Standardtarif

Neben dem Basis- und dem Notlagentarif gibt es auch den 1994 als ersten brancheneinheitlichen Tarif mit sozialer Schutzfunktion eingeführten Standardtarif. Der Standardtarif ist ein Sozialtarif für PKV-Versicherte mit geringem Einkommen, bei dem die KZV-Nordrhein für die Sicherstellung der Versorgung verantwortlich ist. 

Ein Stempel mit den Schriftzügen „PKV“ und „Standardtarif“ auf helltürkisfarbenem Hintergrund. © GrafKoks – stock.adobe.com

Versorgung im Standardtarif

Anwendung der GOZ bzw. GOÄ

Vereinbarungen mit dem Patienten

Prothetische Versorgung

Kieferorthopädische Versorgung

Sonstige Versorgung

Erfordernis von Heil- und Kostenplänen

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Basistarif

Beim Basistarif handelt es sich um einen PKV-Tarif, bei dem die Vertragsleistungen in Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der GKV vergleichbar sind und die KZV Nordrhein für die Sicherstellung der Versorgung verantwortlich ist.

Notlagentarif

Die KZV Nordrhein hat den Sicherstellungsauftrag für im Notlagentarif Versicherte, welcher PKV-Patienten in finanziellen Notlagen einen Mindestversicherungsschutz bieten soll.