Seit Juni weist bundesweit in Zahnarztpraxen ein bunter Mix aus Informationsmaterialien unter dem Motto „Zähne zeigen“ auf die Folgen des GKV-Spargesetzes hin. Zentrale Botschaften lauten „Von dieser Gesundheitspolitik bekommt man Zahnfleischbluten, Herr Lauterbach“, „Versorgung örtlich betäubt“ und „Diagnose Sparodontose“.

Nach dem von einer gut besuchten Demonstration in Köln begleiteten (RZB 7-8/2023) und erfolgreichen Beginn geht es jetzt darum, die Kampagne auf hohem Niveau stetig weiterzuführen. Alle Praxen haben ein von der KZBV mit einer Agentur entwickeltes Paket mit vielfältigem Material bekommen. Es wurde von der KZV Nordrhein mit einer Kampagnenvariante des eigenen beliebten Patientenbestellblocks noch um ein sinnvolles „Tool“ ergänzt. Überall in den Praxen hängen außerdem Plakate mit den zentralen Botschaften. Zahnärzte und ZFA nutzen die Kampagnen-Buttons und das Kampagnenmotto mit dem QR-Code der Kampagnen-Website wird auf Briefe usw. aufgestempelt! 

Preiswürdiges „Zähne zeigen“
Die KZV Nordrhein unterstützt die Kampagne mit einem breiten Spektrum von Medien, Materialien und Ideen: Vom RZB, „www.kzvnr.de“ und dem Blog DENTIST4DENTIST über den Infodienst ID bis zur Gestaltung der von der KZV versendeten E-Mails. Dazu steht „Zähne zeigen“ auch beim Auftritt der KZV Nordrhein bei Facebook und neuerdings auch bei Instagram im Mittelpunkt, wo die Zahl der Abonnenten seitdem stetig und deutlich zunimmt.

Auf Initiative der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit wurde ein Wettbewerb ins Leben gerufen, bei dem Preise gewinnen kann, wer auf einem Foto die Zähne zeigt – möglichst grimmig! (Beispiele in RZB 7-8/2023, S. 10). In der Herbstausgabe der Patientenzeitschrift „ZahnZeit“ werden die Leser ab Mitte September ebenfalls über die Folgen der Sparpolitik von Minister Lauterbach informiert. Über Lesezirkel-Beihefter wird so ein Millionenpublikum in Cafés, Fitness-Studios, Arztpraxen und natürlich beim Friseur erreicht.

Einsatz hat sich bereits ausgezahlt
Die nordrheinischen „Öffentlichkeitsarbeiter“ sind zu Recht stolz auf das, was bereits jetzt geleistet wurde. So hat die KZBV alle bundesweit an der Kampagne Beteiligten bereits am 7. Juli begeistert über die nordrheinische Idee informiert, einen Patienten-Bestellzettel für die Kampagne zu entwickeln, mit dem über einen QR-Code auf die Kampagnen-Website geleitet wird. Laut Presseabteilung der KZBV handelt es sich um „ein hervorragendes Beispiel für eine patientenwirksame line extension der Kampagnenmaterialien. Der Terminzettel verstärkt auf einfache Weise die Patientenansprache und erinnert diese an ‚ihre Stimmabgabe‘ via ‚zaehnezeigen.info‘.“

Bestätigt wird der Erfolg des nordrheinischen Engagements auch durch das Monitoring der Website-Besucher. Die dazu von der KZBV beauftragte Agentur „Medium“ liefert nach Regionen differenzierte Zahlen: Danach lagen die Nordrheiner von Beginn an in einem knappen Rennen mit Hessen „gemeinsam einsam“ an der Spitze, liegen seit August sogar an der Spitze und haben sich im Laufe des Monats deutlich weiter nach vorne abgesetzt.

Weitere Aktionen sind bereits in Planung. Seien Sie gespannt!

Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein (Dr. Uwe Neddermeyer, 31.08.2023)

Bild Startseite: Adobe Stock / pavel1964

   

Wichtiges Update KoCo-Konnektor

Die KZBV informiert: Akuter Handlungsbedarf für Update

Für alle Konnektoren des Herstellers KoCo Connector GmbH gibt es akuten Handlungsbedarf. Die dringende Empfehlung des Herstellers ist, die Geräte auf die Firmware-Version 5.1.8:2.0.0 bzw. 5.1.8:4.0.0 zu updaten.

Das Update ist erforderlich, weil im Rahmen der durchgeführten kontinuierlichen Überprüfung der IT-Sicherheit des Konnektors eine potenzielle Schwachstelle entdeckt worden ist. Mit dem Update wird diese geschlossen. Die Version 5.1.8 wird laut Hersteller am 1. September 2023 auf dem KSR bereitgestellt und bei aktivierter Auto-Update-Funktion automatisch auf dem Konnektor installiert und aktiviert. Zahnarztpraxen, die den automatischen Updateprozess deaktiviert haben, müssen die Version 5.1.8 manuell installieren und aktivieren.

Aufgrund der Wichtigkeit dieser Firmwareversion wurde von der gematik eine Einspielfrist festgelegt:

  • KoCoBox Med+ mit der Firmware 5.1.8:2.0.0 (G3 Konnektor): 08.11.2023
  • KoCoBox Med+ mit der Firmware 5.1.8:4.0.0 (G4 Konnektor): 15.11.2023

Bitte beachten:
Nach dieser Frist trennt der Konnektor automatisch den Zugang zur TI, sodass eine Arbeit mit den Diensten und Anwendungen der TI nicht mehr möglich ist. Ein erneuter Zugang zur TI ist erst dann möglich, wenn die neue Version eingespielt worden ist. Befindet sich der Konnektor im Offline-Modus, ist dafür zwingend ein Vor-Ort-Einsatz eines DVO erforderlich.

Zahnarztpraxen sollten daher das Update unverzüglich nach Verfügbarkeit einspielen bzw. die erfolgreiche Durchführung des Auto-Updates im Konnektor überprüfen, um weiterhin mit der TI arbeiten zu können und zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Weitere Informationen zum Konnektor-Update hat der Hersteller auf einer Themenseite zur Verfügung gestellt:

KoCo Connector GmbH: Fachportal TI-Konnektor-Update

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (30.08.2023)

Bild Startseite: Adobe Stock / MQ-Illustrations

   

Kostenstrukturerhebung für das Jahr 2022

Statistisches Bundesamt: Repräsentative Untersuchung bei Arzt- und Zahnarztpraxen

Das Statistische Bundesamt (DESTATIS) führt auf der Grundlage des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik in Kürze eine repräsentative Untersuchung zur Kostenstruktur bei Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Praxen von psychologischen Psychotherapeuten durch. Die Erhebung bezieht sich auf das Jahr 2022. Ziel der Erhebung ist es, die in den Praxen erzielten Einnahmen und die dafür erforderlichen Aufwendungen sowie deren Zusammensetzung darzustellen.

Die für die Erhebung auskunftspflichtigen Praxen werden mittels einer Zufallsstichprobe ausgewählt. Um dabei die Belastung möglichst gering zu halten, werden bundesweit höchstens 7 Prozent der Praxen befragt. Das Ergebnis wird dann auf die Gesamtheit aller Praxen hochgerechnet. Um zuverlässige und aktuelle Ergebnisse zu gewinnen, die den hohen Anforderungen an die Qualität und Aktualität der Daten genügen, sieht das Gesetz für diese Erhebung eine Auskunftspflicht vor.

Die Ergebnisse dienen u. a. der Erstellung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und der berufspolitischen Arbeit von Verbänden und Kammern. Sie eröffnen aber auch den Praxen selbst die Möglichkeit, betriebswirtschaftliche Vergleiche durchzuführen und damit Ansatzpunkte für Rationalisierungs- oder Verbesserungsmaßnahmen zu erkennen. Die entsprechenden Heranziehungsbescheide mit den Zugangsdaten zu den Online- Fragebogen werden vom Statistischen Bundesamt im Oktober 2023 versandt. Die Online-Fragebogen sind dann innerhalb einer Frist von vier Wochen auszufüllen. Die Veröffentlichung der Ergebnisse ist für den Sommer 2024 geplant. Sofern sich Fragen zu der Erhebung ergeben, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Statistischen Bundesamtes gerne zur Beantwortung zur Verfügung.

Informationen zur Methodik der Kostenstrukturerhebung im medizinischen Bereich einschließlich Direktlinks auf Ergebnisse der letzten Erhebung finden Sie auf den DESTATIS-Seiten.

Zum Erhebungsstart im Oktober 2023 finden Sie Informationen zur aktuellen Erhebung, zum Beispiel zu den erforderlichen Angaben (Musterfragebogen) sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Kostenstrukturerhebung im medizinischen Bereich auf den DESTATIS-Seiten.

Das Statistische Bundesamt dankt bereits vorab allen beteiligten Praxen für ihre Mithilfe an der Erhebung.

Hintergrundinformationen
Was ist die Kostenstrukturerhebung?
Das Statistische Bundesamt (Destatis) führt im Herbst 2023 eine repräsentative Umfrage zur Kostenstruktur bei Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Praxen von psychologischen Psychotherapeuten durch. Die Erhebung bezieht sich auf das Jahr 2022. Ziel ist es, die in den Praxen erzielten Einnahmen und die dafür erforderlichen Aufwendungen sowie deren Zusammensetzung darzustellen.

Wie läuft die Befragung ab?
Um zuverlässige und aktuelle Ergebnisse zu gewinnen, sieht das Gesetz über Kostenstrukturstatistik für diese Erhebung Auskunftspflicht vor. Die auskunftspflichtigen Praxen werden mittels einer Zufallsstichprobe ausgewählt. Praxen, die an der Kostenstrukturerhebung aus dem Jahr 2021 teilgenommen haben, werden in der Regel nicht mehr einbezogen. Um die Belastung möglichst gering zu halten, werden bundesweit auch höchstens sieben Prozent der Praxen befragt; das Ergebnis wird auf die Gesamtheit aller Praxen hochgerechnet. Die Zugangsdaten zum Online-Fragebogen werden im Oktober 2023 versandt. Die Online-Fragebogen sind dann innerhalb einer Frist von vier Wochen auszufüllen.

Welche Erkenntnisse lassen sich aus der Kostenstrukturerhebung ziehen?
Die Veröffentlichung der Ergebnisse ist für den Sommer 2024 geplant. Sie dienen unter anderem der Erstellung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen sowie der berufspolitischen Arbeit von Verbänden und Kammern. Die Praxen selbst haben die Möglichkeit, betriebswirtschaftliche Vergleiche durchzuführen und damit Ansatzpunkte zur Verbesserung von Arbeitsabläufen zu erkennen.

Haben Sie noch Fragen?
Informationen zur Methodik der Kostenstrukturerhebung im medizinischen Bereich einschließlich Direktlinks auf Ergebnisse der letzten Erhebung finden Sie online auf den DESTATIS-Seiten.

Zum Erhebungsstart im Oktober 2023 finden Sie Informationen zur aktuellen Erhebung, zum Beispiel zu den erforderlichen Angaben (Musterfragebogen) sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Kostenstrukturerhebung im medizinischen Bereich ebenfalls auf den DESTATIS-Seiten.

Statistisches Bundesamt

Bild Startseite: Adobe Stock / Paulista

   

Kampagne „Zähne zeigen“ – weiter so!

Der KZBV-Vorsitzende Martin Hendges erklärt, warum (Video)

Seit dem Start vor den Sommerferien mobilisiert die Kampagne der KZBV „Zähne zeigen“ Zahnärzte, Praxisteams und Patienten gegen das GKV-Spargesetz und für die Beendigung der vom Bundesgesundheitsminister gesetzlich festgelegten Budgetierung. Die nordrheinischen Praxen haben mit großem Engagement und dank der Unterstützung durch die KZV Nordrhein bereits viele Patienten auf die Kampagne und „zaehnezeigen.info“ aufmerksam gemacht. 

Jetzt ist es erforderlich, die Aufmerksamkeit weiter konstant hoch zu halten. Das begründet der KZBV-Vorsitzende Martin Hendges in einem zweiminütigen Video mit der Botschaft: „Wir können eine schlechte zahnmedizinische Versorgung nur gemeinsam verhindern!“ 

„Nur wenn wir gemeinsam mit unseren Teams und den Patientinnen und Patienten gegen diese unverantwortliche Gesundheitspolitik Zähne zeigen, haben wir eine Chance, dass die Budgetierung wieder zurückgenommen wird“, so Martin Hendges. (UN)

Das Video können Sie auf den Kampagnenseiten der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung ansehen.

Finanzierungsfestsetzung des BMG zur Telematikinfrastruktur 

ACHTUNG: Zwingend für die Auszahlung erforderlich:
Eigenerklärung muss bis 4. Oktober 2023 eingereicht werden

Zum 1. Juli 2023 tritt eine neue Festlegung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur Refinanzierung der Telematikinfrastruktur (TI) in Kraft. Die KZV informierte hierüber im Informationsdienst 05/2023.

Die neue TI-Pauschale richtet sich nach der Praxisgröße - relevant für die Berechnung ist dabei der letzte Tag des jeweiligen Quartals. Die Pauschale umfasst sowohl die Ausstattungs- als auch die Betriebskosten und beträgt grundsätzlich zwischen 237,78 Euro und 323,90 Euro je Monat.

Damit die KZV Nordrhein die monatliche Pauschale zur Auszahlung bringen kann, wird als Voraussetzung für den Erhalt der TI-Pauschale eine Eigenerklärung benötigt. Die Eigenerklärung umfasst das Vorhandensein der jeweiligen notwendigen Anwendungen und Ausstattungen in der Praxis (siehe Paragraf 5 Festlegung durch das BMG).

Ohne diesen Nachweis erfolgt keine Zahlung der TI-Pauschale durch die KZV Nordrhein!

Für Praxen, die keinen Zugang zu myKZV haben, steht die Eigenerklärung "Nachweis der TI-Ausstattung" als ausfüllbares PDF zur Verfügung. 

Nachweis der TI-Ausstattung

Da nicht alle Angaben anhand der Stammdaten verifiziert werden können, ist diese Erklärung zwingend notwendig.

Bitte geben Sie die Erklärung bis spätestens zum 04.10.2023 zur Kenntnis der KZV. Eine spätere Einreichung kann für den geplanten Zahlungslauf am 23.10.2023 nicht mehr berücksichtigt werden. Sie können die ausgefüllte Eigenerklärung per E-Mail senden an technischeHotline(at)kzvnr.de.

Quelle: EDV/Digitalisierung, Ulrich Düchting, 24.08.2023

   

gematik: Informationen zur Laufzeitverlängerung

Anleitungen zur Überprüfung, ob und wann Laufzeit von TI-Komponenten endet

Mit der in der Zulassung befindlichen Laufzeitverlängerung wird es in diesem Jahr möglich werden, die Laufzeit von Konnektoren um zwei Jahre – bis Ende 2025 – zu verlängern. Vor allem für Praxen, Apotheken und Krankenhäuser, deren Konnektoren ab September 2023 von einem Zertifikatsablauf betroffen sind, ist es wichtig, sich über die Option der Laufzeitverlängerung zu informieren. Deshalb hat die gematik ihren Überblick zur TI-Anbindung um einen Beitrag zur Laufzeitverlängerung ergänzt:

gematik: Laufzeitverlängerung

Die neue Finanzierungsvereinbarung zur TI-Anbindung berücksichtigt die Option der Laufzeitverlängerung, von der aktuell speziell TI-Teilnehmer:innen profitieren können, deren Konnektor-Zertifikate in diesem Jahr ablaufen.

Die Option der Laufzeitverlängerung von Konnektoren wird aktuell von den Herstellern umgesetzt und ist voraussichtlich ab August 2023 verfügbar. Je nach Hersteller kann die Umsetzung der Laufzeitverlängerung eine einmalige Einrichtung durch einen Dienst vor Ort notwendig machen, oder auch mit einem Software-Update durchgeführt werden. 

Damit sich Praxen, Apotheken und Krankenhäuser rechtzeitig darüber informieren können, ob und wann ihre TI-Komponenten ablaufen, hat die gematik hierfür herstellerspezifische Informationen erstellt. Hier gibt es teils Schritt-für-Schritt-Anleitungen, die dabei helfen herauszufinden, wann die Laufzeit von TI-Komponenten endet. Mit diesen Informationen haben Leistungserbringer dann die Möglichkeit, sich mit ihren Dienstleistern vor Ort (DVO) über mögliche Optionen zu verständigen. Wie Sie herausfinden, ob Ihre TI-Komponenten von einem Zertifikatsablauf betroffen sind, erfahren Sie unter nachfolgendem Link (Anleitung zur Überprüfung der Konnektoren der Hersteller Secunet, Rise und CGM, Anleitung zur Überprüfung des Kartenterminals, FAQ zum Gültigkeitsdatum und Tausch von SMC-Bs):

gematik: Das müssen Praxen und Apotheken 2023 wissen

Zum Thema TI können Sie sich fortlaufend online auf den Seiten der gematik unter folgendem Link informieren:

gematik: Alles zur TI-Anbindung

gematik (28.07.2023)

Bild Startseite und diese Seite: Adobe Stock / MQ-Illustrations

   

Umfrage des UKB und des Instituts für Patientensicherheit

Unerwünschte Ereignisse in der zahnärztlichen Versorgung

Wer kennt Sie nicht, die unerwünschten Ereignisse in der zahnärztlichen Versorgung? Das Universitätsklinikum Bonn möchte gemeinsam mit dem Institut für Patientensicherheit eine Befragung durchführen, um unerwünschte Ereignisse zu ermitteln, die im Rahmen der ambulanten zahnmedizinischen Versorgung auftreten. Ziel der Studie ist es, diese Ereignisse zu identifizieren und zu messen sowie unter Anwendung eines Klassifikationssystems zu kategorisieren und dessen Häufigkeit zu ermitteln. Man erhofft sich hieraus, die Arbeitsqualität zu verbessern und ein tieferes Verständnis für eine offene Fehlermanagementkultur zu erzielen.

Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig. Nach Angaben der Projektverantwortlichen werden keine personenbezogenen Angaben erfasst. Die Daten werden ausschließlich in anonymer Form erfasst und ausgewertet.

Weitere Informationen zur Studie und Teilnahme online.

Quelle: Universitätsklinikum Bonn / Institut für Patientensicherheit

Bild Startseite: Adobe Stock / Andrii Yalanskyi

   

Umfrage der TU München

Versorgung von Patienten und Patientinnen mit medikamentenassoziierten Kiefernekrosen (MRONJ)

Die Frauenklinik am Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München führt eine Umfrage zur Versorgungssituation von Patienten und Patientinnen mit medikamentenassoziierten Kiefernekrosen (MRONJ) durch und bittet um die freiwillige Teilnahme von zahnärztlichen Behandlern und Behandlerinnen. Die Ergebnisse der Umfrage sollen der Verbesserung der interdisziplinären Prävention von MRONJ und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit MRONJ dienen. Die Antworten zu den gestellten Fragen können unter Wahrung der Anonymität in der Fachliteratur veröffentlicht werden.

Das Ausfüllen des Fragebogens nimmt zirka 10 Minuten Zeit in Anspruch. Die Daten werden über den Anbieter LimeSurvey GmbH als anonyme Online-Umfrage erhoben (Datenschutzhinweise LimeSurvey).

Bei Fragen und Unklarheiten können Teilnehmer sich an die Studienleiterin Dr. Wiebke Heldmaier wenden.

Dr. Wiebke Heldmaier
Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München
Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde
Ismaninger Straße 22, 81675 München
E-Mail: wiebke.heldmaier(at)tum.de

Quelle: Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde der TU München

Bild Startseite: Adobe Stock / SciePro

   

Finanzierung der Telematikinfrastruktur

Festlegung des Vereinbarungsinhalts durch das BMG

Wir hatten Sie bereits informiert, dass die Verhandlungen zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen über eine Vereinbarung zur Umstellung der Finanzierung der Kosten der Telematikinfrastruktur (TI) auf eine monatliche TI-Pauschale gescheitert sind.

Nunmehr hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gemäß § 378 Abs. 2 SGB V den Vereinbarungsinhalt festgelegt. Die Festlegung tritt zum 01. Juli 2023 in Kraft und ersetzt die Anlagen 11, 11a, 11b und 11d des Bundesmantelvertrages Zahnärzte (BMV-Z).

Die neue TI-Pauschale richtet sich nach der Praxisgröße am letzten Tag des jeweiligen Quartals und umfasst sowohl die Ausstattungs- als auch die Betriebskosten. Sie beträgt grundsätzlich zwischen 237,78 Euro und 323,90 Euro. 

Die Pauschale ist vorübergehend zu reduzieren, soweit die Praxis zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 30. Juni 2023 eine Erstattung der Kosten für die Erstausstattung oder den Komponentenaustausch erhalten hat bzw. noch erhält oder eine vorgegebene TI-Anwendungen fehlt.

Insofern bitten wir Sie zu beachten, dass die Betriebskosten für Juni 2023 letztmalig zur Auszahlung gelangt sind und danach mit einem zeitlichen Verzug bis zur Auszahlung der neuen Pauschale zu rechnen ist. Eine Auszahlung der monatlichen Pauschale ist nach den neuen Regelungen erst nach Abschluss des jeweiligen Quartals bzw. nach Zahlungseingang des GKV-Spitzenverbandes bei der KZV Nordrhein und damit im Januar 2024 vorgesehen.

Die KZV Nordrhein hat sich jedoch aufgrund dieses zeitlichen Verzuges und der damit einhergehenden weiteren Belastung der Praxen dazu entschlossen, unter dem Vorbehalt ausreichender Mittel die TI-Pauschale für die Praxen vorzufinanzieren. Die Pauschale wird insofern quartalsweise und bereits am 23. Oktober 2023 als frühestmöglicher Zeitpunkt ausgezahlt. Eine Rückvergütung durch den GKV-Spitzenverband wird demzufolge nicht abgewartet.

Derzeit bereitet die KZV Nordrhein die entsprechenden Vereinbarungsinhalte und Änderungen umfassend auf, sodass wir Sie zeitnah über alle Neuerungen und die Antrags- und genauen Auszahlungsmodalitäten informieren können.

Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein, AG Telematikinfrastruktur (Melissa Milaege, 30.06.2023)

Bild Startseite: Adobe Stock / MQ-Illustrations 

   

Kampagnenstart: Zahnärzte müssen Zähne zeigen!

Machen Sie mit bei der Kampagne und mobilisieren Sie Praxisteam, Patientinnen und Patienten

Kampagnenmaterial

Die KZBV stellt Kampagnenmaterial zur Verfügung. Sie erhalten per Paketzustellung ein Praxis-Kit mit Plakaten, Flyern, Postkarten und Stempeln. Außerdem enthalten sind Patientenbestellblöcke der KZV Nordrhein im Kampagnendesign und mit Kampagnenslogans.

Die Plakate und das Logo zur Kampagne können Sie auch online herunterladen (bitte auf der mit dem nachfolgenden Link aufgerufenen Seite ganz nach unten scrollen):
   

KZBV: Plakate und Logo zur Kampagne „Zähne zeigen!“

In den kommenden Wochen heißt es für die Zahnärzteschaft: Zähne zeigen! Zähne zeigen, um auf die verfehlte Gesundheitspolitik durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz hinzuweisen, durch die die moderne Parodontitistherapie und damit die Gesundheit der Patientinnen und Patienten gefährdet werden. Um die Bevölkerung dafür zu sensibilisieren, hat die KZBV die Kampagne „Zähne zeigen!“ ins Leben gerufen.

Start der Kampagne war bei einem Medientermin am 1. Juni in der Gemeinschaftspraxis von Kammerpräsident Dr. Ralf Hausweiler sowie Dr. Constantin Hartwig in Düsseldorf mit Martin Hendges, dem Vorsitzenden des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), der dabei die fatale Sparpolitik von Bundesgesundheitsminister Lauterbach kritisierte: „Mit dem im vergangenen Jahr verabschiedeten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wurde gegen den Rat aller Experten eine Budgetierung für präventive Behandlungen unserer Patienten eingeführt.“

Lauterbachs Sparpolitik geht nicht auf
Kritik kam auch von Dr. Constantin Hartwig: „Die Politik hat meinen Patienten und mir ein Versprechen auf diese dreijährige Behandlung gegeben und nach einem Jahr kurz nach Beginn gebrochen. Es geht hier nicht um finanzielle Aufwendungen, es geht hier schlichtweg um die Gesundheit unserer Patientinnen und Patienten.“ Die in der Praxis angestellte Zahnärztin Viola Hübenthal ergänzte: „Mich hat die Budgetierung schockiert, denn Parodontitis ist eine stille Erkrankung, viele Patientinnen und Patienten sind sich dieses Problems nicht bewusst.“

Zumal die Sparpolitik von Minister Lauterbach nicht aufgeht, wie Kammerpräsident Dr. Hausweiler klarstellte: „Die European Federation of Periodontology hat errechnet, dass durch die Parodontitis-Therapie – ohne Budgetierung – in den kommenden zehn Jahren rund 66 Milliarden Euro gespart werden können. Damit zeigt sich, dass Lauterbachs Gesetz nicht nur Ergebnis einer verfehlten Gesundheitspolitik, sondern auch ökonomisch nicht nachvollziehbar ist.“

Auch eine betroffene Patientin machte ihrem Ärger Luft: „Mit einer Parodontitis ist man schon genug gestraft.“ Entsprechend ärgere sie sich über die politischen Maßnahmen.

Zähne zeigen – in den Praxen und online
Und genau dort setzt die Kampagne der KZBV an. Martin Hendges betonte, wie wichtig es sei, die Bürgerinnen und Bürger mit ins Boot zu holen: „Mit der Kampagne ‚Zähne zeigen‘ wird die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung gemeinsam mit den KZVen der Länder und im Schulterschluss mit der Bundeszahnärztekammer, den Länderzahnärztekammern und Verbänden die Patientinnen und Patienten über die fatalen Konsequenzen der aktuellen Kostendämpfungspolitik und die Verschleierungstaktik des Bundesgesundheitsministers aufklären.“

Neben Plakaten und weiteren Materialien, mit denen die Praxen in den kommenden Wochen von ihren Kassenzahnärztlichen Vereinigungen ausgestattet werden, ist die Kampagnenwebseite zaehnezeigen.info Dreh- und Angelpunkt mit wichtigen Informationen zur Kampagne und der Möglichkeit für Patienten, sich dort direkt an Abgeordnete zu wenden.

Protestveranstaltung am 14. Juni in Köln
Um auf die Auswirkungen der Sparpolitik aufmerksam zu machen, werden zudem am 14. Juni um 11 Uhr Zahnärzte und Praxismitarbeitende auf dem Roncalliplatz in Köln demonstrieren. Der FVDZ NRW hat zu dieser Protestaktion aufgerufen. Als Redner haben sich unter anderem Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstands der KZBV, Dr. Ralf Hausweiler, Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein, Andreas Kruschwitz, Vorsitzender des Vorstands der KZV Nordrhein, Sylvia Gabel, Verband Medizinischer Fachberufe e. V., sowie Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer, angekündigt. (Daniel Schrader)

Rückfragen an:
KZV Nordrhein, Presse-/Öffentlichkeitsarbeit
Dr. Uwe Neddermeyer
Tel.-Nr.: (02 11) 96 84 -217
Fax-Nr.: (02 11) 96 84 -332
E-Mail: uneddermeyer(at)kzvnr.de

Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein / Zahnärztekammer Nordrhein

Lesen Sie auch die Hintergrundinformationen der KZBV zu den Auswirkungen des GKV-FinStG und die Positionierung der Vertragszahnärzteschaft dazu:

KZBV: Herausnahme der Parodontitisversorgung aus der Budgetierung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) (PDF)

Bild Startseite: Adobe Stock / Soho A Studio; KZBV

   

„Zähne zeigen“ für eine präventionsorientierte Patientenversorgung

Kampagne der KZBV mobilisiert Patienten und Praxen

Berlin, 1. Juni 2023 – Mit dem im November letzten Jahres verabschiedeten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz hat die Bundesregierung die Mittel für zahnärztliche Leistungen ab 2023 durch eine strikte Budgetierung begrenzt und damit die erforderlichen Finanzmittel für die dringend notwendige und erst im Juli 2021 in den GKV-Leistungskatalog aufgenommene neue präventionsorientierte Parodontitis-Therapie entzogen. Das ist sparen auf Kosten der Gesundheit der Patientinnen und Patienten. Zugleich stellen die Einsparungen eine direkte Gefahr für die flächendeckende zahnärztliche Patientenversorgung vor allem in ländlichen und strukturschwachen Regionen in Deutschland dar.

Mit der bundesweiten Kampagne „Zähne zeigen“ macht die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) deshalb gemeinsam mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der Länder im Schulterschluss mit der Bundeszahnärztekammer, den Länderzahnärztekammern und Verbänden auf die Folgen dieser verantwortungslosen Politik aufmerksam und ruft alle Patientinnen und Patienten sowie die Zahnarztpraxen zum Protest auf.

„Trotz der einzigartigen Erfolge der Prävention in der zahnärztlichen Versorgung und der damit über die letzten Jahrzehnte erzielten Einsparungen für das Gesundheitssystem wurden mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz die Mittel für zahnärztliche Leistungen durch strikte Budgetierung begrenzt“, sagte Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstands der KZBV zum Kampagnenstart am 1. Juni. „Das hat schwerwiegende Auswirkungen insbesondere auf die neue präventionsorientierte Parodontitis-Therapie. Verlierer sind am Ende unsere Patientinnen und Patienten. Dem können wir nicht tatenlos zuschauen. Die unverantwortliche und kurzsichtige Budgetierung muss schnellstmöglich zurückgenommen werden. Mit unserer Kampagne zeigen wir gemeinsam Zähne gegen diese Politik und rufen alle Patientinnen und Patienten sowie die Praxen auf, sich an der Aktion zu beteiligen. Am Ende geht es um ihre Gesundheit!“, so Hendges.

„Zentrale Plattform der Kampagne ist die Website zaehnezeigen.info, auf der sich Patientinnen und Patienten, aber auch Praxismitarbeiterinnen und Praxismitarbeiter über die Folgen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes für die Patientenversorgung informieren können“, so Hendges weiter. „Gleichzeitig rufen wir sie dazu auf, sich selbst direkt an ihre eigenen regionalen Abgeordneten und politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger auf Landes- und Bundesebene zu wenden, um darauf hinzuweisen, dass die Kostendämpfungspolitik der Patientenversorgung schadet und ein Ende finden muss.“

In den kommenden Wochen werden bundesweit in Zahnarztpraxen Informationsmaterialien unter dem Motto „Zähne zeigen“ mit der Botschaft „Diagnose Sparodontose“ auf die Kampagne hinweisen. Konkrete Leitsätze thematisieren die drohenden regionalen Versorgungsprobleme („Versorgung örtlich betäubt“) und die begrenzten Mittel zur Behandlung der Volkskrankheit Parodontitis („Von dieser Gesundheitspolitik bekommt man Zahnfleischbluten, Herr Lauterbach“). Leicht verständliche Statements und Erklärtexte helfen bei der Vermittlung der konkreten negativen Auswirkungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes. In den sozialen Medien wird die Kampagne unter #zaehnezeigen auf Twitter und Instagram fortgeführt.

Hintergrund: Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz
Mit der 2022 im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wiedereingeführten Budgetierung werden der vertragszahnärztlichen Versorgung vor dem Hintergrund deutlicher Kostensteigerungen bei Energie, Material, Löhnen und anhaltender Inflation zusätzlich erhebliche Mittel entzogen. Zudem wurde die mit den Kostenträgern bereits allseits konsentierte Finanzierung der zusätzlichen Behandlungsbedarfe für die neue, präventionsorientierte Parodontitis-Therapie kurzerhand gestrichen. Die Parodontitis ist der Hauptgrund für den Verlust von Zähnen bei Erwachsenen, rund 30 Millionen Patienten leiden derzeit an der Volkskrankheit.

Vor diesem Hintergrund – begrenzte Mittel, zunehmende Inflation und steigende Preise – entsteht ein toxischer Cocktail für die flächendeckende Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung vor allem in ländlichen und strukturarmen Regionen in Deutschland. Es drohen Praxisschließungen; Praxisübernahmen und Neugründungen werden erschwert.

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

Lesen Sie auch die Hintergrundinformationen der KZBV zu den Auswirkungen des GKV-FinStG und die Positionierung der Vertragszahnärzteschaft dazu:

KZBV: Herausnahme der Parodontitisversorgung aus der Budgetierung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) (PDF)

Der FVDZ NRW lädt zur Teilnahme an einer Protestaktion gegen die Auswirkungen des GKV-FinStG am 14. Juni 2023 auf dem Kölner Roncalli-Platz ein.

Bild Startseite: KZV Nordrhein / Dr. Uwe Neddermeyer. Zum Auftakt der Kampagne „Zähne zeigen“ fand eine Pressekonferenz der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung mit dem KZBV-Vorstandsvorsitzenden Martin Hendges in den Räumlichkeiten der Praxis Dr. Ralf Hausweiler  (BZÄK-Präsident) und Dr. Constantin Hartwig in Düsseldorf statt. Herr Hendges erläuterte Ziele und Hintergründe der bundesweiten Kampagne, in deren Fokus das im vergangenen Jahr verabschiedete GKV-FinStG steht, mit dem gegen den Rat aller Experten zu Lasten der Patienten eine Budgetierung für präventive Behandlungen eingeführt wurde.

   

Angabe der Zahnarztnummer bei Abrechnung unbedingt erforderlich

Korrekte Übermittlung ist abrechnungsrelevant

Bitte denken Sie daran, dass alle Behandlungsfälle mit Leistungen ab dem 01.01.2023 die korrekten ZANRn enthalten müssen, damit eine Abrechnung erfolgen kann! 

Wie Sie den abrechnungsrelevanten Informationen zur ZANR hier auf diesen Seiten und dem Sonder-ID der KZV Nordrhein zur Zahnarztnummer, den Sie erhalten haben, entnehmen können, sind bei allen Behandlungsfällen mit Leistungen (bzw. Eingliederungsdatum) ab dem 01.01.2023 die ZANRn im Rahmen der Abrechnung an die KZV Nordrhein zu übermitteln. Betroffen von der Verpflichtung sind demnach alle Behandlungsfälle, die mindestens ein Behandlungsdatum ab dem 01.01.2023 enthalten.

Nach § 21 a Abs. 1 S. 1 BMV-Z hat der Vertragszahnarzt die von der KZV zugewiesene ZANR zu verwenden. In den zur Abrechnung gebrachten Behandlungsfällen werden die ZANRn aller am Behandlungsfall beteiligten Zahnärzte der Praxis angegeben. Die Angabe der ZANR ist folglich bei der Abrechnung erforderlich. Nach Anlage 8a zum BMV-Z (§ 7 Abs. 1 i.V.m. §§ 2-6) ist die ZANR aller an einem Behandlungsfall beteiligten Zahnärzte zwingend bei der Rechnungslegung der KZV an die Krankenkassen zu übermitteln. Daher ist die KZV Nordrhein bei Nicht- oder Fehlangabe durch die Zahnarztpraxis gehalten, die Abrechnung der Zahnarztpraxis zurückzuweisen.

Bei fehlender oder nicht korrekter Angabe Zurückweisung der Behandlungsfälle vor Rechnungslegung
Für die zur Rechnungslegung anstehenden Monatsabrechnungen und darüber hinaus bedeutet dies, dass die Behandlungsfälle vor Rechnungslegung zurückgewiesen werden, bei denen die Angabe der ZANR fehlt oder fehlerhaft ist und die zumindest ein Behandlungsdatum seit dem 01.01.2023 beinhalten. Die Zahnarztpraxen haben dann die Möglichkeit, die konkret betroffenen Fälle nach Maßgabe des § 23 BMV-Z beim nächsten Abrechnungstermin erneut zur Abrechnung einzureichen. Hierzu erhalten Sie nach Abrechnungsprüfung eine individuelle Mitteilung über die durchgeführte Löschung der Fälle.

Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein, Abt. Abrechnung (Elke Vogt, 17.03.2023)

Bild Startseite: Adobe Stock / Nestor

   

Zahnärzte helfen Opfern von häuslicher Gewalt

Pressemeldung des Gesundheitsministeriums

Minister Laumann übernimmt Schirmherrschaft für das Projekt „Gemeinsam gegen häusliche Gewalt“ – auch Gleichstellungsministerin Josefine Paul unterstützt das Projekt 

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration teilen mit:

Ein abgebrochener Zahn und ein Bruch des Kiefers heilen nicht von allein. Das unterscheidet diese Verletzungen von Prellungen und Hämatomen – und macht Zahnmediziner zu wichtigen Anlaufstellen für Opfer von häuslicher Gewalt. Denn häufig sind sie die Ersten, manchmal auch die Einzigen, die von den Betroffenen konsultiert werden. 

Die Zahl der Betroffenen ist nach wie vor hoch: Jede vierte Frau wird im Verlauf ihres Lebens mindestens einmal Opfer häuslicher Gewalt. 60 Prozent der Verletzungen durch häusliche Gewalt finden sich im Bereich von Gesicht, Mund und Kiefer.

Um die Opfer von Gewalt besser unterstützen zu können, haben die Zahnärztekammern Nordrhein sowie Westfalen-Lippe und die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Nordrhein sowie Westfalen Lippe einen sogenannten Forensischen Befundbogen erstellt, der den Zahnärztinnen und Zahnärzten hilft, Verletzungen zu dokumentieren. 

Diese frühzeitige und vor allem rechtssichere Dokumentation ist für eine spätere strafrechtliche Verfolgung und damit auch für den Weg heraus aus der Gewaltspirale wichtig: „Einige Verletzungen, insbesondere im Schleimhautbereich der Mundhöhle, sind nur wenige Tage nachweisbar“, berichtet Dr. Ralf Hausweiler, Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein, „zudem ermöglicht der Befundbogen den Opfern eine vor Gericht verwertbare Dokumentation der Gewalteinwirkungen.“

Darüber hinaus können Zahnärzte den Geschädigten Anlaufstellen zur Unterstützung vermitteln – oder im Fall von Kindern seit kurzer Zeit auch direkt das Jugendamt informieren, wenn sie eine Kindeswohlgefährdung vermuten. Um die Kollegenschaft für dieses wichtige Thema und vor allem einen empathischen Umgang mit Opfern von Gewalt zu sensibilisieren, bietet die Zahnärztekammer Nordrhein regelmäßig Fortbildungen zu diesem Thema an. „Opfer von Gewalt haben häufig große Angst, deshalb ist es wichtig, dass sie sich uns Zahnärztinnen und Zahnärzten anvertrauen können“, sagt Dr. Ralf Hausweiler. 

Unterstützt wird das Engagement der Zahnärzteschaft von Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. „Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner sind wichtige Akteure im Gesundheitswesen, wenn es um das Erkennen von häuslicher Gewalt oder Kindesmisshandlungen geht. Gerne habe ich daher die Schirmherrschaft für das Projekt ‚Gemeinsam gegen häusliche Gewalt‘ und den Forensischen Befundbogen übernommen. Der Befundbogen kann, nicht nur für den Bereich der häuslichen Gewalt zwischen Erwachsenen, sondern auch bei Kindesmisshandlungen, ob nun in oder außerhalb des häuslichen Umfelds, einen wichtigen Teil zur Aufklärung der Tat beitragen und damit vielleicht auch weiteres Leid der Opfer verhindern“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Auch Gleichstellungsministerin Josefine Paul unterstützt das Projekt: „Der Kampf bei Gewalt gegen Frauen und die Unterstützung der Betroffenen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und Verantwortung. Für betroffene Frauen ist das eigene Zuhause und das unmittelbare soziale Umfeld eben gerade kein sicherer Ort. Mindestens jede vierte Frau erlebt im Laufe ihres Lebens Gewalt durch einen Partner oder Ex-Partner. Gewalt hat aber viele Erscheinungsformen und reicht von Kontrolle und psychischer Gewalt über sexualisierte bis hin zu physischer Gewalt. Geschlechtsbezogene Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist keine Privatsache und wir werden sie als Gesellschaft nicht tolerieren. Deshalb begrüße ich es sehr, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte dabei helfen wollen, erlittene Misshandlungen zu dokumentieren, und damit gezielt Opfer von häuslicher Gewalt dabei unterstützen, sich zu wehren. Der Befundbogen ist dabei ein weiterer Baustein beim Ausbau des Gewalt- und Opferschutzes, damit endlich alle Frauen und Mädchen in Deutschland ein Leben frei von Gewalt führen können.“

An der Konzeption des Fragenbogens war maßgeblich Dr. Dr. Claus Grundmann, Vorstandsmitglied des Arbeitskreises für Forensische Odonto-Stomatologie (AKFOS) und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes Duisburg, beteiligt. Im Weiteren wird das Projekt vom Kinderschutzbund und dem Gesundheitsamt der Stadt Düsseldorf unterstützt.

Hier gelangen Sie zum Forensischen Befundbogen.

Pressemeldung des Gesundheitsministeriums vom 11. April 2023

   

KZV Nordrhein: Sonder-ID zur Einführung der ZANR (Zahnarztnummer)

Praxisrelevanter Ausschnitt mit Blick auf die nächste Einreichung der Abrechnung

Anbei erhalten Sie einen praxisrelevanten Ausschnitt aus dem Sonderinformationsdienst 1/2023 zur Einführung der ZANR mit Blick auf die nächste Einreichung der Abrechnung. Der Sonder-ID 1/2023 ist bei myKZV abrufbar und geht Ihnen parallel postalisch zu. 

Die ZANR bei der Abrechnung

a) Ist die Angabe der ZANR Pflicht?

Die Angabe der ZANR ist ab 01.01.2023 verpflichtend. Ab diesem Zeitpunkt sind die ZANRn aller Behandler in das Praxisverwaltungssystem (PVS) einzupflegen. Bei Assistenten verfahren Sie bitte wie unter 1.d beschrieben.

Bei allen Behandlungsfällen mit Leistungen (bzw. Eingliederungsdatum) ab dem 01.01.2023 sind die ZANRn im Rahmen der Abrechnung an die KZV Nordrhein zu übermitteln. Betroffen von der Verpflichtung sind demnach alle Behandlungsfälle, die mind. ein Behandlungsdatum ab dem 01.01.2023 enthalten. 

Die Angabe der ZANRn erfolgt für alle Zahnärztinnen und Zahnärzte, die in dem Behandlungsfall eines Patienten beteiligt waren. Dies bedeutet, dass bei jedem abgerechneten Fall mindestens eine ZANR erscheinen muss. Es sind mehrere ZANRn anzugeben, wenn mehrere Zahnärztinnen und Zahnärzte den Patienten behandelt haben. Die Angabe ist allerdings auf fünf ZANRn begrenzt.

b) Was passiert bei Nichtangabe der ZANR? 

Nach § 21 a Abs. 1 S. 1 BMV-Z hat der Vertragszahnarzt die von der KZV zugewiesene ZANR zu verwenden. In den zur Abrechnung gebrachten Behandlungsfällen werden die ZANRn aller am Behandlungsfall beteiligten Zahnärzte der Praxis angegeben. Die Angabe der ZANR ist folglich bei der Abrechnung erforderlich. Nach Anlage 8a zum BMV-Z (§ 7 Abs. 1 i.V.m. §§ 2-6) ist die ZANR aller an einem Behandlungsfall beteiligten Zahnärzte zwingend bei der Rechnungslegung der KZV an die Krankenkassen zu übermitteln. Daher ist die KZV Nordrhein bei Nicht- oder Fehlangabe durch die Zahnarztpraxis gehalten, die Abrechnung der Zahnarztpraxis zurückzuweisen

Für die zur Rechnungslegung anstehenden Monatsabrechnungen und darüber hinaus bedeutet dies, dass die Behandlungsfälle vor Rechnungslegung zurückgewiesen werden, bei denen die Angabe der ZANR fehlt oder fehlerhaft ist und die zumindest ein Behandlungsdatum seit dem 01.01.2023 beinhalten.

Die Zahnarztpraxen haben dann die Möglichkeit, die konkret betroffenen Fälle nach Maßgabe des § 23 BMV-Z beim nächsten Abrechnungstermin erneut zur Abrechnung einzureichen. Hierzu erhalten Sie nach Abrechnungsprüfung eine individuelle Mitteilung über die durchgeführte Löschung der Fälle. 

aa) PAR und KG

Die Zurückweisung der Fälle erfolgt bei PAR und KG bei Fällen, in denen keine gültige ZANR angegeben ist und mindestens eine Leistung aus 2023 ist.

bb) ZE

Die Zurückweisung der Fälle erfolgt bei ZE bei Fällen, in denen keine gültige ZANR angegeben ist und bei denen die Eingliederung in 2023 erfolgte.

Die vorstehenden Vorgaben gelten entsprechend für die Abrechnung des Q1/2023 (KONS und KFO), die bis zum 05.04.2023 einzureichen ist und generell für alle Leistungsarten (KCH/PAR/KG-KB/ZE/KFO) seit dem 01.01.2023

Weitere Informationen zur ZANR hier auf dieser Seite.

Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein, Abt. Register/Zulassung (Monika Kustos, 07.02.2023)

Bild Startseite: Adobe Stock / Nestor

   

Einführung der Zahnarztnummer (ZANR) ab 1. Januar 2023

Vereinbarung von GKV-Spitzenverband und KZBV

Auf Grundlage des § 293 Abs. 4 SGB V haben die Vertragspartner GKV-Spitzenverband und KZBV im Februar 2022 die Vergabe von Zahnarztnummern vereinbart.

Im zahnärztlichen Bereich erfolgt eine dezentrale Vergabe durch die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen auf Landesebene. Als Starttermin für die verbindliche Nutzung der Zahnarztnummer durch Zahnärzte ist der 1. Januar 2023 vorgesehen. Die ZANR aller Behandler einer Zahnarztpraxis ist ab 01.01.2023 in das Praxisverwaltungssystem einzupflegen. Dabei müssen alle an einem Behandlungsfall beteiligten ZANRn angegeben werden. Es können maximal fünf ZANRn vermerkt werden. Ohne die Angabe der ZANRn wird der Abrechnungsvorgang nicht gestartet.  

Eine personeneindeutige Zahnarztnummer erhalten für die gesamte Dauer der vertragszahnärztlichen Tätigkeit Vertragszahnärzte, ermächtigte und angestellte Zahnärzte sowie Zahnärzte, die am vertragszahnärztlichen Notdienst teilnehmen. Assistenten und Vertreter erhalten keine ZANR. 

Die Zahnarztnummer besteht aus insgesamt 9 Ziffern. Die letzten beiden Ziffern entsprechen der zweistelligen Zahnarztkennung, bei der die „91“ für Zahnärzte und die „50“ für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen steht. Sollte ein Zahnarzt zwischenzeitlich den Facharzt für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie erhalten, wird an ihn eine neue ZANR mit entsprechender Kennzeichnung vergeben, sobald der KZV die Weiterbildung nachgewiesen wird. 

Am 06.12.2022 hat die KZV Nordrhein allen berechtigten Zahnärzten und Zahnärztinnen postalisch an deren Privatanschrift sowie den Praxen, in denen sie angestellt sind, die jeweiligen ZANRn bekanntgegeben. Für diejenigen Zahnärzte und Zahnärztinnen, die am myKZV-Portal teilnehmen, ist die ZANR außerdem dort sichtbar.

Bei Fragen, die speziell die Abrechnung betreffen, wenden Sie sich bitte an die Ihnen bekannte Hotline (0211/9684-190). Für Fragen rund um die Vergabe steht Ihnen die Abteilung Register/Zulassung zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass für Fragen bei Problemen bei der Speicherung oder Eingabe in das PVS Ihnen nur Ihr Vertragspartner, also der Softwarehersteller, helfen kann.

Zahnärzte, die noch keine ZANR erhalten haben und für deren Vergabe erst die Zuständigkeit der KZV geklärt werden muss, wurden bereits angeschrieben. Außer im Praxisverwaltungssystem ist die ZANR zwingend auf allen Formularen der KZV und ihren Entscheidungsgremien anzugeben, auf denen sie abgefragt wird. Bei einem Wechsel in einen anderen KZV-Bereich behält der Zahnarzt seine ZANR. Daher bitten wir Sie, die ZANR gut aufzubewahren. 

Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein, Abt. Register/Zulassung (Monika Kustos, 07.12.2022)

Bild Startseite: Adobe Stock / Nestor

   

Kooperationsverträge mit stationären Pflegeeinrichtungen – Wir informieren Sie!

Sie haben Fragen zum Kooperationsvertrag? Wir haben die Antworten! In unserem Video finden Sie wichtige Informationen rund um das Thema sowie hilfreiche Tipps zur Abrechnung.

22.11.2022 – Sie sind Kooperationszahnarzt und haben Fragen? Oder möchten Sie ein Kooperationszahnarzt werden? Wir helfen Ihnen weiter! Folgende Inhalte erwarten Sie in unserem neuen Video:

Grundlagen des Kooperationsvertrages

  • Zielsetzung
  • Vorteile
  • Gesetzliche Grundlagen
  • Inhaltliche Ausgestaltung
  • Mustervertrag

Abrechnung von Leistungen 

  • Abrechnungs-Positionen nur mit Kooperationsvertrag
  • Abrechnungs-Positionen mit und ohne Kooperationsvertrag

Abrechnung von Leistungen anhand von Beispielen

Das Video finden Sie unter folgendem Link. Nehmen Sie sich 24 Minuten Zeit und bleiben Sie informiert!

Ihre Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein

   

PZR-Umfrageergebnisse

Mit Stand November 2022 (aktualisiert Januar 2023) liegen die Ergebnisse der KZBV-Umfrage dazu vor, welche gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten die PZR bezahlen oder sich zumindest anteilig an den Kosten beteiligen.

   

KZBV: PZR-Umfrageergebnisse (PDF)