Sammelerklärung
Auf dieser Seite stellt die KZV Nordrhein Formulare für die Sammelerklärung nach § 23 BMV-Z für die Bereiche KCH und KFO zur Verfügung.
Mit der Abrechnung der BEMA-Teile 1 bis 5 bestätigt der Vertragszahnarzt, dass die abgerechneten Leistungen nach Maßgabe des § 9 BMV-Z persönlich erbracht worden sind und dass die Abrechnung sachlich richtig ist. Für die Bereiche KCH und KFO finden Sie hier die Sammelerklärung für die BEMA-Teile 1 bis 5 gemäß § 23 BMV-Z / Formblatt A.
Formulare Sammelerklärung
Hinweis
Maßgeblichkeit der Online-Veröffentlichung
Die auf unserer Internetseite „www.kzvnr.de“ veröffentlichte Version eines Regelwerks ist gegenüber der Druckversion maßgeblich.