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PAR-INFORMATIONSSEITEN

Unter PAR2021 bietet Ihnen die KZV Nordrhein eine Zusammenstellung von Informationen über das neue PAR-Versorgungskonzept, die wir fortlaufend für Sie ergänzen werden.

Beachten Sie zum Thema bitte ebenfalls die neue PAR-Sonderseite der KZBV.

Auch die „Deutsche Gesellschaft für Parodontologie“ stellt eine DG-PARO-Sonderseite zur neuen PAR-Richtlinie mit praxisrelevanten Inhalten rund um die systematische Parodontitistherapie zur Verfügung.

PAR-Sonderinformationsdienst der KZV Nordrhein

Die KZV Nordrhein hat einen PAR-Sonderinformationsdienst (ID 5/2021) mit den Themen PAR-Richtlinie und Behandlungsrichtlinie, Behandlung von Parodontitis bei Versicherten nach § 22a SGB V, PAR-Behandlungsstrecke, Beantragung, Abrechnung und Bema-Positionen herausgegeben, der unter anderem auch Schaubilder zur PAR- Behandlungsstrecke und zur UPT sowie eine Übersicht zu den neuen bzw. geänderten Bema-Leistungen inklusive der Abrechnungsbestimmungen enthält.

KZV Nordrhein: PAR-Sonderinformationsdienst (ID 5/2021) (PDF) (Stand 20. August 2021)

PAR2021-HOTLINE DER KZV NORDRHEIN

Bei Fragen können Sie sich an die PAR2021-Hotline der KZV Nordrhein wenden unter der Rufnummer 
0211-9684-190.

Gerne beantworten wir auch Fragen unter par2021(at)kzvnr.de.

Neue Leistungen zur systematischen PAR-Behandlung

KZBV und GKV-Spitzenverband beenden Verhandlungen im Bewertungsausschuss

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) haben sich am 6. Mai einvernehmlich auf die Bewertung der neuen Leistungen bei der systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinie) geeinigt. Neben der Bewertung wurden auch Leistungsbeschreibungen und Abrechnungsbestimmungen festgelegt, also die Gebührennummern des Bewertungsmaßstabes zahnärztlicher Leistungen (BEMA) zur Abrechnung der entsprechenden vertragszahnärztlichen Leistungen, die künftig in vertragszahnärztlichen Praxen herangezogen werden können. Die neuen Leistungen sollen Patientinnen und Patienten in vertragszahnärztlichen Praxen damit fristgerecht ab 1. Juli 2021 zur Verfügung stehen.

Hier finden Sie den Beschluss des Bewertungsausschusses im Wortlaut.

Die neuen Leistungen für die systematische Behandlung der Parodontitis

Der G-BA hatte im Dezember 2020 die Richtlinie zur systematischen Parodontitistherapie beschlossen. Vorausgegangen waren jahrelange fachliche Beratungen und intensive Verhandlungen unter maßgeblicher Beteiligung der KZBV. Auf Grundlage der Richtlinie, die den aktuellen wissenschaftlichen Stand zahnmedizinischer Erkenntnisse berücksichtigt, wird die Volkskrankheit Parodontitis künftig mit einem umfassenden, am Bedarf der Patienten ausgerichteten Maßnahmenprogramm bekämpft. Dazu gehören unter anderem eine patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung sowie ein parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch im Rahmen der „sprechenden Zahnmedizin“. Diese Maßnahmen dienen dazu, die Mundhygienefähigkeit und Gesundheitskompetenz der Patienten zu erhöhen. Mit der unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) können Versicherte künftig zudem zwei Jahre nach Abschluss der aktiven Behandlungsphase eine strukturierte Nachsorge in Anspruch nehmen, um den Behandlungserfolg zu sichern.

Stellungnahmen von Zahnärzteschaft und GKV

Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV:

„Mit der aktuellen Richtlinie des G-BA zur systematischen Behandlung der Parodontitis ist der Durchbruch zu modernen wissenschaftlichen Therapieansätzen gelungen. Gleichzeitig wurde durch die Verabschiedung der entsprechenden Behandlungsrichtlinie gerade für vulnerable Bevölkerungsgruppen ein bürokratie- und barrierearmer Zugang zu einer bedarfsgerechten Versorgung dieser chronischen Erkrankung geschaffen, die besonders bei älteren Menschen gehäuft in ihrer schweren Ausprägung auftritt. Beide Richtlinien zusammen schaffen für uns Zahnärzte nach langen Jahren des Stillstands die Voraussetzungen, dieser großen Volkskrankheit endlich erfolgreich begegnen und die hohe Parodontitislast in Deutschland nachhaltig senken zu können. Zurzeit leidet jeder Zweite an einer behandlungsbedürftigen Form dieser chronischen Erkrankung. Dass beide Richtlinien, ein umfangreicher Leistungskatalog und die Leistungsbewertungen fristgerecht im Konsens erarbeitet werden konnten, zeigt erneut die hohe Leistungsfähigkeit der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen.“

Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband:

„Gesetzlich Versicherte, die an Parodontitis leiden, erhalten zahlreiche neue Kassenleistungen, um diese langwierige Erkrankung nachhaltig in den Griff zu bekommen. Ab dem 1. Juli folgt auf die zahnmedizinische Behandlung eine umfassende Parodontitis-Nachsorge von mindestens zwei Jahren. Nach aktuellem Forschungsstand werden so die besten Heilungsergebnisse erzielt und die Lebensqualität kann durch die Nachsorge deutlich verbessert werden. Wir hoffen, dass diese neuen Leistungen dazu beitragen, erreichte Behandlungsergebnisse stabil zu halten und langfristig sogar die Zahl der Parodontitis-Patienten und -Patientinnen zu senken.

Besonders freut mich, dass wir als gemeinsame Selbstverwaltung weitere Regelungen einvernehmlich beschlossen haben, die gerade für vulnerable Patientengruppen die Parodontitis-Versorgung deutlich vereinfachen. Zukünftig erhalten Pflegebedürftige oder Menschen mit Beeinträchtigungen eine Parodontitis-Behandlung ohne ein Antrags- und Genehmigungsverfahren durchlaufen zu müssen. Darin enthalten ist auch die Reinigung aller Zähne einmal im Kalenderhalbjahr über einen Zeitraum von zwei Jahren.“

Wie der Pressemitteilung der KZBV vom 6. Mai 2021 zu entnehmen ist, erhalten künftig auch besonders vulnerable Patientengruppen einen gleichberechtigten und barrierearmen Zugang zur Parodontitistherapie im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung. Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner heutigen Sitzung gefasst. Damit haben diese Versicherten ab Juli Anspruch auf eine modifizierte und speziell auf die Bedürfnisse dieser Versichertengruppe zugeschnittene Behandlungsstrecke zur Parodontitis-Behandlung ohne Antrags- und Genehmigungsverfahren. Diese niedrigschwellige Option richtet sich vor allem an ältere, pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit einer Beeinträchtigung, bei denen die systematische Behandlung gemäß PAR-Richtlinie nicht in vollem Umfang durchgeführt werden kann. Dazu zählen etwa Patienten, bei denen die Fähigkeit zur Aufrechterhaltung der Mundhygiene nicht oder nur eingeschränkt gegeben ist, die einer Behandlung in Allgemeinnarkose bedürfen, oder bei denen die Kooperationsfähigkeit nicht oder nur eingeschränkt gegeben ist. Der Zugang zu den neuen PAR-Leistungen ist dabei unbürokratisch niedrigschwellig im Rahmen Anzeigepflicht bei den Kassen ausgestaltet.

Sie werden gesucht! Studie zur Wechselwirkung von Parodontitis und Diabetes

Bild: Adobe Stock / Polonio Video/guukaa

Am Universitätsklinikum Heidelberg (Poliklinik für Zahnerhaltungskunde, Sektion Translationale Gesundheitsökonomie, Prof. Dr. Dr. med. dent. Stefan Listl) wird ab dem kommenden Jahr eine praxisbasierte klinische Studie zur Förderung der Versorgung von Patient/-innen mit Parodontitis und Diabetes Typ 2 durchgeführt. Beteiligt ist hierbei unter anderem auch das Universitätsklinikum Bonn, Prof. Dr. Dr. Søren Jepsen, als Kooperationspartner im zahnärztlichen Bereich. Derzeit werden Zahnärzt/-innen gesucht, die sich an dieser Studie beteiligen wollen. Unterstützt wird die Studie von den KZVen Nordrhein und Baden-Württemberg.

Das Vorhaben „Digital Integrierte Versorgung von Diabetes Typ 2 und Parodontitis“ (DigIn2Perio) möchte die Zusammenarbeit zwischen Zahn- und Hausärzt/-innen verstärken. Teilnehmende Praxen tragen somit aktiv zur Ausgestaltung von verbesserten Rahmenbedingungen für die Versorgung bei. Für die Konzeptentwicklungsphase wird das Vorhaben derzeit durch den Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss gefördert.

Die Studie beginnt im Jahr 2022, die Teilnehmer/-innen werden im Vorfeld entsprechend geschult. Ziel ist die Evaluation einer neuen Versorgungsform zum Screening auf Diabetes bei Patienten mit parodontalem Handlungsbedarf im zahnärztlichen Setting. Im Rahmen der Studie erfolgt für die neue Versorgungsform eine zusätzliche Vergütung. Zudem erhalten teilnehmende Praxen eine Aufwandsentschädigung. Das Vorhaben ist so konzipiert, dass bestehende Arbeitsabläufe nicht beeinträchtigt werden.

Wir freuen uns, wenn sich viele von Ihnen finden, um an dieser Studie mitzuwirken.

Sie haben Interesse? Ihre Bereitschaft bitten wir Sie, uns formlos per E-Mail an studie-paro@kzvnr.de mitzuteilen.

Weitere Informationen zur Studie werden wir in den kommenden Monaten bereitstellen. Für Fragen können Sie sich zudem unter folgenden Kontaktdaten an die KZV NR wenden:

E-Mail: studieparo@kzvnr.de, Tel-Nr.: 0211 9684–266


Bild: Adobe Stock / Zerbor

PAR2021-Hotline

Bei Fragen können Sie sich an die PAR2021-Hotline der KZV Nordrhein wenden unter der Rufnummer

   

0211-9684-190.

   

Gerne beantworten wir auch Fragen unter folgender E-Mail-Adresse:

   

par2021(at)kzvnr.de.

   

Bitte denken Sie bei E-Mail-Anfragen daran, Ihren Praxisnamen bzw. Ihre Abrechnungsnummer anzugeben.

PAR-Fortbildung der KZV NR

Zur Einführung in das neue PAR-Versorgungskonzept haben wir Ihnen auf diesen Seiten grundlegende Informationen zur Verfügung gestellt.

   

Natürlich planen wir auch Präsenzveranstaltungen zur PAR-Fortbildung, sobald dies wieder vertretbar ist. Solange dies aber nicht möglich ist, werden wir Ihnen die wichtigsten Inhalte zu PAR2021 als Online-Fortbildung in modularer Form anbieten. Den Zugang zu den Videos finden Sie hier. Weitere Informationen folgen in Kürze.

   

Bitte beachten Sie zum Thema auch unseren Informationsdienst, das Rheinische Zahnärzteblatt sowie myKZV!