Anstellungsförderung

Informationen zur Anstellungsförderung finden Sie auf dieser Seite.

Auf dem Bild steht ein Mann vor einer Wand und schaut auf zwei Pfeile, die in entgegengesetzte Richtungen zeigen und über denen "Old way" und "New way" steht. © Song_about_summer – stock.adobe.com

Ihre Praxis liegt in einem unserer Fördergebiete und Sie planen eine Abgabe?

Nutzen Sie die Möglichkeit, frühzeitig eine Nachfolge zu sichern, indem Sie eine Zahnärztin oder einen Zahnarzt einstellen, die oder der Ihre Praxis perspektivisch übernehmen möchte. So schaffen Sie eine verlässliche Übergangslösung und sichern gleichzeitig die Versorgung vor Ort.

Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten und Voraussetzungen finden Sie hier.

Fördergebiete für die Anstellungsförderung in Nordrhein

Hier finden Sie die Fördergebiete.

Fördersummen

Bei einem Tätigkeitsumfang über 30 Stunden pro Woche beträgt die Förderung monatlich 

  • bis zu 2.500,00 Euro in einem besonders förderfähigen Gebiet,

  • bis zu 1.250,00 Euro in einem förderfähigen Gebiet.

Bei einem Tätigkeitsumfang 10 bis 30 Stunden pro Woche beträgt die Förderung monatlich 

  • bis zu 1.250,00 Euro in einem besonders förderfähigen Gebiet,

  • bis zu 625,00 Euro in einem förderfähigen Gebiet.

 

Bitte beachten Sie

  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

  • Datenverarbeitungserklärung 

Datenverarbeitungserklärung

Kontakt

Bei Fragen zum Thema „Förderrichtlinie (Strukturfonds)“ wenden Sie sich bitte an:

Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein

Abteilung Vertragswesen
Elvira Catikkas
40181 Düsseldorf

Telefon: 0211 9684-160