Parodontitis
Auf den folgenden Seiten bietet Ihnen die KZV Nordrhein eine Zusammenstellung von Informationen über das PAR-Versorgungskonzept.
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) haben sich am 6. Mai 2021 einvernehmlich auf die Bewertung der neuen Leistungen bei der systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinie) geeinigt. Neben der Bewertung wurden auch Leistungsbeschreibungen und Abrechnungsbestimmungen festgelegt, also die Gebührennummern des Bewertungsmaßstabes zahnärztlicher Leistungen (BEMA) zur Abrechnung der entsprechenden vertragszahnärztlichen Leistungen, die künftig in vertragszahnärztlichen Praxen herangezogen werden können. Die neuen Leistungen stehen Patientinnen und Patienten in vertragszahnärztlichen Praxen damit fristgerecht ab 1. Juli 2021 zur Verfügung.
Die Leistungen für die systematische Behandlung der Parodontitis
Der G-BA hatte im Dezember 2020 die Richtlinie zur systematischen Parodontitistherapie beschlossen. Vorausgegangen waren jahrelange fachliche Beratungen und intensive Verhandlungen unter maßgeblicher Beteiligung der KZBV. Auf Grundlage der Richtlinie, die den aktuellen wissenschaftlichen Stand zahnmedizinischer Erkenntnisse berücksichtigt, wird die Volkskrankheit Parodontitis künftig mit einem umfassenden, am Bedarf der Patienten ausgerichteten Maßnahmenprogramm bekämpft. Dazu gehören unter anderem eine patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung sowie ein parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch im Rahmen der „sprechenden Zahnmedizin“. Diese Maßnahmen dienen dazu, die Mundhygienefähigkeit und Gesundheitskompetenz der Patienten zu erhöhen. Mit der unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) können Versicherte künftig zudem zwei Jahre nach Abschluss der aktiven Behandlungsphase eine strukturierte Nachsorge in Anspruch nehmen, um den Behandlungserfolg zu sichern.
PAR-Infos
Hier finden Sie alle Links und Dokumente zum Thema PAR-Behandlung.
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PAR-Sonderseite
Infos der KZBV -
PAR-Seite der DG PARO
Infos der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie (DG PARO) -
Wissen to go
BEMA-Kommentierung zu PAR-Leistungen -
Beschluss des Bewertungsausschusses im Wortlaut (PDF)
Beschluss des Bewertungsausschusses für die zahnärztlichen Leistungen zur Umsetzung der vom G-BA beschlossenen Richtlinie -
Sonderinformationsdienst, Stand 20. August 2021 (PDF)
Themen: PAR-Richtlinie und Behandlungsrichtlinie, Behandlung von Parodontitis bei Versicherten nach § 22a SGB V, PAR-Behandlungsstrecke, Beantragung, Abrechnung und Bema-Positionen
PAR-Hotline
Bei Fragen können Sie sich an die PAR2021-Hotline der KZV Nordrhein wenden unter der Rufnummer 0211-9684-190. Sie erreichen uns auch via E-Mail. Bitte denken Sie bei E-Mail-Anfragen daran, Ihren Praxisnamen bzw. Ihre Abrechnungsnummer anzugeben.