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PAR-Richtlinie und Folgeänderungen

Neu: Eigenständige Richtlinie für die systematische Behandlung von Parodontopathien (PAR-Richtlinie)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17.12.2020 basierend auf dem Vorschlag der KZBV entschieden, die Regelungen zur Ausgestaltung der systematischen Behandlung von Parodontopathien in eine eigenständige Richtlinie (PAR-Richtlinie) zu überführen. Die neue PAR-Richtlinie ist ein versorgungspolitischer Meilenstein auf dem Weg zu einer weiteren Verbesserung der Mundgesundheit, für den sich die Zahnärzteschaft jahrelang in fachlichen Beratungen und intensiven Verhandlungen gegen große Widerstände der Kassen eingesetzt hat. Die Beschlüsse zur Erstfassung der Richtlinie und zur Anpassung der geltenden Behandlungsrichtlinie werden dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und treten nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 1. Juli 2021 in Kraft.

Den Inhalt der PAR-Richtlinie können Sie auf der Homepage des G-BA einsehen.

Den Inhalt der Behandlungs-Richtlinie können Sie ebenfalls auf der Homepage des G-BA einsehen.

Das neue Vorgehen zur systematischen Diagnostik und Behandlung von Parodontopathien kann von Zahnärztinnen und Zahnärzten erbracht werden, nachdem der Bewertungsausschuss der KZBV und des GKV-Spitzenverbandes die Höhe der zahnärztlichen Vergütung festgelegt hat. Dies wird voraussichtlich ab dem dritten Quartal 2021 der Fall sein. Bis dahin können die bisherigen Leistungen zur Parodontitisbehandlung unverändert in Anspruch genommen werden.

Behandlung von Parodontitis bei Versicherten nach § 22a SGB V 

Behandlung von Parodontitis bei Versicherten nach § 22a SGB V außerhalb der systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen: Diese Versichertengruppe (Versicherte, die einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX erhalten) soll einen niedrigschwelligen Zugang zur Behandlung von Parodontitis außerhalb der systematischen PAR-Behandlung ermöglicht bekommen, da für diese Patientengruppe nicht immer eine Behandlung gemäß der PAR-Richtlinie durchgeführt werden kann. Der Zugang soll unbürokratisch ausgestaltet sein.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat aktuell in seiner Sitzung am 6. Mai 2021 beschlossen, die Richtlinie für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung (Behandlungsrichtlinie) entsprechend zu ändern. Der Beschluss steht unter Vorbehalt der Zustimmung durch das BMG und der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Die Änderungen sind unter www.g-ba.de/beschluesse/4814/ einsehbar.


Bild: Adobe Stock / Zerbor

PAR2021-Hotline der KZV Nordrhein

Bei Fragen können Sie sich an die PAR2021-Hotline der KZV Nordrhein wenden unter der Rufnummer

   

0211-9684-190.

   

Gerne beantworten wir auch Fragen unter par2021(at)kzvnr.de.

Prof. Sören Jepsen zur neuen PAR-Klassifikation

Lesen Sie im RZB 5/2021 und RZB 6/2021 den Beitrag von Prof. Sören Jepsen zum neuen PAR-Versorgungskonzept (Teil 1 und 2).

   

Neue Klassifikation der parodontalen und peri-implantären Erkrankungen (Teil 1) (PDF)

 

Neue Klassifikation der parodontalen und peri-implantären Erkrankungen (Teil 2) (PDF)

S3-Leitlinie: Erklärvideos

Die DG PARO stellt zur neuen S3-Leitlinie „Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III“ fünf kurze Erklärvideos zur Verfügung, in denen die Leitlinie vorgestellt wird sowie die wichtigsten Empfehlungen zu den einzelnen Therapiestufen zusammenfassend erläutert werden.

   

1. Video Einführung

2. Video Therapiestufe 1

3. Video Therapiestufe 2

4. Video Therapiestufe 3

5. Video Therapiestufe 4