E-Rezept

Das E-Rezept (elektronische Rezept) ist die digitale Version des klassischen Papierrezepts. Es ersetzt das bisherige Muster 16 (rosa Rezept) für rezeptpflichtige Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Ein Tablet, auf dessen Display der Schriftzug „E-Rezept“ zu lesen ist. © Zerbor – stock.adobe.com

Die Verordnung erfolgt elektronisch, Patienten können das E-Rezept über die E-Rezept-App, die elektronische Gesundheitskarte (eGK) oder mit dem E-Rezept-Token (Papierausdruck mit QR-Code) in der Apotheke einlösen. Bei Online-Apotheken kann das Card-Link Verfahren verwendet werden.

Genutzt werden kann das E-Rezept derzeit von Versicherten zulasten:

  • der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
  • einer Unfallkrankenkasse
  • der Berufsgenossenschaft (BG)
  • der privaten Krankenversicherung (Die ersten privaten Krankenversicherungen bieten Ihren Patienten diesen Service an)

Rezepte für Selbstzahler sind ebenfalls möglich, sofern eine gesetzliche Krankenversicherung vorliegt.

Hinweis: Beihilfe-Empfänger und Versicherte von sonstigen Kostenträgern (z. B. Postbeamtenkrankenkasse, Bundeswehr und Polizei) können aktuell keine E-Rezepte erhalten.

Ab dem 1. Oktober 2025: Neue E-Rezept-Version 1.3.0 tritt in Kraft.

Änderungen betreffen die Übermittlung von Wirkstärken bei PZN- und Wirkstoffverordnungen:

  • Zentrale Angaben (z. B. Wirkstoff oder Darreichungsform) dürfen nur noch aus der PZN-ID auf Basis der Arzneimittelstammdaten abgeleitet werden.
  • Pflicht zur Nutzung einer Arzneimittel-Datenbank/Verordnungssoftware für PZN- und Wirkstoffverordnungen.
  • Eigene Fertigarzneimittel-Datenbanken im Praxisverwaltungssystem dürfen nicht mehr für Verordnungen genutzt werden, da Angaben zur Wirkstoffverordnung nur noch strukturiert übermittelt werden können.
  • Zahnarztpraxen ohne Arzneimittel-Datenbank können weiterhin die Freitextverordnung nutzen!

Was muss die Praxis ab dem 1. Oktober 2025 tun:

  • Prüfen, ob eine Arzneimittel-Datenbank/Verordnungssoftware vorhanden und einsatzbereit ist.
  • Falls keine Datenbank genutzt wird: Organisation der E-Rezept-Erstellung per Freitext sicherstellen.
  • Praxisteam vorab über die geänderten Abläufe informieren und gegebenenfalls schulen.

Hinweis: Bitte stimmen Sie sich mit Ihrem PVS-Hersteller ab.

Video der gematik: So funktioniert das E-Rezept

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