Genehmigungsverzicht KG

Auf dieser Seite finden Sie eine Liste der Krankenkassen, die der Genehmigungsverzichtsvereinbarung nicht beigetreten sind.

Eine kieferorthopädische Behandlerin zeigt einem jungen Patienten verschiedene Kiefermodelle. © Kzenon – stock.adobe.com

Genehmigungsverzicht KG

Liste der Krankenkassen, die der Genehmigungsverzichtsvereinbarung nicht beigetreten sind

Die aktuellen Vereinbarungen über das Verfahren bei der Behandlung von Kiefergelenkserkrankungen, sowohl mit den Primär- als auch den Ersatzkassen, sind bis zum 31.12.2025 gültig. Laut der Vereinbarung verzichten die Krankenkassen für die Behandlung von Kiefergelenkserkrankungen auf das Erfordernis der vorherigen Genehmigung (Genehmigungsverzicht). Dies gilt für alle Leistungen, die nach den BEMA-Positionen K1-K4 abgerechnet werden.

Da jedoch nicht alle Krankenkassen dieser Vereinbarung beigetreten sind, muss bei einigen Krankenkassen vor Beginn der Behandlung weiterhin eine Kostenübernahmeerklärung eingeholt werden. Um welche Krankenkassen es sich dabei handelt, können Sie der Auflistung unten entnehmen. 

Insbesondere möchten wir daraufhin hinweisen, dass die Securvita BKK, die energie BKK und die AOK NordWest nicht an dem Genehmigungsverzicht teilnehmen.

Bitte beachten Sie zudem, dass es zu Abweichungen kommen kann, wenn Krankenkassen fusioniert sind. In diesen Fällen ist zwingend eine Genehmigung vor Behandlungsbeginn einzuholen. Sollte diese nicht vorliegen, kann es zu Berichtigungsanträgen seitens der Kostenträger kommen.

Auch für das Jahr 2026 werden wir auf eine entsprechende Vereinbarung zum Genehmigungsverzicht bei Kiefergelenkserkrankungen hinwirken. Gegenwärtig kann jedoch keine Aussage darüber getroffen werden, ob die Vereinbarung mit den bisherigen Vertragspartnern fortgeführt wird.
   

Hinweis

Maßgeblichkeit der Online-Veröffentlichung

Die auf unserer Internetseite „www.kzvnr.de“ veröffentlichte Version eines Regelwerks ist gegenüber der Druckversion maßgeblich.