Eilmeldung
Bitte denken Sie daran, dass uns je Praxis und Standort eine vollständig ausgefüllte TI-Eigenerklärung vorliegen muss, um Sanktionen wie Honorar- und Pauschalenkürzungen zu vermeiden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier auf unseren Seiten.
Honorarverteilungsmaßstab
Hier gelangen Sie zum aktuellen Honorarverteilungsmaßstab (HVM).
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HVM 2025
Die Vertreterversammlung der KZV Nordrhein hat in ihrer Sitzung am 13. Dezember 2025 eine Änderung des Honorarverteilungsmaßstabes rückwirkend zum 1. Januar 2025 beschlossen, über die wir Sie in der Sonderausgabe des Rheinischen Zahnärzteblattes vom 15. Dezember 2025 sowie im Informationsdienst (ID) 06/2025 vom 15. Dezember 2025 informiert haben.
Maßgeblichkeit der Online-Veröffentlichung
Die auf unserer Internetseite „www.kzvnr.de“ veröffentlichte Version eines Regelwerks ist gegenüber der Druckversion maßgeblich.
HVM-Berechnung auf myKZV
Haben Sie das schon gewusst?
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