Eilmeldung
Bitte denken Sie daran, dass uns je Praxis und Standort eine vollständig ausgefüllte TI-Eigenerklärung vorliegen muss, um Sanktionen wie Honorar- und Pauschalenkürzungen zu vermeiden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier auf unseren Seiten.
Pflegebedürftige
Sie interessieren sich als zahnärztlicher Leistungserbringer für die zahnmedizinische Betreuung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung oder möchten sich über Kooperationsverträge mit stationären Pflegeeinrichtungen informieren? Die KZV Nordrhein stellt Ihnen auf diesen Seiten neben der Möglichkeit zum Download aller relevanten Merkblätter und Vordrucke ebenfalls einen Frage- und Antwortkatalog und ein Informations-Video zum Thema Kooperationsverträge sowie einen Muster-Kooperationsvertrag zur Verfügung.
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