Förderrichtlinie (Strukturfonds)

Die zahnärztliche Versorgung in Deutschland steht vor einer leisen, aber spürbaren Verschiebung: Während Ballungsräume oft gut versorgt sind, wird es in ländlichen und strukturschwächeren Regionen zunehmend schwieriger, Praxen zu erhalten oder Nachfolger zu finden. Genau hier setzt der neu eingeführte Strukturfonds der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) Nordrhein mit seiner Förderrichtlinie an. 

Zu sehen ist ein Zahnmodell aus Keramik neben zwei Stapeln Geldmünzen. © ximich_natali – stock.adobe.com

Was ist ein Strukturfonds?

Ein Fonds, der gezielt Maßnahmen zur Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung fördert. 

Zur Finanzierung werden in den Strukturfonds im Kalenderjahr 2026 durch die KZV Nordrhein 250.000 Euro eingezahlt. Die Krankenkassen haben zusätzlich einen Betrag in gleicher Höhe zu entrichten. 

Welche Maßnahmen werden aus dem Strukturfonds finanziert? 

  • Die Neuniederlassung oder Praxisübernahme (Initialförderung) in bestimmten Fördergebieten. 

  • Die Anstellung von Zahnärztinnen und Zahnärzten zum Erhalt des Praxisstandortes in bestimmten Fördergebieten.

  • Ein Zuschuss für Studierende der Zahnmedizin zur Ableistung der Famulatur in bestimmten Fördergebieten.

  • Veranstaltungen der KZV Nordrhein zur Nachwuchsgewinnung.

Förderrichtlinie (Strukturfonds)

Hier finden Sie die Förderrichtline zum Strukturfonds der KZV Nordrhein.