Video-Fortbildungsangebot
Informationsangebot der KZV Nordrhein
Modulares Fortbildungsprogramm der KZV Nordrhein freigeschaltet – Passwortschutz entfällt
Online-Fortbildungen zur „Systematischen PAR-Behandlung ab dem 01.07.2021“ auf Vimeo
Das breite Informationsangebot der KZV Nordrhein unter www.kzvnr.de, www.myKZV.de und www.dentists4dentists.de mit vielen serviceorientierten Funktionen, von der Online-Abrechnung bis zu interaktiven Formularen, geht nun in eine neue Phase: Die Online-Fortbildungen über die Plattform Vimeo werden ab sofort öffentlich freigeschaltet. Die Eingabe eines Passworts entfällt.
Das Medium erleichtert besonders (aber nicht nur) unter Corona-Bedingungen den Zugang zu den stets sehr gut besuchten Informationsveranstaltungen der KZV, mit denen Vorstand und Verwaltung die Mitglieder über wichtige Themen der vertragszahnärztlichen Versorgung zeitnah auf den neuesten Stand gebracht haben und zukünftig bringen werden.
Am Start mit PAR2021
Aktuell steht dabei eine der bedeutendsten Neuerungen für Vertragszahnärzte im Fokus: Die systematische Behandlung der Volkskrankheit Parodontitis kann seit dem 1. Juli 2021 im Rahmen der GKV auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft durchgeführt werden. Um den Zahnarztpraxen den Einstieg zu erleichtern, hat die KZV Nordrhein ein umfangreiches Informationsangebot vorbereitet.
Klares Plus: Flexibilität online
Ein klares Plus der Online-Fortbildung lässt sich schnell ausmachen: Alle nordrheinischen Praxen können sich zeitnah und ohne Anreise oder Terminstress über die PAR2021 informieren. Und zwar dann, wenn es zeitlich am besten passt. Auch kann man sich ausgewählte Themenbereiche noch einmal ansehen, da die Videos dauerhaft verfügbar sein werden.
Klicken Sie auf den TEXT in der Videobeschreibung oder auf "MEHR ERFAHREN" und Sie gelangen direkt zum gewünschten Beitrag. Alle Videos zum Thema PAR2021 finden Sie außerdem in unserem Portfolio auf vimeo.com.
Sonder-ID PAR-Therapie
Die KZV Nordrhein hat einen PAR-Sonderinformationsdienst (5/2021) mit den Themen PAR-Richtlinie und Behandlungsrichtlinie, Behandlung von Parodontitis bei Versicherten nach § 22a SGB V, PAR-Behandlungsstrecke, Beantragung, Abrechnung und Bema-Positionen herausgegeben:
PAR2021-Hotline
Bei Fragen können Sie sich an die PAR2021-Hotline der KZV Nordrhein wenden unter der Rufnummer
0211-9684-190.
Gerne beantworten wir auch Fragen unter folgender E-Mail-Adresse:
Bitte denken Sie bei E-Mail-Anfragen daran, Ihren Praxisnamen bzw. Ihre Abrechnungsnummer anzugeben.
KZV Nordrhein informiert

Begrüßung
Begrüßung und Einführung von Andreas Kruschwitz, Vorstandsmitglied der KZV Nordrhein, in die modulare Fortbildungsserie zur Systematischen PAR-Behandlung ab dem 1. Juli 2021
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Aufzeichnung des Live-Vortrags "Die systematische PAR-Behandlung"
Die systematische Behandlung der Volkskrankheit Parodontitis kann aufgrund der am 1. Juli 2021 in Kraft tretenden eigenständigen PAR-Richtlinie im Rahmen der GKV auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft durchgeführt werden. Unsere Referenten Andreas Kruschwitz, Anne Schwarz und Frau Dr. Schorr führen Sie durch die systematische PAR-Behandlung und geben Antworten auf eine Auswahl an den meist gestellten Fragen.
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Formulare - Übergangsregelung - Abrechnung
Übersicht über die ab dem 1. Juli 2021 geltenden Formulare für die PAR-Behandlung und Erläuterung der Übergangsregelungen
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Beispiele PAR-Status Blatt 1 und Blatt 2
Erfahren Sie anhand zweier konkreter Beispiele, wie der PAR-Status Blatt 1 und Blatt 2 seit dem 1. Juli 2021 auszufüllen ist
Mehr erfahrenProf. Dr. Dr. Søren Jepsen

Neue PAR-Klassifikation
Seit Sommer 2018 gibt es eine neue Klassifikation parodontaler und peri-implantärer Erkrankungen. Erstmals wurde parodontale Gesundheit definiert, sowohl für ein gesundes als auch für ein reduziertes Parodontium. Die bisherige Einteilung in „chronische“ und „aggressive“ Parodontitis wurde abgelöst, und die Parodontitis wird jetzt in einer „Staging- und Grading-Matrix“ durch vier Stadien und drei Grade beschrieben. Gingivale Rezessionen wurden ebenfalls neu klassifiziert. Erstmals wurde auch eine Klassifikation peri-implantärer Gesundheit, peri-implantärer Mukositis und Peri-implantitis verabschiedet.
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Neue PAR-Leitlinie
Die Deutsche Gesellschaft für Parodontologie (DG PARO) hat in Zusammenarbeit mit 36 wissenschaftlichen Fachgesellschaften, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) sowie Patientenorganisationen die umfassende europäische S3-Leitlinie zur gesamten Therapiestrecke der Parodontitis der Stadien I bis III an das deutsche Gesundheitssystem angepasst und veröffentlicht. Nach einem aufwendigen Konsensusprozess sind nun 62 klinische Schlüsselempfehlungen für alle Phasen der Parodontitistherapie publiziert worden, die Zahnärztinnen und Zahnärzten hierzulande eine maßgebliche Orientierungshilfe bei der Therapieentscheidung zur bestmöglichen Versorgung parodontal erkrankter Patienten sein werden. Mit der neuen S3-Leitlinie liegt nun erstmals ein umfassendes Behandlungskonzept für die gesamte Therapiestrecke der Parodontitis vor.
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Leitlinienorientierte PAR-Therapie - Patientenbeipiele
Anhand von vier unterschiedlichen Patientenbeispielen wird anschaulich jeweils die klinische Ausgangslage, die Therapie in Übereinstimmung mit der PAR-Leitlinie und der Befund nach Abschluss der Therapie geschildert. Entscheidend ist dabei der therapeutische Vier-Stufenplan für die Behandlung vom Erstkontakt mit dem Patienten bis zur unterstützenden Parodontaltherapie (UPT).
Mehr erfahren8 Fragen an Ralf Wagner


Warum hat es so lange gedauert, ein neues PAR-Versorgungskonzept auf den Weg zu bringen?
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Informationsangebot der KZbV
Modifizierte PAR-Behandlungsstrecke: Vulnerable Gruppen im Fokus
3. Teil des KZBV-Videoprojekts gestartet
Berlin, 28. Juni 2021 – Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat heute den finalen Film ihres dreiteiligen Videoprojektes zum Inkrafttreten der neuen Parodontitis-Richtlinie veröffentlicht.
Nachdem kürzlich in einem ersten Video die neue Behandlungsstrecke, ihre Entstehung sowie standespolitische und wissenschaftliche Hintergründe vorgestellt wurden und der zweite Teil detailliert über konkrete Modalitäten bei Beantragung, Abrechnung und Übergangsregelungen informierte, werden jetzt die Leistungen und zu beachtenden Regelungen zur PAR-Behandlung vulnerabler Gruppen im Detail vorgestellt. Für diese Versicherten steht ab Juli 2021 eine bedarfsgerecht modifizierte, bürokratie- wie barrierearme Behandlungstrecke zu Verfügung, mit der eine Behandlung von Parodontitis außerhalb der systematischen PAR-Behandlung möglich ist.
Das neue Video kann ab sofort über die Website und die Social-Media- Kanäle der KZBV bei Youtube, Facebook und Twitter abgerufen werden. Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV, und Martin Hendges, stellv. Vorsitzender des Vorstands, erläutern Schritt für Schritt die Leistungen der modifizierten PAR-Behandlungsstrecke, die sich vor allem an Pflegebedürftige und Versicherte mit einer Beeinträchtigung richtet, bei denen die systematische Behandlung gemäß der PAR-Richtlinie nicht durchgeführt werden kann.
Quelle: Pressemitteilung der KZBV
Abrechnungsmodalitäten der neuen PAR-Strecke
PAR2021 - Videoprojekt der KZBV - Teil 2 online
21.06.2021: Die KZBV hat nun den 2. Teil ihres dreiteiligen Videoprojektes zum Inkrafttreten der neuen Parodontitis-Richtlinie veröffentlicht.
Nachdem vor einigen Tagen bereits mit einem ersten Video die neue Behandlungsstrecke und ihre Entstehung sowie zentrale standespolitische und wissenschaftliche Hintergründe vorgestellt wurden, geht der zweite Film für Zahnarztpraxen nun detailliert auf konkrete Abrechnungsmodalitäten der neuen PAR-Strecke ein. Das Video kann ab sofort über die Sonderseite auf der Website der KZBV und deren Social-Media-Kanäle bei Youtube, Facebook und Twitter abgerufen werden.
Teil 3 des PAR-Videoprojekts folgt in den nächsten Wochen. Dabei stehen dann die Leistungen zur PAR-Behandlung vulnerabler Gruppen nach § 22a SGB V außerhalb der systematischen PAR-Therapie im Fokus.
Quelle: KZBV
Systematische Versorgung von Parodontitis – ein neuer Anfang
Dreiteiliges Videoprojekt der KZBV zum Inkrafttreten der neuen PAR-Richtlinie
Go-life von Teil 1 anlässlich der heutigen Jahrestagung der DG PARO
Berlin, 4. Juni 2021 – Die systematische Behandlung der Volkskrankheit Parodontitis steht ab 1. Juli vor einem grundlegenden Neuanfang: Zu dem Datum tritt die neue Parodontitis-Richtlinie in Kraft, nach der gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten umfassend und dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse entsprechend versorgt werden können. Um diesen Meilenstein in der Versorgung zu erreichen, hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) intensive, fachliche Beratungen und Verhandlungen geführt – zunächst über mehrere Jahre im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu den Inhalten der Richtlinie und anschließend im Bewertungsausschuss zu den Details der einzelnen Leistungen und deren Vergütung für die Vertragszahnärzteschaft.
Um Praxen flächendeckend und allgemeinverständlich über die neue Behandlungsstrecke zu informieren, hat die KZBV ein dreiteiliges Videoprojekt aufgelegt.
Teil 1 wurde anlässlich der heutigen Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie (DG PARO) in Berlin gestartet. Dargestellt werden in dem Video unter anderem die neue Leistungsstrecke der systematischen PAR-Therapie sowie zentrale standespolitische und wissenschaftliche Hintergründe – erläutert von Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV, Martin Hendges, stellv. Vorsitzender des Vorstandes, Prof. Dr. Bettina Dannewitz, Präsidentin der DG PARO sowie Prof. Josef Hecken, Unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Die Teile 2 und 3 des Projekts, die unter anderem die versorgungspolitische Bedeutung, die Abrechnung der Leistungen auf Basis neuer BEMA-Positionen sowie die speziell für vulnerable Gruppen modifizierte Behandlungsstrecke thematisieren, werden in den nächsten Wochen veröffentlicht. Erläutert werden dann Formulare, die Beantragung, Bewertung und Abrechnung der neuen Leistungen inklusive entsprechender Übergangsregelungen. Bei den besonderen Leistungen zur PAR-Behandlung vulnerabler Gruppen nach § 22a SGB V stehen insbesondere die einzelnen Leistungsbestandteile der modifizierten Behandlungstrecke, aber auch die Bewertung und Abrechnung der Leistungen im Fokus.
Weitere Informationen zum Thema und Zugriff auf die Videos erhalten Sie hier und u.a. auf YouTube.
Quelle: PM der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung vom 04.06.2021