Anstellungsförderung
Informationen zur Anstellungsförderung finden Sie auf dieser Seite.
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Ihre Praxis liegt in einem unserer Fördergebiete und Sie planen eine Abgabe?
Nutzen Sie die Möglichkeit, frühzeitig eine Nachfolge zu sichern, indem Sie eine Zahnärztin oder einen Zahnarzt einstellen, die oder der Ihre Praxis perspektivisch übernehmen möchte. So schaffen Sie eine verlässliche Übergangslösung und sichern gleichzeitig die Versorgung vor Ort.
Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten und Voraussetzungen finden Sie hier.
Fördergebiete für die Anstellungsförderung in Nordrhein
Hier finden Sie die Fördergebiete.
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Gemeinde Kreis / kreisfreie Stadt Hellenthal Euskirchen Nörvenich Düren -
Gemeinde Kreis / kreisfreie Stadt Schleiden Euskirchen Vettweiß Düren
Fördersummen
Bei einem Tätigkeitsumfang über 30 Stunden pro Woche beträgt die Förderung monatlich
bis zu 2.500,00 Euro in einem besonders förderfähigen Gebiet,
bis zu 1.250,00 Euro in einem förderfähigen Gebiet.
Bei einem Tätigkeitsumfang 10 bis 30 Stunden pro Woche beträgt die Förderung monatlich
bis zu 1.250,00 Euro in einem besonders förderfähigen Gebiet,
bis zu 625,00 Euro in einem förderfähigen Gebiet.
Bitte beachten Sie
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Datenverarbeitungserklärung
Datenverarbeitungserklärung
Kontakt
Bei Fragen zum Thema „Förderrichtlinie (Strukturfonds)“ wenden Sie sich bitte an:
Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein
Abteilung Vertragswesen
Elvira Catikkas
40181 Düsseldorf
Telefon: 0211 9684-160