Basistarif

Beim Basistarif handelt es sich um einen PKV-Tarif, bei dem die KZV-Nordrhein für die Sicherstellung der Versorgung verantwortlich ist. Der Basistarif wurde zum 1. Januar 2009 eingeführt. Seit diesem Zeitpunkt gilt die Versicherungspflicht auch für Personen, die der PKV zuzuordnen sind. Daher gilt für die PKV grundsätzlich ein Annahmezwang. Der Antrag darf von der PKV nur in Ausnahmefällen abgelehnt werden. Lehnt der Versicherer die Aufnahme ab, kann sich der Antragsteller jedoch an ein anderes PKV-Unternehmen wenden.

Ein Zahnmännchen schaut mit der Lupe auf den Schriftblock „PKV“. © vegefox.com – stock.adobe.com

Versorgung im Basistarif

Anwendung der GOZ bzw. GOÄ

Vereinbarungen mit dem Patienten

Prothetische Versorgung

Kieferorthopädische Versorgung

Erfordernis von Therapie- und Kostenplänen

Anzahl der Versicherten in den PKV-Sozialtarifen

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Standardtarif

Der Standardtarif ist ein Sozialtarif für PKV-Versicherte mit geringem Einkommen, bei dem die KZV Nordrhein für die Sicherstellung der Versorgung verantwortlich ist.

Notlagentarif

Die KZV Nordrhein hat den Sicherstellungsauftrag für im Notlagentarif Versicherte, welcher PKV-Patienten in finanziellen Notlagen einen Mindestversicherungsschutz bieten soll.