Honorarverteilungsmaßstab
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HVM 2024
Die Vertreterversammlung der KZV Nordrhein hat in ihrer Sitzung am 14. Dezember 2024 eine Änderung des Honorarverteilungsmaßstabes rückwirkend zum 1. Januar 2024 beschlossen, über die wir Sie in der Sonderausgabe des Rheinischen Zahnärzteblattes vom 16. Dezember 2024 sowie im Informationsdienst (ID) 07/2024 vom 16. Dezember 2024 informiert haben.
Hinweis
Maßgeblichkeit der Online-Veröffentlichung
Die auf unserer Internetseite „www.kzvnr.de“ veröffentlichte Version eines Regelwerks ist gegenüber der Druckversion maßgeblich.
Tipp
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