Basis,- Standard- & Notlagentarif

Die KZV Nordrhein hat nicht nur den Sicherstellungsauftrag für gesetzlich versicherte Patienten, sondern auch für Patienten, die im jeweils privaten Basis-, Standard- und Notlagentarif versichert sind. Da uns immer wieder Anfragen hierzu erreichen, möchten wir Sie auf den folgenden Seiten über die verschiedenen Tarife informieren.

Ein Zahnmännchen schaut mit der Lupe auf den Schriftblock „PKV“. © vegefox.com – stock.adobe.com

Basistarif

Beim Basistarif handelt es sich um einen PKV-Tarif, bei dem die Vertragsleistungen in Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der GKV vergleichbar sind und die KZV Nordrhein für die Sicherstellung der Versorgung verantwortlich ist.

Standardtarif

Der Standardtarif ist ein Sozialtarif für PKV-Versicherte mit geringem Einkommen, bei dem die KZV Nordrhein für die Sicherstellung der Versorgung verantwortlich ist.

Notlagentarif

Die KZV Nordrhein hat den Sicherstellungsauftrag für im Notlagentarif Versicherte, welcher PKV-Patienten in finanziellen Notlagen einen Mindestversicherungsschutz bieten soll.