Initialförderung

Informationen zur Initialförderung finden Sie auf dieser Seite.

Auf dem Bild sieht man Architekturzeichnungen und darauf einen Schlüsselbund mit einem Schlüsselanhänger, auf dem ein Zahn in einem Haus abgebildet ist. © gopixa – stock.adobe.com

Sie planen eine Neuniederlassung oder denken über eine Praxisübernahme nach?

Dann lohnt sich ein Blick auf unsere aktuellen Fördermöglichkeiten. Prüfen Sie schnell und unkompliziert, ob Ihre geplante Praxis in einem unserer Fördergebiete liegt und profitieren Sie von attraktiven Unterstützungsangeboten.

Weitere Informationen zu Voraussetzungen, Förderumfang und Antragsverfahren finden Sie hier.

Fördergebiete für die Initialförderung in Nordrhein

Hier finden Sie die Fördergebiete.

Fördersummen

Bei vollem Versorgungsauftrag beträgt die Initialförderung 

  • bis zu 100.000,00 Euro in einem besonders förderfähigen Gebiet, 

  • bis zu 50.000,00 Euro in einem förderfähigen Gebiet. 

Bei einem hälftigen Versorgungsauftrag beläuft sich die Initialförderung auf

  • bis zu 50.000,00 Euro in einem besonders förderfähigen Gebiet,

  • bis zu 25.000,00 Euro in einem förderfähigen Gebiet.

Bitte beachten Sie

  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

  • Datenverarbeitungserklärung 

Datenverarbeitungserklärung

Kontakt

Bei Fragen zum Thema „Förderrichtlinie (Strukturfonds)“ wenden Sie sich bitte an:

Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein

Abteilung Vertragswesen
Elvira Catikkas
40181 Düsseldorf

Telefon: 0211 9684-160