Eilmeldung

Bitte denken Sie daran, dass uns je Praxis und Standort eine vollständig ausgefüllte TI-Eigenerklärung vorliegen muss, um Sanktionen wie Honorar- und Pauschalenkürzungen zu vermeiden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier auf unseren Seiten.

Honorarverteilungsmaßstab

Hier gelangen Sie zum aktuellen Honorarverteilungsmaßstab (HVM).

Holzwürfel mit dem Schriftzug „Honorar“ liegen auf einer Reihe Geldmünzen und -scheinen. © campre83 – stock.adobe.com

HVM 2025

Die Vertreterversammlung der KZV Nordrhein hat in ihrer Sitzung am 13. Dezember 2025 eine Änderung des Honorarverteilungsmaßstabes rückwirkend zum 1. Januar 2025 beschlossen, über die wir Sie in der Sonderausgabe des Rheinischen Zahnärzteblattes vom 15. Dezember 2025 sowie im Informationsdienst (ID) 06/2025 vom 15. Dezember 2025 informiert haben.

Hinweis

Maßgeblichkeit der Online-Veröffentlichung

Die auf unserer Internetseite „www.kzvnr.de“ veröffentlichte Version eines Regelwerks ist gegenüber der Druckversion maßgeblich.

Tipp

HVM-Berechnung auf myKZV

Haben Sie das schon gewusst?

Mit myKZV können Sie Ihre persönliche HVM-Berechnung durchführen und sind mithilfe der Simulationsfunktion jederzeit auf dem aktuellen Stand.