GKV-Finanzstabilisierungsgesetz
Aktuelle Nachrichten zum GKV-FinStG
GKV-FinStG-Diskussionsrunde – Hier lesen Sie mehr
Video von Dr. Ralf Wagner zu GKV-FinStG und Budgetierung – Hier lesen Sie mehr
Rede von Dr. Wolfgang Eßer anlässlich der 13. KZBV-VV – Hier lesen Sie mehr
KZBV-VV: „Das Maß ist voll, Herr Minister!“ – Hier lesen Sie mehr
Informationen des Vorstands zu GKV-FinStG und Budgetierung – Hier lesen Sie mehr
Ein schwarzer Tag für die Prävention in Deutschland – Hier lesen Sie mehr
Parodontitisbehandlung: Erhalt von elementarer Bedeutung für Mundgesundheit – Hier lesen Sie mehr
KZBV begrüßt Empfehlung als wichtigen Schritt zum Erhalt der Mund- und Allgemeingesundheit – Hier lesen Sie mehr
Parodontitis-Behandlung für 30 Millionen Patienten erhalten – Hier lesen Sie mehr
KZVNR-Chef Dr. Ralf Wagner erläutert Auswirkungen des GKV-FinStG im Video – Hier lesen Sie mehr
Nordrheinische Zahnärzte warnen in einer Pressemeldung vor Auswirkungen des GKV-FinStG – Hier lesen Sie mehr
KZV Nordrhein und KZBV üben scharfe Kritik am geplanten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz – Hier lesen Sie mehr
FAQ zum Entwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes – Hier lesen Sie mehr
KZBV-VV bekräftigt massive Kritik an geplantem Gesetz zu GKV-Finanzen – Hier lesen Sie mehr
Frontalangriff auf die Patientenversorgung! – Hier lesen Sie mehr
———————————————————————————————————————————————————————
Unerwartet heftige Auswirkungen des GKV-Spargesetzes auf die Parodontal-Behandlung bei gesetzlich Versicherten
Patientenvertreter, Wissenschaft und Zahnmediziner lehnen Budgets und Gefährdung der neuen Parodontitis-Behandlungs-Strecke ab
In einer lebhaften Gesprächsrunde haben Prof. Dr. Dr. Søren Jepsen, Direktor der Klinik für Zahnerhaltung und Parodontologie der Universität Bonn, Gregor Bornes, Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss, Dr. Holger Seib und Dr. Ralf Wagner, Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Westfalen-Lippe und Nordrhein, miteinander diskutiert. Thema und Anlass waren der Entwurf zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) und dessen Auswirkungen auf die Patientenversorgung, besonders im Bereich Parodontitis-Behandlung. Moderiert wurde die Runde mit viel Enthusiasmus von Dr. Ralf Hausweiler, Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein.
Im ersten Teil erörtert Hausweiler mit Jepsen die Grundlagen und gesundheitlichen Auswirkungen der Parodontitis-Erkrankung. „Aus der fünften deutschen Mundgesundheitsstudie weiß man, dass mit zunehmendem Alter die Häufigkeit der Parodontitis in den Altersgruppen steigt“, erklärt Jepsen. „50 Prozent der 35- bis 44-Jährigen leiden darunter, bei den älteren Senioren sind es sogar schon 80 Prozent.“ Die sogenannte PAR-Behandlungs-Strecke, die erst 2021 eingeführt wurde, ist bei der Bekämpfung von Parodontitis eine große Hilfe. „Es ist gelungen, aktuelle Erkenntnisse aus der Wissenschaft, wie eine moderne PAR-Behandlung aussehen sollte, in die Praxis zu überführen, so dass sie dort auch anwendbar ist und den Patienten zu Gute kommt. Das ist ein großer Erfolg, den die deutsche Zahnmedizin für die Patienten errungen hat“, so Jepsen weiter.
Bornes berichtet von Patientenzufriedenheit und vom Wandel der Patientenanfragen seit Einführung der neuen Behandlungs-Strecke. „Ich finde die Einführung der PAR-Richtlinie phänomenal. Patienten fragen bezüglich der PAR-Behandlung – auch ganz anders als früher – nicht mehr nach der Finanzierung. Nun gibt es kaum Beschwerden in diesem Bereich.“ Eine Leistungsdeckelung im Bereich Parodontitis ist laut Bornes eine ganz schlechte Idee: „Die Mundgesundheit würde wieder auf einen Zustand von vor 2021 zurückfallen, damit ist auch die Allgemeingesundheit stärker gefährdet. Wir wollen ja schließlich durch die PAR-Behandlung erreichen, dass sich auch die Allgemeingesundheit verbessert. Wir können mittlerweile die Zusammenhänge und Effekte belegen und daher sollte der Schritt weiter gegangen werden“, so der Patientenvertreter.
KZV WL-Chef Seib zeigt die Problematik der Behandlung von Parodontitis vor der Einführung der PAR-Strecke auf: „Es gab zuvor eine eklatante Diskrepanz zwischen dem Behandlungsbedarf und den tatsächlich durchgeführten Behandlungen. Dabei gab es drei Probleme in den Praxen:
- Es gab keinen Leidensdruck beim Betroffenen. Der Patient hat Zahnfleischbluten, das ist aber in seiner Wahrnehmung nicht so schlimm.
- Man musste den Patienten überzeugen, vor der Hauptbehandlung schon intensiv mitzuarbeiten und dabei musste man ihn spürbar aus der Komfortzone holen.
- Und man musste ihm sagen, dass eine langfristige Behandlung ansteht, die auch private Zuzahlungen erforderte.
Karies ist in Deutschland immer seltener ein Problem. Das liegt vor allem an den sehr guten bisherigen Präventionsbemühungen der Zahnärzte. „Erfolgreiche Vorsorge und Prophylaxe heißt von der Zahnärzteschaft lernen! Wir haben das vorexerziert, viel erreicht und werden beispielhaft erwähnt. Wir haben gesündere Menschen und sind stolz drauf. Das verursacht langfristig auch geringere Kosten. Deshalb ist bewiesenermaßen in unserem Bereich die Budgetierung unsinnig, aber vor allem am Beispiel der rigiden Deckelung von PAR-Behandlungen macht es sehr viel kaputt“, sagt Wagner. Schließlich würde der tatsächliche Behandlungsbedarf der Patienten in der Parodontitis-Therapie mit den auf alten Zahlen beruhenden Budgets nicht annährend abgedeckt. Folge werden zwangsläufig erhebliche Leistungskürzungen in diesem Bereich sein, erläutert er.
Das vollständige Video zur Diskussionsrunde finden Sie hier.
ÖA / 6. Oktober 2022
Rede von Dr. Wolfgang Eßer anlässlich der 13. KZBV-VV
GKV-FinStG gefährdet zahnärztliche Versorgung und blockiert Roll-Out der neuen Parodontitis-Therapie
Lesen Sie hier den vollständigen Wortlaut der Rede des Vorstandsvorsitzenden der KZBV Dr. Wolfgang Eßer, die dieser auf der 13. Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung am 23. November 2022 gehalten hat. Neben einer scharfen Kritik am GKV-Finanzstabilisierungsgesetz fand Dr. Eßer auch deutliche Worte gegen die zunehmende Vergewerblichung der ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung und betonte nachdrücklich die große Bedeutung einer starken Selbstverwaltung, für die jede Zahnärztin und jeder Zahnarzt angesichts der gesundheitspolitischen Entwicklungen in Zukunft noch viel engagierter als bisher eintreten müsse, damit „diese wieder mit einem weiten Handlungs- und Gestaltungsspielraum ausgestattet wird.“
Dr. Wolfgang Eßer: Bericht des Vorstandes anlässlich der 13. KZBV-Vertreterversammlung (PDF)
Beachten Sie bitte auch die Pressemitteilung der KZBV vom 23. November 2022 zur 13. Vertreterversammlung.
KZBV-VV: „Das Maß ist voll, Herr Minister!“
KZBV-VV: „Das Maß ist voll, Herr Minister!“
Kritische Bilanz der Gesundheitspolitik der Bundesregierung durch Dr. Wolfgang Eßer
München, 23. November 2022 – Auf der letzten Vertreterversammlung der auslaufenden sechsjährigen Amtsperiode des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) zog dessen Vorsitzender Dr. Wolfgang Eßer eine kritische Bilanz der Gesundheitspolitik der Bundesregierung und stimmte die Zahnärzteschaft vor dem Hintergrund des strukturellen Finanzdefizits in der GKV und der daraus resultierenden Gesetzgebung auf schwere Zeiten ein. Harsch verurteilte er das kürzlich durch die Ampel verabschiedete GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) und bezeichnete es im Hinblick auf die zahnärztliche Versorgung als „einen absolut unverdaulichen, toxischen Politcocktail“. Eßer prognostizierte, dass „die fatalen Folgen dieses Spargesetzes unseren Patientinnen und Patienten und der zahnärztlichen Versorgung über Jahre schaden werden: Im Zielkonflikt zwischen Versorgung und Finanzstabilisierung der GKV hat die Politik sich im Wissen um diese Folgen auf die Seite der Kostendämpfung geschlagen und damit gegen die Versicherten und deren Versorgungsansprüche gestellt.“
Vor dem Hintergrund galoppierender Inflation und exorbitant steigender Preise für Energie- und Materialkosten würden die zusätzlichen Beschränkungen des Honorarzuwachses in Kombination mit der wieder eingeführten strikten Budgetierung die flächendeckende Sicherstellung der Versorgung gefährden. Dies gelte vor allem für die gerade erst neu eingeführte Parodontitistherapie, die noch im Rollout befindlich vom Gesundheitsminister blockiert werde. „Es fehlen in den beiden nächsten Jahren nachweislich einige hundert Millionen Euro in diesem präventionsorientierten Versorgungsbereich, die den Versicherten erst vor nicht mehr als einem Jahr zuerkannt wurden.“
Dem Minister warf Eßer zudem Untätigkeit vor, weil er sich nicht entschlossen gegen die zunehmende Vergewerblichung der zahnmedizinischen Versorgung stellen, sondern mit seiner Politik Investoren und Private--Gesellschaften quasi den roten Teppich ausrollen würde.
Von diesen politischen Fehlern besonders hart getroffen werden ländliche und strukturarme Regionen in Deutschland, „weil sie wie ein Katalysator, wie ein Brandbeschleuniger bei der Vernichtung von Versorgungsressourcen wirken und den Fachkräftemangel zusätzlich befördern.“
Eßer rief die gesamte Zahnärzteschaft dazu auf, unmissverständlich ihren Protest gegen eine fehlgeleitete Politik deutlich zu machen. „Wir werden trotz alledem alles dafür tun, um die Parodontitis-Versorgung über die Zeit zu retten und Patientinnen und Patienten, die auf diese Behandlung dringend angewiesen sind, nicht im Stich zu lassen. Aber dort, wo das Geld fehlt, können wir nicht gewährleisten, dass die Versorgung vollumfänglich sichergestellt wird.“
„Für begrenztes Geld kann es auch nur begrenzte Leistungen geben. Dafür tragen Sie, Herr Minister, dafür trägt die gesamte Ampel die volle Verantwortung!“, sagte Eßer.
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung/23.11.2022
Bild Startseite: Adobe Stock / MQ-Illustrations
Video von Dr. Ralf Wagner zu GKV-FinStG und Budgetierung
Dr. Ralf Wagner, Vorstandsvorsitzender der KZV Nordrhein, erläuterte am 22. November 2022 im Rahmen einer digitalen Veranstaltung die möglichen Auswirkungen des Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung auf die künftige Honorarverteilung der KZV Nordrhein.
- Wohin führen neue Honorarbudgets und strikte Deckelung?
- Können Leistungskürzungen tatsächlich vermieden werden?
Das Video finden Sie hier: vimeo.com/kzvnr
KZVNR/23.11.2022
Bild Startseite: AdobeStock/MQ-Illustrations
Ausführliche Erläuterungen zu GKV-FinStG und Budgetierung
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Am 11.11.2022 wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, nachdem nun auch der Bundesrat das Gesetz am 28.10.2022 gebilligt hat, wenige Tage nach dem Bundestagsbeschluss mit den Stimmen der Ampelkoalition. Es tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Der Referentenentwurf tauchte direkt nach der Sommerpause überraschend auf, ohne dass mit den im Gesundheitsbereich Tätigen in irgendeiner Form gesprochen worden war. Der Kabinettsbeschluss erging schon wenige Tage später ohne Änderungen. Der Bundesgesundheitsminister Professor Lauterbach schrieb sodann alle Abgeordneten des Bundestages an mit der Aufforderung, den Gesetzestext nicht zu verändern, und mit der Erwartung nicht auf die „Lobbyisten“ einzugehen. Ein höchst ungewöhnliches und befremdliches Vorgehen.
Der Bundesrat sollte nun eine Stellungnahme abgeben. Hier nun gelang es, unseren Standpunkt in vielen Gesprächen zu verdeutlichen. Das Abwürgen der gerade erst am 01.07.2021 eingeführten PAR-Behandlungsstrecke durch das Gesetz konnte dort nachvollzogen werden. So beschloss dann auch die Konferenz der Landesgesundheitsminister einen Änderungsvorschlag, nämlich die PAR Behandlung von der Budgetierung auszunehmen. Hier gilt besonderer Dank dem Landesgesundheitsminister von NRW Herrn Laumann, der sich weit über eine Stunde Zeit nahm, mit den Vorsitzenden der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, das Problem zu diskutieren.
Auch im Beschluss des Bundesrates hatte das Ausdeckeln der PAR-Behandlung noch Erfolg und fand seinen Niederschlag in einem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf. In einer Stellungnahme des Bundestages wurde daraufhin festgestellt, dass der Sachverhalt geprüft und mit den Beteiligten besprochen werden sollte. Im Übrigen wurden fast alle anderen Änderungsanträge anderer Betroffenen kategorisch abgelehnt. Mit den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses und sogar mit Minister Lauterbach wurden persönliche Gespräche geführt.
Umso enttäuschender war dann der Beschluss in 3. Lesung des Bundestages. Bis auf die unbedeutende Änderung, dass PAR-Behandlungen bei den vulnerablen Gruppen nicht dem Budget unterliegen (unter 1 % der gesamten PAR-Behandlungen) wurde nun eine Evaluation zum 30.09.2023 eingefügt.
Während der gesamten Phase haben wir versucht, die Presse zu informieren, um eine Berichterstattung über die Leistungskürzungen für die Patienten zu erreichen. Herr Lauterbach hatte während des Gesetzgebungsverfahrens und auch noch nach dem Beschluss verkündet, dass es keine Leistungskürzungen für die Versicherten gäbe. Welch infame Verdrehung der Tatsachen. Presseerklärungen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein und Westfalen-Lippe, der Zahnärztekammer Nordrhein und Westfalen-Lippe sowie des Freien Verbandes in Nordrhein und Westfalen-Lippe fanden keine Beachtung.
Um im Konzert der großen politischen Themen, aber auch des 9-Euro-Tickets Gehör zu finden, haben wir schließlich in einem professionellen Fernsehstudio eine Podiumsdiskussion konzipiert, organisiert und durchgeführt. Die KZV Vorsitzenden von Nordrhein Dr. Ralf Wagner und Westfalen-Lippe Dr. Holger Seib haben mit der Wissenschaft Prof. Dr. Jepsen und einem hochrangigen Patientenvertreter Herrn Bornes diskutiert. Das Endresultat wurde insgesamt und segmentiert in Ausschnitten an Fernsehen, Presse und Social Media verteilt. Während in Social Media Resonanz erfolgte, fand leider bei den Verlagen und Redaktionen fast keine Berichterstattung statt. Bei Interesse konnten und können Sie sich das Tape gerne unter folgendem Link ansehen, um sich mit den Argumenten vertraut zu machen: Diskussionsrunde. Denn die Diskussion über dieses unsägliche Gesetz muss weitergehen und eine Evaluation soll ja erfolgen. Aber das Gesetz wird ab dem 01.01.2023 Gültigkeit in folgenden für uns relevanten Punkten erlangen:
1. Beschränkung des Punktwertanstiegs
für 2023 auf maximal GLS (3,45%) minus 0,75 % und für 2024 auf maximal GLS minus 1,5 %.
Die Verhandlungshoheit der Selbstverwaltung derart zu begrenzen ist schon ein starkes Stück. Und dies erfolgt auch noch zu einer Zeit gestiegener Kosten und hoher Inflation. Der Staat versucht an vielen Stellen Unterstützung zu gewähren. Aber das Funktionieren der Zahnarztpraxis ist wohl erneut nicht wichtig. Eine Punktwertsteigerung für 2023 von über 10 % wäre gerechtfertigt und notwendig. Die KZV Nordrhein hatte lange vor Bekanntwerden des Gesetzesvorhabens bereits die Befürchtungen, dass der alte Werkzeugkasten der Kostendämpfung wieder Anwendung finden könnte. Und so haben wir schon zu Beginn des Jahres in Protokollnotizen mit den Krankenkassen Vereinbarungen getroffen, damit wenigstens diese Punktwerterhöhungen erreicht werden können. Bedenken Sie, dass das Gesetz die maximale Höhe regelt, aber die Krankenkassen beispielsweise auch Nullrunden fordern könnten.
Es steht zu befürchten, dass die strangulierten Punktwerte von 2023 und 2024 dann auch als Basiswert für 2025 gesehen werden, so dass wir dauerhaft unter dieser Maßnahme leiden könnten.
2. Beschränkung des Mengenzuwachses
in 2023 auf maximal GLS minus 0,75 % und in 2024 auf maximal GLS minus 1,5 %.
In der Erwartung, dass wir Punktwertsteigerungen in dieser Höhe erreichen können, bleibt dann für einen Mengenanstieg nichts übrig.
Extrem problematisch wird diese gesetzliche Regelung für die Entwicklung im Bereich der PAR-Behandlung, denn in den Ausgangswerten der vergangenen Jahre ist deren Menge nur unzureichend abgebildet. Die Anzahl der Behandlungen und deren Kosten sind extrem angestiegen und lassen auch in 2023 und 2024 große Zuwächse erwarten. Die am 01.07.2021 in Kraft getretene Behandlungsstrecke PAR wird halt von Zahnärzten und Patienten als sehr wichtig erachtet und dann auch in Anspruch genommen. So war es bei der Beschlussfassung im GBA von allen Beteiligten (Zahnärzte, Krankenkassen, Patientenvertreter) unter Zustimmung des Bundesgesundheitsministeriums auch gewollt.
Eine neue Leistungsart sofort unter einen Mengendeckel zu stellen ist schon eine krasse gesundheitspolitische Verfehlung (vgl. hierzu das zuvor angesprochene Tape, abrufbar unter Diskussionsrunde. Es sei denn, man will sie abwürgen. Begrenztes Geld bedingt begrenzte Leistung. Und was behauptet Minister Lauterbach? Im Gesetzgebungsverfahren hat er vollmundig verkündet, es käme nicht zu Leistungskürzungen. Und auch nach der Beschlussfassung hat er diese Lüge öffentlichkeitswirksam wiederholt, obwohl feststeht, dass Budgetierung zu Rationierung führt. Ist diesem Minister denn nicht klar, dass Rationierung eine Leistungskürzung bedeutet? Natürlich weiß er das. Aber die Diskrepanz zwischen Realität und Aussage von Politikern ist an vielen Stellen mehr als deutlich sichtbar.
Die reale Budgethöhe für 2023 steht allerdings erst nach den Verhandlungen mit den Krankenkassen fest. Haben wir doch auch in diesem Bereich bereits Anfang 2022 Protokollnotizen mit den Krankenkassen unterzeichnet, die das Problem minimieren sollen.
In über 40 regionalen Veranstaltungen haben wir bereits in den letzten drei Monaten die Kollegenschaft aktuell informiert. Unser Vorstandsvorsitzender Dr. Ralf Wagner wird Sie am 22.11.2022, 19:30 Uhr online erneut informieren. Der Veranstaltungslink wurde Ihnen per E-Mail zugestellt. Auch können Sie den Link über unsere Homepage www.kzvnr.de abrufen.
Wenn das zur Verfügung gestellte Geld nicht ausreicht um alle berechtigten Forderungen zu bedienen, benötigt man einen Honorarverteilungsmaßstab (HVM). Dieser – auf die aktuelle Situation angepasste – HVM wird auf der Vertreterversammlung der KZV Nordrhein am 10.12.2022 diskutiert und zur Abstimmung gestellt, so dass er am 01.01.2023 Gültigkeit erlangt. Sodann wird der Vorstand Sie in Veranstaltungen auf Verwaltungsebene im Januar 2023 informieren, damit Sie sich in Ihrer Praxis entsprechend verhalten können.
Mittel- und langfristig muss erreicht werden, die Budgets, die vorerst nur für 2 Jahre verordnet sind, wieder zu beseitigen und eine Basiswirksamkeit der abgesenkten Menge ab 2025 zu verhindern.
Die Situation erinnert sehr an die Situation der Jahre 1993 – 1995, wo ebenfalls Budgets vom Gesetzgeber verordnet worden waren. In einem Jahre dauernden Kampf konnten deren Auswirkungen zuerst minimiert werden. Zuletzt erreichten wir den Übergang zu verhandelbaren Obergrenzen und einen Reset der Überschreitungen. Diese Erfolge haben sich in den Praxen darin gezeigt, dass wir zumindest in Nordrhein seit 10 Jahren wieder eine lupenreine Einzelleistungsvergütung auszahlen konnten ohne Einbehalte, so dass viele Kollegen die massiven Auswirkungen von Budgets gar nicht (mehr) kennen. Ebenfalls muss erreicht werden, dass Punktwertabsenkungen nicht fortgesetzt werden und in 2025 wieder freie Verhandlungen zwischen KZV und Krankenkassen stattfinden können, die auch eine Basiswirksamkeit der 2024 geltenden Punktwerte verhindern. Wenn man Herrn Lauterbach genau zuhört, muss man leider feststellen, dass er weitere Kostendämpfungsgesetze plant. Etwa in der Art: 2023 minus 0,75 %, 2024 minus 1,5 %. Sind dann ab 2025 etwa minus 3 % zu erwarten?
Noch gefährlicher ist die erkennbare Tendenz des Ministers, Geld in die stationäre Versorgung zu pumpen und dieses Geld aus der ambulanten Versorgung abzuziehen. Vielmehr wäre es richtig, endlich eine strukturelle Krankenhausreform anzugehen. Existenziell ist aber auch, vermeidbare Ausgaben (Tests, Masken und deren Entsorgung, Konnektortausch und vieles mehr) zu eliminieren.
Hätte die Koalition die im Koalitionsvertrag beschlossene Regelung, die vollen Krankenversicherungsbeträge (über 10 Milliarden Euro) für ALG2-Empfänger an die GKV zu erstatten, eingehalten, wäre das vorliegende Gesetz komplett entbehrlich gewesen. Leider bahnt sich bei der Versicherung von Flüchtlingen ein ähnliches Dilemma an. Aber der Staat spart lieber bei der ambulanten Versorgung, als bei sich selbst.
Da diese und andere Argumente im durchgepeitschten Gesetzgebungsverfahren weggewischt wurden, liegt es an uns, diese Probleme nachhaltig in die Öffentlichkeit zu bringen und klar zu machen, dass eine freiberufliche ambulante Versorgung so nicht mehr funktionieren wird und bereits viel Geld für die Versorgung fehlt. Hierzu wird gerade zwischen KZBV und KZVen ein abgestaffelter Aktionsplan erarbeitet. Die bereits vorliegenden Ideen erfordern eine breite Beteiligung der Kollegen. Solidarität unter Kollegen ist hierbei eine Grundvoraussetzung. Der Feind sitzt nicht in der Nachbarpraxis. Es geht um den Fortbestand der hauszahnärztlichen Versorgung unter akzeptablen Rahmenbedingungen.
Für dieses Jahr sind allerdings noch keine massiven Aktionen vorgesehen, da bis zum 31.12.2022 Budgetfreiheit besteht und Sie uneingeschränkt Ihre Patienten versorgen können und sollen. Außerdem wird die in 2022 abgerechnete Summe Auswirkungen auf die Budgethöhe der Folgejahre haben.
Wir werden Sie im nächsten Jahr über Aktionen informieren.
Mit kollegialen Grüßen
Dr. Ralf Wagner Lothar Marquardt Andreas Kruschwitz
Vorsitzender des Vorstandes Stellv. Vorsitzender des Vorstandes Vorstand
KZV Nordrhein, 15.11.2022
Bild Startseite: AdobeStock/MQ-Illustrations
PM der KZBV: Ein schwarzer Tag für die Prävention in Deutschland
Ampel leitet mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz das Aus für die neue Parodontitis-Therapie ein.
Berlin, 20. Oktober 2022 - Der Deutsche Bundestag hat heute den von Karl Lauterbach vorgelegten Entwurf für das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) mit nur marginalen Änderungen verabschiedet. Für die Mund- und Allgemeingesundheit in Deutschland ist das ein schwarzer Tag.
Mit der im Gesetz enthaltenen strikten Budgetierung für 2023 und 2024 werden der Versorgung die erst kürzlich zugesagten Mittel für die neue, präventionsorientierte Parodontitis-Therapie wieder entzogen. Fast alle der rund 30 Millionen Patientinnen und Patienten, die an der Volkskrankheit Parodontitis leiden, werden damit faktisch eines Leistungsanspruches beraubt, der erst im Vorjahr in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen und von allen Beteiligten als ein Meilenstein für die Mund- und Allgemeingesundheit begrüßt wurde. Durch die im Bundestag auf den letzten Metern eingebrachten Änderungen der Koalition werden alleine die Finanzmittel für die Behandlung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung zur Verfügung gestellt.
Der Vorsitzende des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Wolfgang Eßer ist fassungslos angesichts dieses zynischen und beispiellosen Vorgehens: „In zahlreichen Gesprächen und in der Expertenanhörung im Bundestag wurde klar dargelegt, dass die strikte Budgetierung das faktische Aus für diese wichtige Behandlung bedeutet. So wichtig die Versorgung vulnerabler Gruppen ist, eine Ausnahmeregelung für die Parodontitis-Therapie hätte alle GKV-Versicherten einschließen müssen.
Die weit überwiegende Mehrheit der Patientinnen und Patienten, die dringend auf eine wirksame und auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft basierende Behandlung angewiesen ist, bleibt mit dieser Entscheidung auf der Strecke. Das, was uns die Ampel hier präsentiert, ist nichts anderes als ein politisches Feigenblatt und ein Frontalangriff auf die präventive Patientenversorgung.“
Die Änderungen im Bundestagsverfahren sehen ferner eine Evaluierung der Auswirkungen der Budgetierung auf die Parodontitis-Versorgung im September 2023 vor. „Trial and error auf dem Rücken der Patienten ist der falsche Weg. Umgekehrt wird ein Schuh draus: Sein Versprechen zu halten, eine Parodontitis-Behandlung für alle zu ermöglichen und dann zu evaluieren - das wäre verantwortungsvoll“, kritisiert Eßer.
Eßer weist in diesem Zusammenhang auch auf die gravierenden Folgen einer Parodontitis für die Mund- und Allgemeingesundheit hin: „Parodontitis steht im Zusammenhang mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes und stellt zugleich ein Risiko für Schwangere, demenziell erkrankte Patienten sowie für schwere Verläufe bei Infektionen mit dem Coronavirus dar. Mit diesem Gesetz verschließt die Ampel wissentlich die Augen vor den gesundheitlichen Folgen für unsere Patienten und wirft gleichzeitig die von ihr gepredigten Prinzipien von Nachhaltigkeit und Prävention in der Gesundheitsversorgung vollständig über Bord. Das ist schlichtweg absurd und verantwortungslos.“
KZBV, 20.10.2022
Bild Startseite: AdobeStock / Stefano Garau
Erhalt der Parodontitisbehandlung von elementarer Bedeutung für Mund- und Allgemeingesundheit
Eine Pressemeldung der KZBV zur Anhörung zum GKV-FinStG
Berlin, 28. September 2022 - Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags berät heute zum Entwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG). Zu einer entsprechenden Expertenanhörung wurde auch der Vorstand der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) als Sachverständiger geladen. In seiner Stellungnahme forderte der Vorsitzende des Vorstands der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer Änderungen am Regierungsentwurf ein, um die Umsetzung der erst im vergangenen Jahr eingeführten, präventionsorientierten Parodontitis-Behandlung weiterhin sicherstellen zu können.
Eßer unterstrich einmal mehr die Bedeutung der neuen Parodontitis-Richtlinie für die Versorgung: „Für die Behandlung dieser Volkskrankheit ist die neue Richtlinie ein Quantensprung.“ Die gravierenden Auswirkungen einer strikten Budgetierung, wie sie im GKV-FinStG vorgesehen ist, seien schlichtweg nicht gesehen worden.
„Eine Änderung des Entwurfs ist daher zwingend notwendig für den Erhalt der Mund- und Allgemeingesundheit. Um eine Versorgung nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft gewährleisten zu können, ist es entscheidend, dass die Parodontitis-Behandlung extrabudgetäre Leistung wird. Anderenfalls würden gesetzlich Versicherte faktisch wieder eines Leistungsanspruches beraubt, der erst im vergangenen Jahr nach jahrelangen Bemühungen im großen Konsens aller Beteiligten in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen wurde.“ Leistungskürzungen bei der Parodontitis-Versorgung wären zudem mit erheblichen Folgekosten für das GKV-System sowohl im ärztlichen als auch zahnärztlichen Bereich verbunden, betonte Eßer.
Mit ihrer fachlich fundierten Forderung nach Herausnahme der Parodontitis-Behandlung aus der Budgetierung, die zuletzt auch vom Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf aufgegriffen wurde, bringt sich die Vertragszahnärzteschaft als Berufsstand mit Know-how und Expertise konstruktiv in das Gesetzgebungsverfahren ein. „Wir Zahnärzte haben die Versorgung in den vergangenen Jahren präventionsorientiert fortentwickelt, den zahnärztlichen Leistungskatalog im Einvernehmen mit Kassen und Patientenvertretung an den Stand der Wissenschaft angepasst und die Mundgesundheit auch für vulnerable Gruppen mit speziellem Behandlungsbedarf kontinuierlich verbessert. Um eine langfristige finanzielle Stabilität der GKV-Finanzen zu erzielen, dürfen nachweislich wirksamen Präventions- und Prophylaxe-Leistungen wie der neuen Parodontitis-Therapie nicht die finanzielle Grundlage entzogen werden“, sagte Eßer.
Die abschließenden Beratungen zum GKV-FinStG im Bundestag finden voraussichtlich Ende Oktober statt.
Die aktuelle Stellungnahme der Zahnärzteschaft zum GKV-FinStG anlässlich der Anhörung im Gesundheitsausschuss sowie weitere Informationen können auf der Website der KZBV abgerufen werden.
KZBV begrüßt Empfehlung als wichtigen Schritt zum Erhalt der Mund- und Allgemeingesundheit in Deutschland
Berlin, 16. September 2022 – In seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf für das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) ist der Bundesrat den Empfehlungen seines Gesundheitsausschusses gefolgt und fordert, die neue, präventionsorientierte Parodontitis-Behandlungsstrecke aus der zahnärztlichen Budgetierung herauszunehmen. Für den Erhalt dieser wichtigen Behandlung haben sich auch die Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte in den vergangenen Monaten vehement eingesetzt, um die Mund- und Allgemeingesundheit von 30 Millionen betroffenen Patientinnen und Patienten weiterhin zu garantieren.
Der Vorsitzende des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Wolfgang Eßer begrüßte die Entscheidung der Länderkammer: „Gemeinsam mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen haben wir unsere Vorschläge zur Verbesserung des Gesetzes an die Länder adressiert, um eine präventionsorientierte Parodontitis-Therapie weiterhin zu ermöglichen und im Sinne des Patientenwohls Leistungskürzungen zu vermeiden. Dass der Bundesrat heute Änderungen am GKV-FinStG empfiehlt, ist ein richtiges und wichtiges Signal für das weitere Gesetzgebungsverfahren.“
Eßer verdeutlicht nochmal, dass das Gesetz in seiner jetzigen Form tiefgreifende Negativfolgen für die Mund- und Allgemeingesundheit in Deutschland hätte. „Insbesondere die neue Versorgungsstrecke für die wissenschaftlich abgesicherte Behandlung der Volkskrankheit Parodontitis wäre von den geplanten Regelungen betroffen und stünde faktisch vor dem Aus. Und das, obwohl die mit Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses und unter Zustimmung des Bundesgesundheitsministeriums erst im Juli 2021 eingeführte präventionsorientierte neue Parodontitis-Therapie von allen Beteiligten als „Quantensprung“ für die Prävention begrüßt worden war.“
Die im GKV-FinStG vorgesehene Budgetierung und Deckelung der Ausgaben hätte in der vorliegenden Fassung zur Folge, dass begonnene Parodontitis-Behandlungen zu Teilen nicht zu Ende geführt und neue Behandlungen nicht begonnen werden könnten. Dies beträfe fast jeden zweiten Erwachsenen in Deutschland. Unbehandelt ist Parodontitis die häufigste Ursache für vermeidbaren Zahnverlust. Daneben sind Wechselwirkungen mit Herzkreislauferkrankungen, Diabetes, demenziellen Erkrankungen, Frühgeburten sowie schweren Covid-Verläufen wissenschaftlich nachgewiesen. „Das GKV-FinStG droht den neuen Versorgungsansatz bei der Parodontitis-Therapie im Keim zu ersticken. Als Vorreiter im Bereich Prophylaxe und Prävention, wird sich die Zahnärzteschaft nun konstruktiv in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren mit ihrem Know-how und ihrer Expertise einbringen“, kündigte Eßer an.
„Noch können die weitreichenden Auswirkungen des GKV-FinStG auf die Parodontitisbehandlung von Millionen von gesetzlich Versicherten vermieden werden, die so sicher bei der Entwurfserstellung nicht gesehen wurden. Dadurch können spätere Belastungen für das Gesundheitssystem insgesamt reduziert werden, denn die Kosten einer einmaligen Behandlungsstrecke sind am Ende gar nicht mehr mit den Belastungen für das GKV-System durch Kosten möglicher Behandlungen für Langzeiterkrankungen in Relation zu setzen“.
Eßer betonte: „Das im Gesetz vorgesehene Mittel der Budgetierung und Deckelung ist grundsätzlich nicht zielführend, Kosteneinsparungen ohne Leistungskürzungen werden damit nicht realisiert. Der Berufsstand hat in der Vergangenheit unter Beweis gestellt, dass es auch ohne Deckelung nicht zu einer Explosion der Behandlungskosten kommt – im Gegenteil: Der Anteil zahnärztlicher Leistungen an den Gesamtkosten der GKV ist kontinuierlich gesunken. Gleichzeitig sind wir Vorreiter bei Prävention und Prophylaxe, mit diesem Know-how wollen wir uns auch künftig konstruktiv an den Diskussionen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen beteiligen. Der Gesetzgeber erkennt die Bedeutung von Prävention an, die Bundesregierung hat sich dies sogar im Koalitionsvertrag als Leitgedanke auf die Fahnen geschrieben. Das stimmt allerdings überhaupt nicht mit dem überein, was das GKV-FinStG in seiner jetzigen Form zur Folge hätte. Deshalb muss die Parodontitisbehandlung extrabudgetäre Leistung werden.“
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Parodontitis-Behandlung für 30 Millionen Patienten erhalten
Mehr als 15.000 Protestschreiben: Niedergelassene Zahnärzte fordern Änderungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes
Berlin/Düsseldorf/Münster, 06.09.2022 - Anlässlich des in Kürze beginnenden parlamentarischen Verfahrens über das sogenannte GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) haben sich, organisiert von den 17 Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV), bundesweit mehr als 15.000 niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte an einer Protestaktion gegen das Gesetz beteiligt, in dem sie einen Brief an Bundesgesundheitsminister Lauterbach unterzeichnet haben.
Ziel der Aktion der KZVen ist die Sicherung der Patientenversorgung insbesondere bei der Behandlung von Parodontal-Erkrankungen nach der neuen Parodontitis-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Diese präventionsorientierte Behandlung wird durch die aktuelle Gesetzesfassung quasi abgeschafft.
Hier finden Sie den Rest der Pressemitteilung, den Pressekontakt sowie alle Pressemeldungen.
Bild Startseite und Bannerbild: KZV WL
KZVNR-Chef Dr. Ralf Wagner erläutert Auswirkungen des GKV-FinStG im Video
Einschnitte in Praxishonorare und Patientenversorgung
Düsseldorf, 05.09.2022 – Seit Anfang Juli ist es im Gesundheitswesen in aller Munde: das geplante GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG). Doch was genau für Zahnarztpraxen in Nordrhein dahintersteckt, ist bei Begriffen wie Grundlohnrate und Ausgabenvolumen nicht auf den ersten Blick für jeden erkennbar. Was das Gesetz für Auswirkungen auf Praxen und die Patientenversorgung hat, erklärt Dr. Ralf Wagner, Vorstandsvorsitzender der KZV Nordrhein im Video:
Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein (Vorstand / Dr. Ralf Wagner)
Nordrheinische Zahnärzte warnen in einer gemeinsamen Pressemeldung vor den Auswirkungen des GKV-FinStG
Gesundheitsminister Lauterbach gefährdet mit neuem Gesetzentwurf Mundgesundheit der Hälfte aller Erwachsenen in Deutschland
Düsseldorf/Münster, 25. August 2022 - Die Zahnärzte in NRW warnen vor den Auswirkungen des am 27. Juli 2022 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesentwurfs zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf die Patientinnen und Patienten in Deutschland. Sie fürchten vor allem die Folgen für die erst 2021 beschlossene Richtlinie zur systematischen Bekämpfung der Volkskrankheit Parodontitis. Für deren Umsetzung in den Zahnarztpraxen werden durch Budgetbeschränkungen im Gesetzesentwurf nicht mehr genügend finanzielle Mittel bereitstehen.
Jeder zweite Erwachsene in Deutschland leidet laut Bundeszahnärztekammer an einer Parodontitis, einer Entzündung des Zahnfleisches und des Zahnhalteapparates. Die Krankheitsfolgen reichen dabei weit über den Mund hinaus. Die Erkrankung begünstigt und beeinflusst andere Krankheiten wie Diabetes mellitus, Rheuma, chronische Atemwegserkrankungen, Herzinfarkt oder Schlaganfall. Auch schwere Verläufe bei Infektionen mit dem Coronavirus und demenzielle Erkrankungen kommen bei Patienten mit Parodontitis sehr viel häufiger vor.
Moderne, vorsorgeorientierte Parodontitis-Therapie vor dem Aus
„Die moderne Parodontitisbehandlung wurde von der europäischen Wissenschaft beschrieben, von den Patientenvertretern gefordert und von der Zahnärzteschaft zusammen mit der Gesetzlichen Krankenversicherung umgesetzt. Nun steht sie auf Grund des Gesetzentwurfes von Gesundheitsminister Karl Lauterbach vor dem Aus!“, so Ralf Wagner und Holger Seib, die Vorsitzenden der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in Nordrhein und Westfalen Lippe.
Während beim Gesetzesentwurf Gelder für die zahnärztliche Behandlung eingespart werden sollen, werden an anderer Stelle 400 Millionen Euro aus dem Topf der gesetzlichen Krankenversicherungen für einen nach Ansicht der Zahnärzteschaft unnötigen Austausch von Geräten für Anbindung von Praxen und Krankenhäusern an das digitale Gesundheitsnetz bereitgestellt.
„Der vom Bundesgesundheitsministerium und Minister Lauterbach vorgelegte und vom Kabinett beschlossene Gesetzesentwurf schränkt die zahnmedizinische Versorgung ein und gefährdet die Mundgesundheit unserer Patienten“, betonen Ralf Hausweiler und Thomas Heil, Präsident und Vizepräsident der Zahnärztekammer Nordrhein. Ergänzend erklären Jost Rieckesmann und Gordan Sistig, Präsident und Vizepräsident der Zahnärztekammer Westfalen Lippe: „Bei begrenzten Mitteln bleibt der Patient letztlich auf der Strecke“.
Hier finden Sie den Pressekontakt sowie alle Pressemeldungen
Bild Startseite: Adobe Stock / MQ-Illustrations
KZV Nordrhein und KZBV üben scharfe Kritik am geplanten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz
Ausführliche Stellungnahme der KZBV enthalten
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Düsseldorf/Berlin, 23.08.2022 - Die KZV Nordrhein ist sich mit der KZBV und allen Schwester-KZVen einig in ihrem Widerstand gegen den Entwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes, dessen Umsetzung für uns drastische Vergütungskürzungen für die Jahre 2023 und 2024 und die gleichzeitige Wiedereinführung der Budgetierung bedeuten würde.
Die ausführliche Stellungnahme der KZBV finden Sie hier.
Der Referentenentwurf des BMG für das GKV- Finanzstabilisierungsgesetz sieht unter anderem vor:
- das Wachstum des Ausgabenvolumens für die Gesamtheit der zahnärztlichen Leistungen ohne Zahnersatz zu begrenzen auf höchstens die um 0,75 Prozentpunkte verminderte Grundlohnrate im Jahr 2023 sowie auf höchstens die um 1,5 Prozentpunkte verminderte Grundlohnrate in 2024.
- das Wachstum der Punktwerte (zum Stand 31.12.2022) für zahnärztliche Leistungen ohne Zahnersatz zu begrenzen auf höchstens die um 0,75 Prozentpunkte verminderte Grundlohnrate im Jahr 2023 sowie auf höchstens die um 1,5 Prozentpunkte verminderte Grundlohnrate für 2024.
- Minderausgaben für die GKV im vertragszahnärztlichen Versorgungsbereich in 2023 in Höhe von rund 120 Mio. Euro und in 2024 in Höhe von rund 340 Mio. Euro. Dabei sind die zusätzlich für die neue PAR-Behandlungsstrecke notwendigen, mit GBA und Bewertungsausschuss konsentierten Mittel von 800 bis 900 Millionen Euro pro Jahr nicht berücksichtigt, die zu addieren wären.
In der zahnmedizinischen Versorgung soll auf die alten Muster der Kostendämpfungspolitik zurückgegriffen werden. Das macht umso mehr keinen Sinn, als wir uns noch in der Einführungsphase der modernen, präventionsorientierten Parodontitistherapie in der GKV befinden. Eine budgetierte Gesamtvergütung für 2023 und 2024 würde die mit dem GKV-Spitzenverband und dem Bundesgesundheitsministerium konsentierten Finanzmittel kappen und die neue PAR-Versorgungsstrecke radikal ausbremsen.
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung wird sich hat sich, unterstützt von der KZBV-Vertreterversammlung, mit ihrer scharfen Kritik bereits an die Regierung, das Bundesgesundheitsministerium und die Öffentlichkeit gewandt.
Parallel dazu hat der Vorstand der KZV Nordrhein gemeinsam mit der KZV Westfalen Lippe einen entsprechend Appell an Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann gerichtet und verdeutlicht, welche negativen Konsequenzen die Pläne des BMG für die gute Patientenversorgung haben. Dabei haben wir besonders betont, dass die vorgesehenen Vergütungskürzungen in einer Zeit völlig widersinnig sind, in der die Niederlassung junger Zahnärzte gerade in ländlichen Regionen unbedingt gefördert werden muss, um die wohnortnahe flächendeckende Versorgung auch dort weiter sicherzustellen.
Bislang handelt es sich nur um einen Referentenentwurf, bei dem die KZBV, wie die ebenfalls betroffenen Vertragsärzte, Krankenhäuser, Apotheker usw. in dieser Woche die Gelegenheit haben, eine Stellungnahme abzugeben. Wir werden Sie umgehend über den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens informieren.
Seien Sie sich gewiss, dass wir gemeinsam mit den Kollegen auf der Bundes- und Landesebene alles tun werden, damit die geplanten einschneidenden Maßnahmen nicht Realität werden!
Als Ihre KZV nehmen wir Ihre Interessen mit allen Möglichkeiten einer Körperschaft des öffentlichen Rechts wahr und wenden uns an alle politischen Kanäle, die wir bedienen können. Noch wirksamer gelingt uns das unter Einbeziehung der Darstellung Ihrer Betroffenheit in den Praxen.
KZV Nordrhein bittet Zahnärzte um Unterstützung mit beiliegenden offenen Brief
Deshalb möchten wir Sie herzlich bitten, möglichst umgehend den beiliegenden offenen Brief an den Bundesgesundheitsminister (Anlage) für alle in Ihrer Praxis tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte zu kopieren und zu unterschreiben, um auch Ihren Protest zu bekunden. Anschließend senden Sie die unterschriebenen Exemplare bitte bis zum 1. August 2022 an uns
per E-Mail an gkv-fin@kzvnr.de oder
per Fax an 0211 9684 333
D.r. Ralf Wagner, ZA Lothar Marquardt, ZA Andreas Kruschwitz, 23.08.2022
FAQ zum Entwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes
Fragen und Antworten rund um den neuen Gesetzesentwurf von Gesundheitsminister Lauterbach
Welche Auswirkungen hat der Entwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) auf Zahnarztpraxen in Nordrhein, wenn das Gesetz wie im Entwurf geplant, umgesetzt wird?
Mittlerweile hat das Bundeskabinett den Entwurf verabschiedet. Nun soll er ins parlamentarische Verfahren eingebracht werden. Das GKV-FinStG hat Auswirkungen auf alle Zahnarztpraxen in Deutschland. Im Gesetzentwurf festgehalten sind Regelungen für die kommenden zwei Jahre, die faktisch einer drastischen Vergütungskürzung gleichkommen. Zudem wird die Budgetierung der Gesamtvergütungen für zahnärztliche Leistungen (ohne Zahnersatz) zementiert. Die Budgetierung ist verbunden mit einer Begrenzung des Wachstums der Gesamtvergütungen auf höchstens die um 0,75 (2023) bzw. 1,5 (2024) Prozentpunkte verminderte Grundlohnrate. Gleichzeitig ist vorgesehen, dass diese Maßnahme zusammen mit der Begrenzung der Punktwertsteigerungen einhergeht.
Faktisch wird also die Kürzung von der noch festzustellenden Vergütungsobergrenze und der Punktwertentwicklung der Jahre 2023 und 2024 vorgegeben.
Was bedeutet Grundlohnsummen-Veränderungsrate?
Unter Grundlohnsumme (GLS) versteht man die Summe der beitragspflichtigen Löhne und Gehälter, aus denen Krankenversicherungsbeiträge zu leisten sind, also die bundesweite Gesamtsumme des beitragspflichtigen Gehalts, aus dem die Beiträge zur Krankenversicherung errechnet werden. Die Veränderungsrate wird jeweils zum 15. September eines Jahres durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) veröffentlicht. Sie berechnet sich aus den durchschnittlichen Veränderungsraten der beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der Krankenkassen für den Zeitraum des zweiten Halbjahres des Vorjahres und des ersten Halbjahres des jeweils aktuellen Jahres im Vergleich zur jeweiligen Vorjahresperiode. Sie gilt dann als Referenzgröße für das Folgejahr.
Wo werden die im Gesetzentwurf genannten Summen von 120 Millionen Euro in 2023 und 340 Millionen Euro in 2024 eingespart?
De facto beim Honorar für die erbrachten Leistungen und Behandlungen.
Die KZBV verlangt in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf, dass die Leistungen der neuen PAR-Richtlinie aus der Budgetierung herausgenommen werden. Wieso wird das gefordert?
Es handelt sich um die sogenannte neue PAR-Behandlungsstrecke. Die präventionsorientierte Parodontitis-Therapie wurde erst Mitte 2021 als neue Behandlungsmethode in den vertragszahnärztlichen Leistungskatalog aufgenommen. Diese sogenannten PAR-Leistungen können auf Grundlage einer neuen Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontal-Erkrankungen (PAR-Richtlinie) erbracht werden.
Da die Behandlungen und Leistungen der PAR-Richtlinie über einen längeren Zeitraum laufen und erst Mitte 2021 eingeführt wurden, ist noch nicht abzusehen, welchen Anteil an der Gesamtvergütung sie genau haben werden. Die im GKV-FinStG-Entwurf vorgesehenen verminderten Grundlohnraten in 2023 und 2024 führen zudem dazu, dass die Vertragszahnärzteschaft in spürbarem Maße mit Vergütungseinbußen belastet werden. Der Grund: Die neuen Leistungspositionen werden nicht adäquat in den Gesamtvergütungen der Jahre 2023 und 2024 berücksichtigt.
Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein, Verwaltungsdirektion (Frank Brüsch), 15.08.2022
Hier gelangen Sie zum Entwurf des GKV-FinStG:
Referentenentwurf zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz
Bild Startseite: Adobe Stock / MQ-Illustrations
KZBV-VV bekräftigt massive Kritik an geplantem Gesetz zu GKV-Finanzen
Frontalangriff auf die Patientenversorgung! Weiteres zentrales Thema: iMVZ-Regulierung
Dresden/Berlin, 6. Juli 2022 – Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) hat die massive Kritik der Vertragszahnärzteschaft am geplanten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz noch einmal ausdrücklich bekräftigt. Das wichtigste Beschlussgremium der Vertragszahnärzteschaft auf Bundesebene verabschiedete einstimmig eine Resolution, in der der vorliegende Gesetzentwurf strikt abgelehnt und der Bundesgesundheitsminister aufgefordert wird, die geplanten Regelungen zu streichen. Diese kommen faktisch einer drastischen Vergütungskürzung für die Zahnärzteschaft gleich und seien weder verhältnismäßig noch angemessen. Sie bedeuten vielmehr einen Rückfall in die strikte Budgetierung und werden zwangsläufig erhebliche Leistungskürzungen für die Versicherten nach sich ziehen, hieß es in der Resolution.
Die vergangenen Jahre hätten gezeigt, dass von der vertragszahnärztlichen Versorgung keine Gefahr für die Stabilität der GKV-Finanzen ausgeht, obwohl der Gesetzgeber mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz bereits 2012 die strikte Budgetierung aufgehoben hat. Vielmehr sei der Anteil der zahnärztlichen Ausgaben an den GKV-Gesamtausgaben kontinuierlich von 8,92 Prozent im Jahr 2000 auf mittlerweile 6,25 Prozent gesunken. „Gleichzeitig wurde der vertragszahnärztliche Leistungskatalog präventionsorientiert ausgebaut und auf die Bedürfnisse vulnerabler Gruppen hin ausgerichtet. Das ist das Ergebnis einer von der Zahnärzteschaft verfolgten langjährigen, erfolgreichen, präventionsorientierten Ausrichtung der Versorgung.“
Ein Rückfall in die Budgetierung werde langfristig erhebliche Folgen für die zahnärztliche Patientenversorgung haben und die erst im vergangenen Jahr in die Versorgung gebrachte, förderungswürdige und präventiv wirkende Parodontitistherapie umgehend wieder ausbremsen. „Dies wird zu Lasten der Mundgesundheit der Bevölkerung gehen“, warnte der Vorsitzende des Vorstands der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer.
Das geplante Gesetz werde auch dazu beitragen, dass sich Zahnärztinnen und Zahnärzte gegen die eigene Niederlassung entscheiden, denn der finanziellen Planungssicherheit werde vollständig der Boden entzogen. Im gleichen Maße seien auch ältere Kollegen betroffen, die ihren Ruhestand immer wieder aufschieben. Der drohenden Unterversorgung in der vertragszahnärztlichen Versorgung wird damit Vorschub geleistet, hieß es in der Resolution. Mit der strikten Budgetierung werden de facto Leistungen durch die Hintertür gekürzt, was der Minister immer wieder vehement ausgeschlossen hatte. Die Vertreterversammlung warf dem Minister in diesem Zusammenhang Wortbruch vor. Für begrenzte Mittel werde es dann eben auch nur begrenzte Leistungen geben!
In seiner Rede warnte Eßer auch noch einmal eindringlich vor den Gefahren für Qualität, Patientenwohl und die Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung, die von investorengetragenen medizinischen Versorgungszentren (iMVZ) ausgehen. Zugleich forderte er den Gesetzgeber auf, den Zustrom solcher Investoren in die Versorgung endlich wirksam und nachhaltig zu unterbinden. Diese dürfe nicht von renditeorientierten Interessen bestimmt werden.
Die Vertreterversammlung beriet einen Maßnahmenkatalog, der vorsieht, dass eine Klinik ein zahnärztliches MVZ künftig nur innerhalb ihres Planungsbereiches gründen darf, und das auch nur dann, wenn es über einen zahnmedizinischen Fachbezug verfügt. Weiterhin soll die Gründung eines zahnärztlichen MVZ über ein Krankenhaus unter bestimmten Umständen für städtische und stadtnahe Planungsbereiche ausgeschlossen werden, die bereits bedarfsgerecht versorgt sind. Darüber hinaus sollte – in Anlehnung an bereits existierende Zahnarztregister – eine Rechtsgrundlage für die Einrichtung von MVZ-Registern auf Bundes- und Landesebene geschaffen werden, um Transparenz über die verschachtelten Inhaber- und Beteiligungsstrukturen, insbesondere von iMVZ, zu schaffen und die Prüfung von deren Eignung zur Teilnahme an der Versorgung durch den Zulassungsausschuss zu ermöglichen. Auch sollten zahnärztliche MVZ gesetzlich verpflichtet werden, auf Praxisschild und Website Angaben über ihren Träger und die gesellschaftsrechtlichen Inhaberstrukturen zu machen.
Im Juni hatte die Konferenz der Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder (GMK) einstimmig einen weiteren Beschluss zur Regulierung von iMVZ gefasst. Die Vertreterversammlung begrüßte diesen Beschluss grundsätzlich, forderte den Gesetzgeber aber zugleich auf, die weitergehenden Vorschläge der Zahnärzteschaft aufzugreifen und neben einer zielführenden räumlichen Begrenzung insbesondere auch den medizinisch-fachlichen Bezug von Krankenhäusern als Voraussetzung für die Gründungsberechtigung von zahnärztlichen MVZ gesetzlich zu verankern. Der dringende Handlungsbedarf in diesem Bereich müsse endlich anerkannt, der vorgelegte Maßnahmenkatalog rechtlich umgesetzt und damit weiterer Schaden von der gemeinwohlorientierten vertragszahnärztlichen Versorgung abgewendet werden.
KZBV-VV bekräftigt massive Kritik an geplantem Gesetz zu GKV-Finanzen
Am 4. Juli hat die KZBV folgende Pressemeldung zum geplanten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz veröffentlicht:
Frontalangriff auf die Patientenversorgung!
Massive Kritik der Vertragszahnärzteschaft am geplanten Gesetz zu den GKV-Finanzen
Berlin, 4. Juli 2022 – Der heute öffentlich gewordene Entwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes sieht für die kommenden zwei Jahre Regelungen vor, die faktisch einer drastischen Vergütungskürzung für die Zahnärzteschaft und einem Rückfall in die Zeit strikter Budgetierung gleichkommen. Damit gehen langfristige, erhebliche Folgen für die zahnärztliche Patientenversorgung einher.
„Das ist ein Frontalangriff auf die zahnärztliche Versorgung“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) Dr. Wolfgang Eßer und fordert den Bundesgesundheitsminister auf, die strikte Budgetierung wieder zu streichen. Bei der Pressekonferenz in der vergangenen Woche hatte der Bundesgesundheitsminister noch angekündigt, dass es angesichts der Inflation keinen Spielraum dafür gebe, die Honorare und Einkünfte der Ärzteschaft zu reduzieren. Jetzt legt er einen Entwurf vor, der für die Zahnärzteschaft das genaue Gegenteil vorsieht. „Dies ist ein Schlag ins Gesicht der Zahnärztinnen und Zahnärzte, aber auch der Praxisteams“, so Eßer.
Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass von der vertragszahnärztlichen Versorgung keine Gefahr für die Stabilität der GKV-Finanzen ausgeht, obwohl der Gesetzgeber mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) bereits ab dem Jahr 2012 die strikte Budgetierung aufgehoben hat. Vielmehr ist der Anteil der zahnärztlichen Ausgaben an den GKV-Gesamtausgaben kontinuierlich von knapp 9 Prozent im Jahr 2000 auf mittlerweile 6,25 Prozent gesunken. „Das zeigt, dass von unserem Versorgungsbereich kein Finanzrisiko ausgeht. Jetzt sollen wir überproportionale Lasten zur Sanierung der GKV-Finanzen stemmen. Das ist nicht nachvollziehbar. Gerade mit Blick auf unseren Versorgungsbereich besteht kein Grund in die alten Muster der Kostendämpfungspolitik zurückzufallen.“
„Der Rückfall in die Zeit der strikten Budgetierung würde die gerade erst in die Versorgung gebrachte neue Paradontaltherapie direkt wieder ausbremsen.*) Das würde zu Lasten der Mundgesundheit der Bevölkerung gehen und käme Leistungskürzungen gleich, die der Minister immer wieder vehement ausschließt“, mahnte Eßer. Das werde auch die Versorgungsstrukturen schwer treffen: „Unter solchen Bedingungen werden junge Kolleginnen und Kollegen auf eine eigene Niederlassung verzichten. Der finanziellen Planungssicherheit wird damit vollständig der Boden entzogen. Ältere Kolleginnen und Kollegen verlieren jede Motivation, länger in der Versorgung zu bleiben.“
Bereits unter erheblichen wirtschaftlichen Einbußen in der Corona-Pandemie haben die Praxen hochmotiviert die Patientenversorgung aufrechterhalten. Mit großem Engagement haben die zahnärztlichen Teams in Schwerpunktpraxen Infizierte vorbildlich versorgt. „Wir haben in der Pandemie geliefert. Auch im Herbst und Winter sollen wir wieder einspringen, etwa bei dem neu eingeführten Impfen in Zahnarztpraxen. Auf der einen Seite unsere Unterstützung in Anspruch nehmen wollen, auf der anderen Seite im zahnärztlichen Leistungsbereich budgetieren und unverhältnismäßig kürzen. Herr Minister, das ist unangemessen. Das werden wir nicht hinnehmen.“
KZBV: Frontalangriff auf die Patientenversorgung!
*) Gemeinsam mit der Wissenschaft wurde in den vergangenen Jahren die Parodontitistherapie präventionsorientiert ausgerichtet und der Leistungskatalog für GKV-Versicherte auf den aktuellen Stand der Wissenschaft gehoben. Parodontitis ist der Hauptgrund für den Verlust von Zähnen bei Erwachsenen und steht zum Beispiel im Zusammenhang mit Herz-Kreislauferkrankungen und Diabetes.
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Bild Startseite: Adobe Stock / MQ-Illustrations