Initialförderung
Informationen zur Initialförderung finden Sie auf dieser Seite.
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Sie planen eine Neuniederlassung oder denken über eine Praxisübernahme nach?
Dann lohnt sich ein Blick auf unsere aktuellen Fördermöglichkeiten. Prüfen Sie schnell und unkompliziert, ob Ihre geplante Praxis in einem unserer Fördergebiete liegt und profitieren Sie von attraktiven Unterstützungsangeboten.
Weitere Informationen zu Voraussetzungen, Förderumfang und Antragsverfahren finden Sie hier.
Fördergebiete für die Initialförderung in Nordrhein
Hier finden Sie die Fördergebiete.
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Gemeinde Kreis / kreisfreie Stadt Hellenthal Euskirchen Nörvenich Düren -
Gemeinde Kreis / kreisfreie Stadt Schleiden Euskirchen Vettweiß Düren
Fördersummen
Bei vollem Versorgungsauftrag beträgt die Initialförderung
bis zu 100.000,00 Euro in einem besonders förderfähigen Gebiet,
bis zu 50.000,00 Euro in einem förderfähigen Gebiet.
Bei einem hälftigen Versorgungsauftrag beläuft sich die Initialförderung auf
bis zu 50.000,00 Euro in einem besonders förderfähigen Gebiet,
bis zu 25.000,00 Euro in einem förderfähigen Gebiet.
Bitte beachten Sie
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Datenverarbeitungserklärung
Datenverarbeitungserklärung
Kontakt
Bei Fragen zum Thema „Förderrichtlinie (Strukturfonds)“ wenden Sie sich bitte an:
Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein
Abteilung Vertragswesen
Elvira Catikkas
40181 Düsseldorf
Telefon: 0211 9684-160