Honorarverteilungsmaßstab

Hier gelangen Sie zum aktuellen Honorarverteilungsmaßstab (HVM).

Holzwürfel mit dem Schriftzug „Honorar“ liegen auf einer Reihe Geldmünzen und -scheinen. © campre83 – stock.adobe.com

HVM 2025

Die Vertreterversammlung der KZV Nordrhein hat in ihrer Sitzung am 13. Dezember 2025 eine Änderung des Honorarverteilungsmaßstabes rückwirkend zum 1. Januar 2025 beschlossen, über die wir Sie in der Sonderausgabe des Rheinischen Zahnärzteblattes vom 15. Dezember 2025 sowie im Informationsdienst (ID) 06/2025 vom 15. Dezember 2025 informiert haben.

Hinweis

Maßgeblichkeit der Online-Veröffentlichung

Die auf unserer Internetseite „www.kzvnr.de“ veröffentlichte Version eines Regelwerks ist gegenüber der Druckversion maßgeblich.

Tipp

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Haben Sie das schon gewusst?

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