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Die KZV Nordrhein bei Facebook

Der KZV-Auftritt bei Facebook: aktuell, informativ und unterhaltsam!

Der Auftritt der KZV Nordrhein bei Facebook ist das Ergebnis zahlreicher Gespräche mit jungen Zahnärzten, Studenten, Assistenten, Angestellten und frisch Niedergelassenen. Wir freuen uns auf Ihre Kommentare!

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DER ZAHNÄRZTE-BLOG: DENTISTS4DENTISTS

Der Zahnärzte-Blog „dentists4dentists“ richtet sich speziell an junge Zahnärzte – Assistenten, Angestellte, frisch Niedergelassene – und Studierende der Zahnmedizin. Im Blog informieren und diskutieren Zahnärztinnen und Zahnärzte unabhängig und neutral. 

News

Aktuelle Nachrichten, Trends und Entwicklungen

 

Aktuelles Jahrbuch der KZBV veröffentlicht – Hier lesen Sie mehr

E-Rezept: Pflicht zur Nutzung ab 1. Januar 2024 – Hier lesen Sie mehr

EuGH-Rechtsprechung zur Patientenakte – Hier lesen Sie mehr

GKV-Zuschüsse zur Professionellen Zahnreinigung – hier lesen Sie mehr

Gegenüberstellung der Lösungsoptionen bei Zertifikatsablauf des Konnektors – Hier lesen Sie mehr

Einfluss von Social Media und Praxishomepage auf Patienten – Hier lesen Sie mehr

Neue präventionsorientierte Parodontitistherapie retten! – Hier lesen Sie mehr

Umfrage zur zahnärztlichen Prävention in Deutschland – Hier lesen Sie mehr

KZBV: weiter „Zähne zeigen!“ – Hier lesen Sie mehr

Notruf der Heilberufler an den Bundeskanzler – Hier lesen Sie mehr

Bürokratieabbau ernst nehmen! – Hier lesen Sie mehr

KoCo-Konnektoren: dringend Update 5.1.8 einspielen! – Hier lesen Sie mehr

Kampagne „Zähne zeigen“ – weitere Videos – Hier lesen Sie mehr

KZBV: PAR-Therapie wichtig für Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen – Hier lesen Sie mehr

Secunet- und RISE-Konnektoren: Laufzeitverlängerung – Hier lesen Sie mehr

Kostenstrukturerhebung für das Jahr 2022 – Hier lesen Sie mehr

gematik: Informationen zur Laufzeitverlängerung – hier lesen Sie mehr

Umfrage: Unerwünschte Ereignisse in der zahnärztlichen Versorgung – Hier lesen Sie mehr

Umfrage: Versorgung von Patienten mit medikamentenassoziierten Kiefernekrosen – Hier lesen Sie mehr

Finanzierung der Telematikinfrastruktur – Hier lesen Sie mehr

News zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz – Hier lesen Sie mehr

Weitere News – Hier lesen Sie mehr

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Aktuelles Jahrbuch der KZBV veröffentlicht

Zahlen, Daten und Fakten zur vertragszahnärztlichen Versorgung

Berlin, 4. Dezember 2023 – Das von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) erarbeitete Jahrbuch liefert umfangreiche Informationen zur vertragszahnärztlichen Versorgung und ist damit seit Jahrzehnten eine fundierte Basis für politische Diskussionen und wissenschaftliche Untersuchungen im Bereich der Zahnmedizin.

Erfolg für präventionsorientierte Zahnmedizin
Die jetzt erschienene aktuelle Ausgabe des Jahrbuches zeigt, dass der Leistungsbedarf im konservierend-chirurgischen Bereich je behandeltem Versicherten in der Altersgruppe zwischen 20 und 60 Jahren im Vergleich zum Jahr 2015 um 7,6 Prozent zurückgegangen ist – ein Erfolg des bereits seit vielen Jahren vollzogenen Wandels von einer kurativen hin zur präventionsorientierten Zahnmedizin. Die konsequent präventionsorientierte Behandlung durch die Zahnärztinnen und Zahnärzte führt aber nicht nur zu einer deutlichen Verbesserung der Mundgesundheit der Versicherten; sie spiegelt sich auch in substantiellen Einsparungen bei den GKV-Finanzen wider.

Umso unverständlicher ist es, dass die als Meilenstein gewertete neue, präventionsorientierte Therapie zur Behandlung der Volkskrankheit Parodontitis infolge der Kostendämpfungspolitik massiv gefährdet ist. Im Jahr 2022 – etwa ein Jahr nach ihrer Einführung – war die Behandlungsstrecke erfolgreich in der Versorgungsrealität angekommen. Das lässt sich an der deutlichen Zunahme von Neubehandlungsfällen in Höhe von 37 Prozent im Vergleich zum Vorjahr ablesen. Doch durch die von der Ampel-Koalition mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wiedereingeführte strikte Budgetierung ist die neue, präventionsorientierte Parodontitistherapie mittlerweile angesichts des drastischen Einbruchs der Neubehandlungsfälle in 2023 vom Scheitern bedroht. Dies hat erhebliche negative Folgen für die Mund- und Allgemeingesundheit der Patientinnen und Patienten und führt gerade zu keiner nachhaltigen Entlastung der GKV-Finanzen.

Begeisterung für zahnärztlichen Beruf weiterhin ungebrochen
Trotz der aktuell ausgesprochen demotivierenden politischen Rahmenbedingungen für den zahnärztlichen Berufsstand ist die Begeisterung des Nachwuchses noch ungebrochen: Mit mehr als 2.500 Approbationen im Jahr 2022 lässt sich ein neuer Höchststand konstatieren, und auch die Zahl der vertragszahnärztlich behandelnd tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte ist mit 62.759 beinahe unverändert hoch.

Zahnärztliche Einzelpraxis weiterhin das Erfolgsmodell
Dabei ist die zahnärztliche Einzelpraxis nach wie vor das Erfolgsmodell: Mit 31.273 Praxen hat sie nicht nur einen Anteil von rund 80 Prozent an den 39.114 Praxen aller Praxisformen. Von insgesamt 17.514 angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzten arbeiten 9.230 und damit mehr als die Hälfte in einer Einzelpraxis. Sie sind ein Beleg dafür, dass die Einzelpraxis ein attraktiver Arbeitgeber und gerade nicht Ausdruck einer „Ein-Behandler-Praxis“ ist.

Das aktuelle Jahrbuch enthält Tabellen, Grafiken, Erläuterungen und Analysen unter anderem aus den Bereichen gesetzliche Krankenversicherung, zahnärztliche Versorgung, Zahnarztzahlen sowie Praxisentwicklung und kann für 10 Euro zuzüglich Versandkosten über die Website der KZBV oder per E-Mail an statistik@kzbv.de im Printformat bestellt werden. Eine PDF-Datei zum Download ist kostenfrei verfügbar: www.kzbv.de/jahrbuch.

Die Pressemeldung der KZBV können Sie auch online ansehen.

Hier gelangen Sie zum Jahrbuch der KZBV:

KZBV: Aktuelles Jahrbuch (PDF)

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E-Rezept: Pflicht zur Nutzung ab 1. Januar 2024

Themenseite der KZBV mit vielen Informationen und Erklärvideos

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat angekündigt, dass die Pflicht zur Nutzung des E-Rezepts zum 1. Januar 2024 greift. Für den Anspruch auf die volle TI-Pauschale muss das E-Rezept ab diesem Zeitpunkt technisch nutzbar sein. Zudem ist ein Gesetz in Vorbereitung, das eine Honorarkürzung vorsieht, wenn das E-Rezept technisch nicht unterstützt werden kann.

Die Zeit bis zum Jahreswechsel sollten Zahnarztpraxen deshalb nutzen und sich auf die Einführung des E-Rezepts in ihre Praxisabläufe vorbereiten. Was dafür erforderlich ist, steht im Dokument „E-Rezept: Auf einen Blick“. Die KZBV stellt auf ihrer Themenseite auch viele weitere Informationen zum E-Rezept, etwa zum neuen Einlöseweg mittels elektronischer Gesundheitskarte (eGK), eine FAQ-Liste. einen Leitfaden, eine Praxisinformation zur Komfortsignatur sowie Erfahrungsberichte und weiterführende Links zur Verfügung.

Auf der Themenseite finden Zahnarztpraxen auch zwei Erklärvideos mit Erläuterungen zum E-Rezept. Die Videos sind auch auf YouTube zu sehen:

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

Bild Startseite: Adobe Stock / M.Dörr & M.Frommherz

   

EuGH-Rechtsprechung zur Patientenakte

Erste Kopie muss unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden

In seinem Urteil vom 26. Oktober 2023 (Az. C-307/22) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Verweis auf die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Entscheidung getroffen, dass Patienten einen Anspruch auf eine unentgeltliche erste Kopie ihrer Patientenakte haben. Das heißt konkret, dass in Arzt- und Zahnarztpraxen nur dann eine Gebühr anfällt, wenn dem Patienten bereits eine kostenlose Kopie ausgehändigt wurde. Laut EuGH stehen nationale Regelungen (so in Deutschland), die es Verantwortlichen wie zum Beispiel Ärzten oder Zahnärzten ermöglichen, ihre wirtschaftlichen Interessen zu wahren, im Widerspruch zur DSGVO, sollten beim ersten Mal Kosten für die Auskunft anfallen.

Patienten müssen nicht begründen, warum sie eine Kopie ihrer Patientenakte erhalten möchten. Aus dem EuGH-Urteil geht außerdem hervor, dass es dem Patienten durch die Kopie möglich sein muss, die Daten zu verstehen und zu überprüfen, ob die in der Patientenakte enthaltenen Daten richtig und vollständig sind. Dazu ist unter Umständen eine vollständige Kopie notwendig, in der auch Diagnosen, die Ergebnisse von Untersuchungen sowie Befunde und Informationen zu Behandlungen enthalten sind.

Ein Patient hatte eine Zahnärztin zwecks zivilrechtlicher Geltendmachung von Haftungsansprüchen auf eine unentgeltliche Anfertigung und Herausgabe einer Kopie seiner Patientenakte verklagt. Die Zahnarztpraxis wollte dem Patienten den Aufwand auf der Grundlage von § 630g Abs. 2 Satz 2 BGB in Rechnung stellen. Dies kollidiert jedoch mit der Regelung der DSGVO, nach der Auskünfte kostenfrei sein müssen und erst bei einer wiederholten oder allem Anschein nach unbegründeten Anforderung vom Patienten eine angemessene Aufwandsentschädigung auf der Basis der Verwaltungskosten verlangt werden kann. (sk)

Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein

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GKV-Zuschüsse zur Professionellen Zahnreinigung

KZBV veröffentlicht Ergebnisse der KZBV-Umfrage zur PZR für das Jahr 2023

Um Versicherten, aber auch Zahnärztinnen und Zahnärzten einen leichteren Überblick über die GKV-Zuschüsse zur PZR zu verschaffen, führt die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) in regelmäßigen Abständen eine Umfrage bei den gesetzlichen Krankenkassen durch. Gefragt wird u. a., in welcher Höhe sich die jeweilige Kasse an der PZR beteiligt und ob es selektivvertragliche Regelungen gibt. Die Ergebnisse der KZBV-Umfrage zur PZR für das Jahr 2023 können ab sofort auf den Seiten der KZBV kostenlos abgerufen werden (siehe unten). Praxen erhalten die Informationen auch als tabellarische Übersicht in der Ausgabe 23/24 der „Zahnärztlichen Mitteilungen“ (zm), die am 01.12.2023 erscheint.

Zuschüsse von den meisten Krankenkassen
Die Ergebnisse der Umfrage zeigen, dass die meisten der befragten Kassen Zuschüsse pro Jahr oder pro Termin gewähren, etwa im Rahmen von Bonusprogrammen oder speziellen Tarifen. Ein Teil der Angebote basiert allerdings auf sogenannten Selektivverträgen. Versicherte können die PZR dann nicht in der Praxis ihrer Wahl in Anspruch nehmen, sondern nur dort, wo die Zahnärztin oder der Zahnarzt mit der Kasse einen entsprechenden Vertrag geschlossen hat. Dies sieht die KZBV kritisch, da die freie Zahnarztwahl auf diese Weise eingeschränkt wird und zudem ggf. Vorgaben hinsichtlich der Honorierung und des Leistungsumfangs gemacht werden.

Hier geht es zu den PZR-Umfrageergebnissen 2023:

KZBV: PZR-Umfrageergebnisse (Stand November 2023) (PDF)

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (27. November 2023)

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Gegenüberstellung der Lösungsoptionen bei Zertifikatsablauf des Konnektors

Information der KZBV zur TI

Nachdem viele CGM-Konnektoren bereits ausgetauscht wurden, sind aktuell die ersten Konnektoren der Hersteller RISE und Secunet vom Zertifikatsablauf betroffen. Auch Geräte von CGM werden in der Zukunft noch betroffen sein. Inzwischen besteht jedoch neben dem Austausch des Konnektors in der Praxis die Möglichkeit der sogenannten Laufzeitverlängerung (aktuell bei secunet und RISE), einige Anbieter am Markt bieten bereits heute ein seitens gematik und BSI geduldetes Hosting von Konnektoren in einem Rechenzentrum an und die ersten Anbieter der zugelassenen Rechenzentrumslösung – genannt „TI-Gateway“ – erwarten in den nächsten Monaten die Zulassung.

Diese Vielfalt verursacht in den Praxen verständlicherweise einige Fragen. Vor diesem Hintergrund hat die AG „Telematik“ die KZBV gebeten, zur Information der Mitarbeitenden der KZVen eine stichpunktartige Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile der verschiedenen Optionen zu erstellen. Dem sind wir gerne nachgekommen und stellen Ihnen in der Anlage diese Gegenüberstellung zur Verfügung.

Ergänzend ist die Information auch auf der Website der KZBV veröffentlicht worden.

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (8. November 2023)

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Einfluss von Social Media und Praxishomepage auf Patienten

Studie zeigt: Bedeutung des Online-Auftritts von Zahnarztpraxen für Praxisauswahl gestiegen

Eine spanische Studie hat aktuell untersucht, welchen Einfluss die Praxishomepage und der Social-Media-Auftritt von Zahnärzten auf die Entscheidung von Patienten für oder gegen eine Praxis haben. Dabei hat sich gezeigt, dass der Online-Präsenz einer Zahnarztpraxis keine geringe Bedeutung für die Praxisauswahl oder den Praxiswechsel zukommt. Vielmehr treffen Patienten ihre Entscheidung oft auf der Grundlage der im Web vorhandenen Informationen über Behandler und ihre Praxis. Social Media und Praxishomepage erweisen sich so schon jetzt und mit steigender Tendenz als wichtiges Kommunikations- und Marketinginstrument für Praxisinhaber. 

Im Fokus der Untersuchung standen Plattformen wie Facebook, YouTube, X (ehemals Twitter), Instagram, LinkedIn sowie die Praxis-Webseiten, die von den Betreibern der Studie ebenfalls zu den Social Media gezählt wurden. Von den 502 befragten Personen (darunter 302 weibliche und 200 männliche Teilnehmer) gaben 41 Prozent an, sich die verschiedenen Online-Auftritte der von ihnen besuchten Zahnarztpraxen anzuschauen. Von den 30 Prozent, die innerhalb der letzten zwei bis fünf Jahre den Behandler gewechselt haben, zogen etwa 24 Prozent (118 von 503) vor dem letzten Wechsel die Praxishomepage und die Social-Media-Präsenz der Praxis zu Rate. Über 85 Prozent dieser Teilnehmer wiederum entschieden sich sodann auf der Basis der online erhaltenen Informationen für eine bestimmte Zahnarztpraxis.

Neben der Praxishomepage ist es vor allem Instagram, das von Patienten bei ihrer Online-Recherche genutzt wird. Rund sieben Prozent der Umfrageteilnehmer folgen Zahnarztpraxen auf den Social-Media-Kanälen, vor allem auf Instagram, aber auch auf Facebook. Die Tendenz für eine web- und Social-Media-basierte Praxisauswahl ist außerdem steigend: Befragte, die in den letzten fünf Jahren die Praxis gewechselt haben, haben sich zuvor häufiger den Online-Auftritt ihrer neuen Zahnarztpraxis angeschaut als diejenigen Studienteilnehmer, bei denen der letzte Praxiswechsel mehr als elf Jahre zurücklag. Eine noch größere Rolle spielten die sozialen Netzwerke inklusive Praxiswebsite bei denjenigen, die gerade erst im laufenden oder im vergangenen Jahr den Behandler gewechselt haben. Insgesamt gesehen waren dabei keine geschlechterspezifischen Unterschiede zwischen weiblichen und männlichen Probanden festzustellen.

Fast 47 Prozent der Befragten legen im Hinblick auf die Online-Präsenz von Zahnarztpraxen übrigens auch großen Wert auf die Qualität des jeweiligen Internetauftritts. Bei der konkreten Entscheidung für oder gegen eine Praxis spielt jedoch die Ausstattung und verwendete Technologie die bedeutendste Rolle. (sk)

Hier der Link zur Studie:

Influence of the use of social media on patients changing dental practice: a web-based questionnaire study

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Neue präventionsorientierte Parodontitistherapie retten!

Vertreterversammlung der KZBV kritisiert aktuelle Politik scharf

Bonn, 8. November 2023 – Hinsichtlich der derzeitigen politischen Lage im Gesundheitswesen fordert die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) ein Umdenken der Bundesregierung, um weiteren Schaden für die Patientenversorgung abzuwenden.

„Die Politik betreibt mit Nachdruck einen Systemwandel, der die Selbstverwaltung außen vorlässt. Welche Folgen eine solche Marschrichtung für die Patientinnen und Patienten in unserem Land hat, wird entweder nicht gesehen oder bewusst ausgeblendet“, sagte Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV in seiner Rede und kündigte an, einer Politik den Kampf anzusagen, die eine präventionsorientierte Patientenversorgung aus dem Blick verliert.

Dass sich die Mundgesundheit der Bevölkerung in den letzten Jahren erheblich verbessert hat und Deutschland hier eine internationale Vorbildfunktion einnimmt, sind wesentliche Ergebnisse einer seit Jahrzehnten präventionsorientierten Ausrichtung der Zahnheilkunde und der qualitativ hochwertigen zahnärztlichen Versorgung. Die gegenwärtige Stoßrichtung der Bundesregierung setzt diese Erfolge aber zunehmend aufs Spiel und höhlt die bewährten Eckpfeiler des deutschen Gesundheitssystems, nämlich Freiberuflichkeit, Selbstverwaltung und vor allem die bewährten inhabergeführten Praxisstrukturen zur Sicherstellung der wohnortnahen, flächendeckenden Versorgung aus. Ein zentrales Beispiel für diese Politik ist die mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wiedereingeführte strikte Budgetierung, die allem voran die neue, präventionsorientierte Parodontitistherapie bedroht. Dies hat langfristige negative Folgen für die Mund- und Allgemeingesundheit der Bevölkerung. Die verheerenden Auswirkungen des im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Gesetzes hatte die KZBV erst kürzlich in einem gemeinsamen Bericht mit der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie herausgestellt. Hendges appellierte noch einmal an die Politik, die Parodontitistherapie noch in diesem Jahr aus der Budgetierung herauszunehmen.

„Eine auf kurzsichtige Kostendämpfung ausgerichtete Gesundheitspolitik ist ein Schlag ins Gesicht derer, die heute Versorgung mit höchstem Engagement sicherstellen. Anders als vom Minister immer wieder vorgetragen, kommt dies zudem unweigerlich Leistungskürzungen gleich und damit zur Verschlechterung der Patientenversorgung“, so Hendges.

In seiner Rede stellte Hendges zudem klar, dass alle bereits verabschiedeten und geplanten Gesetze der Ampel-Koalition deutliche Tendenzen eines Systemwandels in Richtung Zentralisierung und zunehmender Verstaatlichung des Gesundheitssystems erkennen lassen. Unter anderem machte er den dringenden politischen Handlungsbedarf bei der weiter fortschreitenden Ausbreitung versorgungsfremder Investoren, dem notwendigen Abbau von Bürokratie in der vertragszahnärztlichen Versorgung und der praxisorientierten Ausgestaltung der Digitalisierung deutlich.

Hendges rief die gesamte Zahnärzteschaft dazu auf, Politik und Öffentlichkeit, vor dem Hintergrund der Kampagne „Zähne zeigen“ stärker als je zuvor mit allem möglichen Nachdruck und mit gemeinsamer lauter Stimme die derzeitige Entwicklung klarzumachen und dringend notwendige Änderungen zu erwirken. „Bewährte Strukturen dürfen nicht weiter zerstört werden“, betonte er.

Hintergrund: Die Vertreterversammlung der KZBV
Die Vertreterversammlung ist das wichtigste Selbstverwaltungsorgan der KZBV und zugleich oberstes Entscheidungsgremium der knapp 63.000 Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte in Deutschland. Die VV hat 60 Mitglieder: Gesetzlich vorgeschriebene Mitglieder sind die oder der Vorsitzende jeder KZV und einer ihrer oder seiner Stellvertreter. Die Reden von Martin Hendges und Dr. Karl-Georg Pochhammer sowie sämtliche Beschlüsse der Vertreterversammlung stehen in Kürze auf der Website der KZBV zur Verfügung.

Hintergrund: Kampagne „Zähne zeigen“
Mit der Kampagne „Zähne zeigen“ will die KZBV gemeinsam mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der Länder und im Schulterschluss mit der Bundeszahnärztekammer, den Landeszahnärztekammern und den Verbänden die Patientinnen und Patienten über die fatalen Konsequenzen der Budgetierung für die Patientenversorgung aufklären. Zentrale Plattform ist die Website zaehnezeigen.info, die über die Folgen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes informiert und dazu aufruft, sich direkt an politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger auf Landes- und Bundesebene zu wenden, um darauf hinzuweisen, dass die Kostendämpfungspolitik der Patientenversorgung schadet und ein Ende finden muss.

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

Bild Startseite: © KZBV/Knoff

   

Zahnärztliche Prävention in Deutschland

Online-Umfrage der Universitäten Frankfurt/Main und Erlangen-Nürnberg

Prof. Dr. Bettina Dannewitz, Poliklinik für Parodontologie, ZZMK, der Goethe-Universität Frankfurt am Main, sowie Dr. Anna Seidel, Zahnärztliche Prothetik des Uniklinikums der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg, führen eine bundesweite Online-Umfrage zur zahnärztlichen Prophylaxe durch. Für die Prophylaxe in der Zahnarztpraxis gibt es im Gegensatz zur Parodontitistherapie keine einheitliche Empfehlung zu Durchführung und Umfang. Bestehende Präventionskonzepte beruhen meist noch auf zahnmedizinischen Erkenntnissen der 80er Jahre. Tatsächlich zeigten die letzten Mundgesundheitsstudien: Der Zahnstatus der deutschen Bevölkerung wird immer besser und die Notwendigkeit umfangreicher Sanierungen geht weiter zurück. Vor diesem Hintergrund möchte die Umfrage aufdecken, wie die zahnmedizinische Prävention in deutschen Zahnarztpraxen realisiert wird und welche Bedeutung ihr im Praxisalltag zukommt.

Im Fokus steht also das Präventionskonzept der deutschen Zahnarztpraxen. Die Initiatorinnen der Umfrage bitten Sie als Zahnärztinnen und Zahnärzte um Ihre Teilnahme und stellen folgende Fragen:

  • Wie ist die zahnmedizinische Prophylaxe bei Ihnen strukturiert?
  • Welche Rolle spielt das zahnärztliche Team bei der Prävention?
  • Nach welcher Systematik arbeiten Sie?

Die Untersuchung ist Gegenstand einer wissenschaftlichen Masterarbeit. Es werden keine personenbezogenen Daten erhoben, durch die auf Ihre Person oder Praxis zurückgeschlossen werden kann. Bei weiteren Fragen können Sie die Initiatorinnen gerne jederzeit kontaktieren.

Kontaktdaten:
Prof. Dr. Bettina Dannewitz
Poliklinik für Parodontologie, ZZMK
Goethe-Universität Frankfurt am Main
E-Mail: dannewitz@med.uni-frankfurt.de

Dr. Anna Seidel
Zahnärztliche Prothetik des Uniklinikums Erlangen
Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg
E-Mail: anna.seidel@uk-erlangen.de

Hier geht es zur Umfrage:

Umfrage zur zahnärztlichen Prävention in Deutschland

Bild Startseite: Adobe Stock / Andrii Yalanskyi

   

KZBV: weiter „Zähne zeigen!“

Evaluationsbericht: GKV-FinStG mit fatalen Auswirkungen auf Versorgung – erhebliche GKV-Folgekosten

Die Faken liegen auf dem Tisch: Eine kurzsichtige Sparpolitik zulasten von Prävention schadet der Gesundheit von uns allen. 

Dies belegt auch der Evaluationsbericht, den die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie (DG PARO) veröffentlicht hat. Auch deswegen ist es weiterhin wichtig, dass Zahnärzte und Patienten weiterhin „Zähne zeigen!“: zaehnezeigen.info

Auf den Seiten der KZBV erhalten Sie weitere Informationen und können den vollständigen Evaluationsbericht einsehen:

Bild Startseite: Adobe Stock / Soho A Studio; KZBV

   

Notruf der Heilberufler an den Bundeskanzler

Brief von KBV, KZBV und ABDA: Gefährdung der flächendeckenden und wohnortnahen Versorgung

Das hat es so noch nie gegeben: Die Vertreterinnen und Vertreter der freien Heilberufe warnen gemeinsam vor einer schon bald drohenden Verschlechterung der flächendeckenden und wohnortnahen Versorgung mit Apotheken, Arzt- und Psychotherapiepraxen sowie Zahnarztpraxen. 

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hatten bereits am 19. Oktober 2023 Bundeskanzler Olaf Scholz auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin zum schnellen Handeln aufgerufen. Ein überbordendes Maß an Bürokratie, eine seit Jahren unzureichende finanzielle Ausstattung zur Versorgung der Patientinnen und Patienten, eine Digitalisierung, bei der die Heilberufler in wichtigen Fragen außen vor gelassen werden, ein belastender Fachkräftemangel, wenig Verständnis für eine präventive Versorgung sowie die durch den Sparwahn der Krankenkassen ausgelöste Krise der Arzneimittel-Lieferengpässe drohen die von der Bevölkerung hoch geschätzte Versorgung mit der Apotheke und Praxis vor Ort unwiederbringlich zu zerstören. Damit wird zugleich eine mittelständisch geprägte Struktur mutwillig gefährdet, die für rund eine Million wohnortnahe Arbeitsplätze steht und einen sozialen Stabilitätsfaktor darstellt.

Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der KZBV, warnt vor den „verheerenden Folgen in der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Parodontitis“, die sich aus der strikten Budgetierung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) ergeben. Das Spargesetz von Lauterbach gefährdet die Einführungsphase der neuen, präventionsorientierten Behandlungsstrecke zur Bekämpfung der Parodontitis. Der Evaluationsbericht von KZBV und der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie (DG PARO) zeigt, dass die Zahl der Neubehandlungsfälle für die dreijährige PAR-Behandlungsstrecke eklatant eingebrochen ist. 2024 wird sich diese Problematik nach den Worten von Martin Hendges durch das GKV-FinStG weiter verschärfen, da nur noch die Mittel für die unterstützende Parodontitistherapie bei bereits laufenden Behandlungen aus den Vorjahren zur Verfügung stehen – mit fatalen Folgen für die Gesundheit der Bevölkerung.

In einem gemeinsamen Brief an den Bundeskanzler vom 31. Oktober 2023 haben die heilberuflichen Körperschaften Olaf Scholz jetzt noch einmal gemeinsam zu einem neuen Kurs in der Gesundheitspolitik aufgefordert.

Hier der Wortlaut des Briefes:

An den Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland Herrn Olaf Scholz … 

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, 

im Bewusstsein der gewaltigen innen- wie außenpolitischen Herausforderungen, denen unser Land – und insbesondere Sie, sehr geehrter Herr Bundeskanzler – gegenüberstehen, wenden wir uns gleichwohl mit einer großen Sorge an Sie, die unser Gesundheitswesen in Deutschland betrifft, aber über die rein gesundheitspolitische Dimension hinausgeht.

In Zeiten der wachsenden Instabilität fühlen sich die Menschen umso mehr angewiesen auf bisher funktionierende Versorgungsstrukturen, auf die sie sich verlassen können. Diese Strukturen, bestehend aus den ärztlichen, zahnärztlichen und psychotherapeutischen Praxen und den Apotheken vor Ort sind für die Bevölkerung mit unschätzbarem Wert verbunden. Sie sind verlässlich, wohnortnah und immer verfügbar. Diese Versorgung hat für die Bürgerinnen und Bürger – nicht zuletzt in der Pandemie – einen wichtigen Beitrag geleistet für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, praktisch als Garant sozialer Stabilität. Konsequenter- und richtigerweise wurde vor diesem Hintergrund eine Stärkung der ambulanten Versorgung im Koalitionsvertrag vereinbart. 

Die aktuelle Gesundheitspolitik führt jedoch dazu, dass diese für die Menschen so wichtigen Anlaufstellen ihres Vertrauens in Frage gestellt werden. Die Praxen der Niedergelassenen ersticken in Bürokratie, werden finanziell unzureichend ausgestattet und mit nicht ausgereiften Digitalisierungspflichten gelähmt – mit gravierenden Folgen im Sinne eines eklatanten Fachkräftemangels, sowohl was den medizinischen Nachwuchs betrifft als auch die in ärztlichen und zahnärztlichen Praxisteams tätigen Medizinischen Fachangestellten. Die Selbstverwaltung als tragende Säule unseres Gesundheitswesens wird in ihren Handlungsspielräumen zunehmend beschnitten und in ein staatlich gelenktes System umgebaut. Die Apotheken kämpfen mit ständig zunehmenden Arzneimittel-Lieferengpässen – inzwischen ist fast jedes zweite Arzneimittelrezept von einem Engpass betroffen. Hinzu kommt, dass die zusätzlichen Mühen und Aufwendungen der Apothekenteams in der Engpass-Krise nahezu gar nicht vergütet werden. Ganz im Gegenteil: 

Das Apothekenhonorar wurde nach einem elfjährigen Stillstand nun sogar gekürzt. Und die Zahnarztpraxen werden in ihren Bemühungen, die Mundgesundheit der Bevölkerung durch eine gute präventive Versorgung zu fördern, ausgebremst, wie es aktuell bei der Volkskrankheit Parodontitis geschieht. 

Mit dieser Gesundheitspolitik wird nicht nur ein bewährtes und über Jahrzehnte stabiles Gesundheitssystem gefährdet. Die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgegebene Gesundheitspolitik setzt auch eine mittelständisch geprägte, freiberufliche Struktur aufs Spiel, die für rund eine Million wohnortnahe Arbeitsplätze steht und einen – gerade in diesen Krisenzeiten – so wichtigen Stabilitätsfaktor bildet. Tatsächlich läuft diese Gesundheitspolitik darauf hinaus, dass zunehmend Leistungskürzungen entstehen und die vertraute ambulante Versorgung, die die Praxen und Apotheken derzeit noch stemmen, zunehmend zerstört wird.

Diese Entwicklung sorgt uns. Wir können uns nicht vorstellen, dass die Bundesregierung dies angesichts der derzeitigen Krisenzeiten so beabsichtigt. 

Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, sehr geehrter Herr Bundeskanzler, dringend dieser Entwicklung und einer weiteren Verunsicherung der Bevölkerung entgegenzuwirken. Bitte lassen Sie nicht zu, dass unser von den freien Heilberufen getragenes Gesundheitswesen mit seiner wohnortnahen, den Menschen vertrauten ambulanten Versorgung zur Disposition gestellt wird. Bitte sorgen Sie für den Erhalt der wohnortnahen, verlässlichen und vertrauten Gesundheitsversorgung durch ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Praxen sowie Apotheken. 

Wenn es Ihre hohe zeitliche Beanspruchung erlaubt, sind wir auch sehr gerne dazu bereit, unsere Anliegen und Lösungsvorschläge in einem gemeinsamen Gespräch zu erörtern. 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Andreas Gassen, Vorsitzender des Vorstandes der KBV 
Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV 
Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA 

Herrn Bundesminister Professor Dr. Karl Lauterbach haben wir eine Kopie dieses Schreibens zukommen lassen.

Lesen Sie auch die gemeinsame Pressemitteilung der heilberuflichen Körperschaften vom 19. Oktober 2023 auf den Seiten der KZBV:

Gemeinsame Pressemitteilung von KBV, KZBV und ABDA (19. Oktober 2023)

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Bürokratieabbau ernst nehmen!

Konkrete Vorschläge von KZBV, BZÄK und KBV liegen vor

Am gestrigen Donnerstag, 19. Oktober, beriet der Bundestag einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion, der „Agenda für Bürokratieabbau“ im Titel trägt. Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat seinerseits ein Bürokratie-Entlastungsgesetz speziell für das Gesundheitswesen angekündigt. Konkrete Vorschläge der (zahn)ärztlichen Körperschaften liegen seit dem Sommer dieses Jahres auf dem Tisch.

Das große Ziel der Reduzierung unnötiger Bürokratie, die den Leistungsträgern im Gesundheitswesen das Leben schwer macht, findet sich im aktuellen Koalitionsvertrag wie auch in den Regierungsprogrammen der meisten vorherigen Koalitionen. Fragt man die Praxen, hat es eine spürbare Entlastung allenfalls punktuell gegeben. Die Bürokratie ist in Umfragen unter niederlassungswilligen Kolleginnen und Kollegen der Hauptgrund, mit der Entscheidung zur Praxisübernahme noch zu zögern. Angesichts der miserablen Stimmung in der ambulanten Versorgung fordert ZA Andreas Kruschwitz, Vorstandsvorsitzender der KZV Nordrhein: „Wir erwarten von der Bundesregierung eine Bürokratie-Entlastung mit ‚Wumms‘, keine zögerlichen Maßnahmen mit nur kosmetischer Wirkung. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht, jetzt muss Minister Lauterbach liefern.“

Vorschläge aus der Zahnärzte- und Ärzteschaft liegen vor
Der Maßnahmenkatalog von KZBV und Bundeszahnärztekammer umfasst unter anderem Abschaffungen bei Doppel-Dokumentationen und unnötigen Nachweisen sowie die Verschlankung von Verwaltungsprozessen durch sinnvolle Digitalisierung. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung schlägt interessante Maßnahmen wie die Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze bei Abrechnungsprüfungen und die Einführung einer Gebühr für Krankenkassen bei erfolgloser Antragstellung auf Prüfung der Abrechnung vor.

„Wenn unsere Vorschläge umgesetzt würden, könnten die Praxen Millionen von Arbeitsstunden unseren Patientinnen und Patienten widmen statt der Verwaltung“, wünscht sich Kruschwitz. „Die KZV kommt zwar nicht ohne Bürokratie aus, aber immer neue Gesetze und Normen haben zu einem ungesunden Übermaß an Verwaltungsaufwand geführt. Das muss sich ändern, und zwar schnell.“

Die Vorschläge der zahnärztlichen Körperschaften und der KZV zum Bürokratieabbau können Sie hier einsehen:

Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein (Miguel Tamayo, 20.10.2023)

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KoCo-Konnektoren: dringend Update 5.1.8 einspielen!

Wichtiger Hinweis für Kunden der CompuGroup Medical (CGM) zum Konnektor-Update 

Die gematik als verantwortlicher Betreiber der Telematikinfrastruktur hat festgelegt, dass der Zugang zur TI für Praxen mit veralteter Konnektor-Firmware gesperrt werden muss. Die Nutzung der TI ist dann nicht mehr möglich. Seit dem 1. September 2023 ist für Konnektoren der KoCo Connector GmbH die Firmware 5.1.8 verfügbar.  Sie können den Versionsstand Ihres Konnektors am Display des Konnektors über OK > Versionen >Firmwareversion überprüfen.

Die gematik hat folgende Fristen unwiderruflich definiert:

KoCoBox MED+ (‚G3.Konnektor‘): 08.11.2023
KoCoBox MED+ der neusten Generation (‚G4-Konnektor‘): 15.11.2023

Nach Ablauf der Frist wird der Zugang zur Telematikinfrastruktur automatisch getrennt. Für die Wiederherstellung ist ein kostenpflichtiger Fernwartungseinsatz Ihres Dienstleisters vor Ort (DVO) notwendig.

Die CGM hat unter cgm.com/ti-konnektor-update-5.1.8-c eine Infoseite zum Konnektor-Update eingerichtet. Haben Sie die Auto-Update Funktion aktiviert, werden die aktuellen Versionen automatisch auf Ihren Konnektor übertragen und es besteht kein Handlungsbedarf. Wir empfehlen trotzdem eine Überprüfung der Firmware Version Ihres Konnektors wie oben beschrieben.

CompuGroup Medical / KZV Nordrhein, Abteilung EDV/Digitalisierung (Ulrich Düchting, 19.10.2023)

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Kampagne „Zähne zeigen“ – weitere Videos

Drastische Auswirkungen des GKV-Spargesetzes gemeinsam bekämpfen

Seit dem Start vor den Sommerferien mobilisiert die Kampagne der KZBV „Zähne zeigen“ Zahnärzte, Praxisteams und Patienten gegen das GKV-Spargesetz und für die Beendigung der vom Bundesgesundheitsminister gesetzlich festgelegten Budgetierung. Die nordrheinischen Praxen haben mit großem Engagement und dank der Unterstützung durch die KZV Nordrhein bereits viele Patienten auf die Kampagne und „zaehnezeigen.info“ aufmerksam gemacht. 

Warum es erforderlich ist, die Aufmerksamkeit weiter konstant hoch zu halten, begründet der KZBV-Vorsitzende Martin Hendges in einem zweiminütigen Video. „Nur wenn wir gemeinsam mit unseren Teams und den Patientinnen und Patienten gegen diese unverantwortliche Gesundheitspolitik Zähne zeigen, haben wir eine Chance, dass die Budgetierung wieder zurückgenommen wird“, so Martin Hendges.

Inzwischen ist die Kampagne „Zähne zeigen“ von Seiten der KZBV um zwei Videos erweitert worden. In den Video-Botschaften, die ebenfalls auf YouTube zu sehen sind, ruft Martin Hendges die Patientinnen und Patienten zur Unterstützung der Kampagne auf und erläutert, warum Parodontalbehandlungen so wichtig sind und das GKV-FinStG so drastische Auswirkungen auf die erst kürzlich im Leistungskatalog der GKV verankerte Parodontitistherapie hat. Auch in diesen Videos wird einmal mehr deutlich, dass nur ein gemeinsames und entschiedenes Auftreten von Zahnärzten, Praxisteams und Patienten eine schlechte zahnmedizinische Versorgung verhindern kann. (un/sk)

Die Videos können Sie hier anschauen:

KZBV: PAR-Therapie wichtig für Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Statement zum HKE-Impulspapier des BMG: desaströse Auswirkungen des GKV-FinStG

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 5. Oktober ein Impulspapier zur Früherkennung und Versorgung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen vorgelegt. Laut den Plänen des Ministeriums soll auf dieser Grundlage eine Gesetzesinitiative folgen.

Hierzu erklärt Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV):
„Die Früherkennung und Versorgung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen ist ein wichtiges Thema. Das Impulspapier gibt Hoffnung, dass die Politik erkannt hat, welche Relevanz die Prävention nicht nur im Bereich Herz-Kreislauf-Erkrankungen, sondern für unser Gesundheitssystem im Allgemeinen hat.

Bei den vorgestellten Maßnahmen fehlt jedoch ein wesentlicher Aspekt: die Berücksichtigung der neuen, präventionsorientierten Parodontitistherapie. Parodontitis ist eine komplexe Entzündungserkrankung des Menschen, an der jeder zweite Erwachsene leidet. Unbehandelt ist sie die häufigste Ursache für vermeid-baren Zahnverlust. Sie steht in direkter Wechselwirkung mit Diabetes mellitus und nimmt zudem Einfluss auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen: Bei einer unbehandelten, schweren Parodontitis finden sich Veränderungen der Arterien, die das Risiko für koronare Herzerkrankungen und Herzinfarkt erhöhen. Zudem treten bei einer unbehandelten Parodontitis vermehrt Bakterien in die Blutbahn ein (Bakteriämie), selbst bei alltäglichen Aktionen wie dem Kauen und Zähneputzen. Bei Patienten und Patientinnen mit entsprechender Veranlagung kann dies zu einer Herzinnenhautentzündung, einer sogenannten Endokarditis, führen. Gerade vor diesem Hintergrund ist es widersprüchlich und absolut unbegreiflich, warum der neuen, präventionsorientierten Parodontitistherapie mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) die erforderlichen Mittel entzogen wurden. So ist es nicht mehr möglich, die neue Behandlungsstrecke flächendeckend auf ein Niveau zu heben, das der hohen Krankheitslast angemessen ist. Das ist ein Desaster mit entsprechend negativen Auswirkungen auf die Mund- und Allgemeingesundheit der Bevölkerung.

Der langfristige Schaden, der durch die Gesetzgebung ausgelöst wurde, ist bereits jetzt deutlich spürbar: Unser gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie (DG PARO) kürzlich veröffentlichter Evaluationsbericht belegt eindeutig, dass die Neubehandlungsfälle seit Einführung des Spargesetzes rapide und stetig abnehmen. Im Juli 2023 ist die Zahl bereits auf das niedrige Niveau der alten PAR-Behandlungsstrecke im Vergleichsjahr 2019 zurückgefallen. Und der Trendverlauf weist auf noch weiter zurückgehende Neubehandlungsfälle hin – mit den entsprechenden Folgen.

Daher fordern wir das BMG nachdrücklich dazu auf, zum einen die Parodontitis als einen wesentlichen Faktor zur Entstehung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen in seinem Papier zu berücksichtigen sowie die neue präventionsorientierte Parodontitistherapie im Rahmen der geplanten Gesetzesinitiative als wesentlichen Baustein zu verankern. Es ist dazu auch zwingend erforderlich, die Leistungen der Parodontitistherapie von der Budgetierung des GKV-FinStG zeitnah – noch in diesem Jahr – auszunehmen. Nur dann können die Patientinnen und Patienten ein vollumfängliches Versorgungsangebot in Anspruch nehmen, das ihnen zusteht und dem aktuellen wissenschaftlichen Stand entspricht.“

Die Stellungnahme zum BMG-Impulspapier finden Sie auch auf den Seiten der KZBV.

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (10.10.2023)

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Secunet- und RISE-Konnektoren: Laufzeitverlängerung

gematik hat Zulassung erteilt

Die gematik hat die Laufzeitverlängerung für Konnektoren der Unternehmen secunet und RISE zugelassen. Für Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser, in denen ab diesem Jahr das Konnektorzertifikat von Modellen dieser Hersteller abläuft, ist damit die Möglichkeit gegeben, die Konnektorlaufzeit um zwei Jahre ohne Austausch der Hardware zu verlängern. Die Laufzeitverlängerung beider Hersteller ist als ein Software-Update für den Konnektor konzipiert. Für Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser ändert sich am bestehenden Setup nichts, sie erhalten das Update bei ihrem Vertragspartner bzw. dem Dienstleister vor Ort (DVO).

Da die Gültigkeit der Zertifikate im Konnektor gemäß den Sicherheitsvorgaben in der Telematikinfrastruktur nach fünf Jahren abläuft, sind in diesem Jahr erstmalig Konnektoren der Hersteller secunet und RISE von einem Zertifikatsablauf betroffen. Neben dem Austausch existiert nun mit der Laufzeitverlängerung eine weitere Möglichkeit, um an die TI angebunden zu bleiben. Im kommenden Jahr wird als dritte Anbindungsmöglichkeit an die TI zudem das TI-Gateway zur Verfügung stehen.

Wichtig für Praxen, Apotheken und Krankenhäuser ist es jetzt zu beachten, dass neben den Konnektor-Zertifikaten auch andere TI-Komponenten ablaufen können. Die gematik empfiehlt deshalb, zeitnah – unter Zuhilfenahme der Informationen auf der TI-Themenseite der gematik oder gemeinsam mit dem DVO – zu überprüfen, wann die Betriebszeit der verwendeten Komponenten abläuft, damit anschließend über mögliche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der TI-Anbindung gesprochen werden kann.

gematik

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Wichtiges Update KoCo-Konnektor

Die KZBV informiert: Akuter Handlungsbedarf für Update

Für alle Konnektoren des Herstellers KoCo Connector GmbH gibt es akuten Handlungsbedarf. Die dringende Empfehlung des Herstellers ist, die Geräte auf die Firmware-Version 5.1.8:2.0.0 bzw. 5.1.8:4.0.0 zu updaten.

Das Update ist erforderlich, weil im Rahmen der durchgeführten kontinuierlichen Überprüfung der IT-Sicherheit des Konnektors eine potenzielle Schwachstelle entdeckt worden ist. Mit dem Update wird diese geschlossen. Die Version 5.1.8 wird laut Hersteller am 1. September 2023 auf dem KSR bereitgestellt und bei aktivierter Auto-Update-Funktion automatisch auf dem Konnektor installiert und aktiviert. Zahnarztpraxen, die den automatischen Updateprozess deaktiviert haben, müssen die Version 5.1.8 manuell installieren und aktivieren.

Aufgrund der Wichtigkeit dieser Firmwareversion wurde von der gematik eine Einspielfrist festgelegt:

  • KoCoBox Med+ mit der Firmware 5.1.8:2.0.0 (G3 Konnektor): 08.11.2023
  • KoCoBox Med+ mit der Firmware 5.1.8:4.0.0 (G4 Konnektor): 15.11.2023

Bitte beachten:
Nach dieser Frist trennt der Konnektor automatisch den Zugang zur TI, sodass eine Arbeit mit den Diensten und Anwendungen der TI nicht mehr möglich ist. Ein erneuter Zugang zur TI ist erst dann möglich, wenn die neue Version eingespielt worden ist. Befindet sich der Konnektor im Offline-Modus, ist dafür zwingend ein Vor-Ort-Einsatz eines DVO erforderlich.

Zahnarztpraxen sollten daher das Update unverzüglich nach Verfügbarkeit einspielen bzw. die erfolgreiche Durchführung des Auto-Updates im Konnektor überprüfen, um weiterhin mit der TI arbeiten zu können und zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Weitere Informationen zum Konnektor-Update hat der Hersteller auf einer Themenseite zur Verfügung gestellt:

KoCo Connector GmbH: Fachportal TI-Konnektor-Update

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (30.08.2023)

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Kostenstrukturerhebung für das Jahr 2022

Statistisches Bundesamt: Repräsentative Untersuchung bei Arzt- und Zahnarztpraxen

Das Statistische Bundesamt (DESTATIS) führt auf der Grundlage des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik in Kürze eine repräsentative Untersuchung zur Kostenstruktur bei Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Praxen von psychologischen Psychotherapeuten durch. Die Erhebung bezieht sich auf das Jahr 2022. Ziel der Erhebung ist es, die in den Praxen erzielten Einnahmen und die dafür erforderlichen Aufwendungen sowie deren Zusammensetzung darzustellen.

Die für die Erhebung auskunftspflichtigen Praxen werden mittels einer Zufallsstichprobe ausgewählt. Um dabei die Belastung möglichst gering zu halten, werden bundesweit höchstens 7 Prozent der Praxen befragt. Das Ergebnis wird dann auf die Gesamtheit aller Praxen hochgerechnet. Um zuverlässige und aktuelle Ergebnisse zu gewinnen, die den hohen Anforderungen an die Qualität und Aktualität der Daten genügen, sieht das Gesetz für diese Erhebung eine Auskunftspflicht vor.

Die Ergebnisse dienen u. a. der Erstellung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und der berufspolitischen Arbeit von Verbänden und Kammern. Sie eröffnen aber auch den Praxen selbst die Möglichkeit, betriebswirtschaftliche Vergleiche durchzuführen und damit Ansatzpunkte für Rationalisierungs- oder Verbesserungsmaßnahmen zu erkennen. Die entsprechenden Heranziehungsbescheide mit den Zugangsdaten zu den Online- Fragebogen werden vom Statistischen Bundesamt im Oktober 2023 versandt. Die Online-Fragebogen sind dann innerhalb einer Frist von vier Wochen auszufüllen. Die Veröffentlichung der Ergebnisse ist für den Sommer 2024 geplant. Sofern sich Fragen zu der Erhebung ergeben, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Statistischen Bundesamtes gerne zur Beantwortung zur Verfügung.

Informationen zur Methodik der Kostenstrukturerhebung im medizinischen Bereich einschließlich Direktlinks auf Ergebnisse der letzten Erhebung finden Sie auf den DESTATIS-Seiten.

Zum Erhebungsstart im Oktober 2023 finden Sie Informationen zur aktuellen Erhebung, zum Beispiel zu den erforderlichen Angaben (Musterfragebogen) sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Kostenstrukturerhebung im medizinischen Bereich auf den DESTATIS-Seiten.

Das Statistische Bundesamt dankt bereits vorab allen beteiligten Praxen für ihre Mithilfe an der Erhebung.

Hintergrundinformationen
Was ist die Kostenstrukturerhebung?
Das Statistische Bundesamt (Destatis) führt im Herbst 2023 eine repräsentative Umfrage zur Kostenstruktur bei Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Praxen von psychologischen Psychotherapeuten durch. Die Erhebung bezieht sich auf das Jahr 2022. Ziel ist es, die in den Praxen erzielten Einnahmen und die dafür erforderlichen Aufwendungen sowie deren Zusammensetzung darzustellen.

Wie läuft die Befragung ab?
Um zuverlässige und aktuelle Ergebnisse zu gewinnen, sieht das Gesetz über Kostenstrukturstatistik für diese Erhebung Auskunftspflicht vor. Die auskunftspflichtigen Praxen werden mittels einer Zufallsstichprobe ausgewählt. Praxen, die an der Kostenstrukturerhebung aus dem Jahr 2021 teilgenommen haben, werden in der Regel nicht mehr einbezogen. Um die Belastung möglichst gering zu halten, werden bundesweit auch höchstens sieben Prozent der Praxen befragt; das Ergebnis wird auf die Gesamtheit aller Praxen hochgerechnet. Die Zugangsdaten zum Online-Fragebogen werden im Oktober 2023 versandt. Die Online-Fragebogen sind dann innerhalb einer Frist von vier Wochen auszufüllen.

Welche Erkenntnisse lassen sich aus der Kostenstrukturerhebung ziehen?
Die Veröffentlichung der Ergebnisse ist für den Sommer 2024 geplant. Sie dienen unter anderem der Erstellung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen sowie der berufspolitischen Arbeit von Verbänden und Kammern. Die Praxen selbst haben die Möglichkeit, betriebswirtschaftliche Vergleiche durchzuführen und damit Ansatzpunkte zur Verbesserung von Arbeitsabläufen zu erkennen.

Haben Sie noch Fragen?
Informationen zur Methodik der Kostenstrukturerhebung im medizinischen Bereich einschließlich Direktlinks auf Ergebnisse der letzten Erhebung finden Sie online auf den DESTATIS-Seiten.

Zum Erhebungsstart im Oktober 2023 finden Sie Informationen zur aktuellen Erhebung, zum Beispiel zu den erforderlichen Angaben (Musterfragebogen) sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Kostenstrukturerhebung im medizinischen Bereich ebenfalls auf den DESTATIS-Seiten.

Statistisches Bundesamt

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gematik: Informationen zur Laufzeitverlängerung

Anleitungen zur Überprüfung, ob und wann Laufzeit von TI-Komponenten endet

Mit der in der Zulassung befindlichen Laufzeitverlängerung wird es in diesem Jahr möglich werden, die Laufzeit von Konnektoren um zwei Jahre – bis Ende 2025 – zu verlängern. Vor allem für Praxen, Apotheken und Krankenhäuser, deren Konnektoren ab September 2023 von einem Zertifikatsablauf betroffen sind, ist es wichtig, sich über die Option der Laufzeitverlängerung zu informieren. Deshalb hat die gematik ihren Überblick zur TI-Anbindung um einen Beitrag zur Laufzeitverlängerung ergänzt:

gematik: Laufzeitverlängerung

Die neue Finanzierungsvereinbarung zur TI-Anbindung berücksichtigt die Option der Laufzeitverlängerung, von der aktuell speziell TI-Teilnehmer:innen profitieren können, deren Konnektor-Zertifikate in diesem Jahr ablaufen.

Die Option der Laufzeitverlängerung von Konnektoren wird aktuell von den Herstellern umgesetzt und ist voraussichtlich ab August 2023 verfügbar. Je nach Hersteller kann die Umsetzung der Laufzeitverlängerung eine einmalige Einrichtung durch einen Dienst vor Ort notwendig machen, oder auch mit einem Software-Update durchgeführt werden. 

Damit sich Praxen, Apotheken und Krankenhäuser rechtzeitig darüber informieren können, ob und wann ihre TI-Komponenten ablaufen, hat die gematik hierfür herstellerspezifische Informationen erstellt. Hier gibt es teils Schritt-für-Schritt-Anleitungen, die dabei helfen herauszufinden, wann die Laufzeit von TI-Komponenten endet. Mit diesen Informationen haben Leistungserbringer dann die Möglichkeit, sich mit ihren Dienstleistern vor Ort (DVO) über mögliche Optionen zu verständigen. Wie Sie herausfinden, ob Ihre TI-Komponenten von einem Zertifikatsablauf betroffen sind, erfahren Sie unter nachfolgendem Link (Anleitung zur Überprüfung der Konnektoren der Hersteller Secunet, Rise und CGM, Anleitung zur Überprüfung des Kartenterminals, FAQ zum Gültigkeitsdatum und Tausch von SMC-Bs):

gematik: Das müssen Praxen und Apotheken 2023 wissen

Zum Thema TI können Sie sich fortlaufend online auf den Seiten der gematik unter folgendem Link informieren:

gematik: Alles zur TI-Anbindung

gematik (28.07.2023)

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Umfrage des UKB und des Instituts für Patientensicherheit

Unerwünschte Ereignisse in der zahnärztlichen Versorgung

Wer kennt Sie nicht, die unerwünschten Ereignisse in der zahnärztlichen Versorgung? Das Universitätsklinikum Bonn möchte gemeinsam mit dem Institut für Patientensicherheit eine Befragung durchführen, um unerwünschte Ereignisse zu ermitteln, die im Rahmen der ambulanten zahnmedizinischen Versorgung auftreten. Ziel der Studie ist es, diese Ereignisse zu identifizieren und zu messen sowie unter Anwendung eines Klassifikationssystems zu kategorisieren und dessen Häufigkeit zu ermitteln. Man erhofft sich hieraus, die Arbeitsqualität zu verbessern und ein tieferes Verständnis für eine offene Fehlermanagementkultur zu erzielen.

Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig. Nach Angaben der Projektverantwortlichen werden keine personenbezogenen Angaben erfasst. Die Daten werden ausschließlich in anonymer Form erfasst und ausgewertet.

Weitere Informationen zur Studie und Teilnahme online.

Quelle: Universitätsklinikum Bonn / Institut für Patientensicherheit

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Umfrage der TU München

Versorgung von Patienten und Patientinnen mit medikamentenassoziierten Kiefernekrosen (MRONJ)

Die Frauenklinik am Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München führt eine Umfrage zur Versorgungssituation von Patienten und Patientinnen mit medikamentenassoziierten Kiefernekrosen (MRONJ) durch und bittet um die freiwillige Teilnahme von zahnärztlichen Behandlern und Behandlerinnen. Die Ergebnisse der Umfrage sollen der Verbesserung der interdisziplinären Prävention von MRONJ und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit MRONJ dienen. Die Antworten zu den gestellten Fragen können unter Wahrung der Anonymität in der Fachliteratur veröffentlicht werden.

Das Ausfüllen des Fragebogens nimmt zirka 10 Minuten Zeit in Anspruch. Die Daten werden über den Anbieter LimeSurvey GmbH als anonyme Online-Umfrage erhoben (Datenschutzhinweise LimeSurvey).

Bei Fragen und Unklarheiten können Teilnehmer sich an die Studienleiterin Dr. Wiebke Heldmaier wenden.

Dr. Wiebke Heldmaier
Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München
Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde
Ismaninger Straße 22, 81675 München
E-Mail: wiebke.heldmaier(at)tum.de

Quelle: Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde der TU München

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Finanzierung der Telematikinfrastruktur

Festlegung des Vereinbarungsinhalts durch das BMG

Wir hatten Sie bereits informiert, dass die Verhandlungen zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen über eine Vereinbarung zur Umstellung der Finanzierung der Kosten der Telematikinfrastruktur (TI) auf eine monatliche TI-Pauschale gescheitert sind.

Nunmehr hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gemäß § 378 Abs. 2 SGB V den Vereinbarungsinhalt festgelegt. Die Festlegung tritt zum 01. Juli 2023 in Kraft und ersetzt die Anlagen 11, 11a, 11b und 11d des Bundesmantelvertrages Zahnärzte (BMV-Z).

Die neue TI-Pauschale richtet sich nach der Praxisgröße am letzten Tag des jeweiligen Quartals und umfasst sowohl die Ausstattungs- als auch die Betriebskosten. Sie beträgt grundsätzlich zwischen 237,78 Euro und 323,90 Euro. 

Die Pauschale ist vorübergehend zu reduzieren, soweit die Praxis zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 30. Juni 2023 eine Erstattung der Kosten für die Erstausstattung oder den Komponentenaustausch erhalten hat bzw. noch erhält oder eine vorgegebene TI-Anwendungen fehlt.

Insofern bitten wir Sie zu beachten, dass die Betriebskosten für Juni 2023 letztmalig zur Auszahlung gelangt sind und danach mit einem zeitlichen Verzug bis zur Auszahlung der neuen Pauschale zu rechnen ist. Eine Auszahlung der monatlichen Pauschale ist nach den neuen Regelungen erst nach Abschluss des jeweiligen Quartals bzw. nach Zahlungseingang des GKV-Spitzenverbandes bei der KZV Nordrhein und damit im Januar 2024 vorgesehen.

Die KZV Nordrhein hat sich jedoch aufgrund dieses zeitlichen Verzuges und der damit einhergehenden weiteren Belastung der Praxen dazu entschlossen, unter dem Vorbehalt ausreichender Mittel die TI-Pauschale für die Praxen vorzufinanzieren. Die Pauschale wird insofern quartalsweise und bereits am 23. Oktober 2023 als frühestmöglicher Zeitpunkt ausgezahlt. Eine Rückvergütung durch den GKV-Spitzenverband wird demzufolge nicht abgewartet.

Derzeit bereitet die KZV Nordrhein die entsprechenden Vereinbarungsinhalte und Änderungen umfassend auf, sodass wir Sie zeitnah über alle Neuerungen und die Antrags- und genauen Auszahlungsmodalitäten informieren können.

Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein, AG Telematikinfrastruktur (Melissa Milaege, 30.06.2023)

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Weitere News

Betrügerische E-Mails im Umlauf

Warnung vor betrügerischen E-Mails, die angeblich von namhaften Dentaldepots stammen

Im Umlauf sind falsche Rechnungen oder vermeintliche Sonderangebote, die mitunter von authentisch wirkenden Absender-Domains versandt werden. So nutzen die Betrüger in einem Fall unter anderem die E-Mail-Adressen „bestellung@gerldental.com“ oder „info@gerldental.com“. Beide Adressen sowie die Domain „gerldental.com“ stehen jedoch nicht in Verbindung mit dem Unternehmen Gerl Dental. Das Unternehmen ist unter der Domain „gerl-dental.de“ und „gerl-dental.com“ zu erreichen. Eine offizielle E-Mail-Adresse der Firma lautet etwa: „info@gerl-dental.de“.

Andere Dentaldepots berichten von ähnlichen Betrugsfällen, sodass Sie auch dort aufmerksam sein sollten.

Sollten Sie E-Mails von den genannten oder anderen unbekannten Adressen erhalten, sollten Ihnen Rechnungen für nicht-getätigte Bestellungen gestellt oder vermeintliche Sonderaktionen angeboten werden, gehen Sie auf keinen Fall darauf ein. Öffnen Sie zudem keine Anhänge, klicken Sie nicht auf in der E-Mail enthaltene Links und antworten Sie nicht der Absenderadresse.

Sollten Sie unsicher sein, ob eine E-Mail authentisch ist, nehmen Sie direkt Kontakt zum jeweiligen Dentaldepot über die Ihnen bekannten Telefonnummern oder E-Mail-Adressen auf und erkundigen Sie sich dort, ob die erhaltene E-Mail echt ist oder nicht.

Zahnärztekammer Nordrhein

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Kampagnenstart: Zahnärzte müssen Zähne zeigen!

Machen Sie mit bei der Kampagne und mobilisieren Sie Praxisteam, Patientinnen und Patienten

Kampagnenmaterial

Die KZBV stellt Kampagnenmaterial zur Verfügung. Sie erhalten per Paketzustellung ein Praxis-Kit mit Plakaten, Flyern, Postkarten und Stempeln. Außerdem enthalten sind Patientenbestellblöcke der KZV Nordrhein im Kampagnendesign und mit Kampagnenslogans.

Die Plakate und das Logo zur Kampagne können Sie auch online herunterladen (bitte auf der mit dem nachfolgenden Link aufgerufenen Seite ganz nach unten scrollen):
   

KZBV: Plakate und Logo zur Kampagne „Zähne zeigen!“

In den kommenden Wochen heißt es für die Zahnärzteschaft: Zähne zeigen! Zähne zeigen, um auf die verfehlte Gesundheitspolitik durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz hinzuweisen, durch die die moderne Parodontitistherapie und damit die Gesundheit der Patientinnen und Patienten gefährdet werden. Um die Bevölkerung dafür zu sensibilisieren, hat die KZBV die Kampagne „Zähne zeigen!“ ins Leben gerufen.

Start der Kampagne war bei einem Medientermin am 1. Juni in der Gemeinschaftspraxis von Kammerpräsident Dr. Ralf Hausweiler sowie Dr. Constantin Hartwig in Düsseldorf mit Martin Hendges, dem Vorsitzenden des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), der dabei die fatale Sparpolitik von Bundesgesundheitsminister Lauterbach kritisierte: „Mit dem im vergangenen Jahr verabschiedeten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wurde gegen den Rat aller Experten eine Budgetierung für präventive Behandlungen unserer Patienten eingeführt.“

Lauterbachs Sparpolitik geht nicht auf
Kritik kam auch von Dr. Constantin Hartwig: „Die Politik hat meinen Patienten und mir ein Versprechen auf diese dreijährige Behandlung gegeben und nach einem Jahr kurz nach Beginn gebrochen. Es geht hier nicht um finanzielle Aufwendungen, es geht hier schlichtweg um die Gesundheit unserer Patientinnen und Patienten.“ Die in der Praxis angestellte Zahnärztin Viola Hübenthal ergänzte: „Mich hat die Budgetierung schockiert, denn Parodontitis ist eine stille Erkrankung, viele Patientinnen und Patienten sind sich dieses Problems nicht bewusst.“

Zumal die Sparpolitik von Minister Lauterbach nicht aufgeht, wie Kammerpräsident Dr. Hausweiler klarstellte: „Die European Federation of Periodontology hat errechnet, dass durch die Parodontitis-Therapie – ohne Budgetierung – in den kommenden zehn Jahren rund 66 Milliarden Euro gespart werden können. Damit zeigt sich, dass Lauterbachs Gesetz nicht nur Ergebnis einer verfehlten Gesundheitspolitik, sondern auch ökonomisch nicht nachvollziehbar ist.“

Auch eine betroffene Patientin machte ihrem Ärger Luft: „Mit einer Parodontitis ist man schon genug gestraft.“ Entsprechend ärgere sie sich über die politischen Maßnahmen.

Zähne zeigen – in den Praxen und online
Und genau dort setzt die Kampagne der KZBV an. Martin Hendges betonte, wie wichtig es sei, die Bürgerinnen und Bürger mit ins Boot zu holen: „Mit der Kampagne ‚Zähne zeigen‘ wird die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung gemeinsam mit den KZVen der Länder und im Schulterschluss mit der Bundeszahnärztekammer, den Länderzahnärztekammern und Verbänden die Patientinnen und Patienten über die fatalen Konsequenzen der aktuellen Kostendämpfungspolitik und die Verschleierungstaktik des Bundesgesundheitsministers aufklären.“

Neben Plakaten und weiteren Materialien, mit denen die Praxen in den kommenden Wochen von ihren Kassenzahnärztlichen Vereinigungen ausgestattet werden, ist die Kampagnenwebseite zaehnezeigen.info Dreh- und Angelpunkt mit wichtigen Informationen zur Kampagne und der Möglichkeit für Patienten, sich dort direkt an Abgeordnete zu wenden.

Protestveranstaltung am 14. Juni in Köln
Um auf die Auswirkungen der Sparpolitik aufmerksam zu machen, werden zudem am 14. Juni um 11 Uhr Zahnärzte und Praxismitarbeitende auf dem Roncalliplatz in Köln demonstrieren. Der FVDZ NRW hat zu dieser Protestaktion aufgerufen. Als Redner haben sich unter anderem Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstands der KZBV, Dr. Ralf Hausweiler, Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein, Andreas Kruschwitz, Vorsitzender des Vorstands der KZV Nordrhein, Sylvia Gabel, Verband Medizinischer Fachberufe e. V., sowie Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer, angekündigt. (Daniel Schrader)

Rückfragen an:
KZV Nordrhein, Presse-/Öffentlichkeitsarbeit
Dr. Uwe Neddermeyer
Tel.-Nr.: (02 11) 96 84 -217
Fax-Nr.: (02 11) 96 84 -332
E-Mail: uneddermeyer(at)kzvnr.de

Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein / Zahnärztekammer Nordrhein

Lesen Sie auch die Hintergrundinformationen der KZBV zu den Auswirkungen des GKV-FinStG und die Positionierung der Vertragszahnärzteschaft dazu:

KZBV: Herausnahme der Parodontitisversorgung aus der Budgetierung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) (PDF)

Bild Startseite: Adobe Stock / Soho A Studio; KZBV

   

„Zähne zeigen“ für eine präventionsorientierte Patientenversorgung

Kampagne der KZBV mobilisiert Patienten und Praxen

Berlin, 1. Juni 2023 – Mit dem im November letzten Jahres verabschiedeten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz hat die Bundesregierung die Mittel für zahnärztliche Leistungen ab 2023 durch eine strikte Budgetierung begrenzt und damit die erforderlichen Finanzmittel für die dringend notwendige und erst im Juli 2021 in den GKV-Leistungskatalog aufgenommene neue präventionsorientierte Parodontitis-Therapie entzogen. Das ist sparen auf Kosten der Gesundheit der Patientinnen und Patienten. Zugleich stellen die Einsparungen eine direkte Gefahr für die flächendeckende zahnärztliche Patientenversorgung vor allem in ländlichen und strukturschwachen Regionen in Deutschland dar.

Mit der bundesweiten Kampagne „Zähne zeigen“ macht die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) deshalb gemeinsam mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der Länder im Schulterschluss mit der Bundeszahnärztekammer, den Länderzahnärztekammern und Verbänden auf die Folgen dieser verantwortungslosen Politik aufmerksam und ruft alle Patientinnen und Patienten sowie die Zahnarztpraxen zum Protest auf.

„Trotz der einzigartigen Erfolge der Prävention in der zahnärztlichen Versorgung und der damit über die letzten Jahrzehnte erzielten Einsparungen für das Gesundheitssystem wurden mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz die Mittel für zahnärztliche Leistungen durch strikte Budgetierung begrenzt“, sagte Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstands der KZBV zum Kampagnenstart am 1. Juni. „Das hat schwerwiegende Auswirkungen insbesondere auf die neue präventionsorientierte Parodontitis-Therapie. Verlierer sind am Ende unsere Patientinnen und Patienten. Dem können wir nicht tatenlos zuschauen. Die unverantwortliche und kurzsichtige Budgetierung muss schnellstmöglich zurückgenommen werden. Mit unserer Kampagne zeigen wir gemeinsam Zähne gegen diese Politik und rufen alle Patientinnen und Patienten sowie die Praxen auf, sich an der Aktion zu beteiligen. Am Ende geht es um ihre Gesundheit!“, so Hendges.

„Zentrale Plattform der Kampagne ist die Website zaehnezeigen.info, auf der sich Patientinnen und Patienten, aber auch Praxismitarbeiterinnen und Praxismitarbeiter über die Folgen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes für die Patientenversorgung informieren können“, so Hendges weiter. „Gleichzeitig rufen wir sie dazu auf, sich selbst direkt an ihre eigenen regionalen Abgeordneten und politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger auf Landes- und Bundesebene zu wenden, um darauf hinzuweisen, dass die Kostendämpfungspolitik der Patientenversorgung schadet und ein Ende finden muss.“

In den kommenden Wochen werden bundesweit in Zahnarztpraxen Informationsmaterialien unter dem Motto „Zähne zeigen“ mit der Botschaft „Diagnose Sparodontose“ auf die Kampagne hinweisen. Konkrete Leitsätze thematisieren die drohenden regionalen Versorgungsprobleme („Versorgung örtlich betäubt“) und die begrenzten Mittel zur Behandlung der Volkskrankheit Parodontitis („Von dieser Gesundheitspolitik bekommt man Zahnfleischbluten, Herr Lauterbach“). Leicht verständliche Statements und Erklärtexte helfen bei der Vermittlung der konkreten negativen Auswirkungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes. In den sozialen Medien wird die Kampagne unter #zaehnezeigen auf Twitter und Instagram fortgeführt.

Hintergrund: Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz
Mit der 2022 im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wiedereingeführten Budgetierung werden der vertragszahnärztlichen Versorgung vor dem Hintergrund deutlicher Kostensteigerungen bei Energie, Material, Löhnen und anhaltender Inflation zusätzlich erhebliche Mittel entzogen. Zudem wurde die mit den Kostenträgern bereits allseits konsentierte Finanzierung der zusätzlichen Behandlungsbedarfe für die neue, präventionsorientierte Parodontitis-Therapie kurzerhand gestrichen. Die Parodontitis ist der Hauptgrund für den Verlust von Zähnen bei Erwachsenen, rund 30 Millionen Patienten leiden derzeit an der Volkskrankheit.

Vor diesem Hintergrund – begrenzte Mittel, zunehmende Inflation und steigende Preise – entsteht ein toxischer Cocktail für die flächendeckende Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung vor allem in ländlichen und strukturarmen Regionen in Deutschland. Es drohen Praxisschließungen; Praxisübernahmen und Neugründungen werden erschwert.

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

Lesen Sie auch die Hintergrundinformationen der KZBV zu den Auswirkungen des GKV-FinStG und die Positionierung der Vertragszahnärzteschaft dazu:

KZBV: Herausnahme der Parodontitisversorgung aus der Budgetierung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) (PDF)

Der FVDZ NRW lädt zur Teilnahme an einer Protestaktion gegen die Auswirkungen des GKV-FinStG am 14. Juni 2023 auf dem Kölner Roncalli-Platz ein.

Bild Startseite: KZV Nordrhein / Dr. Uwe Neddermeyer. Zum Auftakt der Kampagne „Zähne zeigen“ fand eine Pressekonferenz der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung mit dem KZBV-Vorstandsvorsitzenden Martin Hendges in den Räumlichkeiten der Praxis Dr. Ralf Hausweiler  (BZÄK-Präsident) und Dr. Constantin Hartwig in Düsseldorf statt. Herr Hendges erläuterte Ziele und Hintergründe der bundesweiten Kampagne, in deren Fokus das im vergangenen Jahr verabschiedete GKV-FinStG steht, mit dem gegen den Rat aller Experten zu Lasten der Patienten eine Budgetierung für präventive Behandlungen eingeführt wurde.

   

Angabe der Zahnarztnummer bei Abrechnung unbedingt erforderlich

Korrekte Übermittlung ist abrechnungsrelevant

Bitte denken Sie daran, dass alle Behandlungsfälle mit Leistungen ab dem 01.01.2023 die korrekten ZANRn enthalten müssen, damit eine Abrechnung erfolgen kann! 

Wie Sie den abrechnungsrelevanten Informationen zur ZANR hier auf diesen Seiten und dem Sonder-ID der KZV Nordrhein zur Zahnarztnummer, den Sie erhalten haben, entnehmen können, sind bei allen Behandlungsfällen mit Leistungen (bzw. Eingliederungsdatum) ab dem 01.01.2023 die ZANRn im Rahmen der Abrechnung an die KZV Nordrhein zu übermitteln. Betroffen von der Verpflichtung sind demnach alle Behandlungsfälle, die mindestens ein Behandlungsdatum ab dem 01.01.2023 enthalten.

Nach § 21 a Abs. 1 S. 1 BMV-Z hat der Vertragszahnarzt die von der KZV zugewiesene ZANR zu verwenden. In den zur Abrechnung gebrachten Behandlungsfällen werden die ZANRn aller am Behandlungsfall beteiligten Zahnärzte der Praxis angegeben. Die Angabe der ZANR ist folglich bei der Abrechnung erforderlich. Nach Anlage 8a zum BMV-Z (§ 7 Abs. 1 i.V.m. §§ 2-6) ist die ZANR aller an einem Behandlungsfall beteiligten Zahnärzte zwingend bei der Rechnungslegung der KZV an die Krankenkassen zu übermitteln. Daher ist die KZV Nordrhein bei Nicht- oder Fehlangabe durch die Zahnarztpraxis gehalten, die Abrechnung der Zahnarztpraxis zurückzuweisen.

Bei fehlender oder nicht korrekter Angabe Zurückweisung der Behandlungsfälle vor Rechnungslegung
Für die zur Rechnungslegung anstehenden Monatsabrechnungen und darüber hinaus bedeutet dies, dass die Behandlungsfälle vor Rechnungslegung zurückgewiesen werden, bei denen die Angabe der ZANR fehlt oder fehlerhaft ist und die zumindest ein Behandlungsdatum seit dem 01.01.2023 beinhalten. Die Zahnarztpraxen haben dann die Möglichkeit, die konkret betroffenen Fälle nach Maßgabe des § 23 BMV-Z beim nächsten Abrechnungstermin erneut zur Abrechnung einzureichen. Hierzu erhalten Sie nach Abrechnungsprüfung eine individuelle Mitteilung über die durchgeführte Löschung der Fälle.

Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein, Abt. Abrechnung (Elke Vogt, 17.03.2023)

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Zahnärzte helfen Opfern von häuslicher Gewalt

Pressemeldung des Gesundheitsministeriums

Minister Laumann übernimmt Schirmherrschaft für das Projekt „Gemeinsam gegen häusliche Gewalt“ – auch Gleichstellungsministerin Josefine Paul unterstützt das Projekt 

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration teilen mit:

Ein abgebrochener Zahn und ein Bruch des Kiefers heilen nicht von allein. Das unterscheidet diese Verletzungen von Prellungen und Hämatomen – und macht Zahnmediziner zu wichtigen Anlaufstellen für Opfer von häuslicher Gewalt. Denn häufig sind sie die Ersten, manchmal auch die Einzigen, die von den Betroffenen konsultiert werden. 

Die Zahl der Betroffenen ist nach wie vor hoch: Jede vierte Frau wird im Verlauf ihres Lebens mindestens einmal Opfer häuslicher Gewalt. 60 Prozent der Verletzungen durch häusliche Gewalt finden sich im Bereich von Gesicht, Mund und Kiefer.

Um die Opfer von Gewalt besser unterstützen zu können, haben die Zahnärztekammern Nordrhein sowie Westfalen-Lippe und die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Nordrhein sowie Westfalen Lippe einen sogenannten Forensischen Befundbogen erstellt, der den Zahnärztinnen und Zahnärzten hilft, Verletzungen zu dokumentieren. 

Diese frühzeitige und vor allem rechtssichere Dokumentation ist für eine spätere strafrechtliche Verfolgung und damit auch für den Weg heraus aus der Gewaltspirale wichtig: „Einige Verletzungen, insbesondere im Schleimhautbereich der Mundhöhle, sind nur wenige Tage nachweisbar“, berichtet Dr. Ralf Hausweiler, Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein, „zudem ermöglicht der Befundbogen den Opfern eine vor Gericht verwertbare Dokumentation der Gewalteinwirkungen.“

Darüber hinaus können Zahnärzte den Geschädigten Anlaufstellen zur Unterstützung vermitteln – oder im Fall von Kindern seit kurzer Zeit auch direkt das Jugendamt informieren, wenn sie eine Kindeswohlgefährdung vermuten. Um die Kollegenschaft für dieses wichtige Thema und vor allem einen empathischen Umgang mit Opfern von Gewalt zu sensibilisieren, bietet die Zahnärztekammer Nordrhein regelmäßig Fortbildungen zu diesem Thema an. „Opfer von Gewalt haben häufig große Angst, deshalb ist es wichtig, dass sie sich uns Zahnärztinnen und Zahnärzten anvertrauen können“, sagt Dr. Ralf Hausweiler. 

Unterstützt wird das Engagement der Zahnärzteschaft von Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. „Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner sind wichtige Akteure im Gesundheitswesen, wenn es um das Erkennen von häuslicher Gewalt oder Kindesmisshandlungen geht. Gerne habe ich daher die Schirmherrschaft für das Projekt ‚Gemeinsam gegen häusliche Gewalt‘ und den Forensischen Befundbogen übernommen. Der Befundbogen kann, nicht nur für den Bereich der häuslichen Gewalt zwischen Erwachsenen, sondern auch bei Kindesmisshandlungen, ob nun in oder außerhalb des häuslichen Umfelds, einen wichtigen Teil zur Aufklärung der Tat beitragen und damit vielleicht auch weiteres Leid der Opfer verhindern“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Auch Gleichstellungsministerin Josefine Paul unterstützt das Projekt: „Der Kampf bei Gewalt gegen Frauen und die Unterstützung der Betroffenen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und Verantwortung. Für betroffene Frauen ist das eigene Zuhause und das unmittelbare soziale Umfeld eben gerade kein sicherer Ort. Mindestens jede vierte Frau erlebt im Laufe ihres Lebens Gewalt durch einen Partner oder Ex-Partner. Gewalt hat aber viele Erscheinungsformen und reicht von Kontrolle und psychischer Gewalt über sexualisierte bis hin zu physischer Gewalt. Geschlechtsbezogene Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist keine Privatsache und wir werden sie als Gesellschaft nicht tolerieren. Deshalb begrüße ich es sehr, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte dabei helfen wollen, erlittene Misshandlungen zu dokumentieren, und damit gezielt Opfer von häuslicher Gewalt dabei unterstützen, sich zu wehren. Der Befundbogen ist dabei ein weiterer Baustein beim Ausbau des Gewalt- und Opferschutzes, damit endlich alle Frauen und Mädchen in Deutschland ein Leben frei von Gewalt führen können.“

An der Konzeption des Fragenbogens war maßgeblich Dr. Dr. Claus Grundmann, Vorstandsmitglied des Arbeitskreises für Forensische Odonto-Stomatologie (AKFOS) und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes Duisburg, beteiligt. Im Weiteren wird das Projekt vom Kinderschutzbund und dem Gesundheitsamt der Stadt Düsseldorf unterstützt.

Hier gelangen Sie zum Forensischen Befundbogen.

Pressemeldung des Gesundheitsministeriums vom 11. April 2023

   

KZV Nordrhein: Sonder-ID zur Einführung der ZANR (Zahnarztnummer)

Praxisrelevanter Ausschnitt mit Blick auf die nächste Einreichung der Abrechnung

Anbei erhalten Sie einen praxisrelevanten Ausschnitt aus dem Sonderinformationsdienst 1/2023 zur Einführung der ZANR mit Blick auf die nächste Einreichung der Abrechnung. Der Sonder-ID 1/2023 ist bei myKZV abrufbar und geht Ihnen parallel postalisch zu. 

Die ZANR bei der Abrechnung

a) Ist die Angabe der ZANR Pflicht?

Die Angabe der ZANR ist ab 01.01.2023 verpflichtend. Ab diesem Zeitpunkt sind die ZANRn aller Behandler in das Praxisverwaltungssystem (PVS) einzupflegen. Bei Assistenten verfahren Sie bitte wie unter 1.d beschrieben.

Bei allen Behandlungsfällen mit Leistungen (bzw. Eingliederungsdatum) ab dem 01.01.2023 sind die ZANRn im Rahmen der Abrechnung an die KZV Nordrhein zu übermitteln. Betroffen von der Verpflichtung sind demnach alle Behandlungsfälle, die mind. ein Behandlungsdatum ab dem 01.01.2023 enthalten. 

Die Angabe der ZANRn erfolgt für alle Zahnärztinnen und Zahnärzte, die in dem Behandlungsfall eines Patienten beteiligt waren. Dies bedeutet, dass bei jedem abgerechneten Fall mindestens eine ZANR erscheinen muss. Es sind mehrere ZANRn anzugeben, wenn mehrere Zahnärztinnen und Zahnärzte den Patienten behandelt haben. Die Angabe ist allerdings auf fünf ZANRn begrenzt.

b) Was passiert bei Nichtangabe der ZANR? 

Nach § 21 a Abs. 1 S. 1 BMV-Z hat der Vertragszahnarzt die von der KZV zugewiesene ZANR zu verwenden. In den zur Abrechnung gebrachten Behandlungsfällen werden die ZANRn aller am Behandlungsfall beteiligten Zahnärzte der Praxis angegeben. Die Angabe der ZANR ist folglich bei der Abrechnung erforderlich. Nach Anlage 8a zum BMV-Z (§ 7 Abs. 1 i.V.m. §§ 2-6) ist die ZANR aller an einem Behandlungsfall beteiligten Zahnärzte zwingend bei der Rechnungslegung der KZV an die Krankenkassen zu übermitteln. Daher ist die KZV Nordrhein bei Nicht- oder Fehlangabe durch die Zahnarztpraxis gehalten, die Abrechnung der Zahnarztpraxis zurückzuweisen

Für die zur Rechnungslegung anstehenden Monatsabrechnungen und darüber hinaus bedeutet dies, dass die Behandlungsfälle vor Rechnungslegung zurückgewiesen werden, bei denen die Angabe der ZANR fehlt oder fehlerhaft ist und die zumindest ein Behandlungsdatum seit dem 01.01.2023 beinhalten.

Die Zahnarztpraxen haben dann die Möglichkeit, die konkret betroffenen Fälle nach Maßgabe des § 23 BMV-Z beim nächsten Abrechnungstermin erneut zur Abrechnung einzureichen. Hierzu erhalten Sie nach Abrechnungsprüfung eine individuelle Mitteilung über die durchgeführte Löschung der Fälle. 

aa) PAR und KG

Die Zurückweisung der Fälle erfolgt bei PAR und KG bei Fällen, in denen keine gültige ZANR angegeben ist und mindestens eine Leistung aus 2023 ist.

bb) ZE

Die Zurückweisung der Fälle erfolgt bei ZE bei Fällen, in denen keine gültige ZANR angegeben ist und bei denen die Eingliederung in 2023 erfolgte.

Die vorstehenden Vorgaben gelten entsprechend für die Abrechnung des Q1/2023 (KONS und KFO), die bis zum 05.04.2023 einzureichen ist und generell für alle Leistungsarten (KCH/PAR/KG-KB/ZE/KFO) seit dem 01.01.2023

Weitere Informationen zur ZANR hier auf dieser Seite.

Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein, Abt. Register/Zulassung (Monika Kustos, 07.02.2023)

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Einführung der Zahnarztnummer (ZANR) ab 1. Januar 2023

Vereinbarung von GKV-Spitzenverband und KZBV

Auf Grundlage des § 293 Abs. 4 SGB V haben die Vertragspartner GKV-Spitzenverband und KZBV im Februar 2022 die Vergabe von Zahnarztnummern vereinbart.

Im zahnärztlichen Bereich erfolgt eine dezentrale Vergabe durch die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen auf Landesebene. Als Starttermin für die verbindliche Nutzung der Zahnarztnummer durch Zahnärzte ist der 1. Januar 2023 vorgesehen. Die ZANR aller Behandler einer Zahnarztpraxis ist ab 01.01.2023 in das Praxisverwaltungssystem einzupflegen. Dabei müssen alle an einem Behandlungsfall beteiligten ZANRn angegeben werden. Es können maximal fünf ZANRn vermerkt werden. Ohne die Angabe der ZANRn wird der Abrechnungsvorgang nicht gestartet.  

Eine personeneindeutige Zahnarztnummer erhalten für die gesamte Dauer der vertragszahnärztlichen Tätigkeit Vertragszahnärzte, ermächtigte und angestellte Zahnärzte sowie Zahnärzte, die am vertragszahnärztlichen Notdienst teilnehmen. Assistenten und Vertreter erhalten keine ZANR. 

Die Zahnarztnummer besteht aus insgesamt 9 Ziffern. Die letzten beiden Ziffern entsprechen der zweistelligen Zahnarztkennung, bei der die „91“ für Zahnärzte und die „50“ für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen steht. Sollte ein Zahnarzt zwischenzeitlich den Facharzt für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie erhalten, wird an ihn eine neue ZANR mit entsprechender Kennzeichnung vergeben, sobald der KZV die Weiterbildung nachgewiesen wird. 

Am 06.12.2022 hat die KZV Nordrhein allen berechtigten Zahnärzten und Zahnärztinnen postalisch an deren Privatanschrift sowie den Praxen, in denen sie angestellt sind, die jeweiligen ZANRn bekanntgegeben. Für diejenigen Zahnärzte und Zahnärztinnen, die am myKZV-Portal teilnehmen, ist die ZANR außerdem dort sichtbar.

Bei Fragen, die speziell die Abrechnung betreffen, wenden Sie sich bitte an die Ihnen bekannte Hotline (0211/9684-190). Für Fragen rund um die Vergabe steht Ihnen die Abteilung Register/Zulassung zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass für Fragen bei Problemen bei der Speicherung oder Eingabe in das PVS Ihnen nur Ihr Vertragspartner, also der Softwarehersteller, helfen kann.

Zahnärzte, die noch keine ZANR erhalten haben und für deren Vergabe erst die Zuständigkeit der KZV geklärt werden muss, wurden bereits angeschrieben. Außer im Praxisverwaltungssystem ist die ZANR zwingend auf allen Formularen der KZV und ihren Entscheidungsgremien anzugeben, auf denen sie abgefragt wird. Bei einem Wechsel in einen anderen KZV-Bereich behält der Zahnarzt seine ZANR. Daher bitten wir Sie, die ZANR gut aufzubewahren. 

Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein, Abt. Register/Zulassung (Monika Kustos, 07.12.2022)

Bild Startseite: Adobe Stock / Nestor

   

Kooperationsverträge mit stationären Pflegeeinrichtungen – Wir informieren Sie!

Sie haben Fragen zum Kooperationsvertrag? Wir haben die Antworten! In unserem Video finden Sie wichtige Informationen rund um das Thema sowie hilfreiche Tipps zur Abrechnung.

22.11.2022 – Sie sind Kooperationszahnarzt und haben Fragen? Oder möchten Sie ein Kooperationszahnarzt werden? Wir helfen Ihnen weiter! Folgende Inhalte erwarten Sie in unserem neuen Video:

Grundlagen des Kooperationsvertrages

  • Zielsetzung
  • Vorteile
  • Gesetzliche Grundlagen
  • Inhaltliche Ausgestaltung
  • Mustervertrag

Abrechnung von Leistungen 

  • Abrechnungs-Positionen nur mit Kooperationsvertrag
  • Abrechnungs-Positionen mit und ohne Kooperationsvertrag

Abrechnung von Leistungen anhand von Beispielen

Das Video finden Sie unter folgendem Link. Nehmen Sie sich 24 Minuten Zeit und bleiben Sie informiert!

Ihre Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein

   

PZR-Umfrageergebnisse

Mit Stand November 2022 (aktualisiert Januar 2023) liegen die Ergebnisse der KZBV-Umfrage dazu vor, welche gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten die PZR bezahlen oder sich zumindest anteilig an den Kosten beteiligen.

   

KZBV: PZR-Umfrageergebnisse (PDF)