Finanzierung

Seit dem 1. Juli 2023 erhalten zahnärztliche Praxen eine monatliche Pauschale, um die Installation und den Betrieb der Telematikinfrastruktur (TI) zu finanzieren.

Ein Taschenrechner liegt neben Säulen aus Münzen und Geldscheinen und einem Kugelschreiber. © K.-U. Häßler – stock.adobe.com

Die neue Finanzierungsvereinbarung wurde durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) festgelegt. Laut BMG orientiert sich die Gesamtsumme der Ausgaben für die neue TI-Pauschale „an den Kosten gemäß der bisherigen Finanzierungsvereinbarungen.“ 

Zum 1. Januar 2026 gab das BMG bekannt, dass die TI-Pauschalen gemäß § 378 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 3 und 4 SGB V erhöht werden. 

Hinweis: Die Pauschalen-Anpassung wird von der KZV Nordrhein automatisch durchgeführt. Sie müssen diese nicht separat beantragen, sofern Sie bereits eine TI-Eigenerklärung eingereicht haben.

Eine Übersicht der Pauschalen finden Sie hier:

   

Monatspauschale
≤ 3 Zä
> 3 ≤ 6 Zä
> 6 ≤ 9 Zä
> 9 ≤ 12 Zä
Monatliche TI-Pauschale 2026263,62 €313,52 €359,10 €390,80 €

      

Reduzierte monatliche TI-Pauschalen
≤ 3 Zä
> 3 ≤ 6 Zä
> 6 ≤ 9 Zä
> 9 ≤ 12 Zä
TI-Pauschale 2026 bei Fehlen einer Anwendung131,81 €156,75 €179,55 €195,40 €

Bei mehr als 12 Zahnärzten erhöht sich der Betrag von 390,80 € um plus 31,70 €, für jeweils bis zu drei weitere Zahnärzte.

Hinweis: Zahnärzte in diesem Sinne sind sowohl Vertragszahnärzte als auch angestellte Zahnärzte, die zur Erbringung vertragszahnärztlicher Leistungen berechtigt sind. Bei angestellten Zahnärzten gilt die Maßgabe, dass angestellte Zahnärzte mit einem Beschäftigungsumfang von jeweils mindestens zwanzig Stunden pro Woche bei der Staffelung berücksichtigt werden. 

Analoges Vorgehen bei reduzierter Pauschale 195,40 € plus 15,85 €.

Die TI-Pauschale richtet sich nach der Praxisgröße am letzten Tag des jeweiligen Quartals und umfasst sowohl die Ausstattungs- als auch die Betriebskosten. Die Pauschale ist vorübergehend zu reduzieren, wenn eine vorgegebene TI-Anwendungen fehlt.

   

Hotline für Fragen zur TI

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Bei allen Fragen und Problemen zur Telematikinfrastruktur hilft Ihnen unsere technische Hotline (TI/myKZV-Serviceportal) gerne weiter.