Telematikinfrastruktur

Hier finden Sie alle Infos zur Telematikinfrastruktur: ePA, E-Rezept, KIM und viele weitere Anwendungen. Auch zum Thema Finanzierung und SMC-B-Karte finden Sie hier alles Wissenswerte.

Ein Arzt oder Zahnarzt in einem türkisfarbenen Kittel, von dem nur der halbe Oberkörper mit dem rechten Am und die rechte Hand zu sehen ist, zeigt mit dem Zeigefinger seiner rechten Hand auf eine vor ihm schwebende kreisförmige elektronische Anzeige mit dem Schriftzug TI, um die wiederum elektronisch angezeigte Gesundheitssymbole auf jeweils einem kreisförmigen transparent-weißen Hintergrund schweben. © MQ-Illustrations – stock.adobe.com

Leitfaden der KZBV

Von Seiten der KZBV ist ein Leitfaden „Telematikinfrastruktur. Ein Überblick“ (Stand März 2024) veröffentlicht worden. Die Broschüre richtet sich an Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte, die sich über die Anbindung ihrer Praxis an die Telematikinfrastruktur informieren möchten. Sie finden hier einen Überblick über die notwendige technische Ausstattung und die Finanzierung – auch für die kommenden Anwendungen. Nützliche Tabellen und Checklisten runden die Praxisinformation ab.

   

    

Hintergrund

Zahnärzte, Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser sowie andere Akteure des Gesundheitswesens sollen nach dem Willen des Gesetzgebers künftig noch schneller und einfacher miteinander kommunizieren sowie medizinisch relevante Daten sicher austauschen können. Das dafür notwendige digitale Kommunikationsnetz ist die Telematikinfrastruktur. Nach derzeit geltenden gesetzlichen Vorgaben soll in allen Praxen das sogenannte Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) möglich sein. Für diesen Datenabgleich ist ein zertifizierter Anschluss an die TI zwingend erforderlich. Bei Zahnärztinnen und Zahnärzten, die noch nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden sind, wird eine pauschale Vergütungskürzung von mittlerweile 3,5 % durchgeführt.

Technische Grundlagen

Für den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) wird als zentrale Komponente ein sogenannter Konnektor benötigt. Dieser baut mit dem VPN-Zugangsdienst eine sichere Verbindung zur TI auf. Damit die elektronische Gesundheitskarte (eGK) sowohl gegen den Fachdienst der Krankenkassen validiert als auch ins Praxisverwaltungssystem (PVS) eingelesen werden kann, wird das Kartenlesegerät nicht mehr an das PVS, sondern an den Konnektor angeschlossen bzw. an das Netzwerk.

Um die Patientendaten auf der eGK besser zu schützen, werden sie in Zukunft in einem geschützten Bereich der eGK liegen. Zugriff können dann nur noch berechtigte Personen haben. Um die Berechtigung nachzuweisen, kann entweder ein elektronischer Heilberufeausweis (eHBA) oder ein Praxisausweis (SMC-B) verwendet werden.

Der eHBA ist eine auf den Arzt/Zahnarzt persönlich ausgestellte Karte mit Lichtbild, die zu einer qualifizierten elektronischen Signatur (qSig) in der Lage ist. Die qSig ist der händischen Unterschrift gleichgestellt und somit rechtsverbindlich. Im zahnärztlichen Bereich wird auch vom elektronischen Zahnarztausweis (eZAA) gesprochen, was ein Synonym für den eHBA ist. Hinweis: Ein eHBA muss in einer Praxis vorliegen, sobald medizinische Anwendungen in der Telematikinfrastruktur zum Einsatz kommen (z. B. eRezept, eMedikationsplan, Notfalldatenmanagement, eArztbriefe, eAU usw.).

Der Praxisausweis (auch als Institutionsausweis oder SMC-B bezeichnet) weist nicht eine einzelne Person, sondern eine Praxis oder ein Krankenhaus aus. Die neuen eGK-Kartenlesegeräte haben daher einen speziellen Steckplatz für den Praxisausweis, in dem dieser während des Betriebs verbleiben kann. Der Praxisausweis ist DIE Karte, die der Praxis einen sicheren Zugang zur TI ermöglicht. Sie garantiert, dass der Verwender zum Zugang zur TI berechtigt ist. Die SMC-B Karte kann zusätzlich als Signatur-Karte für die Signatur des Zahn-Bonusheftes in der ePA verwendet werden sowie im Ersatzverfahren bei der eAU.

   

Informationen zu den einzelnen Komponenten der TI

TI-Störungsmeldungen auf Whatsapp

Die gematik bietet über den Messengerdienst „WhatsApp“ einen eigenen Kanal an, um auf Störungen und Einschränkungen der Telematikinfrastruktur (TI) hinzuweisen:
   

gematik: Störungsmeldungen jetzt auch auf Whatsapp
   

Der Kanal richtet sich insbesondere an das (zahn-)ärztliche Praxispersonal, Apothekenteams und alle weiteren TI-Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die sich auf diesem Weg schnell und unkompliziert zu TI-Störungen informieren möchten. Dazu wird das Feature „WhatsApp-Kanal“ genutzt: Interessierte können den Kanal „gematik“ abonnieren, um zu Störungen und Entwarnungen auf dem Laufenden zu bleiben. Der Kanal ist bereits aktiv, ist allerdings derzeit noch nicht über die Kanalsuchfunktion bei WhatsApp sichtbar. Bis dahin können Interessierte den gematik-Kanal über den Direktlink oder den QR-Code erreichen.

Der WhatsApp-Kanal ergänzt die Plattformen, die die gematik bislang für Störungsmeldungen verwendet: Weiterhin wird auf dem gematik-Fachportal zu Störungen informiert.
   
Fachportal der gematik zu Störungen
   

Zudem werden aktuelle Infos zu Einschränkungen auf der Plattform X (ehemals Twitter) veröffentlicht. Interessierte können den Kanal hier abonnieren.
   
gematik-Kanal auf X