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Die KZV Nordrhein bei Facebook

Der KZV-Auftritt bei Facebook: aktuell, informativ und unterhaltsam!

Der Auftritt der KZV Nordrhein bei Facebook ist das Ergebnis zahlreicher Gespräche mit jungen Zahnärzten, Studenten, Assistenten, Angestellten und frisch Niedergelassenen. Wir freuen uns auf Ihre Kommentare!

Hier geht es direkt zur KZV Nordrhein auf Facebook.

 

DER ZAHNÄRZTE-BLOG: DENTISTS4DENTISTS

Der Zahnärzte-Blog „dentists4dentists“ richtet sich speziell an junge Zahnärzte – Assistenten, Angestellte, frisch Niedergelassene – und Studierende der Zahnmedizin. Im Blog informieren und diskutieren Zahnärztinnen und Zahnärzte unabhängig und neutral. 

News

Aktuelle Nachrichten, Trends und Entwicklungen

 

Neuer Einlöseweg für das E-Rezept in der Kritik – Hier lesen Sie mehr

Erneut im Umlauf: betrügerische E-Mails – Hier lesen Sie mehr

Wissen to go – Hier lesen Sie mehr

KZV am 15. März 2024 vorübergehend telefonisch nicht zu erreichen – Hier lesen Sie mehr

Vorläufige Finanzergebnisse der GKV 2023 – Hier lesen Sie mehr

Antibiotika-Einsatz in Zahnarztpraxen – Hier lesen Sie mehr

Ablauf der Zertifikate von SMC-B-Karten – Hier lesen Sie mehr

Zeit für Patientinnen und Patienten läuft ab – Hier lesen Sie mehr

KZBV/BZÄK: Faltblatt „Daten und Fakten 2024“ – Hier lesen Sie mehr

Erhöhung der Krebsregistermeldevergütung ab 1. Februar 2024 – Hier lesen Sie mehr

Intubationsnarkosen in der vertragszahnärztlichen Versorgung – Hier lesen Sie mehr

TI-Anbindung auch für gewerbliche Dentallabore – Hier lesen Sie mehr

Dringender Nachbesserungsbedarf bei neuer „ePA für alle“ – Hier lesen Sie mehr

Erreichbarkeit der KZV Nordrhein während der tollen Tage – Hier lesen Sie mehr

Zahnimplantate – innovativer Forschungsansatz – Hier lesen Sie mehr

TI-Komponenten und eHBAs in Zahnarztpraxen – Hier lesen Sie mehr

gematik: Digital-Health-Europakarte – Hier lesen Sie mehr

Zahnärzteschaft zeigt klare Haltung gegen Rechtsextremismus – Hier lesen Sie mehr

Zahnärzte mahnen erneut Regulierungsbedarf bei iMVZ an  – Hier lesen Sie mehr

Zahnschmelzhärtung für Kinder unter sechs Jahren – Hier lesen Sie mehr

TI: Störungsmeldungen jetzt auch auf WhatsApp – Hier lesen Sie mehr

Krisenzeiten in der zahnärztlichen Versorgung – Hier lesen Sie mehr

GKV-Zuschüsse zur Professionellen Zahnreinigung – hier lesen Sie mehr

Gegenüberstellung der Lösungsoptionen bei Zertifikatsablauf des Konnektors – Hier lesen Sie mehr

KZBV: weiter „Zähne zeigen!“ – Hier lesen Sie mehr

Bürokratieabbau ernst nehmen! – Hier lesen Sie mehr

Finanzierung der Telematikinfrastruktur – Hier lesen Sie mehr

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Neuer Einlöseweg für das E-Rezept in der Kritik

Pressemitteilung der KZBV

Berlin, 15. März 2024 – Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) kritisiert den Beschluss der Gesellschafterversammlung der gematik zum sogenannten „Card Link“. Mit diesem Verfahren sollen Patientinnen und Patienten ihre E-Rezepte über Apps von Drittanbietern einlösen können. KZBV und andere Gesellschaften hatten vor Unsicherheiten gewarnt, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den „Card Link“ trotzdem durchgesetzt.

Grundsätzlich begrüßt die KZBV den neuen Einlöseweg für das E-Rezept, weil es einen weiteren volldigitalen Weg zur Einlösung von E-Rezepten ermöglicht. Deshalb hatte sich die KZBV ursprünglich für den „Card Link“ eingesetzt, nun aber gegen den Beschluss gestimmt, weil das Sicherheitsniveau abgesenkt worden ist. Denn anders als bei den bisherigen Einlösewegen, die hohen Sicherheitsanforderungen durch die gematik unterliegen, müssen die Apps von Drittanbietern nicht zugelassen werden. „Seit Jahren arbeiten wir daran, dass das E-Rezept hochsicher ist, nun soll der freie Markt Apps anbieten dürfen, ohne dass jemand kontrolliert, was mit den Verordnungsdaten passiert. Das ist ein Unding“, erklärt Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellv. Vorsitzender des Vorstandes der KZBV. Zwar seien die Zahnärztinnen und Zahnärzte nicht direkt vom „Card Link Verfahren“ betroffen, allerdings könne das E-Rezept-System keine Zweifel an Sicherheit vertragen. Weder Patientinnen und Patienten noch Apothekerinnen und Apotheker könnten jedoch bewerten, ob die eingesetzten Apps sicher und zuverlässig sind, müssten aber jetzt die Verantwortung für die Nutzung übernehmen.

Unverständnis zeigte Dr. Pochhammer auch für das Vorgehen des BMG: „Das BMG, das 51 Prozent der Anteile an der gematik hält, hat trotz deutlicher Warnungen aller anderen Gesellschafter gestern in der Gesellschafterversammlung die technischen Vorgaben für dieses Verfahren durchgeboxt. Alle anderen Gesellschafter, also sowohl Leistungserbringer als auch Kostenträger, stimmten dagegen. Das zeigt, dass das Interesse des BMG an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit der Selbstverwaltung weiter schwindet.“

Bild: Adobe Stock / M.Dörr & M.Frommherz

   

Erneut im Umlauf: betrügerische E-Mails

Angeblich offene Rechnungen für Webvisitenkarten zu begleichen

Nach Informationen der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg sind im gesamten Bundesgebiet und auch im benachbarten Österreich E-Mails eines dubiosen Unternehmens mit dem Namen „FFOL-Firmenfinder Online“ aufgetaucht. Auch Zahnärzte haben bereits solche E-Mails erhalten.

Im Betreff der E-Mails wird zur Zahlung einer Rechnung aufgefordert. Hier heißt es etwa „Offene Rechnung für Webvisitenkarte im Firmenfinder Online wartet auf Ihre Zahlung“ oder „Offene Rechnung für den Branchenbucheintrag im Firmenfinder Online“. Die angebliche Rechnung ist im Text der E-Mail enthalten, als Zahlungsmöglichkeit wird PayPal angegeben.

Es handelt sich um Fake-Rechnungen des besagten Unternehmens, für die gar keine Bestellungen vorliegen. Der in der Mail enthaltene Link führt lediglich auf eine Seite mit einem „Jubiläumsangebot“ für einen Eintrag im „FFOL|Firmenfinder Online“ – grundsätzlich sollte man sich jedoch davor hüten, in einer E-Mail dieser Art einen Link anzuklicken oder einen Anhang zu öffnen. Nach einem Impressum oder der Angabe einer Bankverbindung sucht man vergeblich. Haben auch Sie eine solche betrügerische E-Mail erhalten, bezahlen Sie die Rechnung nur in dem unwahrscheinlichen Fall, dass Sie tatsächlich eine Webvisitenkarte bzw. einen Branchenbucheintrag bei diesem Unternehmen bestellt haben sollten.

Betrugsversuche melden
Betroffene können solche Betrugsversuche zum Beispiel den Verbraucherzentralen der Bundesländer melden, in Nordrhein-Westfalen steht hierfür die E-Mail-Adresse phishing(at)verbraucherzentrale.nrw zur Verfügung. Auch auf der Website der Bundesnetzagentur besteht die Möglichkeit, solche betrügerischen Aktivitäten zu melden. Ist man tatsächlich einmal einem Internetbetrug zum Opfer gefallen, sollte man unbedingt bei der örtlichen Polizei Anzeige erstatten.

Aktuell warnt auch die Südwestfälische IHK zu Hagen vor dieser Betrugsmasche:

SIHK zu Hagen: Betrügerische Rechnung von FFOL|Firmenfinder Online

Bild Startseite: Adobe Stock / MarutStudio

   

Wissen to go

Startschuss für das neue Praxiswissen

Wer kurz nachschlagen will, welche BEMA-Position was genau beinhaltet, hat früher gern in die Papier-Ratgeber-Ordner der KZV Nordrhein geschaut. Gab es hier inhaltliche Änderungen, wurden den Praxen Ergänzungslieferungen zugeschickt, die dann im Ordner abgeheftet werden mussten. Dieses Vorgehen gehört nun der Vergangenheit an, denn das KZV-Wissen für die Praxen wird nun digital und von überall aufrufbar zur Verfügung gestellt. Die KZV Nordrhein treibt die Digitalisierung weiter voran. Dabei steht der Nutzen für die Praxen an erster Stelle. Da das Aktualisieren der Infos für die Praxen nur mit größerem Aufwand möglich war, hat die KZV Nordrhein sich dazu entschlossen, die Inhalte digital zur Verfügung zu stellen.

Ein Team der Verwaltung hat die Inhalte der vier Ratgeber-Bände der KZV Nordrhein auf den neuesten Stand gebracht und digitalisiert. Seit Anfang März können Sie nun die Informationen über die KZV-Website www.kzvnr.de oder aber über myKZV unter www.mykzv.de/info/infos.html aufrufen. Auf Mobiltelefonen ist die Ansicht leider noch nicht vollständig responsiv, daran wird derzeit noch gearbeitet. Sie finden zum Startschuss die bisher veröffentlichten Inhalte aus dem blauen Ratgeber Band I (Gesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen und Ordnungen) und dem grünen Ratgeber Band II (Verträge, Vertragsrichtlinien, Vertragshinweise einschließlich Erläuterungen) in aktualisierter Form. Darüber hinaus ist nicht nur der vollständige BEMA nebst Kommentierung aus dem gelben Ratgeber Band III (Abrechnung), sondern auch die neuen Erläuterungen zu den PAR- als auch UKPS-Positionen enthalten.

Zentrale Pflege
Nicht nur für die Praxen, sondern auch für die KZV Nordrhein ist dabei besonders praktisch: Anders als bisher werden die Infos nur noch zentral an einer Stelle gepflegt. Die interne Wissensdatenbank der KZV, in der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Sachverhalte nachlesen können, wird für Praxen geöffnet.

Das bringt noch weitere Vorteile mit sich:

  • Schnellere Reaktionsmöglichkeit auf geänderte Regelungen und aktuelle Geschehnisse
  • Aktualisierungen können online angekündigt werden und sind zeitnah final für die Praxen verfügbar. Veraltete Ratgeber gehören damit der Vergangenheit an
  • Keine Kapazitätsgrenze mehr durch Ordnergrößen
  • Modernes Design der zur Verfügung stehenden Informationen
  • Informationen für die Praxen sind deutlich schneller auffindbar, da
    – eine Verlinkung der Beiträge untereinander erfolgen kann,
    – die Inhalte von überall aufrufbar sind
    – eine Suchfunktion enthalten ist
  • Ein Einsortieren von Ergänzungslieferungen in den Praxen ist nicht mehr erforderlich

Absichtlich ohne Ende
Doch das ist nur der Anfang! Nach und nach werden die Inhalte ergänzt und vervollständigt. Neben den Ratgeber-Bänden können weitergehende Informationen wie

  • aktuelle Beiträge und FAQs,
  • neue rechtliche Grundlagen (Gesetze, Richtlinien etc.),
  • FZ-Tabellen, BEL-Listen, Punktwerttabellen,
  • Leitfäden der KZBV sowie
  • Kassenverzeichnisse, Versichertenstammdaten und KZBV-Programmmodule

je nach Bedarf der Wissensdatenbank hinzugefügt werden. Dabei werden jedoch nicht nur die Inhalte stetig wachsen, sondern auch die Funktionen und das Erscheinungsbild passen sich mit der Zeit an. Die derzeitigen Möglichkeiten sollen künftig weiter ausgebaut und durch das Feedback aus der Zahnärzteschaft an die Bedürfnisse der Praxen angepasst werden. Es wird also, schon allein aufgrund der stetigen  Inhaltsänderungen, ein kontinuierlicher Prozess ohne Ende sein. (med)

Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein

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Vorläufige Finanzergebnisse der GKV 2023

Pressemitteilung des BMG

Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 11. März 2024 eine Pressemitteilung zu den vorläufigen Finanzergebnissen der GKV für das Jahr 2023 veröffentlicht.

   

Antibiotika-Einsatz in Zahnarztpraxen

Online-Umfrage der Medizinischen Hochschule Hannover

Der Antibiotika-Einsatz in Zahnarztpraxen steht im Fokus eines Dissertationsprojekts an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH). Im Rahmen einer repräsentativen und online durchgeführten Befragung will  Doktorand Joshua Kinzel den Umgang mit prophylaktisch verordneten Antibiotika im realen Praxisalltag statistisch erfassen und ruft Zahnärzte und Zahnärztinnen zu einer regen Beteiligung an der Umfrage auf.

Die Befragung ist anonym und dauert etwa sieben bis zehn Minuten. Es werden zum Beispiel Fragen gestellt wie „Nutzen Sie Antibiotika zur prophylaktischen Abschirmung bei Patienten mit Gelenkersatz?“ oder „Nutzen Sie Antibiotika zur Prophylaxe bei Patienten mit Diabetes?“ Teilnehmer an der Umfrage leisten einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Qualität der zahnärztlichen Praxis und der Weitergabe von wissenschaftlichen Erkenntnissen an den praktizierenden Zahnarzt bzw. die praktizierende Zahnärztin.

Medizinische Hochschule Hannover, Joshua Kinzel

Hier geht es zur Umfrage.

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Ablauf der Zertifikate von SMC-B-Karten

Praxen sollten frühzeitig eine Folgekarte bestellen und in Betrieb nehmen

Derzeit kommt es vermehrt zu Problemen, weil viele SMC-B-Karten ablaufen und die Praxen nicht rechtzeitig eine Folgekarte bestellt bzw. in Betrieb genommen haben. Das führt dazu, dass keine Verbindung mehr zur TI und somit den damit verbundenen Anwendungen hergestellt werden kann. So können beispielsweise keine EBZ-Anträge mehr gestellt, aber auch keine Krankenkassen-Genehmigungen mehr empfangen werden. 

Hintergrund ist, dass die Zertifikate der SMC-B-Karten nach fünf Jahren ablaufen. Für den reibungslosen Ablauf in der Praxis ist es unbedingt notwendig, dass die Praxen frühzeitig eine Folgekarte bestellen und in Betrieb nehmen. Dabei gilt es zu bedenken, dass es mehrere Wochen dauern kann, bis man die neue SMC-B-Karte erhält und gegebenenfalls bei den IT-Dienstleistern Termine für den fachgerechten Tausch der Karten zu vereinbaren sind.

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (27. Februar 2024)

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Zeit für Patientinnen und Patienten läuft ab

Krise in der zahnärztlichen Versorgung stoppen – offener Brief der KZBV an Lauterbach

Angesichts der massiven Versorgungsprobleme hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) in einem offenen Brief Bundesgesundheitsminister Lauterbach dazu aufgefordert, die gegenwärtige Krise in der zahnärztlichen Versorgung endlich zu stoppen. Die Folgen für die Gesundheit der Patientinnen und Patienten seien ansonsten äußerst ernst.

Hierzu erklärt Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Bereits jetzt ist der Schaden durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz für unsere Patientinnen und Patienten voll sichtbar. Die aktuellen Rahmenbedingungen sorgen insbesondere dafür, dass die notwendigen Mittel zur Finanzierung der erst im Juli 2021 eingeführten neuen, präventionsorientierten Parodontitistherapie nicht mehr ausreichend zur Verfügung stehen. Die Auswirkungen sehen wir anhand des dramatischen Einbruchs bei den Neubehandlungen dieser Volkskrankheit, die unter anderem in direkter Wechselwirkung mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes mellitus steht. Hier wird nicht nur die Zahn- und Mundgesundheit der Menschen absolut leichtfertig aufs Spiel gesetzt, sondern auch die Allgemeingesundheit. Herr Minister, stellen Sie sich jetzt Ihrer Verantwortung für die zahnmedizinische Versorgung und handeln Sie! Ihnen, aber erst recht den Patientinnen und Patienten, läuft die Zeit davon.“

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (27. Februar 2024)

Hier geht es zur Pressemeldung der KZBV.

Der offene Brief der KZBV kann auf der Website der KZBV abgerufen werden.

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Faltblatt „Daten und Fakten 2024“

KZBV/BZÄK: Vertragszahnärztliche Versorgung im Überblick

Wie viele Zahnärztinnen und Zahnärzte gibt es derzeit? Wie steht Deutschland im internationalen Vergleich bei Karies im Kindesalter da? Wie haben sich die vertragszahnärztlichen Kooperationen mit Pflegeeinrichtungen in den letzten Jahren entwickelt? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie in den „Daten und Fakten 2024“. Das Faltblatt von KZBV und Bundeszahnärztekammer mit statistischen Angaben zur vertragszahnärztlichen Versorgung kann sowohl als PDF heruntergeladen als auch kostenlos bestellt werden:

KZBV/BZÄK: Faltblatt „Daten und Fakten 2024" (unter „Berichte und Statistiken“)

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

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Erhöhung der Krebsregistermeldevergütung ab 1. Februar 2024

Information der KZV Nordrhein

In Deutschland gibt es klinische Krebsregister, die unter anderem einer aussagekräftigen onkologischen Qualitätsberichterstattung für Leistungserbringer, Entscheidungsträger und Patientinnen und Patienten dienen sollen. Eine hohe Aussagekraft der Registerdaten soll zur Versorgungstransparenz, zur Versorgungsforschung sowie zur Verbesserung der Behandlung von an Krebs erkrankten Patientinnen und Patienten beitragen. 

Hierfür sind Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Krankenhäuser verpflichtet, Daten zu Diagnose, Behandlung und Verlauf von an Krebs erkrankten Patientinnen und Patienten an die klinischen Krebsregister der einzelnen Bundesländer zu melden. 

Für die Meldung der Daten erhalten die Meldenden eine entsprechende einheitliche Meldevergütung.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sowie die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) gemeinsam mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) haben sich entsprechend ihres gesetzlichen Auftrages nach langwierigen Verhandlungen darauf geeinigt, die Meldevergütungen ab dem 1. Februar 2024 um insgesamt 20 Prozent zu erhöhen. Für die einzelnen Meldungsarten ergeben sich daher die folgenden Vergütungshöhen:

   
Die Einzelheiten können Sie der Vereinbarung über die Meldevergütungen für die Übermittlung klinischer Daten an klinische Krebsregister nach § 65c Absatz 6 Satz 4 SGB V (Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung) vom 9. Januar 2024 entnehmen, die Sie hier als PDF-Datei einsehen können.

Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein, Abt. Vertragswesen/Christina Greve (22. Februar 2024)

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Intubationsnarkosen in der vertragszahnärztlichen Versorgung

Teilnahme an KZBV-Umfrage erbeten

Aus zurückliegenden Befragungen zum Thema hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) entnehmen können, dass Struktur- oder Abrechnungsdaten zu Behandlungen in Intubationsnarkosen – wenn überhaupt – nur punktuell und somit nicht flächendeckend vorliegen. 

Um diese Informationslücke schließen zu können und Daten aus den Praxen zu erhalten, hat die KZBV eine Online-Umfrage zum Thema konzipiert, welche sich direkt an die Praxen richtet. Dabei sollen sowohl Praxen angesprochen werden, die diese Behandlungen in ITN durchführen oder in den letzten Jahren durchgeführt haben, als auch solche Praxen, die einen entsprechenden Bedarf an Behandlungen feststellen, diesen jedoch zurzeit selbst nicht bedienen. 

Es scheint deutlich schwieriger bis nahezu unmöglich zu werden, Patienten zu behandeln, die dringend einer zahnärztlichen Behandlung im Rahmen einer Intubationsnarkose bedürfen. Hiervon sind insbesondere vulnerable Patientengruppen wie Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, aber auch Menschen mit Behinderung betroffen.

Die Versorgungsstrukturen von Behandlungen in Intubationsnarkose sind sehr komplex, unter anderem auch deshalb, da die Bereitstellung von ambulanten Intubationsnarkosen für die vertragszahnärztliche Versorgung in den Händen der vertragsärztlichen Kollegen liegt. 

Die KZBV versucht seit geraumer Zeit, die Versorgungssituation und die dahinterliegenden Strukturen näher zu analysieren und gemeinsam mit den vertragsärztlichen Kollegen aufzuarbeiten. Ziel soll es dabei sein, eine ausreichende Grundlage zu erarbeiten, um zielgerichtete Lösungsansätze für eine Verbesserung der Versorgungssituation gemeinsam mit allen Beteiligten zu entwickeln. Im Rahmen eines gemeinsamen Runden Tisches soll im ersten Halbjahr 2024 hierzu diskutiert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, benötigen wir Ihre Mithilfe.

Die Praxen-Online-Umfrage steht dabei bis zum 30. März 2024 zur Beantwortung offen. Über diesen Link gelangen Sie zur Umfrage:

KZBV: Umfrage zu Intubationsnarkosen

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (20. Februar 2024)

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TI-Anbindung auch für gewerbliche Dentallabore

Gemeinsame Presserklärung vom Verband deutscher Zahntechnikerinnungen (VDZI),
von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und
vom Verband deutscher Dentalsoftware-Unternehmen (VDDS)

Berlin/Münster, 13. Februar 2024 – Mit dem elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren – Zahnärzte (EBZ) haben die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) in enger Zusammenarbeit mit dem Verband deutscher Dentalsoftware-Unternehmen (VDDS) den Goldstandard dafür gesetzt, wie die Digitalisierung im Gesundheitswesen mit einer sinnstiftenden Anwendung sowohl für Praxen als auch Versicherte einen signifikanten Mehrwert schaffen kann.

Nun dient das EBZ als Blaupause für die nächste Anwendung – „Elektronischer Datenaustausch zwischen Dentallabor und Zahnarztpraxis (eLABZ)“ –, um beim digitalen Austausch von Aufträgen und Rechnungen zwischen Zahnarztpraxen und gewerblichen Laboren auf einem sicheren und erprobten Verfahren aufzusetzen. Der Gesetzgeber hat dafür die rechtliche Grundlage geschaffen. Der Verband Deutscher Zahntechnikerinnungen (VDZI) und der GKV-SV sollen demnach zeitnah Festlegungen zum Inhalt und Umfang der elektronisch auszutauschenden Daten sowie zu deren Übermittlung, insbesondere Übermittlungswege und Formate, definieren. Geregelt ist auch die Finanzierung der anstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten. Es ist dabei unbenommen, dass die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) für das einzelne Dentallabor freiwillig bleibt.

Um aus dem gesetzlichen Anspruch auch einen Mehrwert für Dentallabore, Zahnärzteschaft und Patienten im Hinblick auf Bürokratieabbau und Arbeitserleichterung zu schaffen, steht der VDZI im bevorstehenden Digitalisierungsprojekt mit dem VDDS und der KZBV im intensiven Austausch. Der VDDS agiert dabei als Experte für die Definition, Entwicklung und Verbreitung digitaler Schnittstellen im Dentalbereich, um sicherzustellen, dass die neue Anwendung schnell Akzeptanz und Verbreitung findet – ähnlich wie beim EBZ-Verfahren. Die KZBV liefert den fachlichen Input, damit das neue Verfahren optimal auf die Nutzung in der Zahnarztpraxis ausgerichtet wird. Der VDZI tritt für die Anforderungen aus Sicht der Zahntechniklabore ein. Durch dieses Verfahren ist sichergestellt, dass eine Anwendung in die Versorgung kommt, die direkt aus den Praxen und Laboren heraus entwickelt ist und eine spürbare Optimierung der guten Zusammenarbeit zwischen Zahnarztpraxis und Zahntechniklabor im Sinne der Patientenversorgung bietet.

Die Beteiligten freuen sich über die Herausforderungen bei der Entwicklung der neuen Anwendung und begrüßen die Integration der gewerblichen Dentallabore in die TI durch eLABZ ab voraussichtlich Sommer 2024 als einen weiteren Meilenstein in Richtung Digitalisierung.

Hintergrund: Das EBZ
Mit dem elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren – Zahnärzte (EBZ) sind Zahnarztpraxen flächendeckend in der Lage, Anträge in den Leistungsbereichen Zahnersatz (ZE), Parodontologie (PAR), Kieferorthopädie (KFO) sowie Kieferbruch (KBR) und Kiefergelenkserkrankungen (KG) zu stellen. Die Krankenkassen bescheiden diese dann ebenfalls elektronisch. Die komplette digitale Antrags- und Genehmigungsstrecke ist somit mittels des sicheren Mail-Verfahrens „KIM“ über die TI gewährleistet. Das EBZ wurde aus der Versorgung heraus von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband in enger Zusammenarbeit mit dem Verband deutscher Dentalsoftware-Unternehmen spezifiziert, erprobt und in den Praxisalltag integriert. Dass aktuell bereits über 10 Millionen EBZ-Anträge digital beschieden wurden, zeigt den großen Erfolg der Anwendung.

VDZI, KZBV, VDDS (13. Februar 2024)

Hier geht es zur Pressemitteilung auf den Seiten der KZBV. 

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Dringender Nachbesserungsbedarf bei neuer „E-PA für alle“

Gemeinsame Pressemitteilung von BÄK, KBV, KZBV, BZÄK, DKG und DAV

Für die zukünftige elektronische Patientenakte (ePA) wurden in der vergangenen Gesellschafterversammlung der gematik GmbH die Grundlagen für ihre technische Umsetzung zum 15.01.2025 gelegt. Nach einer ambitionierten Erstellungs- und Kommentierungsphase für die benötigten fachlichen Konzepte und technischen Spezifikationen sollten die Gesellschafter über ein umfangreiches Dokumentenpaket der „ePA für alle“ entscheiden.

Die Vertreterinnen und Vertreter der ärztlichen, zahnärztlichen Organisationen (BÄK, KBV, KZBV, BZÄK und DKG) sowie der Apothekerschaft (DAV) haben dabei deutlich gemacht, dass eine sinnvolle ePA einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung der Patientinnen und Patienten leisten kann und soll. Die „ePA für alle“ muss daher einen deutlichen Mehrwert zu den derzeit von den Krankenkassen anzubietenden elektronischen Patientenakten vorweisen. Dies ist leider in der nun für den Start der „ePA für alle“ vorgesehenen Basisversion nicht ausreichend erkennbar. Es fehlen nach wie vor elementare Bestandteile, die für eine nutzenstiftende Verwendung im Versorgungsalltag benötigt werden. So ist z. B. keine Volltextsuche der Inhalte einer elektronischen Patientenakte möglich, ein zentraler Virenscanner für die Inhalte der ePA ist ebenfalls nicht vorgesehen. Zwar soll der im Gesetz geforderte digitale Medikationsprozess noch für den Start der ePA nachspezifiziert werden. Alle anderen Kritikpunkte sollen jedoch entweder gar nicht oder erst in Nachfolgeversionen der ePA berücksichtigt werden. Letztlich haben diese offenen Punkte dazu geführt, dass keine Leistungserbringerorganisation in der gematik der Freigabe des Dokumentenpakets zugestimmt hat.

„Schon die ePA, die die Kassen seit Beginn 2021 anbieten mussten, hat wegen unzureichender Praktikabilität bei Patienten und Ärzten keine Resonanz gefunden. Die neue ePA, die ‚ePA für alle‘, darf diesen Geburtsfehler nicht wiederholen. Hier muss schnell nachgearbeitet werden, damit insbesondere die Suchfunktion möglichst von Anfang an Ärztinnen und Ärzte bei der Nutzung der ePA in der Behandlung ihrer Patientinnen und Patienten unterstützt“, fordert Erik Bodendieck, Co-Vorsitzender des Ausschusses „Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung“ der Bundesärztekammer.

BÄK / KBV / KZBV / BZÄK / DKG / DAV (13. Februar 2024)

Hier geht es zur Pressemitteilung auf den Seiten der KZBV. 

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Zahnimplantate – innovativer Forschungsansatz

Freisetzung von entzündungshemmenden Medikamenten durch Glasmonolithe

Das ist tatsächlich ein innovativer Ansatz, der bei Zahntechnikern und Zahnmedizinern auf großes Interesse stoßen und die Zahnmedizin im Kampf gegen Mukositis und Periimplantitis möglicherweise einen entscheidenden Schritt weiterbringen wird. An der „Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik und Werkstoffkunde“ der Universität Leipzig wird aktuell unter dem Titel „Nanoporöse formangepasste Glasmonolithe als Arzneistoffdepotsysteme für drug targeting in der Zahnmedizin“, kurz FOMO, mit Fördermitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ein Forschungsprojekt durchgeführt. Mit dabei sind das „Institut für Technische Chemie“ der Universität Leipzig, das „Fraunhofer-Institut für Mikrostruktur von Werkstoffen und Systemen“ und das „Institut für Chemie neuer Materialien“ der Universität Osnabrück.

Das FOMO-Forschungsteam plant derzeit den Einsatz spezieller Implantatversorgungen zur Vorbeugung und Behandlung von Entzündungen im Mundbereich. Die Implantate sollen so konstruiert sein, dass sie über einen längeren Zeitraum Medikamente abgeben, die gegen Entzündungen wirksam sind. Dafür sind formangepasste Glasmonolithe als Bestandteile der Implantatversorgungen vorgesehen. Das verwendete Glas ist dabei nicht nur der Belastung durch das Kauen gewachsen, sondern zeichnet sich vor allem durch eine nanoporöse kristalline Struktur aus, die das längerfristige Freisetzen von Medikamenten erst möglich macht. Zunächst sollen Modellformen zu Demonstrations- und Evaluationszwecken angefertigt werden. Die Glasmonolithe werden dabei in das Verbindungsteil zwischen dem Implantat und der eigentlichen prothetischen Versorgung eingefügt. Möglich ist auch ein Einsatz als Bestandteil von Gingivaformern. (sk)

Hier der Link zum Forschungsprojekt FOMO:

Uniklinikum Leipzig: Nanoporöse formangepasste Glasmonolithe als Arzneistoffdepotsysteme für drug targeting in der Zahnmedizin

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TI-Komponenten und elektronische Heilberufsausweise in Zahnarztpraxen

Überblick der KZBV zum aktuellen Stand

Die KZBV gibt folgenden Überblick zu den TI-Komponenten und eHBAs in Zahnarztpraxen (Stand 25. Januar 2024): Im bundesweiten Durchschnitt sind weiterhin zirka 98 Prozent der Zahnarztpraxen an die  Telematikinfrastruktur (TI) angebunden. Davon setzen inzwischen zirka 98 Prozent einen Konnektor der neuesten Version (PTV5) ein.

Ungefähr 96 Prozent beträgt der Anteil der Praxen, in denen mindestens ein E-Zahnarztausweis vorliegt.  Gemäß Übermittlung der Bundeszahnärztekammer befinden sich 57.427 E-Zahnarztausweise im Feld. Der Anteil der Zahnarztpraxen mit KIM-Anbindung liegt aktuell bei 97 Prozent.

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (25. Januar 2024)

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gematik: Digital-Health-Europakarte

Überblick über den europäischen Status quo der Digitalisierung im Gesundheitsbereich

Wie weit sind unsere europäischen Nachbarn mit der Digitalisierung im Gesundheitsbereich? Die gematik hat die Daten von neun neuen Ländern auf ihrer Europakarte aufgenommen und gibt einen aktuellen Überblick über den Status quo. Mit dabei sind beispielsweise Italien, die Niederlande, Norwegen und Litauen. Auch Bürgerinnen und Bürger kommen in neuen Videos zu Wort und teilen ihre Erfahrungen.

Mit Daten und Erfahrungsberichten
Die Europakarte zeigt übersichtlich, wie digitale Anwendungen in das Gesundheitssystem unserer Nachbarländer eingebettet sind. Dabei stehen drei Schlüsselanwendungen im Fokus: Das E-Rezept, die elektronische Patientenakte und die digitalen Identitäten. Unterschiedliche Kategorien – beim E-Rezept beispielsweise der Verbreitungsgrad oder der Einlöseweg – machen den Status quo in ausgewählten Ländern vergleichbar. So werden in Norwegen und Slowenien beispielsweise über 90 Prozent aller Verschreibungen als E-Rezepte ausgestellt. In Litauen ist es bereits seit 2015 möglich, die elektronische Patientenakte zu nutzen. Video-Interviews und Statements von Bürgerinnen und Bürgern aus verschiedenen europäischen Staaten geben zusätzlich Einblick in die praktische Nutzung vor Ort.

gematik (25. Januar 2024)

Hier geht es zur Digital-Health-Europakarte und weiteren Informationen der gematik. Auf den Seiten der gematik finden Sie den vollständigen Wortlaut der obigen Pressemitteilung.

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Zahnärzteschaft zeigt klare Haltung gegen Rechtsextremismus

Wehret den Anfängen!

Zahnarztpraxen versorgen Menschen unabhängig von ethnischer Zugehörigkeit – ohne Kollegen/-innen und Mitarbeiter/-innen mit Migrationshintergrund wäre in Praxen Notstand

Berlin, 30. Januar 2024 – Anlässlich des Neujahrsempfangs der Zahnärzteschaft beziehen die Vorsitzenden der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) klare Haltung gegen jede Form von Extremismus, Antisemitismus sowie Rassismus und distanzieren sich eindeutig von allen damit sympathisierenden Gruppierungen.

Hierzu erklären Martin Hendges (KZBV), Professor Dr. Christoph Benz (BZÄK) und Professor Dr. Dr. Jörg Wiltfang (DGZMK):

„Wir als zahnärztlicher Berufsstand positionieren uns unmissverständlich gegen Menschenfeindlichkeit und extremistisches Gedankengut. Gerade das Treffen radikaler Rechter Ende des letzten Jahres in Potsdam, im Rahmen dessen Pläne über eine sogenannte „Remigration“ bekannt geworden sind und damit Menschen mit einem Migrationshintergrund aus Deutschland vertrieben werden sollen, macht deutlich, dass solche Gruppierungen Feinde der Demokratie und unseres Grundgesetzes sind. Es ist die Aufgabe jedes demokratisch eingestellten Bürgers, jegliches extremistische Gedankengut aufs schärfste zu verurteilen und unsere freie Gesellschaft mit ihren Werten zu verteidigen. Daher ermutigt es uns sehr zu sehen, wie viele hunderttausende Menschen in den vergangenen Wochen auf bundesweiten Demonstrationen ein klares Zeichen gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gesetzt haben und noch setzen. Dem schließen wir uns als Zahnärzteschaft an. Die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen versorgen mit ihren Teams täglich Hundertausende von Menschen, unabhängig irgendwelcher ethnischer oder sonstiger Zugehörigkeiten. Wir schätzen unsere Kolleginnen, Kollegen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Migrationshintergrund. Ohne sie wäre in Praxen und Kliniken Notstand.

Es geht jetzt darum, nicht zu schweigen oder zu verharmlosen, sondern nach dem Grundsatz ‚Wehret den Anfängen!‘ gemeinsam verfassungsfeindlichen Aktivitäten und Bestrebungen entgegenzutreten, damit unsere demokratische Gesellschaft fortbestehen kann.“

BZÄK/KZBV/DGZMK (30. Januar 2024)

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Zahnärzte mahnen erneut Regulierungsbedarf bei I-MVZ an

Dynamische Entwicklung von Investoren im Gesundheitsbereich muss endlich gestoppt werden

Berlin, 23. Januar 2024 – Anlässlich des bekannt gewordenen Referentenentwurfs für das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG) fordern Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) Bundesgesundheitsminister Lauterbach noch einmal mit Nachdruck auf, seinem Ende 2022 gegebenem Versprechen endlich Taten folgen zu lassen und Medizinische Versorgungszentren, die von versorgungsfremden Investoren betrieben werden (sogenannte iMVZ), endlich wirksam zu regulieren.

Seit Jahren dringen Private-Equity-Gesellschaften und andere große Finanzinvestoren in die vertragszahnärztliche Versorgung vor, in dem sie häufig kleine und marode Krankenhäuser aufkaufen, um sie dann lediglich als gesetzlich notwendiges Vehikel zur Gründung von iMVZ und großer iMVZ-Ketten zu nutzen. Die Dynamik ist enorm: Mittlerweile liegt der Anteil der iMVZ an allen zahnärztlichen MVZ bei 30,4 Prozent (3. Quartal 2023) – mit weiter steigender Tendenz. Mit ihrem Fokus auf schnelle Rendite stellen iMVZ eine erhebliche Gefahr für die Patientenversorgung dar, wie sie beispielsweise das ARD Magazin „Panorama“ mehrfach dokumentiert hat. Auch das Gutachten des IGES-Instituts belegt diese Tendenz.

Obgleich das Bundesministerium für Gesundheit bereits öffentlich kommuniziert hat, dass die Regulierung von iMVZ in diesem Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen werden soll, bietet der Referentenentwurf keine neuen Lösungsansätze zur Eindämmung dieser Problematik.

Hierzu erklärt Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Schon lange ist bekannt, dass die rein renditeorientierten zahnärztlichen iMVZ kaum etwas zur Versorgung auf dem Lande beitragen. Ihr Anteil an der Versorgung vulnerabler Gruppen ist auch deutlich geringer als bei herkömmlichen Praxen. Unsere Analyse von Abrechnungsdaten zeigt zudem eine Tendenz zu Über- und Fehlversorgungen in iMVZ gegenüber den bewährten Praxisformen. Daher fordern wir Minister Lauterbach noch einmal auf, hier entsprechende Regelungen aufzunehmen und die fortschreitende Vergewerblichung des Gesundheitswesens endlich wirksam zu stoppen. Dabei gilt es den Besonderheiten der zahnärztlichen Versorgung Rechnung zu tragen. Unsere konkreten Vorschläge dazu liegen seit Langem auf dem Tisch: Ein räumlicher und – das ist wichtig – auch fachlicher Bezug eines Trägerkrankenhauses muss gesetzlich zur Voraussetzung der Gründungsbefugnis eines Krankenhauses von iMVZ gemacht werden. Darüber hinaus ist zur Herstellung erforderlicher Transparenz die Schaffung von iMVZ-Registern und die Verpflichtung für iMVZ Betreiber, auf Praxisschildern und Websites Angaben über Träger- und Inhaberstrukturen zu machen, dringend erforderlich.“

BZÄK-Präsident Prof. Dr. Christoph Benz betont: „Die Zahnmedizin in Deutschland braucht keine fachfremden Investoren, die sich in ohnehin meist gut versorgten kaufkraftstarken Regionen niederlassen, um dort ihre Renditeversprechen zu erfüllen. Da die Behandler in iMVZ oft unter einem enormen Umsatzdruck stehen, finden die dort angestellten Kolleginnen und Kollegen meist eine schlechte Work-Life-Balance vor, die sich auch auf die Behandlungsqualität auswirken kann. Und das nicht nur bei uns im ambulanten Bereich. Ein amerikanisches Forschungsteam hat kürzlich die Auswirkungen der Private-Equity-Akquisitionen von US-Krankenhäusern auf die klinische Qualität der stationären Versorgung untersucht – mit erschreckenden Ergebnissen. Diese US-Studie verstärkt unsere Besorgnis über die Auswirkungen von Private Equity auf die Gesundheitsversorgung erheblich. Um den erheblichen Gefahren für die Patientenversorgung nachhaltig entgegenzutreten, braucht es jetzt eine standhafte Politik, die im Ergebnis klare gesetzliche Vorgaben gegen die ungebremste Ausbreitung von iMVZ auf den Weg bringt.“

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung  / Bundeszahnärztekammer (23. Januar 2024)

Hier geht es zur Pressemitteilung auf den Seiten der KZBV.

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Zahnschmelzhärtung für Kinder unter sechs Jahren

G-BA: Fluoridlack wird unabhängig vom Kariesrisiko für alle Kinder dieser Altersgruppe Kassenleistung

Künftig ist das Auftragen von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung für alle Kinder bis zum 6. Geburtstag eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Anspruch besteht dann unabhängig davon, ob das Kariesrisiko als hoch eingeschätzt wird oder nicht. Diesen Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute in Berlin. Bisher gab es für den Schutz des Milchgebisses je nach Altersgruppe unterschiedliche Regelungen: Bis zum 33. Lebensmonat spielte das Kariesrisiko keine Rolle. Zwischen dem 34. Lebensmonat und dem vollendeten 6. Lebensjahr war hingegen noch ein hohes Kariesrisiko die Voraussetzung dafür, dass die Milchzähne zweimal pro Kalenderhalbjahr mit Fluoridlack geschützt werden konnten.

Die Änderung tritt in Kraft, nachdem der Beschluss vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft und im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

Hintergrund: Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern
Kinder zwischen dem 6. Lebensmonat und dem vollendeten 6. Lebensjahr haben gemäß der Richtlinie über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten Anspruch auf sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Zum Leistungsumfang gehört unter anderem, dass die Zahnärztin oder der Zahnarzt die Mundhöhle untersucht, das Kariesrisiko des Kindes einschätzt, zu Ernährungsrisiken durch zuckerhaltige Speisen und Getränke sowie zur richtigen Mundhygiene berät und gegebenenfalls fluoridhaltige Zahnpasta empfiehlt.

Weitere Informationen zur Prophylaxe und Früherkennung von Zahnerkrankungen, auch zum Leistungsanspruch bei Kindern und Jugendlichen zwischen dem 7. und dem vollendeten 18. Lebensjahr, auf den Seiten des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Gemeinsamer Bundesausschuss (18. Januar 2024)

Hier geht es zur Pressemitteilung auf den Seiten des G-BA.

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TI: Störungsmeldungen jetzt auch auf WhatsApp

Weiterleitung zum WhatsApp-Kanal „gematik"

Die gematik bietet ab sofort über den Messengerdienst „WhatsApp“ einen eigenen Kanal an, um auf Störungen und Einschränkungen der Telematikinfrastruktur (TI) hinzuweisen. Der Kanal richtet sich insbesondere an das (zahn-)ärztliche Praxispersonal, Apothekenteams und alle weiteren TI-Teilnehmer:innen, die sich auf diesem Weg schnell und unkompliziert zu TI-Störungen informieren möchten. Dazu wird das Feature „WhatsApp-Kanal“ genutzt: Interessierte können den Kanal „gematik“ abonnieren, um zu Störungen und Entwarnungen auf dem Laufenden zu bleiben. Der Kanal ist bereits aktiv, ist allerdings derzeit noch nicht über die Kanalsuchfunktion bei WhatsApp sichtbar. Bis dahin können Interessierte den gematik-Kanal über den Direktlink oder den QR-Code erreichen.

Der WhatsApp-Kanal ergänzt die Plattformen, die die gematik bislang für Störungsmeldungen verwendet: Weiterhin wird auf dem Fachportal der gematik zu Störungen informiert.

Zudem werden aktuelle Infos zu Einschränkungen auf der Plattform X (ehemals Twitter) veröffentlicht. Interessierte können den Kanal hier abonnieren:

Hier können Sie die Meldung auf den Online-Seiten der gematik einsehen:

gematik: Störungsmeldungen jetzt auch auf WhatsApp

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Krisenzeiten in der zahnärztlichen Versorgung

KZBV warnt vor verheerenden Folgen der Budgetierung für die Patientinnen und Patienten

Berlin, 9. Januar 2024 – Die derzeit schlechten gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen führen auch in der vertragszahnärztlichen Versorgung zu massiven Problemen – mit zunehmend negativen Folgen für die Patientenversorgung. Davor warnt die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) vor dem Hintergrund des heute stattfindenden Krisengipfels [der Bundesregierung und der Ärzteschaft] in der ambulanten ärztlichen Versorgung eindringlich und fordert die Bundesregierung zum unmittelbaren Handeln auf.

Verschärft wird diese Situation auch im neuen Jahr durch die mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) wiedereingeführte strikte Budgetierung. Hierzu erklärt Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Die Budgetierung hat auch im vertragszahnärztlichen Bereich massive Auswirkungen auf die Versorgung, die de facto Leistungskürzungen gleichkommen und auf diese Weise unmittelbar die Sicherstellung der Patientenversorgung gefährden. Ändern sich die aktuellen, verheerenden Rahmenbedingungen nicht, sind die Praxen gezwungen, sich organisatorisch auf die Mittelbegrenzung einzustellen. Patientinnen und Patienten müssen dann etwa mit längeren Wartezeiten bei der Terminvergabe rechnen. Betroffen davon sind vor allem Patientinnen und Patienten, die an der Volkskrankheit Parodontitis leiden. Dies ist umso fataler, da diese Krankheit unter anderem unmittelbar in Wechselwirkung zu Diabetes mellitus steht und Einfluss auf weitere schwere Allgemeinerkrankungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen und rheumatische Erkrankungen nimmt. Um langfristige negative Folgen für die Mund- und Allgemeingesundheit der Bevölkerung noch abzuwenden, muss die Politik daher jetzt handeln und adäquate Bedingungen schaffen, die es dem zahnärztlichen Berufsstand erlauben, die bewährten inhabergeführten Praxisstrukturen zu erhalten und eine wohnortnahe, flächendeckende Versorgung sicherzustellen.“

Zusätzlich kämpfen Zahnarztpraxen bereits seit Jahren sowohl mit einer durch den Gesetzgeber forcierten überbordenden Bürokratie als auch mit dem Fachkräftemangel. Hinzu kommt, dass die Politik eine praxisorientierte Ausgestaltung der Digitalisierung bisher schuldig blieb. Allein diese demotivierenden Rahmenbedingungen erschweren es Praxisinhaberinnen und Praxisinhabern, eine Nachfolgerin bzw. einen Nachfolger zu finden. Immer mehr Praxisschließungen sind die Folge; dies betrifft vor allem den ländlichen Bereich.

Hintergrund
Ende September 2023 hat die KZBV gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie ihren Evaluationsbericht veröffentlicht, der die fatalen Auswirkungen der Budgetierung auf die Parodontitisversorgung anhand klarer Daten und Fakten unmissverständlich belegt.

Die KZBV fordert die Politik bereits seit Monaten mit Nachdruck auf, ihre Kostendämpfungspolitik endlich zu beenden und zu einem versorgungsorientierten System zurückzukehren. Um auf die negativen Folgen des GKV-FinStG aufmerksam zu machen, führt die KZBV ihre im vergangenen Sommer gestartete bundesweite Kampagne „Zähne zeigen“ auch in diesem Jahr fort.

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (9. Januar 2024)

Hier geht es zur Pressemitteilung der KZBV:

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GKV-Zuschüsse zur Professionellen Zahnreinigung

KZBV veröffentlicht Ergebnisse der KZBV-Umfrage zur PZR für das Jahr 2023

Um Versicherten, aber auch Zahnärztinnen und Zahnärzten einen leichteren Überblick über die GKV-Zuschüsse zur PZR zu verschaffen, führt die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) in regelmäßigen Abständen eine Umfrage bei den gesetzlichen Krankenkassen durch. Gefragt wird u. a., in welcher Höhe sich die jeweilige Kasse an der PZR beteiligt und ob es selektivvertragliche Regelungen gibt. Die Ergebnisse der KZBV-Umfrage zur PZR für das Jahr 2023 können ab sofort auf den Seiten der KZBV kostenlos abgerufen werden (siehe unten). Praxen erhalten die Informationen auch als tabellarische Übersicht in der Ausgabe 23/24 der „Zahnärztlichen Mitteilungen“ (zm), die am 01.12.2023 erscheint.

Zuschüsse von den meisten Krankenkassen
Die Ergebnisse der Umfrage zeigen, dass die meisten der befragten Kassen Zuschüsse pro Jahr oder pro Termin gewähren, etwa im Rahmen von Bonusprogrammen oder speziellen Tarifen. Ein Teil der Angebote basiert allerdings auf sogenannten Selektivverträgen. Versicherte können die PZR dann nicht in der Praxis ihrer Wahl in Anspruch nehmen, sondern nur dort, wo die Zahnärztin oder der Zahnarzt mit der Kasse einen entsprechenden Vertrag geschlossen hat. Dies sieht die KZBV kritisch, da die freie Zahnarztwahl auf diese Weise eingeschränkt wird und zudem ggf. Vorgaben hinsichtlich der Honorierung und des Leistungsumfangs gemacht werden.

Hier geht es zu den PZR-Umfrageergebnissen 2023:

KZBV: PZR-Umfrageergebnisse (Stand November 2023) (PDF)

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (27. November 2023)

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Gegenüberstellung der Lösungsoptionen bei Zertifikatsablauf des Konnektors

Information der KZBV zur TI

Nachdem viele CGM-Konnektoren bereits ausgetauscht wurden, sind aktuell die ersten Konnektoren der Hersteller RISE und Secunet vom Zertifikatsablauf betroffen. Auch Geräte von CGM werden in der Zukunft noch betroffen sein. Inzwischen besteht jedoch neben dem Austausch des Konnektors in der Praxis die Möglichkeit der sogenannten Laufzeitverlängerung (aktuell bei secunet und RISE), einige Anbieter am Markt bieten bereits heute ein seitens gematik und BSI geduldetes Hosting von Konnektoren in einem Rechenzentrum an und die ersten Anbieter der zugelassenen Rechenzentrumslösung – genannt „TI-Gateway“ – erwarten in den nächsten Monaten die Zulassung.

Diese Vielfalt verursacht in den Praxen verständlicherweise einige Fragen. Vor diesem Hintergrund hat die AG „Telematik“ die KZBV gebeten, zur Information der Mitarbeitenden der KZVen eine stichpunktartige Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile der verschiedenen Optionen zu erstellen. Dem sind wir gerne nachgekommen und stellen Ihnen in der Anlage diese Gegenüberstellung zur Verfügung.

Ergänzend ist die Information auch auf der Website der KZBV veröffentlicht worden.

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (8. November 2023)

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KZBV: weiter „Zähne zeigen!“

Evaluationsbericht: GKV-FinStG mit fatalen Auswirkungen auf Versorgung – erhebliche GKV-Folgekosten

Die Faken liegen auf dem Tisch: Eine kurzsichtige Sparpolitik zulasten von Prävention schadet der Gesundheit von uns allen. 

Dies belegt auch der Evaluationsbericht, den die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie (DG PARO) veröffentlicht hat. Auch deswegen ist es weiterhin wichtig, dass Zahnärzte und Patienten weiterhin „Zähne zeigen!“: zaehnezeigen.info

Auf den Seiten der KZBV erhalten Sie weitere Informationen und können den vollständigen Evaluationsbericht einsehen:

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Bürokratieabbau ernst nehmen!

Konkrete Vorschläge von KZBV, BZÄK und KBV liegen vor

Am gestrigen Donnerstag, 19. Oktober, beriet der Bundestag einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion, der „Agenda für Bürokratieabbau“ im Titel trägt. Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat seinerseits ein Bürokratie-Entlastungsgesetz speziell für das Gesundheitswesen angekündigt. Konkrete Vorschläge der (zahn)ärztlichen Körperschaften liegen seit dem Sommer dieses Jahres auf dem Tisch.

Das große Ziel der Reduzierung unnötiger Bürokratie, die den Leistungsträgern im Gesundheitswesen das Leben schwer macht, findet sich im aktuellen Koalitionsvertrag wie auch in den Regierungsprogrammen der meisten vorherigen Koalitionen. Fragt man die Praxen, hat es eine spürbare Entlastung allenfalls punktuell gegeben. Die Bürokratie ist in Umfragen unter niederlassungswilligen Kolleginnen und Kollegen der Hauptgrund, mit der Entscheidung zur Praxisübernahme noch zu zögern. Angesichts der miserablen Stimmung in der ambulanten Versorgung fordert ZA Andreas Kruschwitz, Vorstandsvorsitzender der KZV Nordrhein: „Wir erwarten von der Bundesregierung eine Bürokratie-Entlastung mit ‚Wumms‘, keine zögerlichen Maßnahmen mit nur kosmetischer Wirkung. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht, jetzt muss Minister Lauterbach liefern.“

Vorschläge aus der Zahnärzte- und Ärzteschaft liegen vor
Der Maßnahmenkatalog von KZBV und Bundeszahnärztekammer umfasst unter anderem Abschaffungen bei Doppel-Dokumentationen und unnötigen Nachweisen sowie die Verschlankung von Verwaltungsprozessen durch sinnvolle Digitalisierung. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung schlägt interessante Maßnahmen wie die Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze bei Abrechnungsprüfungen und die Einführung einer Gebühr für Krankenkassen bei erfolgloser Antragstellung auf Prüfung der Abrechnung vor.

„Wenn unsere Vorschläge umgesetzt würden, könnten die Praxen Millionen von Arbeitsstunden unseren Patientinnen und Patienten widmen statt der Verwaltung“, wünscht sich Kruschwitz. „Die KZV kommt zwar nicht ohne Bürokratie aus, aber immer neue Gesetze und Normen haben zu einem ungesunden Übermaß an Verwaltungsaufwand geführt. Das muss sich ändern, und zwar schnell.“

Die Vorschläge der zahnärztlichen Körperschaften und der KZV zum Bürokratieabbau können Sie hier einsehen:

Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein (Miguel Tamayo, 20.10.2023)

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Finanzierung der Telematikinfrastruktur

Festlegung des Vereinbarungsinhalts durch das BMG

Wir hatten Sie bereits informiert, dass die Verhandlungen zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen über eine Vereinbarung zur Umstellung der Finanzierung der Kosten der Telematikinfrastruktur (TI) auf eine monatliche TI-Pauschale gescheitert sind.

Nunmehr hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gemäß § 378 Abs. 2 SGB V den Vereinbarungsinhalt festgelegt. Die Festlegung tritt zum 01. Juli 2023 in Kraft und ersetzt die Anlagen 11, 11a, 11b und 11d des Bundesmantelvertrages Zahnärzte (BMV-Z).

Die neue TI-Pauschale richtet sich nach der Praxisgröße am letzten Tag des jeweiligen Quartals und umfasst sowohl die Ausstattungs- als auch die Betriebskosten. Sie beträgt grundsätzlich zwischen 237,78 Euro und 323,90 Euro. 

Die Pauschale ist vorübergehend zu reduzieren, soweit die Praxis zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 30. Juni 2023 eine Erstattung der Kosten für die Erstausstattung oder den Komponentenaustausch erhalten hat bzw. noch erhält oder eine vorgegebene TI-Anwendungen fehlt.

Insofern bitten wir Sie zu beachten, dass die Betriebskosten für Juni 2023 letztmalig zur Auszahlung gelangt sind und danach mit einem zeitlichen Verzug bis zur Auszahlung der neuen Pauschale zu rechnen ist. Eine Auszahlung der monatlichen Pauschale ist nach den neuen Regelungen erst nach Abschluss des jeweiligen Quartals bzw. nach Zahlungseingang des GKV-Spitzenverbandes bei der KZV Nordrhein und damit im Januar 2024 vorgesehen.

Die KZV Nordrhein hat sich jedoch aufgrund dieses zeitlichen Verzuges und der damit einhergehenden weiteren Belastung der Praxen dazu entschlossen, unter dem Vorbehalt ausreichender Mittel die TI-Pauschale für die Praxen vorzufinanzieren. Die Pauschale wird insofern quartalsweise und bereits am 23. Oktober 2023 als frühestmöglicher Zeitpunkt ausgezahlt. Eine Rückvergütung durch den GKV-Spitzenverband wird demzufolge nicht abgewartet.

Derzeit bereitet die KZV Nordrhein die entsprechenden Vereinbarungsinhalte und Änderungen umfassend auf, sodass wir Sie zeitnah über alle Neuerungen und die Antrags- und genauen Auszahlungsmodalitäten informieren können.

Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein, AG Telematikinfrastruktur (Melissa Milaege, 30.06.2023)

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Weitere News

Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren Zahnärzte

10 Millionen zahnärztliche Behandlungspläne digital an Krankenkassen versendet

Insgesamt 10 Millionen zahnärztliche Behandlungspläne wurden digital von Zahnarztpraxen an Krankenkassen verschickt. Das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren Zahnärzte, kurz EBZ, läuft über das sichere E-Mail-Verfahren KIM. Im Wechselspiel können Zahnärztinnen und -ärzte und Krankenkassen zahnärztliche Behandlungspläne digital und schnell übermitteln bzw. verarbeiten. Davon profitieren auch Patientinnen und Patienten: Wird ein Zahnersatz benötigt, fertigt die Zahnärztin oder der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan an. Nach dem Einverständnis der Patientin bzw. des Patienten wird der Heil- und Kostenplan digital von der Zahnarztpraxis an die Krankenkasse versendet. Ein konkreter Vorteil: Die Bewilligung für den Kostenzuschuss und weitere Behandlungstermine können so nun in einer anstatt in mehreren Sitzungen geklärt werden. Ärzte sowie Patienten können auf diesem Weg wertvolle Zeit einsparen.

gematik (24. Januar 2024)

Hier können Sie die Meldung auf den Seiten der gematik einsehen:

gematik: 10 Millionen elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren Zahnärzte

Aktuelle Zahlen zur Digitalisierung im Gesundheitswesen hält das TI-Dashboard der gematik für Sie bereit.

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Secunet- und RISE-Konnektoren: Laufzeitverlängerung

gematik hat Zulassung erteilt

Die gematik hat die Laufzeitverlängerung für Konnektoren der Unternehmen secunet und RISE zugelassen. Für Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser, in denen ab diesem Jahr das Konnektorzertifikat von Modellen dieser Hersteller abläuft, ist damit die Möglichkeit gegeben, die Konnektorlaufzeit um zwei Jahre ohne Austausch der Hardware zu verlängern. Die Laufzeitverlängerung beider Hersteller ist als ein Software-Update für den Konnektor konzipiert. Für Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser ändert sich am bestehenden Setup nichts, sie erhalten das Update bei ihrem Vertragspartner bzw. dem Dienstleister vor Ort (DVO).

Da die Gültigkeit der Zertifikate im Konnektor gemäß den Sicherheitsvorgaben in der Telematikinfrastruktur nach fünf Jahren abläuft, sind in diesem Jahr erstmalig Konnektoren der Hersteller secunet und RISE von einem Zertifikatsablauf betroffen. Neben dem Austausch existiert nun mit der Laufzeitverlängerung eine weitere Möglichkeit, um an die TI angebunden zu bleiben. Im kommenden Jahr wird als dritte Anbindungsmöglichkeit an die TI zudem das TI-Gateway zur Verfügung stehen.

Wichtig für Praxen, Apotheken und Krankenhäuser ist es jetzt zu beachten, dass neben den Konnektor-Zertifikaten auch andere TI-Komponenten ablaufen können. Die gematik empfiehlt deshalb, zeitnah – unter Zuhilfenahme der Informationen auf der TI-Themenseite der gematik oder gemeinsam mit dem DVO – zu überprüfen, wann die Betriebszeit der verwendeten Komponenten abläuft, damit anschließend über mögliche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der TI-Anbindung gesprochen werden kann.

gematik

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Einfluss von Social Media und Praxishomepage auf Patienten

Studie zeigt: Bedeutung des Online-Auftritts von Zahnarztpraxen für Praxisauswahl gestiegen

Eine spanische Studie hat aktuell untersucht, welchen Einfluss die Praxishomepage und der Social-Media-Auftritt von Zahnärzten auf die Entscheidung von Patienten für oder gegen eine Praxis haben. Dabei hat sich gezeigt, dass der Online-Präsenz einer Zahnarztpraxis keine geringe Bedeutung für die Praxisauswahl oder den Praxiswechsel zukommt. Vielmehr treffen Patienten ihre Entscheidung oft auf der Grundlage der im Web vorhandenen Informationen über Behandler und ihre Praxis. Social Media und Praxishomepage erweisen sich so schon jetzt und mit steigender Tendenz als wichtiges Kommunikations- und Marketinginstrument für Praxisinhaber. 

Im Fokus der Untersuchung standen Plattformen wie Facebook, YouTube, X (ehemals Twitter), Instagram, LinkedIn sowie die Praxis-Webseiten, die von den Betreibern der Studie ebenfalls zu den Social Media gezählt wurden. Von den 502 befragten Personen (darunter 302 weibliche und 200 männliche Teilnehmer) gaben 41 Prozent an, sich die verschiedenen Online-Auftritte der von ihnen besuchten Zahnarztpraxen anzuschauen. Von den 30 Prozent, die innerhalb der letzten zwei bis fünf Jahre den Behandler gewechselt haben, zogen etwa 24 Prozent (118 von 503) vor dem letzten Wechsel die Praxishomepage und die Social-Media-Präsenz der Praxis zu Rate. Über 85 Prozent dieser Teilnehmer wiederum entschieden sich sodann auf der Basis der online erhaltenen Informationen für eine bestimmte Zahnarztpraxis.

Neben der Praxishomepage ist es vor allem Instagram, das von Patienten bei ihrer Online-Recherche genutzt wird. Rund sieben Prozent der Umfrageteilnehmer folgen Zahnarztpraxen auf den Social-Media-Kanälen, vor allem auf Instagram, aber auch auf Facebook. Die Tendenz für eine web- und Social-Media-basierte Praxisauswahl ist außerdem steigend: Befragte, die in den letzten fünf Jahren die Praxis gewechselt haben, haben sich zuvor häufiger den Online-Auftritt ihrer neuen Zahnarztpraxis angeschaut als diejenigen Studienteilnehmer, bei denen der letzte Praxiswechsel mehr als elf Jahre zurücklag. Eine noch größere Rolle spielten die sozialen Netzwerke inklusive Praxiswebsite bei denjenigen, die gerade erst im laufenden oder im vergangenen Jahr den Behandler gewechselt haben. Insgesamt gesehen waren dabei keine geschlechterspezifischen Unterschiede zwischen weiblichen und männlichen Probanden festzustellen.

Fast 47 Prozent der Befragten legen im Hinblick auf die Online-Präsenz von Zahnarztpraxen übrigens auch großen Wert auf die Qualität des jeweiligen Internetauftritts. Bei der konkreten Entscheidung für oder gegen eine Praxis spielt jedoch die Ausstattung und verwendete Technologie die bedeutendste Rolle. (sk)

Hier der Link zur Studie:

Influence of the use of social media on patients changing dental practice: a web-based questionnaire study

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Betrügerische E-Mails im Umlauf

Warnung vor betrügerischen E-Mails, die angeblich von namhaften Dentaldepots stammen

Im Umlauf sind falsche Rechnungen oder vermeintliche Sonderangebote, die mitunter von authentisch wirkenden Absender-Domains versandt werden. So nutzen die Betrüger in einem Fall unter anderem die E-Mail-Adressen „bestellung@gerldental.com“ oder „info@gerldental.com“. Beide Adressen sowie die Domain „gerldental.com“ stehen jedoch nicht in Verbindung mit dem Unternehmen Gerl Dental. Das Unternehmen ist unter der Domain „gerl-dental.de“ und „gerl-dental.com“ zu erreichen. Eine offizielle E-Mail-Adresse der Firma lautet etwa: „info@gerl-dental.de“.

Andere Dentaldepots berichten von ähnlichen Betrugsfällen, sodass Sie auch dort aufmerksam sein sollten.

Sollten Sie E-Mails von den genannten oder anderen unbekannten Adressen erhalten, sollten Ihnen Rechnungen für nicht-getätigte Bestellungen gestellt oder vermeintliche Sonderaktionen angeboten werden, gehen Sie auf keinen Fall darauf ein. Öffnen Sie zudem keine Anhänge, klicken Sie nicht auf in der E-Mail enthaltene Links und antworten Sie nicht der Absenderadresse.

Sollten Sie unsicher sein, ob eine E-Mail authentisch ist, nehmen Sie direkt Kontakt zum jeweiligen Dentaldepot über die Ihnen bekannten Telefonnummern oder E-Mail-Adressen auf und erkundigen Sie sich dort, ob die erhaltene E-Mail echt ist oder nicht.

Zahnärztekammer Nordrhein

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Kampagnenstart: Zahnärzte müssen Zähne zeigen!

Machen Sie mit bei der Kampagne und mobilisieren Sie Praxisteam, Patientinnen und Patienten

Kampagnenmaterial

Die KZBV stellt Kampagnenmaterial zur Verfügung. Sie erhalten per Paketzustellung ein Praxis-Kit mit Plakaten, Flyern, Postkarten und Stempeln. Außerdem enthalten sind Patientenbestellblöcke der KZV Nordrhein im Kampagnendesign und mit Kampagnenslogans.

Die Plakate und das Logo zur Kampagne können Sie auch online herunterladen (bitte auf der mit dem nachfolgenden Link aufgerufenen Seite ganz nach unten scrollen):
   

KZBV: Plakate und Logo zur Kampagne „Zähne zeigen!“

In den kommenden Wochen heißt es für die Zahnärzteschaft: Zähne zeigen! Zähne zeigen, um auf die verfehlte Gesundheitspolitik durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz hinzuweisen, durch die die moderne Parodontitistherapie und damit die Gesundheit der Patientinnen und Patienten gefährdet werden. Um die Bevölkerung dafür zu sensibilisieren, hat die KZBV die Kampagne „Zähne zeigen!“ ins Leben gerufen.

Start der Kampagne war bei einem Medientermin am 1. Juni in der Gemeinschaftspraxis von Kammerpräsident Dr. Ralf Hausweiler sowie Dr. Constantin Hartwig in Düsseldorf mit Martin Hendges, dem Vorsitzenden des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), der dabei die fatale Sparpolitik von Bundesgesundheitsminister Lauterbach kritisierte: „Mit dem im vergangenen Jahr verabschiedeten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wurde gegen den Rat aller Experten eine Budgetierung für präventive Behandlungen unserer Patienten eingeführt.“

Lauterbachs Sparpolitik geht nicht auf
Kritik kam auch von Dr. Constantin Hartwig: „Die Politik hat meinen Patienten und mir ein Versprechen auf diese dreijährige Behandlung gegeben und nach einem Jahr kurz nach Beginn gebrochen. Es geht hier nicht um finanzielle Aufwendungen, es geht hier schlichtweg um die Gesundheit unserer Patientinnen und Patienten.“ Die in der Praxis angestellte Zahnärztin Viola Hübenthal ergänzte: „Mich hat die Budgetierung schockiert, denn Parodontitis ist eine stille Erkrankung, viele Patientinnen und Patienten sind sich dieses Problems nicht bewusst.“

Zumal die Sparpolitik von Minister Lauterbach nicht aufgeht, wie Kammerpräsident Dr. Hausweiler klarstellte: „Die European Federation of Periodontology hat errechnet, dass durch die Parodontitis-Therapie – ohne Budgetierung – in den kommenden zehn Jahren rund 66 Milliarden Euro gespart werden können. Damit zeigt sich, dass Lauterbachs Gesetz nicht nur Ergebnis einer verfehlten Gesundheitspolitik, sondern auch ökonomisch nicht nachvollziehbar ist.“

Auch eine betroffene Patientin machte ihrem Ärger Luft: „Mit einer Parodontitis ist man schon genug gestraft.“ Entsprechend ärgere sie sich über die politischen Maßnahmen.

Zähne zeigen – in den Praxen und online
Und genau dort setzt die Kampagne der KZBV an. Martin Hendges betonte, wie wichtig es sei, die Bürgerinnen und Bürger mit ins Boot zu holen: „Mit der Kampagne ‚Zähne zeigen‘ wird die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung gemeinsam mit den KZVen der Länder und im Schulterschluss mit der Bundeszahnärztekammer, den Länderzahnärztekammern und Verbänden die Patientinnen und Patienten über die fatalen Konsequenzen der aktuellen Kostendämpfungspolitik und die Verschleierungstaktik des Bundesgesundheitsministers aufklären.“

Neben Plakaten und weiteren Materialien, mit denen die Praxen in den kommenden Wochen von ihren Kassenzahnärztlichen Vereinigungen ausgestattet werden, ist die Kampagnenwebseite zaehnezeigen.info Dreh- und Angelpunkt mit wichtigen Informationen zur Kampagne und der Möglichkeit für Patienten, sich dort direkt an Abgeordnete zu wenden.

Protestveranstaltung am 14. Juni in Köln
Um auf die Auswirkungen der Sparpolitik aufmerksam zu machen, werden zudem am 14. Juni um 11 Uhr Zahnärzte und Praxismitarbeitende auf dem Roncalliplatz in Köln demonstrieren. Der FVDZ NRW hat zu dieser Protestaktion aufgerufen. Als Redner haben sich unter anderem Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstands der KZBV, Dr. Ralf Hausweiler, Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein, Andreas Kruschwitz, Vorsitzender des Vorstands der KZV Nordrhein, Sylvia Gabel, Verband Medizinischer Fachberufe e. V., sowie Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer, angekündigt. (Daniel Schrader)

Rückfragen an:
KZV Nordrhein, Presse-/Öffentlichkeitsarbeit
Dr. Uwe Neddermeyer
Tel.-Nr.: (02 11) 96 84 -217
E-Mail: uneddermeyer(at)kzvnr.de

Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein / Zahnärztekammer Nordrhein

Lesen Sie auch die Hintergrundinformationen der KZBV zu den Auswirkungen des GKV-FinStG und die Positionierung der Vertragszahnärzteschaft dazu:

KZBV: Herausnahme der Parodontitisversorgung aus der Budgetierung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) (PDF)

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„Zähne zeigen“ für eine präventionsorientierte Patientenversorgung

Kampagne der KZBV mobilisiert Patienten und Praxen

Berlin, 1. Juni 2023 – Mit dem im November letzten Jahres verabschiedeten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz hat die Bundesregierung die Mittel für zahnärztliche Leistungen ab 2023 durch eine strikte Budgetierung begrenzt und damit die erforderlichen Finanzmittel für die dringend notwendige und erst im Juli 2021 in den GKV-Leistungskatalog aufgenommene neue präventionsorientierte Parodontitis-Therapie entzogen. Das ist sparen auf Kosten der Gesundheit der Patientinnen und Patienten. Zugleich stellen die Einsparungen eine direkte Gefahr für die flächendeckende zahnärztliche Patientenversorgung vor allem in ländlichen und strukturschwachen Regionen in Deutschland dar.

Mit der bundesweiten Kampagne „Zähne zeigen“ macht die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) deshalb gemeinsam mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der Länder im Schulterschluss mit der Bundeszahnärztekammer, den Länderzahnärztekammern und Verbänden auf die Folgen dieser verantwortungslosen Politik aufmerksam und ruft alle Patientinnen und Patienten sowie die Zahnarztpraxen zum Protest auf.

„Trotz der einzigartigen Erfolge der Prävention in der zahnärztlichen Versorgung und der damit über die letzten Jahrzehnte erzielten Einsparungen für das Gesundheitssystem wurden mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz die Mittel für zahnärztliche Leistungen durch strikte Budgetierung begrenzt“, sagte Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstands der KZBV zum Kampagnenstart am 1. Juni. „Das hat schwerwiegende Auswirkungen insbesondere auf die neue präventionsorientierte Parodontitis-Therapie. Verlierer sind am Ende unsere Patientinnen und Patienten. Dem können wir nicht tatenlos zuschauen. Die unverantwortliche und kurzsichtige Budgetierung muss schnellstmöglich zurückgenommen werden. Mit unserer Kampagne zeigen wir gemeinsam Zähne gegen diese Politik und rufen alle Patientinnen und Patienten sowie die Praxen auf, sich an der Aktion zu beteiligen. Am Ende geht es um ihre Gesundheit!“, so Hendges.

„Zentrale Plattform der Kampagne ist die Website zaehnezeigen.info, auf der sich Patientinnen und Patienten, aber auch Praxismitarbeiterinnen und Praxismitarbeiter über die Folgen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes für die Patientenversorgung informieren können“, so Hendges weiter. „Gleichzeitig rufen wir sie dazu auf, sich selbst direkt an ihre eigenen regionalen Abgeordneten und politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger auf Landes- und Bundesebene zu wenden, um darauf hinzuweisen, dass die Kostendämpfungspolitik der Patientenversorgung schadet und ein Ende finden muss.“

In den kommenden Wochen werden bundesweit in Zahnarztpraxen Informationsmaterialien unter dem Motto „Zähne zeigen“ mit der Botschaft „Diagnose Sparodontose“ auf die Kampagne hinweisen. Konkrete Leitsätze thematisieren die drohenden regionalen Versorgungsprobleme („Versorgung örtlich betäubt“) und die begrenzten Mittel zur Behandlung der Volkskrankheit Parodontitis („Von dieser Gesundheitspolitik bekommt man Zahnfleischbluten, Herr Lauterbach“). Leicht verständliche Statements und Erklärtexte helfen bei der Vermittlung der konkreten negativen Auswirkungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes. In den sozialen Medien wird die Kampagne unter #zaehnezeigen auf Twitter und Instagram fortgeführt.

Hintergrund: Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz
Mit der 2022 im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wiedereingeführten Budgetierung werden der vertragszahnärztlichen Versorgung vor dem Hintergrund deutlicher Kostensteigerungen bei Energie, Material, Löhnen und anhaltender Inflation zusätzlich erhebliche Mittel entzogen. Zudem wurde die mit den Kostenträgern bereits allseits konsentierte Finanzierung der zusätzlichen Behandlungsbedarfe für die neue, präventionsorientierte Parodontitis-Therapie kurzerhand gestrichen. Die Parodontitis ist der Hauptgrund für den Verlust von Zähnen bei Erwachsenen, rund 30 Millionen Patienten leiden derzeit an der Volkskrankheit.

Vor diesem Hintergrund – begrenzte Mittel, zunehmende Inflation und steigende Preise – entsteht ein toxischer Cocktail für die flächendeckende Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung vor allem in ländlichen und strukturarmen Regionen in Deutschland. Es drohen Praxisschließungen; Praxisübernahmen und Neugründungen werden erschwert.

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

Lesen Sie auch die Hintergrundinformationen der KZBV zu den Auswirkungen des GKV-FinStG und die Positionierung der Vertragszahnärzteschaft dazu:

KZBV: Herausnahme der Parodontitisversorgung aus der Budgetierung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) (PDF)

Der FVDZ NRW lädt zur Teilnahme an einer Protestaktion gegen die Auswirkungen des GKV-FinStG am 14. Juni 2023 auf dem Kölner Roncalli-Platz ein.

Bild Startseite: KZV Nordrhein / Dr. Uwe Neddermeyer. Zum Auftakt der Kampagne „Zähne zeigen“ fand eine Pressekonferenz der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung mit dem KZBV-Vorstandsvorsitzenden Martin Hendges in den Räumlichkeiten der Praxis Dr. Ralf Hausweiler  (BZÄK-Präsident) und Dr. Constantin Hartwig in Düsseldorf statt. Herr Hendges erläuterte Ziele und Hintergründe der bundesweiten Kampagne, in deren Fokus das im vergangenen Jahr verabschiedete GKV-FinStG steht, mit dem gegen den Rat aller Experten zu Lasten der Patienten eine Budgetierung für präventive Behandlungen eingeführt wurde.

   

Angabe der Zahnarztnummer bei Abrechnung unbedingt erforderlich

Korrekte Übermittlung ist abrechnungsrelevant

Bitte denken Sie daran, dass alle Behandlungsfälle mit Leistungen ab dem 01.01.2023 die korrekten ZANRn enthalten müssen, damit eine Abrechnung erfolgen kann! 

Wie Sie den abrechnungsrelevanten Informationen zur ZANR hier auf diesen Seiten und dem Sonder-ID der KZV Nordrhein zur Zahnarztnummer, den Sie erhalten haben, entnehmen können, sind bei allen Behandlungsfällen mit Leistungen (bzw. Eingliederungsdatum) ab dem 01.01.2023 die ZANRn im Rahmen der Abrechnung an die KZV Nordrhein zu übermitteln. Betroffen von der Verpflichtung sind demnach alle Behandlungsfälle, die mindestens ein Behandlungsdatum ab dem 01.01.2023 enthalten.

Nach § 21 a Abs. 1 S. 1 BMV-Z hat der Vertragszahnarzt die von der KZV zugewiesene ZANR zu verwenden. In den zur Abrechnung gebrachten Behandlungsfällen werden die ZANRn aller am Behandlungsfall beteiligten Zahnärzte der Praxis angegeben. Die Angabe der ZANR ist folglich bei der Abrechnung erforderlich. Nach Anlage 8a zum BMV-Z (§ 7 Abs. 1 i.V.m. §§ 2-6) ist die ZANR aller an einem Behandlungsfall beteiligten Zahnärzte zwingend bei der Rechnungslegung der KZV an die Krankenkassen zu übermitteln. Daher ist die KZV Nordrhein bei Nicht- oder Fehlangabe durch die Zahnarztpraxis gehalten, die Abrechnung der Zahnarztpraxis zurückzuweisen.

Bei fehlender oder nicht korrekter Angabe Zurückweisung der Behandlungsfälle vor Rechnungslegung
Für die zur Rechnungslegung anstehenden Monatsabrechnungen und darüber hinaus bedeutet dies, dass die Behandlungsfälle vor Rechnungslegung zurückgewiesen werden, bei denen die Angabe der ZANR fehlt oder fehlerhaft ist und die zumindest ein Behandlungsdatum seit dem 01.01.2023 beinhalten. Die Zahnarztpraxen haben dann die Möglichkeit, die konkret betroffenen Fälle nach Maßgabe des § 23 BMV-Z beim nächsten Abrechnungstermin erneut zur Abrechnung einzureichen. Hierzu erhalten Sie nach Abrechnungsprüfung eine individuelle Mitteilung über die durchgeführte Löschung der Fälle.

Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein, Abt. Abrechnung (Elke Vogt, 17.03.2023)

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Zahnärzte helfen Opfern von häuslicher Gewalt

Pressemeldung des Gesundheitsministeriums

Minister Laumann übernimmt Schirmherrschaft für das Projekt „Gemeinsam gegen häusliche Gewalt“ – auch Gleichstellungsministerin Josefine Paul unterstützt das Projekt 

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration teilen mit:

Ein abgebrochener Zahn und ein Bruch des Kiefers heilen nicht von allein. Das unterscheidet diese Verletzungen von Prellungen und Hämatomen – und macht Zahnmediziner zu wichtigen Anlaufstellen für Opfer von häuslicher Gewalt. Denn häufig sind sie die Ersten, manchmal auch die Einzigen, die von den Betroffenen konsultiert werden. 

Die Zahl der Betroffenen ist nach wie vor hoch: Jede vierte Frau wird im Verlauf ihres Lebens mindestens einmal Opfer häuslicher Gewalt. 60 Prozent der Verletzungen durch häusliche Gewalt finden sich im Bereich von Gesicht, Mund und Kiefer.

Um die Opfer von Gewalt besser unterstützen zu können, haben die Zahnärztekammern Nordrhein sowie Westfalen-Lippe und die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Nordrhein sowie Westfalen Lippe einen sogenannten Forensischen Befundbogen erstellt, der den Zahnärztinnen und Zahnärzten hilft, Verletzungen zu dokumentieren. 

Diese frühzeitige und vor allem rechtssichere Dokumentation ist für eine spätere strafrechtliche Verfolgung und damit auch für den Weg heraus aus der Gewaltspirale wichtig: „Einige Verletzungen, insbesondere im Schleimhautbereich der Mundhöhle, sind nur wenige Tage nachweisbar“, berichtet Dr. Ralf Hausweiler, Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein, „zudem ermöglicht der Befundbogen den Opfern eine vor Gericht verwertbare Dokumentation der Gewalteinwirkungen.“

Darüber hinaus können Zahnärzte den Geschädigten Anlaufstellen zur Unterstützung vermitteln – oder im Fall von Kindern seit kurzer Zeit auch direkt das Jugendamt informieren, wenn sie eine Kindeswohlgefährdung vermuten. Um die Kollegenschaft für dieses wichtige Thema und vor allem einen empathischen Umgang mit Opfern von Gewalt zu sensibilisieren, bietet die Zahnärztekammer Nordrhein regelmäßig Fortbildungen zu diesem Thema an. „Opfer von Gewalt haben häufig große Angst, deshalb ist es wichtig, dass sie sich uns Zahnärztinnen und Zahnärzten anvertrauen können“, sagt Dr. Ralf Hausweiler. 

Unterstützt wird das Engagement der Zahnärzteschaft von Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. „Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner sind wichtige Akteure im Gesundheitswesen, wenn es um das Erkennen von häuslicher Gewalt oder Kindesmisshandlungen geht. Gerne habe ich daher die Schirmherrschaft für das Projekt ‚Gemeinsam gegen häusliche Gewalt‘ und den Forensischen Befundbogen übernommen. Der Befundbogen kann, nicht nur für den Bereich der häuslichen Gewalt zwischen Erwachsenen, sondern auch bei Kindesmisshandlungen, ob nun in oder außerhalb des häuslichen Umfelds, einen wichtigen Teil zur Aufklärung der Tat beitragen und damit vielleicht auch weiteres Leid der Opfer verhindern“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Auch Gleichstellungsministerin Josefine Paul unterstützt das Projekt: „Der Kampf bei Gewalt gegen Frauen und die Unterstützung der Betroffenen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und Verantwortung. Für betroffene Frauen ist das eigene Zuhause und das unmittelbare soziale Umfeld eben gerade kein sicherer Ort. Mindestens jede vierte Frau erlebt im Laufe ihres Lebens Gewalt durch einen Partner oder Ex-Partner. Gewalt hat aber viele Erscheinungsformen und reicht von Kontrolle und psychischer Gewalt über sexualisierte bis hin zu physischer Gewalt. Geschlechtsbezogene Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist keine Privatsache und wir werden sie als Gesellschaft nicht tolerieren. Deshalb begrüße ich es sehr, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte dabei helfen wollen, erlittene Misshandlungen zu dokumentieren, und damit gezielt Opfer von häuslicher Gewalt dabei unterstützen, sich zu wehren. Der Befundbogen ist dabei ein weiterer Baustein beim Ausbau des Gewalt- und Opferschutzes, damit endlich alle Frauen und Mädchen in Deutschland ein Leben frei von Gewalt führen können.“

An der Konzeption des Fragenbogens war maßgeblich Dr. Dr. Claus Grundmann, Vorstandsmitglied des Arbeitskreises für Forensische Odonto-Stomatologie (AKFOS) und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes Duisburg, beteiligt. Im Weiteren wird das Projekt vom Kinderschutzbund und dem Gesundheitsamt der Stadt Düsseldorf unterstützt.

Hier gelangen Sie zum Forensischen Befundbogen.

Pressemeldung des Gesundheitsministeriums vom 11. April 2023

   

KZV Nordrhein: Sonder-ID zur Einführung der ZANR (Zahnarztnummer)

Praxisrelevanter Ausschnitt mit Blick auf die nächste Einreichung der Abrechnung

Anbei erhalten Sie einen praxisrelevanten Ausschnitt aus dem Sonderinformationsdienst 1/2023 zur Einführung der ZANR mit Blick auf die nächste Einreichung der Abrechnung. Der Sonder-ID 1/2023 ist bei myKZV abrufbar und geht Ihnen parallel postalisch zu. 

Die ZANR bei der Abrechnung

a) Ist die Angabe der ZANR Pflicht?

Die Angabe der ZANR ist ab 01.01.2023 verpflichtend. Ab diesem Zeitpunkt sind die ZANRn aller Behandler in das Praxisverwaltungssystem (PVS) einzupflegen. Bei Assistenten verfahren Sie bitte wie unter 1.d beschrieben.

Bei allen Behandlungsfällen mit Leistungen (bzw. Eingliederungsdatum) ab dem 01.01.2023 sind die ZANRn im Rahmen der Abrechnung an die KZV Nordrhein zu übermitteln. Betroffen von der Verpflichtung sind demnach alle Behandlungsfälle, die mind. ein Behandlungsdatum ab dem 01.01.2023 enthalten. 

Die Angabe der ZANRn erfolgt für alle Zahnärztinnen und Zahnärzte, die in dem Behandlungsfall eines Patienten beteiligt waren. Dies bedeutet, dass bei jedem abgerechneten Fall mindestens eine ZANR erscheinen muss. Es sind mehrere ZANRn anzugeben, wenn mehrere Zahnärztinnen und Zahnärzte den Patienten behandelt haben. Die Angabe ist allerdings auf fünf ZANRn begrenzt.

b) Was passiert bei Nichtangabe der ZANR? 

Nach § 21 a Abs. 1 S. 1 BMV-Z hat der Vertragszahnarzt die von der KZV zugewiesene ZANR zu verwenden. In den zur Abrechnung gebrachten Behandlungsfällen werden die ZANRn aller am Behandlungsfall beteiligten Zahnärzte der Praxis angegeben. Die Angabe der ZANR ist folglich bei der Abrechnung erforderlich. Nach Anlage 8a zum BMV-Z (§ 7 Abs. 1 i.V.m. §§ 2-6) ist die ZANR aller an einem Behandlungsfall beteiligten Zahnärzte zwingend bei der Rechnungslegung der KZV an die Krankenkassen zu übermitteln. Daher ist die KZV Nordrhein bei Nicht- oder Fehlangabe durch die Zahnarztpraxis gehalten, die Abrechnung der Zahnarztpraxis zurückzuweisen

Für die zur Rechnungslegung anstehenden Monatsabrechnungen und darüber hinaus bedeutet dies, dass die Behandlungsfälle vor Rechnungslegung zurückgewiesen werden, bei denen die Angabe der ZANR fehlt oder fehlerhaft ist und die zumindest ein Behandlungsdatum seit dem 01.01.2023 beinhalten.

Die Zahnarztpraxen haben dann die Möglichkeit, die konkret betroffenen Fälle nach Maßgabe des § 23 BMV-Z beim nächsten Abrechnungstermin erneut zur Abrechnung einzureichen. Hierzu erhalten Sie nach Abrechnungsprüfung eine individuelle Mitteilung über die durchgeführte Löschung der Fälle. 

aa) PAR und KG

Die Zurückweisung der Fälle erfolgt bei PAR und KG bei Fällen, in denen keine gültige ZANR angegeben ist und mindestens eine Leistung aus 2023 ist.

bb) ZE

Die Zurückweisung der Fälle erfolgt bei ZE bei Fällen, in denen keine gültige ZANR angegeben ist und bei denen die Eingliederung in 2023 erfolgte.

Die vorstehenden Vorgaben gelten entsprechend für die Abrechnung des Q1/2023 (KONS und KFO), die bis zum 05.04.2023 einzureichen ist und generell für alle Leistungsarten (KCH/PAR/KG-KB/ZE/KFO) seit dem 01.01.2023

Weitere Informationen zur ZANR hier auf dieser Seite.

Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein, Abt. Register/Zulassung (Monika Kustos, 07.02.2023)

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Einführung der Zahnarztnummer (ZANR) ab 1. Januar 2023

Vereinbarung von GKV-Spitzenverband und KZBV

Auf Grundlage des § 293 Abs. 4 SGB V haben die Vertragspartner GKV-Spitzenverband und KZBV im Februar 2022 die Vergabe von Zahnarztnummern vereinbart.

Im zahnärztlichen Bereich erfolgt eine dezentrale Vergabe durch die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen auf Landesebene. Als Starttermin für die verbindliche Nutzung der Zahnarztnummer durch Zahnärzte ist der 1. Januar 2023 vorgesehen. Die ZANR aller Behandler einer Zahnarztpraxis ist ab 01.01.2023 in das Praxisverwaltungssystem einzupflegen. Dabei müssen alle an einem Behandlungsfall beteiligten ZANRn angegeben werden. Es können maximal fünf ZANRn vermerkt werden. Ohne die Angabe der ZANRn wird der Abrechnungsvorgang nicht gestartet.  

Eine personeneindeutige Zahnarztnummer erhalten für die gesamte Dauer der vertragszahnärztlichen Tätigkeit Vertragszahnärzte, ermächtigte und angestellte Zahnärzte sowie Zahnärzte, die am vertragszahnärztlichen Notdienst teilnehmen. Assistenten und Vertreter erhalten keine ZANR. 

Die Zahnarztnummer besteht aus insgesamt 9 Ziffern. Die letzten beiden Ziffern entsprechen der zweistelligen Zahnarztkennung, bei der die „91“ für Zahnärzte und die „50“ für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen steht. Sollte ein Zahnarzt zwischenzeitlich den Facharzt für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie erhalten, wird an ihn eine neue ZANR mit entsprechender Kennzeichnung vergeben, sobald der KZV die Weiterbildung nachgewiesen wird. 

Am 06.12.2022 hat die KZV Nordrhein allen berechtigten Zahnärzten und Zahnärztinnen postalisch an deren Privatanschrift sowie den Praxen, in denen sie angestellt sind, die jeweiligen ZANRn bekanntgegeben. Für diejenigen Zahnärzte und Zahnärztinnen, die am myKZV-Portal teilnehmen, ist die ZANR außerdem dort sichtbar.

Bei Fragen, die speziell die Abrechnung betreffen, wenden Sie sich bitte an die Ihnen bekannte Hotline (0211/9684-190). Für Fragen rund um die Vergabe steht Ihnen die Abteilung Register/Zulassung zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass für Fragen bei Problemen bei der Speicherung oder Eingabe in das PVS Ihnen nur Ihr Vertragspartner, also der Softwarehersteller, helfen kann.

Zahnärzte, die noch keine ZANR erhalten haben und für deren Vergabe erst die Zuständigkeit der KZV geklärt werden muss, wurden bereits angeschrieben. Außer im Praxisverwaltungssystem ist die ZANR zwingend auf allen Formularen der KZV und ihren Entscheidungsgremien anzugeben, auf denen sie abgefragt wird. Bei einem Wechsel in einen anderen KZV-Bereich behält der Zahnarzt seine ZANR. Daher bitten wir Sie, die ZANR gut aufzubewahren. 

Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein, Abt. Register/Zulassung (Monika Kustos, 07.12.2022)

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Kooperationsverträge mit stationären Pflegeeinrichtungen – Wir informieren Sie!

Sie haben Fragen zum Kooperationsvertrag? Wir haben die Antworten! In unserem Video finden Sie wichtige Informationen rund um das Thema sowie hilfreiche Tipps zur Abrechnung.

22.11.2022 – Sie sind Kooperationszahnarzt und haben Fragen? Oder möchten Sie ein Kooperationszahnarzt werden? Wir helfen Ihnen weiter! Folgende Inhalte erwarten Sie in unserem neuen Video:

Grundlagen des Kooperationsvertrages

  • Zielsetzung
  • Vorteile
  • Gesetzliche Grundlagen
  • Inhaltliche Ausgestaltung
  • Mustervertrag

Abrechnung von Leistungen 

  • Abrechnungs-Positionen nur mit Kooperationsvertrag
  • Abrechnungs-Positionen mit und ohne Kooperationsvertrag

Abrechnung von Leistungen anhand von Beispielen

Das Video finden Sie unter folgendem Link. Nehmen Sie sich 24 Minuten Zeit und bleiben Sie informiert!

Ihre Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein

   

PZR-Umfrageergebnisse

Mit Stand November 2023 liegen die aktuellen Ergebnisse der KZBV-Umfrage dazu vor, welche gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten die PZR bezahlen oder sich zumindest anteilig an den Kosten beteiligen.

   

KZBV: PZR-Umfrageergebnisse Stand November 2023 (PDF)