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WAS DAS SERVICEPORTAL MYKZV LEISTET

Informationen der KZV Nordrhein

Noch nicht Teilnehmer bei myKZV? Die folgenden Informationen müssten Sie eigentlich davon überzeugen, die vielfältigen Vorteile des Serviceportals myKZV der KZV Nordrhein zu nutzen!

Was benötigen Sie, um das Serviceportal myKZV zu nutzen?

  • Windows 8, Windows 10, MAC OS oder Linux,
  • einen aktuellen Internetbrowser (z. B. Microsoft Edge, Mozilla Firefox oder Google Chrome),
  • einen Internetzugang,
  • eine Signaturkarte und ein Kartenlesegerät,
  • die Software „SecSigner“ für die Kartenregistrierung sowie die Anmeldesoftware „SecAuthenticator“, die Sie beide vom myKZV-Server herunterladen können.

Was leistet das Serviceportal myKZV bei der Abrechnung mit der KZV?

Mit dem Serviceportal myKZV können Sie für die zahnärztlichen Leistungsarten KCH, ZE, PA, KB/KG und KFO Ihre Abrechnungsdaten online zur KZV übertragen und erfahren in kurzer Zeit, ob Ihre Daten korrekt verarbeitet werden konnten. Außerdem können Sie online den ZE-Abschlag beantragen. Auf Wunsch werden Sie per E-Mail über den Eingang der Abrechnung und anderer Nachrichten informiert. 

Was leistet das Serviceportal myKZV für die Praxisverwaltung?

Im Nachrichtencenter wird der Benutzer über alle wichtigen Vorgänge informiert, welche die KZV für ihn belegbasiert ausführt. Ein Blick auf den Kontoauszug und der Anwender weiß, wie es sich mit seiner Liquidität verhält und mit welchen Zahlungen er rechnen kann. Das geht sehr viel schneller als auf dem Postweg. Online lassen sich auch fast alle wichtigen Formulare direkt bestellen. 

Im Dokumentencenter besteht zudem die Möglichkeit, jeweils sechs Jahre rückwirkend in allen Belegen, die man von der KZV erhalten hat, zu recherchieren: Quartalsabrechnungen, Zahlungsavise, Korrekturbelege, Bescheide und Beschlüsse sowie nicht zuletzt die Informationsdienste und Ratgeber können hier komfortabel recherchiert und heruntergeladen werden. Das Portal stellt somit ein nach Abrechnungsnummern geordnetes Archiv für den Zahnarzt dar.

Auch besteht die Möglichkeit, einige Formulare direkt online auszufüllen und an die KZV zu übermitteln. Hierzu gehört zum Beispiel die Meldung einer geänderten Praxisbankverbindung oder auch der Antrag auf die Refinanzierungspauschalen für die Telematikinfrastruktur.

Was leistet das Serviceportal myKZV für die wirtschaftliche Praxisführung?

Unter „Finanzen/Statistik“ finden Sie den jeweils aktuellen Kontoauszug. Neben der Quartalsabrechnung können Sie auch Honorarübersichten, Umsatzstatistiken und Ihre Telematikinfrastrukturbuchungen in Tabellenform und zum Teil auch umgesetzt in übersichtliche Diagramme abrufen, um so mit geringem Aufwand einen Überblick der wirtschaftlichen Entwicklung der eigenen Praxis aus jedem gewünschten Blickwinkel zu gewinnen. So können Sie die Ergebnisse Ihrer Praxis aus den letzten sechs Jahren für jeweils drei Jahre einander gegenüberstellen – aufgeschlüsselt nach allen Leistungsarten.

Der HVM-Rechner ermöglicht es Ihnen, mittels einer Simulation tagesaktuell den jeweiligen Stand Ihres HVM-Kontos zu ermitteln.

Welche Einsparungen ergeben sich für die Teilnehmer?

myKZV-Nutzer sparen bei jeder Datenübertragung. Denn für alle Abrechnungen, die nicht über das Serviceportal myKZV online eingereicht werden, erhöht sich der aktuelle Verwaltungskostenbeitragssatz um 0,40 Prozent.

Für myKZV-Teilnehmer, die auf die Übersendung von Unterlagen in Papierform (wie Informationsdienst oder Abrechnungsunterlagen) verzichten und stattdessen die elektronische „Smartpost“ nutzen, verringert sich der Verwaltungskostenbeitragssatz zusätzlich um 0,20 Prozent für jede Leistungsart.

Welche Kosten entstehen für die Teilnehmer?

Die genaue Höhe der Kosten für den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) entnehmen Sie bitte den Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters.

Laut der Refinanzierungsvereinbarung, die die KZBV und der GKV-Spitzenverband miteinander abgeschlossen haben, besteht alle 5 Jahre ein Anspruch auf eine anteilige Refinanzierung der Kosten für den eHBA unabhängig vom tatsächlichen Gültigkeitszeitraum. Innerhalb des Serviceportals myKZV stellt die KZV Nordrhein ein entsprechendes Antragsformular bereit.

Wie lange dauert die Einarbeitung?

Wer sich schon einmal im Internet bewegt hat und die eine oder andere Online-Seite nutzt, der findet sich intuitiv zurecht. Auf jeder Seite wird beschrieben, was sie für eine Funktion hat – das System ist selbsterklärend. Die Möglichkeiten werden auf den entsprechenden Seiten leicht verständlich erläutert. Gibt es doch einmal Probleme, gibt unser telefonischer Support (0211-96 84 -180) alle nötigen Hilfestellungen.

Wie wird die Datensicherheit gewährleistet?

Die Absicherung durch den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) entspricht dem höchsten Sicherheitsstandard für Authentisierung. Zudem wird jeder Datenaustausch zwischen KZV-Server und Ihrem Browser Ende-zu-Ende-verschlüsselt.

Somit müssen Sie bei der Nutzung des Serviceportals myKZV keine Bedenken haben, Ihre Daten online zu übermitteln.

Das Dokumentencenter

Das Dokumentencenter bietet die Möglichkeit, unter anderem die folgenden Dokumentenarten herunterzuladen:

  • Quartals- u. Praxisabrechnung,
  • Honorarberichtigung,
  • Nachberechnung, 
  • Berichtigung Kassengebühr, 
  • Korrekturbeleg, 
  • HVM-Beleg, 
  • Zahlungsavise, 
  • Informationsdienst, 
  • Leitfaden Verordnungen, 
  • Verwaltungskosten, 
  • BKV, 
  • Ratgeber,
  • Kostenbeitrag ZE-Abschlag.

Alle können nach Dokumentenart sortiert aufgerufen und sofort ausgedruckt werden.

Ansprechpartner

Falls Sie weitere Fragen zu myKZV haben, berät Sie die KZV Nordrhein gerne:

 

Beratung zum Serviceportal myKZV
(0211) 9684-180 (Service-Hotline)

 

Wie das Zahnärzte-Serviceportal myKZV funktioniert und welche Möglichkeiten Sie als Benutzer haben, können Sie auch im 

 

myKZV-Handbuch (PDF)

für Anwender nachlesen.