Bundeseinheitliches Kassenverzeichnis
Die KZV Nordrhein stellt den Zahnarztpraxen für jedes Quartal des Jahres ein aktuelles bundeseinheitliches Kassenverzeichnis (BKV) zur Verfügung.

Als Download erhalten Sie hier das bundeseinheitliche Kassenverzeichnis.
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Information zum Dateinamen
Die Namenskonvention für die KPR-Datei lautet „BKZ_JJMM.KPR“, d. h. es wird zuerst die zweistellige Jahreszahl und an zweiter Stelle der zweistellige Monat genannt. So wird sichergestellt, dass die alphabetische Sortierung auch die chronologische ist.
Kassenverzeichnis
BKV online
Für Nutzer des myKZV-Serviceportals steht das BKV online zur Verfügung. Außerdem können Sie auf dieser Seite weiter oben das für das jeweils aktuelle Quartal gültige Kassenverzeichnis kostenfrei herunterladen. Voraussetzung: ein PC mit Internetanschluss, der nicht mit dem Praxisverwaltungssystem verbunden sein muss. Die Daten können z. B. per USB-Stick auf das Praxisverwaltungssystem übertragen werden.
Der Versand des BKV auf CD wird zum Ende des Jahres 2024 (Quartalsabrechnung 4/2024) eingestellt.