Elektronische Ersatzbescheinigung
Die elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) ist ein digitales Dokument, das die Versichertenstammdaten (VSD) der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) enthält. Sie dient als Ersatznachweis, wenn die eGK eines Patienten nicht vorliegt.
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KIM-Anwendungen
Hier finden Sie alle Anwendungen, die Sie in KIM nutzen können.
Die eEB ersetzt die bisherige Papierbescheinigung (Muster 5) und ermöglicht eine digitale Übermittlung der Versichertenstammdaten.
Versicherte, die ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) beim Praxisbesuch vergessen haben, können ihre eEB eigenständig bei Ihrer Krankenkasse anfordern und der Zahnarztpraxis vorlegen. Das funktioniert ganz einfach durch Einscannen des QR-Codes der Praxis, diese kann die Zahnarztpraxis beispielsweise als Ausdruck auf dem Tresen oder auf ihrer Internetseite bereitstellen.
Den Code oder die PDF-Datei zum Ausdrucken, können Sie hier generieren.
Die eEB wird von der Krankenkasse des Patienten bereitgestellt. Sie enthält einen QR-Code oder eine digitale Datei, die in der Zahnarztpraxis eingescannt oder manuell eingegeben werden kann, um die Versichertenstammdaten abzurufen und in das Praxissystem (PVS) zu übernehmen.
Hinweis: Die eEB kann auch von Privatpatienten mittels der Anwendung „Online Check-in“ genutzt werden. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
Hinweis: Es wird keine zusätzliche Unterschrift des Patienten benötigt!
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Die eEB ist laut BMV-Ä für Ärzte seit dem 1. Juli 2025 verpflichtend.
Für Zahnärzte gilt, dass Sie in der Lage sein müssen, eine eEB anzunehmen und zu verarbeiten.
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Video der gematik: Einchecken mit der elektronischen Ersatzbescheinigung
- Der Patient teilt der Praxis mit das er seine eGK vergessen hat.
- Die Praxis stellt dem Patient Ihre KIM-Adresse per QR-Code bereit.
Der Patient scannt den QR-Code (KIM-Adresse) der Praxis mit der APP seiner Krankenkasse, um dann die Versichertendaten durch die Krankenkasse/private Krankenversicherung mittels KIM an die Praxis schicken zu lassen.
Hinweis: Privatversicherte müssen das Verfahren „Online-Check-in“ nutzen. Dies dient zur Übermittlung der Krankenversichertennummer. Denn diese benötigen Praxen, um E-Rezepte auszustellen und die elektronische Patientenakte (ePA) zu befüllen.
- Die Praxis kann dann die Daten in Ihr Praxisverwaltungssystem übernehmen.
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Praxis
Benötigt wird die Anwendung “Kommunikation im Medizinwesen” (KIM) und ggf. das Modul-eEB, wenn dies vom PVS-Anbieter nicht im KIM-Angebot integriert wurde.
Warum wird KIM für die eEB benötigt?
- Sichere Übermittlung
- KIM sorgt für eine verschlüsselte und datenschutzkonforme Übertragung der eEB zwischen Krankenkassen und Zahnarztpraxen.
- Es ersetzt unsichere Kommunikationswege wie Fax oder E-Mail.
- Direkte Integration in das Praxisverwaltungssystem (PVS)
- Die eEB kann über KIM als Strukturierte Nachricht, direkt ins PVS eingespielt werden.
- Das reduziert den manuellen Aufwand und Fehler bei der Dateneingabe.
Patient
Der Patient benötigt eine der folgenden Möglichkeiten, um die eEB zu erhalten und in der Praxis vorzuzeigen:
- Zugriff auf das elektronische Patientenpostfach (z. B. per App der Krankenkasse, Webportal oder mittels definiertem Authentisierungsverfahren)
- Online Check-in für Privatversicherte (App der privaten Krankenversicherung)
- Sichere Übermittlung
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Falls keine elektronische Ersatzbescheinigung genutzt wird oder die Technik nicht funktioniert, gibt es weiterhin das Papierverfahren:
- Der Patient erhält eine schriftliche Ersatzbescheinigung (Muster 5) von seiner Krankenkasse.
- Diese wird in der Zahnarztpraxis vorgelegt und die Daten werden manuell erfasst.
- Falls der Patient die Bescheinigung nicht vorlegt, kann die Praxis eine Privatrechnung ausstellen, die der Patient später bei der Krankenkasse zur Erstattung einreichen kann.
Insgesamt sorgt die elektronische Ersatzbescheinigung für eine vereinfachte und schnellere Verarbeitung der Versichertenstammdaten im Vergleich zum Papierverfahren.
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