Elektronische Ersatzbescheinigung
Die elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) ist ein digitales Dokument, das die Versichertenstammdaten (VSD) der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) enthält. Sie dient als Ersatznachweis, wenn die eGK eines Patienten nicht vorliegt.

KIM-Anwendungen
Hier finden Sie alle Anwendungen, die Sie in KIM nutzen können.
Die eEB ersetzt die bisherige Papierbescheinigung (Muster 5) und ermöglicht eine digitale Übermittlung der Versichertenstammdaten.
Versicherte, die ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) beim Praxisbesuch vergessen haben, können ihre eEB eigenständig bei Ihrer Krankenkasse anfordern und der Zahnarztpraxis vorlegen. Das funktioniert ganz einfach durch Einscannen des QR-Codes der Praxis, diese kann die Zahnarztpraxis beispielsweise als Ausdruck auf dem Tresen oder auf ihrer Internetseite bereitstellen.
Den Code oder die PDF-Datei zum Ausdrucken, können Sie hier generieren.
Die eEB wird von der Krankenkasse des Patienten bereitgestellt. Sie enthält einen QR-Code oder eine digitale Datei, die in der Zahnarztpraxis eingescannt oder manuell eingegeben werden kann, um die Versichertenstammdaten abzurufen und in das Praxissystem (PVS) zu übernehmen.
Hinweis: Die eEB kann auch von Privatpatienten mittels der Anwendung „Online Check-in“ genutzt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Hinweis: Es wird keine zusätzliche Unterschrift des Patienten benötigt!
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Für Zahnarztpraxen ist die Nutzung des eEB-Verfahrens freiwillig.
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Video der gematik: Einchecken mit der elektronischen Ersatzbescheinigung
- Der Patient informiert die Zahnarztpraxis, dass seine eGK nicht verfügbar ist.
- Die Praxis fordert den Patienten auf, eine eEB bei seiner Krankenkasse anzufordern.
- Die Krankenkasse stellt dem Patienten die eEB digital oder als Ausdruck zur Verfügung.
- Der Patient zeigt die eEB in der Praxis vor (z. B. als QR-Code oder PDF).
- Die Praxis scannt den QR-Code oder gibt die Daten manuell ein, um die Versichertenstammdaten ins System zu übernehmen.
- Die Abrechnung kann nun regulär über die KZV Nordrhein erfolgen.
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Praxis
Über die Kommunikation im Medizinwesen (KIM) kann die eEB direkt von der Krankenkasse zur Zahnarztpraxis übertragen werden. Benötigt wird die das Modul „eEB“ für GKV-Patienten und „Online Check-in“ für Privatpatienten.
Warum wird KIM für die eEB benötigt?
- Sichere Übermittlung
- KIM sorgt für eine verschlüsselte und datenschutzkonforme Übertragung der eEB zwischen Krankenkassen und Zahnarztpraxen.
- Es ersetzt unsichere Kommunikationswege wie Fax oder E-Mail.
- Direkte Integration in das Praxisverwaltungssystem (PVS)
- Die eEB kann über KIM als Strukturierte Nachricht, direkt ins PVS eingespielt werden.
- Das reduziert den manuellen Aufwand und Fehler bei der Dateneingabe.
Ohne KIM müsste die Praxis die eEB z. B. als PDF oder ausgedruckt vom Patienten erhalten und manuell eintragen. KIM macht den Prozess also effizienter, sicherer und fehlerfreier.
Patient
Der Patient benötigt eine der folgenden Möglichkeiten, um die eEB zu erhalten und in der Praxis vorzuzeigen:
- Zugriff auf das elektronische Patientenpostfach (z. B. per App der Krankenkasse)
- Online Check-in für Privatversicherte (App der privaten Krankenversicherung)
- Eine E-Mail mit der eEB als Anhang
- Einen Ausdruck der eEB mit QR-Code
- Sichere Übermittlung
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Falls keine elektronische Ersatzbescheinigung genutzt wird oder die Technik nicht funktioniert, gibt es weiterhin das Papierverfahren:
- Der Patient erhält eine schriftliche Ersatzbescheinigung (Muster 5) von seiner Krankenkasse.
- Diese wird in der Zahnarztpraxis vorgelegt und die Daten werden manuell erfasst.
- Falls der Patient die Bescheinigung nicht vorlegt, kann die Praxis eine Privatrechnung ausstellen, die der Patient später bei der Krankenkasse zur Erstattung einreichen kann.
Insgesamt sorgt die elektronische Ersatzbescheinigung für eine vereinfachte und schnellere Verarbeitung der Versichertenstammdaten im Vergleich zum Papierverfahren.