Finanzierung

Seit dem 1. Juli 2023 erhalten zahnärztliche Praxen eine monatliche Pauschale, um die Installation und den Betrieb der Telematikinfrastruktur (TI) zu finanzieren.

Ein Taschenrechner liegt neben Säulen aus Münzen und Geldscheinen und einem Kugelschreiber. © K.-U. Häßler – stock.adobe.com

Die neue Finanzierungsvereinbarung wurde durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) festgelegt. Laut BMG orientiert sich die Gesamtsumme der Ausgaben für die neue TI-Pauschale „an den Kosten gemäß der bisherigen Finanzierungsvereinbarungen.“ 

Zum 1. Januar 2025 gab das BMG bekannt, dass die TI-Pauschalen gemäß § 378 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 3 und 4 SGB V erhöht werden. 

Hinweis: Die Pauschalen-Anpassung wird von der KZV Nordrhein automatisch durchgeführt. Sie müssen diese nicht separat beantragen, sofern Sie bereits eine TI-Eigenerklärung eingereicht haben.

Eine Übersicht der Pauschalen finden Sie hier:

   

Monatspauschale
≤ 3 Zä
> 3 ≤ 6 Zä
> 6 ≤ 9 Zä
> 9 ≤ 12 Zä
Monatliche TI-Pauschale 2025256,44 €304,98 €349,32 €380,16 €
TI-Pauschale 2025 bei bereits erfolgter Anbindung an TI (01.01.2021 – 30.06.2023)142,01 €154,54 €162,89 €178,31 €
TI-Pauschale 2025 nach Konnektortausch (01.01.2021 – 30.06.2023)215,11 €261,84 €304,39 €335,23 €

      

Reduzierte monatliche TI-Pauschalen
≤ 3 Zä
> 3 ≤ 6 Zä
> 6 ≤ 9 Zä
> 9 ≤ 12 Zä
TI-Pauschale 2025 bei Fehlen einer Anwendung128,22 €152,48 €174,66 €190,08 €
TI-Pauschale 2025 bei bereits erfolgter Anbindung an TI aber Fehlen einer Anwendung71,00 €77,28 €81,45 €89,17 €
TI-Pauschale 2025 bei Konnektortausch 
aber Fehlen einer Anwendung
107,56 €130,91 €152,19 €167,61 €

Bei mehr als 12 Zahnärzten erhöht sich der Betrag von 380,16 € um plus 30,84 €, für jeweils bis zu drei weitere Zahnärzte.

Hinweis: Zahnärzte in diesem Sinne sind sowohl Vertragszahnärzte als auch angestellte Zahnärzte, die zur Erbringung vertragszahnärztlicher Leistungen berechtigt sind. Bei angestellten Zahnärzten gilt die Maßgabe, dass angestellte Zahnärzte mit einem Beschäftigungsumfang von jeweils mindestens zwanzig Stunden pro Woche bei der Staffelung berücksichtigt werden. 

Analoges Vorgehen bei reduzierter Pauschale 190,08 € plus 15,42 €.

Die neue TI-Pauschale richtet sich nach der Praxisgröße am letzten Tag des jeweiligen Quartals und umfasst sowohl die Ausstattungs- als auch die Betriebskosten. Die Pauschale ist vorübergehend zu reduzieren, wenn die Zahnarztpraxis zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 30. Juni 2023 eine Erstattung der Kosten für die Erstausstattung oder den Komponentenaustausch erhalten hat bzw. noch erhält oder eine vorgegebene TI-Anwendungen fehlt.