Sammelerklärung

Auf dieser Seite stellt die KZV Nordrhein Formulare für die Sammelerklärung nach § 23 BMV-Z für die Bereiche KCH und KFO zur Verfügung.

Sie sehen eine Zahnärztin, die handschriftlich ein Formular ausfüllt. © M.Dörr & M.Frommherz – stock.adobe.com

Mit der Abrechnung der BEMA-Teile 1 bis 5 bestätigt der Vertragszahnarzt, dass die abgerechneten Leistungen nach Maßgabe des § 9 BMV-Z persönlich erbracht worden sind und dass die Abrechnung sachlich richtig ist. Für die Bereiche KCH und KFO finden Sie hier die Sammelerklärung für die BEMA-Teile 1 bis 5 gemäß § 23 BMV-Z / Formblatt A.

Formulare Sammelerklärung

Hinweis

Maßgeblichkeit der Online-Veröffentlichung

Die auf unserer Internetseite „www.kzvnr.de“ veröffentlichte Version eines Regelwerks ist gegenüber der Druckversion maßgeblich.