Pflegebedürftige

Sie interessieren sich als zahnärztlicher Leistungserbringer für die zahnmedizinische Betreuung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung oder möchten sich über Kooperationsverträge mit stationären Pflegeeinrichtungen informieren? Die KZV Nordrhein stellt Ihnen auf diesen Seiten neben der Möglichkeit zum Download aller relevanten Merkblätter und Vordrucke ebenfalls einen Frage- und Antwortkatalog und ein Informations-Video zum Thema Kooperationsverträge sowie einen Muster-Kooperationsvertrag zur Verfügung.

Eine Pflegekraft hat die Hände einer Seniorin umfasst, um ihr beim Aufstehen zu helfen.. © Abel Mitja Varela – istockphoto.com

Betreuung von Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung

Nachstehend finden Sie alle relevanten Merkblätter und erforderlichen Vordrucke für eine zahnärztliche Betreuung von Patienten mit Pflegebedarf oder Behinderung.

Kooperationsverträge

Stationäre Pflegeeinrichtungen sind nach § 119 b SGB V verpflichtet, bei Bedarf Kooperationsverträge mit zahnärztlichen Leistungserbringern abzuschließen. Die KZV Nordrhein stellt interessierten Vertragszahnärzten auf dieser Seite einen Fragen- und Antwortenkatalog und ein Informations-Video zum Thema Kooperationsverträge sowie einen Muster-Kooperationsvertrag zur Verfügung.