Niederlassung
Nachfolgend erhalten Sie Informationen zu den Themen Register & Zulassung sowie Kooperationen. Besonders angehende Zahnärzte finden hier wertvolles Basiswissen rund um die Zulassung und Praxisführung und zu Kooperationen und deren rechtlichen Grundlagen.
Der Zulassungsausschuss
Anträge auf Zulassung zur vertragszahnärztlichen Tätigkeit müssen vollständig – mit allen Unterlagen – spätestens einen Monat vor der entsprechenden Sitzung des Zulassungsausschusses bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses, Lindemannstraße 34–42, 40237 Düsseldorf, vorliegen.
Anträge auf Führen einer Berufsausübungsgemeinschaft und damit verbundene Zulassungen werden nur zu Beginn eines Quartals genehmigt bzw. ausgesprochen. Die Beendigung einer Berufsausübungsgemeinschaft kann nur am Ende eines Quartals vorgenommen werden.
Anträge zur Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) müssen vollständig spätestens zwei Monate vor der entsprechenden Sitzung des Zulassungsausschusses bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses vorliegen. Anträge auf Führen eines MVZ und damit verbundene Zulassungen werden nur zu Beginn eines Quartals genehmigt bzw. ausgesprochen, die Beendigung eines MVZ kann nur am Ende eines Quartals vorgenommen werden.
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