Eilmeldung

Bitte denken Sie daran, dass uns je Praxis und Standort eine vollständig ausgefüllte TI-Eigenerklärung vorliegen muss, um Sanktionen wie Honorar- und Pauschalenkürzungen zu vermeiden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier auf unseren Seiten.

Früherkennungs­untersuchungen

Hier finden Sie unseren Lebensmonate-Rechner. Dieser unterstützt Sie dabei, die Untersuchungszeiträume im neuen Kinderuntersuchungsheft übersichtlich und schnell zu ermitteln und anschließend auszudrucken. Sie benötigen dafür lediglich das Geburtsdatum des Kindes.

Ein Baby hält vor einem Badezimmerspiegel eine Zahnbürste in der Hand und hat sie in den Mund gesteckt, die Mutter beobachtet es. © Oksana Kuzmina – stock.adobe.com

Wann ist die nächste Früherkennungsuntersuchung?

Seit Januar 2026 gehören die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen offiziell zum „Gelben Heft“ – dem gelben Kinderuntersuchungsheft. Zwischen dem 6. Lebensmonat und dem 6. Geburtstag besteht Anspruch auf insgesamt sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.

Mit unserem Lebensmonate-Rechner sehen Sie für Ihre Terminorganisation in der Praxis sofort, wann der nächste Termin ansteht – einfach Geburtsdatum des Kindes eingeben.

   

Lebensmonate-Rechner

Achtung Mindestabstände beachten

Auf diesem Bild sieht man die Abstände zwischen den FUZ-Untersuchungen. © KZV Nordrhein