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Die KZV Nordrhein bei Facebook

Der KZV-Auftritt bei Facebook: aktuell, informativ und unterhaltsam!

Der Auftritt der KZV Nordrhein bei Facebook ist das Ergebnis zahlreicher Gespräche mit jungen Zahnärzten, Studenten, Assistenten, Angestellten und frisch Niedergelassenen. Wir freuen uns auf Ihre Kommentare!

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DER ZAHNÄRZTE-BLOG: DENTISTS4DENTISTS

Der Zahnärzte-Blog „dentists4dentists“ richtet sich speziell an junge Zahnärzte – Assistenten, Angestellte, frisch Niedergelassene – und Studierende der Zahnmedizin. Im Blog informieren und diskutieren Zahnärztinnen und Zahnärzte unabhängig und neutral. 

News

Aktuelle Nachrichten, Trends und Entwicklungen

 

„Zähne zeigen“ für eine präventionsorientierte Patientenversorgung – Hier lesen Sie mehr

„Zähne zeigen“ gegen Lauterbachs Sparpolitik – Hier lesen Sie mehr

Gastroösophageale Refluxkrankheit (GERD) erhöht Parodontitisrisiko – Hier lesen Sie mehr

Studien zum Konsum von E-Zigaretten – Hier lesen Sie mehr

Angabe der Zahnarztnummer bei Abrechnung unbedingt erforderlich – Hier lesen Sie mehr

Zahnärzte helfen Opfern von häuslicher Gewalt – Hier lesen Sie mehr

Finanzierung TI-Infrastruktur: „Verhandlungen mit Krankenkassen sind gescheitert“ – Hier lesen Sie mehr

Zahnarzt Martin Hendges zum neuen Chef der Vertragszahnärzte gewählt – Hier lesen Sie mehr

Online-Infoveranstaltungen zur Arbeit mit KIM, E-Rezept und ePA – Hier lesen Sie mehr

Verlängerung der Coronavirus-Impfverordnung – Hier lesen Sie mehr

Mitschnitt der HVM-Veranstaltung in Troisdorf – Hier lesen Sie mehr

KZV Nordrhein: Sonderinformationsdienst zur Einführung der ZANR – Hier lesen Sie mehr

Einführung der Zahnarztnummer (ZANR) ab 1. Januar 2023 – Hier lesen Sie mehr

Kooperationsverträge mit stationären Pflegeeinrichtungen – Wir informieren Sie! – Hier lesen Sie mehr

Alle News zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz – Hier lesen Sie mehr

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„Zähne zeigen“ für eine präventionsorientierte Patientenversorgung

Kampagne der KZBV mobilisiert Patienten und Praxen

Berlin, 1. Juni 2023 – Mit dem im November letzten Jahres verabschiedeten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz hat die Bundesregierung die Mittel für zahnärztliche Leistungen ab 2023 durch eine strikte Budgetierung begrenzt und damit die erforderlichen Finanzmittel für die dringend notwendige und erst im Juli 2021 in den GKV-Leistungskatalog aufgenommene neue präventionsorientierte Parodontitis-Therapie entzogen. Das ist sparen auf Kosten der Gesundheit der Patientinnen und Patienten. Zugleich stellen die Einsparungen eine direkte Gefahr für die flächendeckende zahnärztliche Patientenversorgung vor allem in ländlichen und strukturschwachen Regionen in Deutschland dar.

Mit der bundesweiten Kampagne „Zähne zeigen“ macht die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) deshalb gemeinsam mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der Länder im Schulterschluss mit der Bundeszahnärztekammer, den Länderzahnärztekammern und Verbänden auf die Folgen dieser verantwortungslosen Politik aufmerksam und ruft alle Patientinnen und Patienten sowie die Zahnarztpraxen zum Protest auf.

„Trotz der einzigartigen Erfolge der Prävention in der zahnärztlichen Versorgung und der damit über die letzten Jahrzehnte erzielten Einsparungen für das Gesundheitssystem wurden mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz die Mittel für zahnärztliche Leistungen durch strikte Budgetierung begrenzt“, sagte Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstands der KZBV zum Kampagnenstart am 1. Juni. „Das hat schwerwiegende Auswirkungen insbesondere auf die neue präventionsorientierte Parodontitis-Therapie. Verlierer sind am Ende unsere Patientinnen und Patienten. Dem können wir nicht tatenlos zuschauen. Die unverantwortliche und kurzsichtige Budgetierung muss schnellstmöglich zurückgenommen werden. Mit unserer Kampagne zeigen wir gemeinsam Zähne gegen diese Politik und rufen alle Patientinnen und Patienten sowie die Praxen auf, sich an der Aktion zu beteiligen. Am Ende geht es um ihre Gesundheit!“, so Hendges.

„Zentrale Plattform der Kampagne ist die Website zaehnezeigen.info, auf der sich Patientinnen und Patienten, aber auch Praxismitarbeiterinnen und Praxismitarbeiter über die Folgen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes für die Patientenversorgung informieren können“, so Hendges weiter. „Gleichzeitig rufen wir sie dazu auf, sich selbst direkt an ihre eigenen regionalen Abgeordneten und politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger auf Landes- und Bundesebene zu wenden, um darauf hinzuweisen, dass die Kostendämpfungspolitik der Patientenversorgung schadet und ein Ende finden muss.“

In den kommenden Wochen werden bundesweit in Zahnarztpraxen Informationsmaterialien unter dem Motto „Zähne zeigen“ mit der Botschaft „Diagnose Sparodontose“ auf die Kampagne hinweisen. Konkrete Leitsätze thematisieren die drohenden regionalen Versorgungsprobleme („Versorgung örtlich betäubt“) und die begrenzten Mittel zur Behandlung der Volkskrankheit Parodontitis („Von dieser Gesundheitspolitik bekommt man Zahnfleischbluten, Herr Lauterbach“). Leicht verständliche Statements und Erklärtexte helfen bei der Vermittlung der konkreten negativen Auswirkungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes. In den sozialen Medien wird die Kampagne unter #zaehnezeigen auf Twitter und Instagram fortgeführt.

Hintergrund: Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz
Mit der 2022 im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wiedereingeführten Budgetierung werden der vertragszahnärztlichen Versorgung vor dem Hintergrund deutlicher Kostensteigerungen bei Energie, Material, Löhnen und anhaltender Inflation zusätzlich erhebliche Mittel entzogen. Zudem wurde die mit den Kostenträgern bereits allseits konsentierte Finanzierung der zusätzlichen Behandlungsbedarfe für die neue, präventionsorientierte Parodontitis-Therapie kurzerhand gestrichen. Die Parodontitis ist der Hauptgrund für den Verlust von Zähnen bei Erwachsenen, rund 30 Millionen Patienten leiden derzeit an der Volkskrankheit.

Vor diesem Hintergrund – begrenzte Mittel, zunehmende Inflation und steigende Preise – entsteht ein toxischer Cocktail für die flächendeckende Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung vor allem in ländlichen und strukturarmen Regionen in Deutschland. Es drohen Praxisschließungen; Praxisübernahmen und Neugründungen werden erschwert.

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

Lesen Sie auch die Hintergrundinformationen der KZBV zu den Auswirkungen des GKV-FinStG und die Positionierung der Vertragszahnärzteschaft dazu:

KZBV: Herausnahme der Parodontitisversorgung aus der Budgetierung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) (PDF)

Der FVDZ NRW lädt zur Teilnahme an einer Protestaktion gegen die Auswirkungen des GKV-FinStG am 14. Juni 2023 auf dem Kölner Roncalli-Platz ein.

Bild Startseite: KZV Nordrhein / Dr. Uwe Neddermeyer. Zum Auftakt der Kampagne „Zähne zeigen“ fand eine Pressekonferenz der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung mit dem KZBV-Vorstandsvorsitzenden Martin Hendges in den Räumlichkeiten der Praxis Dr. Ralf Hausweiler und Dr. Constantin Hartwig in Düsseldorf statt. Herr Hendges erläuterte Ziele und Hintergründe der bundesweiten Kampagne. 

   

„Zähne zeigen“ gegen Lauterbachs Sparpolitik 

Machen Sie mit bei der Kampagne und mobilisieren Sie Praxisteam, Patientinnen und Patienten 

Im vergangenen Jahr wurde mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz die gesetzliche Budgetierung zahnärztlicher Leistungen wieder aus der Mottenkiste geholt. Und das, obwohl der Anteil an den Gesamtausgaben der GKV für die vertragszahnärztliche Versorgung durch die präventionsorientierte Ausrichtung seit Jahren kontinuierlich gesunken ist.

Die Politik hat sich ganz bewusst auf die Seite der Kostendämpfung geschlagen und gegen die präventionsorientierte Versorgung und die berechtigten Ansprüche der Versicherten gestellt. Dieser tiefgreifende politische Einschnitt geht klar zu Lasten der modernen Parodontitistherapie. Trotz eindeutiger wissenschaftlicher Erkenntnisse und nachprüfbarer Sachargumente hat Bundesgesundheitsminister Lauterbach dort den Rotstift angesetzt. 

Abgesehen davon ist eine solche Politik in höchstem Maße ungerecht gegenüber der Zahnärzteschaft. Wir haben während der Corona-Pandemie die zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung zu jedem Zeitpunkt unter hohem Einsatz vollumfänglich erhalten. Statt einen Ausgleich der gestiegenen Betriebskosten und der Folgen durch den zunehmenden Fachkräftemangel zu erhalten, laufen wir nun Gefahr, auch noch durch die Wiedereinführung der strikten Budgetierung und der Limitierung der Punktwerte die Patientenversorgung im Bereich der Parodontitistherapie nicht mehr umfänglich sichern zu können. 

Dass dadurch letztlich auch die Niederlassungswilligkeit sinkt und vorzeitige Praxisschließungen mit fatalen Folgen für die flächendeckende und wohnortnahe Versorgung befördert werden, ist eine logische Folge.

Damit die zahnärztliche Versorgung unserer Patientinnen und Patienten nicht unter die Räder gerät und die Zahnarztpraxen künftig wieder unter angemessenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen tätig werden können, hat die KZBV gemeinsam mit allen KZVen und im Schulterschluss mit der Bundeszahnärztekammer, den Länderzahnärztekammern sowie den zahnärztlichen Verbänden die bundesweite Kampagne „Zähne zeigen!“ ins Leben gerufen. Mit ihr sollen die langfristigen Folgen der Budgetierung verständlich, nachvollziehbar und einprägsam kommuniziert werden. Dabei wollen wir über die Zahnarztpraxen die Patientinnen und Patienten erreichen. 

„Diagnose Sparodontose“ und mehr
In den kommenden Wochen werden allen Zahnarztpraxen doppelseitige Plakate, Postkarten, Informationsflyer, Thekenaufsteller, Stempel und Buttons zugesandt. Sie machen mit der starken Botschaft „Diagnose Sparodontose“ auf die Kampagne aufmerksam. Ergänzt wird dieser Slogan durch Warnungen vor drohenden regionalen Versorgungsproblemen („Versorgung örtlich betäubt“) und vor den Folgen gekürzter Mittel: „Von dieser Gesundheitspolitik bekommt man Zahnfleischbluten, Herr Lauterbach!“

Dreh- und Angelpunkt der Kampagne ist die Website zaehnezeigen.info, auf der sich unsere Patientinnen und Patienten und die Praxisteams über die konkreten negativen Auswirkungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes informieren können. QR-Codes leiten direkt auf die Kampagnenseite. Zusätzlich vermittelt ein anschauliches Erklärvideo Zielsetzung und Handhabung der Kampagne im Praxisteam. Flankiert werden diese Maßnahmen von einer Social-Media-Aktion auf Twitter und Instagram, die unter dem Hashtag #zähnezeigen mit ausdrucksvollen Bildern von Nutzern, die ihre Zähne zeigen, Aufmerksamkeit erzeugt.

Botschaft an Politik und Patienten
Zudem ruft die Website Patientinnen und Patienten dazu auf, sich in den nächsten Wochen und Monaten direkt an ihre regionalen Abgeordneten und politischen Entscheidungsträger auf Landes- und Bundesebene zu wenden und diese darauf hinzuweisen, dass die Kostendämpfungspolitik der Patientenversorgung schadet und ein Ende finden muss.

Wir Zahnärztinnen und Zahnärzte in Nordrhein müssen gemeinsam mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unsere Stimme deutlich erheben und unsere Patientinnen und Patienten aufklären. Nur wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit Ihren Praxisteams die Kampagne „Zähne zeigen!“ aktiv unterstützen, tatkräftig mitarbeiten und sie in Ihren Praxen an die Patientinnen und Patienten herantragen, wird sie ein Erfolg werden. Ihre KZV Nordrhein und die KZBV werden Sie in den kommenden Wochen über die weiteren konkreten Maßnahmen informieren. 

Machen Sie mit, Seite an Seite – auch bei der Demonstration am 14. Juni (11.00 Uhr) auf dem Roncalliplatz am Dom – und informieren Sie Ihre Patienten!

Rückfragen an:
KZV Nordrhein, Presse-/Öffentlichkeitsarbeit
Dr. Uwe Neddermeyer
Tel.-Nr.: (02 11) 96 84 -217
Fax-Nr.: (02 11) 96 84 -332
E-Mail: uneddermeyer(at)kzvnr.de

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung / Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein

Lesen Sie auch die Hintergrundinformationen der KZBV zu den Auswirkungen des GKV-FinStG und die Positionierung der Vertragszahnärzteschaft dazu:

KZBV: Herausnahme der Parodontitisversorgung aus der Budgetierung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) (PDF)

Der FVDZ NRW lädt zur Teilnahme an einer Protestaktion gegen die Auswirkungen des GKV-FinStG am 14. Juni 2023 auf dem Kölner Roncalli-Platz ein.

Bild Startseite: KZBV

   

Gastroösophageale Refluxkrankheit (GERD) erhöht Parodontitisrisiko

Taiwanesische Studie belegt Zusammenhang

Parodontitis steht bekanntlich mit vielen Erkrankungen des menschlichen Organismus in einem unheilvollen Zusammenhang. Einen neuen Aspekt, den Mediziner wie Zahnmediziner bei der Behandlung von Patienten künftig im Blick haben sollten, stellt die Vermutung einer ursächlichen Auswirkung der gastroösophagealen Refluxkrankheit (GERD) auf die Entstehung einer Parodontitis dar. Hierfür konnten Forscher der „China Medical University“ in Taichung, Taiwan, überraschende Belege finden. Die neuen Erkenntnisse resultieren aus einer Studie, deren Ergebnisse in der Fachzeitschrift „Biomedicines“ veröffentlicht wurden und die auf der retrospektiven Auswertung von Untersuchungsdaten von über 20.000 GERD-Patienten der Generation 40 plus basieren. Die in der Dekade von 2008 bis 2018 erhobenen Daten stammen aus der „Taiwan National Health Insurance Research Database“.

Der Vergleich mit Untersuchungsdaten von Patienten ohne Refluxkrankheit brachte die Gewissheit, dass eine gastroösophageale Refluxkrankheit unabhängig von Alter und Geschlecht zu einem signifikant erhöhten Risiko für die Entwicklung einer Parodontitis führt. Die Erforschung der genauen Ursachen steht noch aus. Die taiwanesischen Wissenschaftler gelangen auf der Grundlage dieser Studienergebnisse zu der Schlussfolgerung, dass ärztliche Behandler von GERD-Patienten immer auch eine mögliche oder bereits bestehende parodontale Erkrankung im Auge behalten sollten, während vice versa von zahnmedizinischer Seite aus bei Patienten mit einer ungeklärten Parodontitis eine gastroösophageale Refluxkrankheit als mögliche Ursache der parodontalen Entzündungsvorgänge in Betracht gezogen werden sollte. (sk)

Bild Startseite: Adobe Stock / eddows

   

Studien zum Konsum von E-Zigaretten

Gesichtsverletzungen und erhöhtes Kariesrisiko

Die Ergebnisse einer aktuellen Studie von Wissenschaftlern der „La Trobe University“ in Melbourne, Australien, belegen deutlich, dass Gesichtsverletzungen durch E-Zigaretten nicht nur möglich sind, sondern auch stetig zunehmen. Die elektrischen Vaporizer, kurz E-Vapes genannt, sind also gar nicht so „cool“, wie es den Anschein hat, sondern können sich als überaus gefährlich und sogar tödlich erweisen. Wie bei „Wikipedia“ zu lesen ist, handelt es sich bei der E-Zigarette um ein Gerät, bei dem eine Flüssigkeit (das Liquid) durch elektrisch erzeugte Hitze zum Verdampfen gebracht wird. Während bei herkömmlichen Zigaretten Tabak verbrannt wird, entsteht beim Gebrauch von Vaporizern ein feuchter, optional nikotinhaltiger Dampf, der von den Konsumenten bzw. „Dampfern“ inhaliert oder gepafft wird.

Die Krux mit den E-Zigaretten ist, dass sie spontan explodieren und dabei sehr schlimme Verletzungen im Gesichts- und Kopfbereich verursachen können. Das Forscherteam der „La Trobe University“ hat medizinische Fallberichte solcher Unfälle mit E-Vapes zusammengetragen und genauestens analysiert. Die Studie wurde in der Fachzeitschrift „Journal of Oral and Maxillofacial Surgery“ veröffentlicht und kann online aufgerufen werden. Innerhalb der letzten Dekade waren 32 Fälle zu verzeichnen, in denen es zu einer Explosion von E-Zigaretten kam. 62 Prozent der Patienten hatten dabei einen Knochen- oder Zahnbruch zu beklagen und mussten sich operativen Maßnahmen unterwerfen einschließlich Zahnextraktionen, Knochen- und Hauttransplantationen und augenchirurgischer Eingriffe. Explodierende E-Zigaretten sind dazu in der Lage, großflächige Brand- und Explosionsverletzungen hervorzurufen, die auch das Gehirn erreichen und den Konsumenten letztlich töten können. Explodieren E-Vapes in Hosen- oder Jackentaschen, treten häufig Verletzungen an Hüften, Oberschenkeln und Beinen auf. Durch die Explosionen sind lebenslange Schäden und Entstellungen, im schlimmsten Fall lebensbedrohliche oder tödliche Verletzungen zu befürchten.

Zwar scheint die Zahl der aufgetretenen Explosionen nicht sehr hoch zu sein. Die an der Studie beteiligten Wissenschaftler gehen jedoch davon aus, dass die Zahl der Unfälle mit E-Vapes tatsächlich weit höher ist. Sie vermuten, dass viele Patienten gar nicht erst den Arzt aufsuchen oder behandelnde Ärzte sich nicht mit Fallberichten an die wissenschaftliche Öffentlichkeit wenden. So ist mit Hunderten weiterer Fälle zu rechnen. Ziel der Forschung ist daher, Konsumenten von Vaporizern über die Gefahren des E-Vapings aufzuklären und eine Erhöhung der Sicherheitsstandards für E-Zigaretten zu bewirken. (sk)

Quelle: La Trobe University, Melbourne (Australia) / Journal of Oral and Maxillofacial Surgery

Hier der Link zur Studie:

Studie: Oral and Maxillofacial Injuries Associated With E-Cigarette Explosions: A Systematic Review and Management Guidelines Proposal

Höheres Kariesrisiko durch E-Vaping
Aus zahnmedizinischer Sicht sehr bedenklich ist auch, dass die Zähne von E-Vape-Konsumenten signifikant anfälliger für Karies sind. Das zeigt eine groß angelegte Studie der „Tufts University School of Dental Medicine“ in Boston, Massachusetts. Eine Untersuchung der Daten von mehr als 13.000 zwischen 2019 und 2022 behandelten Patienten ergab, dass 79 Prozent der Patienten, die regelmäßig zur E-Zigarette griffen, als stark kariesgefährdet eingestuft werden mussten. In der Gruppe der Patienten ohne Vaping-Gewohnheiten waren dagegen rund 19 Prozent weniger Personen mit hohem Kariesrisiko zu verzeichnen. Grund für die stärkere Kariesanfälligkeit durch den Konsum von E-Zigaretten ist die Konsistenz und der Zuckergehalt des Liquids, das sich nach dem Verdampfen auch auf den Zähnen niederschlägt – ein idealer Nährboden für kariogene Keime und dies leider auch an Stellen, an denen Karies in aller Regel sonst weniger entsteht, etwa an den Unterkanten von Vorderzähnen. (sk)

Quelle: Tufts University School of Dental Medicine in Boston, Massachusetts / Journal of the American Dental Association

Hier der Link zur Studie:

Studie: A comparison of the caries risk between patients who use vapes or electronic cigarettes and those who do not

Bild Startseite: Adobe Stock / Aliaksandr Barouski

   

Angabe der Zahnarztnummer bei Abrechnung unbedingt erforderlich

Korrekte Übermittlung ist abrechnungsrelevant

Bitte denken Sie daran, dass alle Behandlungsfälle mit Leistungen ab dem 01.01.2023 die korrekten ZANRn enthalten müssen, damit eine Abrechnung erfolgen kann! 

Wie Sie den abrechnungsrelevanten Informationen zur ZANR hier auf diesen Seiten und dem Sonder-ID der KZV Nordrhein zur Zahnarztnummer, den Sie erhalten haben, entnehmen können, sind bei allen Behandlungsfällen mit Leistungen (bzw. Eingliederungsdatum) ab dem 01.01.2023 die ZANRn im Rahmen der Abrechnung an die KZV Nordrhein zu übermitteln. Betroffen von der Verpflichtung sind demnach alle Behandlungsfälle, die mindestens ein Behandlungsdatum ab dem 01.01.2023 enthalten.

Nach § 21 a Abs. 1 S. 1 BMV-Z hat der Vertragszahnarzt die von der KZV zugewiesene ZANR zu verwenden. In den zur Abrechnung gebrachten Behandlungsfällen werden die ZANRn aller am Behandlungsfall beteiligten Zahnärzte der Praxis angegeben. Die Angabe der ZANR ist folglich bei der Abrechnung erforderlich. Nach Anlage 8a zum BMV-Z (§ 7 Abs. 1 i.V.m. §§ 2-6) ist die ZANR aller an einem Behandlungsfall beteiligten Zahnärzte zwingend bei der Rechnungslegung der KZV an die Krankenkassen zu übermitteln. Daher ist die KZV Nordrhein bei Nicht- oder Fehlangabe durch die Zahnarztpraxis gehalten, die Abrechnung der Zahnarztpraxis zurückzuweisen.

Bei fehlender oder nicht korrekter Angabe Zurückweisung der Behandlungsfälle vor Rechnungslegung
Für die zur Rechnungslegung anstehenden Monatsabrechnungen und darüber hinaus bedeutet dies, dass die Behandlungsfälle vor Rechnungslegung zurückgewiesen werden, bei denen die Angabe der ZANR fehlt oder fehlerhaft ist und die zumindest ein Behandlungsdatum seit dem 01.01.2023 beinhalten. Die Zahnarztpraxen haben dann die Möglichkeit, die konkret betroffenen Fälle nach Maßgabe des § 23 BMV-Z beim nächsten Abrechnungstermin erneut zur Abrechnung einzureichen. Hierzu erhalten Sie nach Abrechnungsprüfung eine individuelle Mitteilung über die durchgeführte Löschung der Fälle.

Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein, Abt. Abrechnung (Elke Vogt, 17.03.2023)

Bild Startseite: Adobe Stock / Nestor

   

Zahnärzte helfen Opfern von häuslicher Gewalt

Pressemeldung des Gesundheitsministeriums

Minister Laumann übernimmt Schirmherrschaft für das Projekt „Gemeinsam gegen häusliche Gewalt“ – auch Gleichstellungsministerin Josefine Paul unterstützt das Projekt 

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration teilen mit:

Ein abgebrochener Zahn und ein Bruch des Kiefers heilen nicht von allein. Das unterscheidet diese Verletzungen von Prellungen und Hämatomen – und macht Zahnmediziner zu wichtigen Anlaufstellen für Opfer von häuslicher Gewalt. Denn häufig sind sie die Ersten, manchmal auch die Einzigen, die von den Betroffenen konsultiert werden. 

Die Zahl der Betroffenen ist nach wie vor hoch: Jede vierte Frau wird im Verlauf ihres Lebens mindestens einmal Opfer häuslicher Gewalt. 60 Prozent der Verletzungen durch häusliche Gewalt finden sich im Bereich von Gesicht, Mund und Kiefer.

Um die Opfer von Gewalt besser unterstützen zu können, haben die Zahnärztekammern Nordrhein sowie Westfalen-Lippe und die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Nordrhein sowie Westfalen Lippe einen sogenannten Forensischen Befundbogen erstellt, der den Zahnärztinnen und Zahnärzten hilft, Verletzungen zu dokumentieren. 

Diese frühzeitige und vor allem rechtssichere Dokumentation ist für eine spätere strafrechtliche Verfolgung und damit auch für den Weg heraus aus der Gewaltspirale wichtig: „Einige Verletzungen, insbesondere im Schleimhautbereich der Mundhöhle, sind nur wenige Tage nachweisbar“, berichtet Dr. Ralf Hausweiler, Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein, „zudem ermöglicht der Befundbogen den Opfern eine vor Gericht verwertbare Dokumentation der Gewalteinwirkungen.“

Darüber hinaus können Zahnärzte den Geschädigten Anlaufstellen zur Unterstützung vermitteln – oder im Fall von Kindern seit kurzer Zeit auch direkt das Jugendamt informieren, wenn sie eine Kindeswohlgefährdung vermuten. Um die Kollegenschaft für dieses wichtige Thema und vor allem einen empathischen Umgang mit Opfern von Gewalt zu sensibilisieren, bietet die Zahnärztekammer Nordrhein regelmäßig Fortbildungen zu diesem Thema an. „Opfer von Gewalt haben häufig große Angst, deshalb ist es wichtig, dass sie sich uns Zahnärztinnen und Zahnärzten anvertrauen können“, sagt Dr. Ralf Hausweiler. 

Unterstützt wird das Engagement der Zahnärzteschaft von Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. „Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner sind wichtige Akteure im Gesundheitswesen, wenn es um das Erkennen von häuslicher Gewalt oder Kindesmisshandlungen geht. Gerne habe ich daher die Schirmherrschaft für das Projekt ‚Gemeinsam gegen häusliche Gewalt‘ und den Forensischen Befundbogen übernommen. Der Befundbogen kann, nicht nur für den Bereich der häuslichen Gewalt zwischen Erwachsenen, sondern auch bei Kindesmisshandlungen, ob nun in oder außerhalb des häuslichen Umfelds, einen wichtigen Teil zur Aufklärung der Tat beitragen und damit vielleicht auch weiteres Leid der Opfer verhindern“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Auch Gleichstellungsministerin Josefine Paul unterstützt das Projekt: „Der Kampf bei Gewalt gegen Frauen und die Unterstützung der Betroffenen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und Verantwortung. Für betroffene Frauen ist das eigene Zuhause und das unmittelbare soziale Umfeld eben gerade kein sicherer Ort. Mindestens jede vierte Frau erlebt im Laufe ihres Lebens Gewalt durch einen Partner oder Ex-Partner. Gewalt hat aber viele Erscheinungsformen und reicht von Kontrolle und psychischer Gewalt über sexualisierte bis hin zu physischer Gewalt. Geschlechtsbezogene Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist keine Privatsache und wir werden sie als Gesellschaft nicht tolerieren. Deshalb begrüße ich es sehr, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte dabei helfen wollen, erlittene Misshandlungen zu dokumentieren, und damit gezielt Opfer von häuslicher Gewalt dabei unterstützen, sich zu wehren. Der Befundbogen ist dabei ein weiterer Baustein beim Ausbau des Gewalt- und Opferschutzes, damit endlich alle Frauen und Mädchen in Deutschland ein Leben frei von Gewalt führen können.“

An der Konzeption des Fragenbogens war maßgeblich Dr. Dr. Claus Grundmann, Vorstandsmitglied des Arbeitskreises für Forensische Odonto-Stomatologie (AKFOS) und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes Duisburg, beteiligt. Im Weiteren wird das Projekt vom Kinderschutzbund und dem Gesundheitsamt der Stadt Düsseldorf unterstützt.

Hier gelangen Sie zum Forensischen Befundbogen.

Pressemeldung des Gesundheitsministeriums vom 11. April 2023

   

Finanzierung TI-Infrastruktur: „Verhandlungen mit Krankenkassen sind gescheitert“

Gemeinsame Pressemitteilung der KZBV und KBV

Keine Aussicht „auf eine gemeinsam getragene“ Lösung bei der Finanzierungsvereinbarung zur Telematikinfrastruktur (TI) sehen die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).

Die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband sind gescheitert. Das mussten die KBV-Vorstände Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner sowie die KZBV-Vorstände Dr. Wolfgang Eßer, Martin Hendges und Dr. Karl-Georg Pochhammer trotz intensiver Verhandlungsinitiativen feststellen. Ein Brief des Vorstands der KBV an Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach liegt bereits vor. 

Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) sieht unter anderem vor, dass vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Praxen ab dem 1. Juli 2023 eine monatliche Pauschale für die Ausstattung und den Betrieb der TI erhalten. Die Höhe und Berechnung der Pauschale sollten der GKV-Spitzenverband und die KZBV bzw. KBV in ihren jeweiligen Vereinbarungen bis zum 30. April festlegen. Das ist nicht gelungen. „Die Verhandlungen sind mit Ansage gescheitert“, erklärte der stellvertretende KZBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Karl-Georg Pochhammer. Mit dem erklärten Ziel, die Kosten zu senken und der Option, die Vereinbarung im nun eingetretenen Fall selbst vorzugeben, habe das BMG von vornherein kaum Platz für Verhandlungen gelassen. „Die Verhandlungen waren nur ein politisches Feigenblatt“, kritisierte Pochhammer.

„Die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen stehen der Digitalisierung offen gegenüber, weil sie sich davon Arbeitserleichterungen versprechen. Die bisherige schlecht gemachte Einführung digitaler Prozesse und Komponenten haben das Vertrauen in die Telematikinfrastruktur erschüttert. Im Sinne der Akzeptanz ist es unabdingbar, dass nicht nur technisch, sondern auch finanziell Lösungen geschaffen werden, die für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten tragbar sind“, erläuterte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner. Entsprechend heißt es im Brief der KBV an den Minister: „Vor diesem Hintergrund bedarf es eindeutiger und klarer Regelungen, mit denen sichergestellt wird, dass die aus den Anwendungen der Telematikinfrastruktur entstehenden finanziellen Mehrbelastungen vollständig ausgeglichen werden.“

„Die Kassenseite hat einen Vorschlag eingebracht, der eine weitere Kostenbelastung der Praxen mit sich gebracht hätte. Schon die aktuellen Pauschalen sind zu knapp bemessen und führen in vielen Fällen dazu, dass Praxen auf Kosten sitzen bleiben. Eine Deckelung der Pauschalen wie von den Krankenkassen angestrebt, würde diesen Effekt noch einmal verschärfen“, sagte Pochhammer. Generell zeigen sich die Vorstände von KBV und KZBV zudem zutiefst skeptisch, dass sich die Industrie bei ihrer Preisbildung an von der Selbstverwaltung vereinbarte Pauschalen hält. „Wir teilen die Erwartungen nicht, dass nach der durch die vom Gesetzgeber vorgesehene Umstellung der Pauschalen der TI-Finanzierungsvereinbarung und der damit verbundenen Deckelung der Erstattungsbeträge die Preise am Markt für die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten sinken werden. Dass Anbieter von IT-Systemen im Gesundheitswesen aufgrund von pauschalen Kostenerstattungsgrenzen ihre Preise auf die Erstattungsbeträge absenken, ist realistisch nicht zu erwarten“, schreiben die KBV-Vorstände an den Minister.

Pochhammer erklärte: „Die Pläne werden nicht funktionieren, weil der Markt im Bereich der TI-Anwendungen nicht funktioniert. Aber anstatt die Industrie in die Pflicht zu nehmen, werden die Zahnarztpraxen zur Kasse gebeten, indem sie noch weniger Geld für die Ausstattung und den Betrieb der TI erhalten sollen.“ KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner ergänzte: „Es ist für die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen fast unmöglich, einen IT-Anbieter ohne großen Aufwand zu wechseln. Sie sind diesem mehr oder minder auf Gedeih und Verderben ausgeliefert. Sie haben zudem keine Spielräume, den Preisvorstellungen der Anbieter nachzukommen.“ Dazu heißt es im Schreiben der KBV: „Eine den entstehenden Kosten entsprechende Erstattung bildet zusammenfassend für die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten, die sich an die Telematikinfrastruktur anschließen und die Fachanwendungen nutzen, die materielle Basis, um die Transformation in ein werthaltiges digitale Anwendungen nutzendes Gesundheitswesen unterstützen zu können.

Gemeinsame Pressemitteilung der KZBV und KBV vom 6. April 2023

   

Zahnarzt Martin Hendges zum neuen Chef der Vertragszahnärzte gewählt

Ute Maier und Karl-Georg Pochhammer stellvertretende Vorsitzende der KZBV

Berlin, 29. März 2023 – Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) hat am Mittwoch in Berlin mit einem überwältigenden Votum den neuen hauptamtlichen Vorstand der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) gewählt. In dieses Gremium wurden mit Martin Hendges, der zum Vorsitzenden des Vorstandes bestimmt wurde und Dr. Karl-Georg Pochhammer zwei Zahnärzte gewählt, die auch schon in der letzten Legislatur dem Vorstand angehörten. Als neue stellvertretende Vorsitzende wählten die Delegierten mit Dr. Ute Maier, Zahnärztin und von 2008 bis 2022 Vorsitzende der KZV Baden-Württemberg erstmals eine Frau in den Vorstand der KZBV. Hendges tritt die Nachfolge von Dr. Wolfgang Eßer an, der seit 2002 dem Vorstand der KZBV angehörte und die Körperschaft seit 2013 als Vorsitzender geleitet hat. Eßer, bei dem sich die Delegierten mit Standing Ovations für seinen unermüdlichen Einsatz und seine überaus erfolgreiche Arbeit bedankten, war wie angekündigt nicht erneut zur Wahl angetreten. Bis zur offiziellen Amtsübernahme des neuen Vorstands bleibt der bisherige Vorstand unter Dr. Eßer noch geschäftsführend im Amt.

Auch der Vorsitz der Vertreterversammlung, das oberste Entscheidungsgremium der Vertragszahnärzteschaft in Deutschland, wurde von den Delegierten satzungsgemäß neu gewählt: Die Mitglieder bestimmten Dr. Holger Seib, KZV Westfalen-Lippe zum künftigen Vorsitzenden. Dr. Karl-Friedrich Rommel, Vorstandsvorsitzender der KZV Thüringen und langjähriger bisheriger Vorsitzender der Vertreterversammlung, war nicht erneut zur Wahl angetreten. Die neu gewählten Stellvertreter im VV-Vorsitz sind Meike Gorski-Goebel, KZV Sachsen und Dr. Jürgen Welsch, KZV Bayerns.

Zukunftsfähig durch eine starke Selbstverwaltung
„Das uns als neuem Vorstand mit seiner Wahl entgegengebrachte Vertrauen der Vertreterversammlung gibt uns die notwendige Rückendeckung, in zunehmend schwieriger werdenden Zeiten einerseits die vertragszahnärztliche Versorgung in den kommenden Jahren weiterhin bedarfsgerecht, patientenorientiert und zukunftsfähig zu gestalten. Andererseits legen wir größten Wert darauf, die berechtigten Interessen der 63.000 Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland gegenüber einer Politik durchzusetzen, die dem Berufsstand und seiner Selbstverwaltung in den vergangenen Jahren zunehmend Spielräume genommen und erhebliche versorgungspolitische Steine in den Weg gelegt hat.

Die Erfolge des KZBV-Vorstandes der letzten Jahre haben in aller Deutlichkeit gezeigt, von welch großer Bedeutung eine starke Selbstverwaltung gleichermaßen für unser Gesundheitssystem, die Versorgung und für den Berufsstand ist. An diese Erfolge wollen wir anknüpfen, sie stetig ausbauen und sichern. Wir werden geschlossen und im Schulterschluss mit allen Akteuren, die unseren Zielen folgen, und mit der Unterstützung des Berufsstandes Zukunft gestalten, Erreichtes bewahren und für die Weiterentwicklung einer wohnortnahen und präventionsorientierten Versorgung in Deutschland gemäß unserer ‚Agenda Mundgesundheit 2021-2025‘ eintreten“, sagte Martin Hendges, neuer Vorsitzender des Vorstandes der KZBV, anlässlich seiner Wahl.

Hintergrund: Vorstand und Vertreterversammlung
Die Wahl des Vorstands steht nach den Vorgaben der Satzung der KZBV alle sechs Jahre an. Der seit 2005 hauptamtliche Vorstand wird bei seiner Arbeit durch den Beirat unterstützt, einem Gremium von Vorständen der 17 KZVen in den Ländern. Die Vertreterversammlung ist das „Parlament der Vertragszahnärzte“. Sie hat 60 Mitglieder und wählt und kontrolliert den Vorstand. Gesetzlich vorgeschriebene Mitglieder sind die oder der Vorsitzende jeder KZV und ein Stellvertreter oder eine Stellvertreterin. Die Vorstände und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter nehmen 34 Sitze ein. Weitere 26 Delegierte werden von den Vertreterversammlungen der KZVen aus ihren Reihen unter Berücksichtigung des Verhältniswahlrechtes gewählt.

Pressemitteilung der KZBV vom 29. März 2023

   

Verlängerung der Coronavirus-Impfverordnung

Zahnärztliche Leistungserbringer zur Durchführung und Abrechnung der COVID-19-Schutzimpfung bis zum 7. April 2023 berechtigt

Kurz vor dem Auslaufen ist die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV), welche die Abrechnung von Covid-19-Schutzimpfungen ermöglicht, noch einmal verlängert und angepasst worden.

Die Möglichkeit zur Durchführung und Abrechnung der COVID-19-Schutzimpfung bleibt für die berechtigten zahnärztlichen Leistungserbringer damit bis zum 07.04.2023 unverändert erhalten. Die zeitliche Geltung der CoronaImpfV deckt sich nun mit der grundsätzlichen Regelung zur Impfberechtigung der Zahnärzteschaft nach dem Infektionsschutzgesetz, die ebenfalls mit Ablauf des 7. April 2023 ausläuft.  

Nach Ablauf des 07.04.2023 sind Zahnärzte nicht mehr berechtigt, Impfleistungen zu erbringen.

Selbstverständlich können aber alle noch vor dem 08.04.2023 erbrachten Leistungen auch noch danach innerhalb der bekannten Frist abgerechnet werden.

Mit weiteren Verlängerungen der Impfberechtigung der Zahnärzteschaft ist nicht zu rechnen. Die Covid-19-Schutzimpfungen sollen nach dem Willen des Gesetzgebers zum 08.04.2023 in die Regelversorgung überführt werden. Die Einbeziehung der Zahnärzteschaft ist dabei nicht beabsichtigt. 

Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein, Abt. Qualitätssicherung (Jens Pelny, 23.02.2023)

   

HVM der KZV Nordrhein

Mitschnitt der Veranstaltung in Troisdorf (Köln) am 31. Januar 2023 

Unter myKZV finden Mitglieder ab sofort die Aufzeichnung der Kölner Veranstaltung zum Honorarverteilungsmaßstab (HVM) in Troisdorf. 

Hinweis: Nutzen Sie die Sprungmarken, vor allem wenn Sie sich für die Funktionsweise des HVM im Besonderen interessieren! Diese wird ab Kapitel 7 (00:47:36) bis 20 ausführlich behandelt.

Dr. Ralf Wagner, Andreas Kruschwitz und Lothar Marquardt erläutern die Auswirkungen des GKV-FinStG und den Honorarverteilungsmaßstab der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein unter Betrachtung der folgenden konkreten Inhalte:

  • Historie der Budgetierung und des HVM
  • HVM-Einbehalte – Vergangenheit und Zukunft
  • Aufgaben des HVM
  • Budgetierte Leistungen und Krankenkassen
  • Die kommunizierenden Töpfe – Volumen A + B
  • Das praxisindividuelle Kontingent
  • Definition der kontingentbildenden Fälle
  • Herleitung der Mehrkostenfaktoren
  • Berechnung einer Kürzung
  • Neugründer und Neugründerinnen sowie Chirurgen und Chirurginnen
  • Budget und HVM – die Wirkungen

Vorstand der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein (21.02.2023)

   

KZV Nordrhein: Sonder-ID zur Einführung der ZANR (Zahnarztnummer)

Praxisrelevanter Ausschnitt mit Blick auf die nächste Einreichung der Abrechnung

Anbei erhalten Sie einen praxisrelevanten Ausschnitt aus dem Sonderinformationsdienst 1/2023 zur Einführung der ZANR mit Blick auf die nächste Einreichung der Abrechnung. Der Sonder-ID 1/2023 ist bei myKZV abrufbar und geht Ihnen parallel postalisch zu. 

Die ZANR bei der Abrechnung

a) Ist die Angabe der ZANR Pflicht?

Die Angabe der ZANR ist ab 01.01.2023 verpflichtend. Ab diesem Zeitpunkt sind die ZANRn aller Behandler in das Praxisverwaltungssystem (PVS) einzupflegen. Bei Assistenten verfahren Sie bitte wie unter 1.d beschrieben.

Bei allen Behandlungsfällen mit Leistungen (bzw. Eingliederungsdatum) ab dem 01.01.2023 sind die ZANRn im Rahmen der Abrechnung an die KZV Nordrhein zu übermitteln. Betroffen von der Verpflichtung sind demnach alle Behandlungsfälle, die mind. ein Behandlungsdatum ab dem 01.01.2023 enthalten. 

Die Angabe der ZANRn erfolgt für alle Zahnärztinnen und Zahnärzte, die in dem Behandlungsfall eines Patienten beteiligt waren. Dies bedeutet, dass bei jedem abgerechneten Fall mindestens eine ZANR erscheinen muss. Es sind mehrere ZANRn anzugeben, wenn mehrere Zahnärztinnen und Zahnärzte den Patienten behandelt haben. Die Angabe ist allerdings auf fünf ZANRn begrenzt.

b) Was passiert bei Nichtangabe der ZANR? 

Nach § 21 a Abs. 1 S. 1 BMV-Z hat der Vertragszahnarzt die von der KZV zugewiesene ZANR zu verwenden. In den zur Abrechnung gebrachten Behandlungsfällen werden die ZANRn aller am Behandlungsfall beteiligten Zahnärzte der Praxis angegeben. Die Angabe der ZANR ist folglich bei der Abrechnung erforderlich. Nach Anlage 8a zum BMV-Z (§ 7 Abs. 1 i.V.m. §§ 2-6) ist die ZANR aller an einem Behandlungsfall beteiligten Zahnärzte zwingend bei der Rechnungslegung der KZV an die Krankenkassen zu übermitteln. Daher ist die KZV Nordrhein bei Nicht- oder Fehlangabe durch die Zahnarztpraxis gehalten, die Abrechnung der Zahnarztpraxis zurückzuweisen

Für die zur Rechnungslegung anstehenden Monatsabrechnungen und darüber hinaus bedeutet dies, dass die Behandlungsfälle vor Rechnungslegung zurückgewiesen werden, bei denen die Angabe der ZANR fehlt oder fehlerhaft ist und die zumindest ein Behandlungsdatum seit dem 01.01.2023 beinhalten.

Die Zahnarztpraxen haben dann die Möglichkeit, die konkret betroffenen Fälle nach Maßgabe des § 23 BMV-Z beim nächsten Abrechnungstermin erneut zur Abrechnung einzureichen. Hierzu erhalten Sie nach Abrechnungsprüfung eine individuelle Mitteilung über die durchgeführte Löschung der Fälle. 

aa) PAR und KG

Die Zurückweisung der Fälle erfolgt bei PAR und KG bei Fällen, in denen keine gültige ZANR angegeben ist und mindestens eine Leistung aus 2023 ist.

bb) ZE

Die Zurückweisung der Fälle erfolgt bei ZE bei Fällen, in denen keine gültige ZANR angegeben ist und bei denen die Eingliederung in 2023 erfolgte.

Die vorstehenden Vorgaben gelten entsprechend für die Abrechnung des Q1/2023 (KONS und KFO), die bis zum 05.04.2023 einzureichen ist und generell für alle Leistungsarten (KCH/PAR/KG-KB/ZE/KFO) seit dem 01.01.2023

Weitere Informationen zur ZANR hier auf dieser Seite.

Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein, Abt. Register/Zulassung (Monika Kustos, 07.02.2023)

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Einführung der Zahnarztnummer (ZANR) ab 1. Januar 2023

Vereinbarung von GKV-Spitzenverband und KZBV

Auf Grundlage des § 293 Abs. 4 SGB V haben die Vertragspartner GKV-Spitzenverband und KZBV im Februar 2022 die Vergabe von Zahnarztnummern vereinbart.

Im zahnärztlichen Bereich erfolgt eine dezentrale Vergabe durch die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen auf Landesebene. Als Starttermin für die verbindliche Nutzung der Zahnarztnummer durch Zahnärzte ist der 1. Januar 2023 vorgesehen. Die ZANR aller Behandler einer Zahnarztpraxis ist ab 01.01.2023 in das Praxisverwaltungssystem einzupflegen. Dabei müssen alle an einem Behandlungsfall beteiligten ZANRn angegeben werden. Es können maximal fünf ZANRn vermerkt werden. Ohne die Angabe der ZANRn wird der Abrechnungsvorgang nicht gestartet.  

Eine personeneindeutige Zahnarztnummer erhalten für die gesamte Dauer der vertragszahnärztlichen Tätigkeit Vertragszahnärzte, ermächtigte und angestellte Zahnärzte sowie Zahnärzte, die am vertragszahnärztlichen Notdienst teilnehmen. Assistenten und Vertreter erhalten keine ZANR. 

Die Zahnarztnummer besteht aus insgesamt 9 Ziffern. Die letzten beiden Ziffern entsprechen der zweistelligen Zahnarztkennung, bei der die „91“ für Zahnärzte und die „50“ für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen steht. Sollte ein Zahnarzt zwischenzeitlich den Facharzt für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie erhalten, wird an ihn eine neue ZANR mit entsprechender Kennzeichnung vergeben, sobald der KZV die Weiterbildung nachgewiesen wird. 

Am 06.12.2022 hat die KZV Nordrhein allen berechtigten Zahnärzten und Zahnärztinnen postalisch an deren Privatanschrift sowie den Praxen, in denen sie angestellt sind, die jeweiligen ZANRn bekanntgegeben. Für diejenigen Zahnärzte und Zahnärztinnen, die am myKZV-Portal teilnehmen, ist die ZANR außerdem dort sichtbar.

Bei Fragen, die speziell die Abrechnung betreffen, wenden Sie sich bitte an die Ihnen bekannte Hotline (0211/9684-190). Für Fragen rund um die Vergabe steht Ihnen die Abteilung Register/Zulassung zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass für Fragen bei Problemen bei der Speicherung oder Eingabe in das PVS Ihnen nur Ihr Vertragspartner, also der Softwarehersteller, helfen kann.

Zahnärzte, die noch keine ZANR erhalten haben und für deren Vergabe erst die Zuständigkeit der KZV geklärt werden muss, wurden bereits angeschrieben. Außer im Praxisverwaltungssystem ist die ZANR zwingend auf allen Formularen der KZV und ihren Entscheidungsgremien anzugeben, auf denen sie abgefragt wird. Bei einem Wechsel in einen anderen KZV-Bereich behält der Zahnarzt seine ZANR. Daher bitten wir Sie, die ZANR gut aufzubewahren. 

Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein, Abt. Register/Zulassung (Monika Kustos, 07.12.2022)

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Kooperationsverträge mit stationären Pflegeeinrichtungen – Wir informieren Sie!

Sie haben Fragen zum Kooperationsvertrag? Wir haben die Antworten! In unserem Video finden Sie wichtige Informationen rund um das Thema sowie hilfreiche Tipps zur Abrechnung.

22.11.2022 – Sie sind Kooperationszahnarzt und haben Fragen? Oder möchten Sie ein Kooperationszahnarzt werden? Wir helfen Ihnen weiter! Folgende Inhalte erwarten Sie in unserem neuen Video:

Grundlagen des Kooperationsvertrages

  • Zielsetzung
  • Vorteile
  • Gesetzliche Grundlagen
  • Inhaltliche Ausgestaltung
  • Mustervertrag

Abrechnung von Leistungen 

  • Abrechnungs-Positionen nur mit Kooperationsvertrag
  • Abrechnungs-Positionen mit und ohne Kooperationsvertrag

Abrechnung von Leistungen anhand von Beispielen

Das Video finden Sie unter folgendem Link. Nehmen Sie sich 24 Minuten Zeit und bleiben Sie informiert!

Ihre Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein

   

PZR-Umfrageergebnisse

Mit Stand November 2022 liegen die Ergebnisse der KZBV-Umfrage dazu vor, welche gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten die PZR bezahlen oder sich zumindest anteilig an den Kosten beteiligen.

   

KZBV: PZR-Umfrageergebnisse (PDF)