E-Rezept

Das E-Rezept (elektronische Rezept) ist die digitale Version des klassischen Papierrezepts. Es ersetzt das bisherige Muster 16 (rosa Rezept) für rezeptpflichtige Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Ein Tablet, auf dessen Display der Schriftzug „E-Rezept“ zu lesen ist. © Zerbor – stock.adobe.com

Die Verordnung erfolgt elektronisch, Patienten können das E-Rezept über die E-Rezept-App, die elektronische Gesundheitskarte (eGK) oder mit dem E-Rezept-Token (Papierausdruck mit QR-Code) in der Apotheke einlösen. Bei Online-Apotheken kann das Card-Link Verfahren verwendet werden.

Genutzt werden kann das E-Rezept derzeit von Versicherten zulasten:

  • der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
  • einer Unfallkrankenkasse
  • der Berufsgenossenschaft (BG)
  • der privaten Krankenversicherung (Die ersten privaten Krankenversicherungen bieten Ihren Patienten diesen Service an)

Rezepte für Selbstzahler sind ebenfalls möglich, sofern eine gesetzliche Krankenversicherung vorliegt.

Hinweis: Beihilfe-Empfänger und Versicherte von sonstigen Kostenträgern (z. B. Postbeamtenkrankenkasse, Bundeswehr und Polizei) können aktuell keine E-Rezepte erhalten.

Ausbaustufen des E-Rezepts

Es ist ein Zeitstrahl mit den Ausbaustufen des E-Rezepts dargestellt. © gematik GmbH

Video der gematik: So funktioniert das E-Rezept