Kooperationsverträge

Stationäre Pflegeeinrichtungen sind nach § 119 b SGB V verpflichtet, bei Bedarf Kooperationsverträge mit zahnärztlichen Leistungserbringern abzuschließen. Insbesondere drei Fragen werden zu diesem Thema häufig gestellt: Um was geht es bei einem Kooperationsvertrag, welche inhaltlichen Anforderungen werden an den Vertrag gestellt und welchen konkreten Nutzen hat die zahnärztliche Praxis vom Abschluss eines solchen Vertrags? Im Folgenden finden Sie Antworten auf diese und weitere Fragen. Außerdem auf dieser Seite: ein Muster-Kooperationsvertrag und ein Informations-Video der KZV Nordrhein zum Thema Kooperationsverträge.

Eine Pflegekraft hat die Hände einer Seniorin umfasst, um ihr beim Aufstehen zu helfen.. © Abel Mitja Varela – istockphoto.com

FAQ Kooperationsverträge

Muster-Kooperationsvertrag mit stationären Pflegeeinrichtungen (§ 119 b SGB V)

Seit dem 1. April 2014 besteht für Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte die Möglichkeit, mit stationären Pflegeeinrichtungen einen Kooperationsvertrag i. S. v. § 119 b Abs. 1 SGB V abzuschließen. 

Der Abschluss eines solchen Vertrages, der die in der Rahmenvereinbarung nach § 119 b Abs. 2 SGB V festgelegten Anforderungen enthalten muss, sowie die Genehmigung durch die KZV Nordrhein bilden die Voraussetzungen für die Abrechenbarkeit der Leistungen nach § 87 Abs. 2 j SGB V (BEMA-Gebührennummern 172 a und b, 154, 155 und 182 a und b). 

Nachfolgend möchten wir Ihnen ein von der KZBV entworfenes Beispiel für einen möglichen Kooperationsvertrag nach §§ 87 Abs. 2 j, 119 b SGB V zur Verfügung stellen, der den zwingend vorgeschriebenen Mindestanforderungen der Rahmenvereinbarung nach § 119 b Abs. 2 SGB V genügt. 

Selbstverständlich bleibt es den Kooperationspartnern unbenommen, individuelle Absprachen zu treffen und damit weitergehende und differenziertere Gestaltungen zu vereinbaren. Insbesondere Regelungen z. B. im Hinblick auf die Verwahrung relevanter Unterlagen, einen regelmäßigen Besuchsturnus, die Gestaltung einer Rufbereitschaft oder die Laufzeit/Kündigung des Vertrages eignen sich für eine individuelle Gestaltung. Bitte beachten Sie hierfür die im Muster-Vertrag als fakultativ gekennzeichneten Regelungen, welche entsprechend individuell ausgefüllt werden können.

PDF

Anlage 12 BMV-Z

Hier geht es zur Anlage 12 BMV-Z „Rahmenvereinbarung kooperative und koordinierte zahnärztliche und pflegerische Versorgung von stationär Pflegebedürftigen“ (Anforderungen nach § 119b Absatz 2 SGB V).
   

Informations-Video Kooperationsverträge

Sie sind Kooperationszahnarzt und haben Fragen? Oder möchten Sie ein Kooperationszahnarzt werden? Wir helfen Ihnen weiter! Nehmen Sie sich 24 Minuten Zeit für unser Video und bleiben Sie informiert! Folgende Inhalte erwarten Sie (die einzelnen Themen sind über Kapitelmarken ansteuerbar):

Grundlagen des Kooperationsvertrages

Zielsetzung
Vorteile
Gesetzliche Grundlagen
Inhaltliche Ausgestaltung
Mustervertrag

Abrechnung von Leistungen

Abrechnungs-Positionen nur mit Kooperationsvertrag
Abrechnungs-Positionen mit und ohne Kooperationsvertrag

Abrechnung von Leistungen anhand von Beispielen
   

Auf dem Bild sieht man einen Screenshot vom Fortbildungsvideo Kooperationsvertrag.

Noch Fragen?

Unsere Ansprechpartner helfen Ihnen gerne weiter.