Honorarverteilungsmaßstab
Hier gelangen Sie zum aktuellen Honorarverteilungsmaßstab (HVM).
© campre83 – stock.adobe.com
HVM 2025
Die Vertreterversammlung der KZV Nordrhein hat in ihrer Sitzung am 13. Dezember 2025 eine Änderung des Honorarverteilungsmaßstabes rückwirkend zum 1. Januar 2025 beschlossen, über die wir Sie in der Sonderausgabe des Rheinischen Zahnärzteblattes vom 15. Dezember 2025 sowie im Informationsdienst (ID) 06/2025 vom 15. Dezember 2025 informiert haben.
Hinweis
Maßgeblichkeit der Online-Veröffentlichung
Die auf unserer Internetseite „www.kzvnr.de“ veröffentlichte Version eines Regelwerks ist gegenüber der Druckversion maßgeblich.
Tipp
HVM-Berechnung auf myKZV
Haben Sie das schon gewusst?
Mit myKZV können Sie Ihre persönliche HVM-Berechnung durchführen und sind mithilfe der Simulationsfunktion jederzeit auf dem aktuellen Stand.