Qualifizierte elektronische Signatur
Die Qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist die höchste Sicherheitsstufe einer digitalen Signatur und rechtlich der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.

Sie wird mit einem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) mit PIN erzeugt und stellt sicher, dass ein digitales Dokument authentisch, unverändert und einer bestimmten Person zugeordnet ist.
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In der TI muss die QES verpflichtend für E-Rezepte, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) und Heil- und Kostenpläne (HKP) im Rahmen des elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahrens (EBZ) verwendet werden.
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Um eine QES zu nutzen, benötigt eine Zahnarztpraxis folgende technische Komponenten:
- Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) → zur persönlichen Identifikation des Zahnarztes
- EHealth-Kartenterminal → zum Einlesen des eHBA und der PIN-Eingabe
- Konnektor mit QES-Funktion → zur Verbindung mit der Telematikinfrastruktur und für die Integration der QES in den Arbeitsablauf
- Update des PVS zur Aktivierung der Komfortsignatur
- Persönlicher Zugang im PVS → damit der eHBA eindeutig zugeordnet werden kann
- Zusätzliche Authentifizierung im PVS → Beispielsweise durch Passwort, Fingerprint oder Gesichtserkennung) (z. B. Erforderlich bei der Nutzung der Komfortsignatur)
- PIN → zur Bestätigung der Signatur
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Signaturart
Beschreibung
Vorteil
Nachteil
Einzelsignatur Jede Signatur muss manuell durch PIN-Eingabe bestätigt werden. Hohe Sicherheit. Zeitaufwendig. Stapelsignatur Bis zu 250 Dokumente können gesammelt und mit einer einzigen PIN-Eingabe signiert werden. Effizienter als Einzelsignatur (kann bei eAUs und eArztbriefen verwendet werden). Begrenzte Anzahl an Dokumenten pro Stapel. Komfortsignatur Automatisierte Signatur für mehrere Dokumente (bis zu 250) über einen Zeitraum von bis zu 24 Stunden nach einmaliger PIN-Eingabe. Schnellste Variante (kann bei E-Rezepten, eAUs, HKPs und eArztbriefen verwendet werden). Höheres Missbrauchsrisiko, da keine PIN-Eingabe bei jeder Signatur. Der eHBA muss dauerhaft gesteckt bleiben. -
Einzelsignatur – Beispiel E-Rezept
Ein Zahnarzt möchte ein E-Rezept für ein Schmerzmittel nach einer Weisheitszahnextraktion ausstellen.
Ablauf:- Der Zahnarzt erstellt das E-Rezept im PVS.
- Er steckt seinen eHBA in das Kartenlesegerät und gibt seine PIN ein.
- Die QES wird gesetzt, und das E-Rezept wird über die TI an die Apotheke übermittelt.
Vorteil: Höchste Sicherheit
Nachteil: Muss für jedes E-Rezept manuell bestätigt werden.Stapelsignatur – Beispiel eAU für mehrere Patienten
Eine Zahnärztin stellt nach mehreren Implantationen insgesamt 5 elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) aus.
Ablauf:
- Die eAUs werden im PVS erstellt und in einer „Signaturliste“ gesammelt.
- Die Zahnärztin steckt ihren eHBA in das Kartenlesegerät und gibt einmalig ihre PIN ein.
- Alle 5 eAUs werden auf einmal signiert und an die Krankenkassen übermittelt.
Vorteil: Spart Zeit, da mehrere Dokumente gleichzeitig signiert werden.
Nachteil: Begrenzte Anzahl von Dokumenten (250) pro Stapel.Komfortsignatur – Beispiel eHKP für mehrere Patienten
Ein Zahnarzt muss am Vormittag 10 Heil- und Kostenpläne (eHKP) für Zahnersatz signieren.
Ablauf:
- Der Zahnarzt aktiviert die Komfortsignatur durch einmalige PIN-Eingabe.
- In den nächsten Stunden werden alle eHKPs automatisch signiert, ohne erneute PIN-Eingabe.
- Nach Ablauf der festgelegten Zeit (z. B. 24 Stunden), nach manueller Deaktivierung oder nach Verbrauch der 250 Signaturen ist eine erneute PIN-Eingabe erforderlich.
Vorteil: Höchste Effizienz, da keine wiederholte PIN-Eingabe nötig ist.
Nachteil: Falls der eHBA unbeaufsichtigt bleibt, könnte eine unautorisierte Person Dokumente signieren. Der eHBA muss dauerhaft gesteckt bleiben.Für eine Zahnarztpraxis ist die Komfortsignatur in vielen Fällen die effizienteste Lösung, insbesondere für
E-Rezepte, eAUs und eHKPs.