eZahnbonusheft
Das elektronische Zahnbonusheft (eZahnbonusheft) ist eine digitale Version des bisherigen papiergebundenen Zahnbonushefts.

Weitere Anwendungen der ePA
Seit dem 1. Januar 2022 ist dieses nun auch in digitaler Form verfügbar. Es wird in der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert und ermöglicht eine einfache Dokumentation und Verwaltung von regelmäßigen Zahnarztbesuchen, die für den Bonusanspruch bei Zahnersatz relevant sind.
Wie bei der ePA ist die Nutzung des eZahnbonusheft für Versicherte freiwillig.
Auch in der ePA für alle ist die Nutzung des eZahnbonusheft möglich, sofern Ihr Praxisverwaltungssystem- bzw. PVS-Anbieter die technischen Voraussetzungen erfüllt.
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Bestellung und Nutzung
- Das eZahnbonusheft-Modul können Sie direkt bei Ihrem PVS-Anbieter bestellen.
- Lassen Sie das eZahnbonusheft-Modul von Ihrem PVS-Anbieter einrichten.
Kündigung
Eine Kündigung ist bei Beendigung der Praxistätigkeit notwendig.
Bei der Kündigung des TI-Vertrages ist das eZahnbonusheft-Modul mit inbegriffen. Eine separate Kündigung ist nicht erforderlich, außer Sie möchten nur diese Anwendung kündigen. -
Zahnärzte sind nicht verpflichtet das eZahnbonusheft bei Versicherten mit einer ePA zu führen und entsprechende Einträge vorzunehmen. Auf Wunsch des Patienten kann dies in die ePA getragen werden.
Für Versicherte ist die Nutzung freiwillig – sie können weiterhin das papiergebundene Bonusheft verwenden, falls sie dies bevorzugen.
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- Speicherung in der ePA: Versicherte können ihr eZahnbonusheft in ihrer ePA führen lassen. Nach jeder Vorsorgeuntersuchung wird der Nachweis digital erfasst.
Die Signatur der Bonuseinträge erfolgt mit dem Praxisausweis (SMC-B Karte). Die Signatur mit dem eHBA ist nicht erforderlich. - Eintragung durch Zahnarztpraxen: Zahnärzte tragen die durchgeführten Untersuchungen in Ihrem PVS ein und übertragen diese als Kopie in das eZahnbonusheft in der ePA, sofern der Patient dies wünscht. Wie genau die Umsetzung in Ihrem PVS erfolgt ist, erfragen Sie bitte bei Ihrem Anbieter.
- Automatische Prüfung des Bonusanspruchs: Da alle Daten digital hinterlegt sind, entfällt das Risiko von Verlust oder fehlenden Einträgen. Patienten können die Nachweise einfach für ihre Krankenkasse abrufen.
- Einfache Nachweiserbringung: Falls Zahnersatz notwendig wird, kann der Patient den lückenlosen Nachweis digital über seine ePA der Krankenkasse zur Verfügung stellen.
- Speicherung in der ePA: Versicherte können ihr eZahnbonusheft in ihrer ePA führen lassen. Nach jeder Vorsorgeuntersuchung wird der Nachweis digital erfasst.