gSMC-KT
Die gerätespezifische Security Module Card (gSMC-KT) ist eine Sicherheitskarte, die in eHealth-Kartenterminals innerhalb der TI verwendet wird.

Die gSMC-KT sorgt für die sichere Kommunikation zwischen dem eHealth-Kartenterminal und der Telematikinfrastruktur (TI). Ohne eine gültige gSMC-KT kann das eHealth-Kartenterminal keine Gesundheitskarten (eGK) lesen oder mit der TI verbunden werden.
Die Karte wird benötigt, um Versichertenstammdaten zu überprüfen (VSDM) und andere TI-Dienste, wie E-Rezept oder eAU, zu nutzen.
Die gSMC-KT hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. Nach Ablauf der Gültigkeit muss eine neue Karte bestellt und in das Kartenterminal eingesetzt werden.
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Austausch
- Nach Ablauf der Gültigkeit von 5 Jahren, kann die neue gSMC-KT in der Regel direkt bei Ihrem PVS-Anbieter bestellt werden.
- Gehen Sie frühzeitig auf Ihren PVS-Anbieter zu und erfragen Sie den Bestellprozess. Manche PVS-Anbieter haben bereits einen automatisierten Prozess eingerichtet, sodass Ihnen eine neue Karte vor Ablauf der Gültigkeit zugesandt wird.
- Nach Erhalt tauschen Sie die gSMC-KT an Ihrem eHealth-Kartenterminal nach Vorgabe des IT-Dienstleisters aus. Ggf. muss der Konnektor nach dem Austausch einmal neu gestartet werden.
Datenschutzkonforme Entsorgung:
Da die gSMC-KT für die sichere Kommunikation zwischen dem eHealth-Kartenterminal und dem Konnektor sorgt, muss sie ordnungsgemäß entsorgt werden.
Die gSMC-KT sollte z. B. mit einer Schere in mehrere Teile zerschnitten werden. So ist sichergestellt, dass diese nicht mehr verwendet werden kann.
Hinweis: Für den Datenschutz kann es sinnvoll sein, die Entsorgung mit einer Aktennotiz oder einem Foto zu dokumentieren, besonders in größeren Zahnarztpraxen.
Hinweis: Beim Verkauf Ihres stationären oder mobilen eHealth-Kartenterminals, müssen Sie immer die gSMC-KT entfernen! Das eHealth-Kartenterminal sollte immer auf Werkseinstellungen zurückgesetzt werden.
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Die gSMC-KT ist für Zahnarztpraxen verpflichtend. Ohne eine gültige gSMC-KT kann das eHealth-Kartenterminal nicht mit der TI kommunizieren. Damit ist das Einlesen und Online-Prüfen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) nicht möglich.
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Die gSMC-KT wird bei der Bestellung des eHealth-Kartenterminal mitgeliefert.
Nach Ablauf der Gültigkeit von 5 Jahren, kann die neue gSMC-KT in der Regel direkt bei Ihrem PVS-Anbieter bestellt werden.
Gehen Sie frühzeitig auf Ihren PVS-Anbieter zu und erfragen Sie den Bestellprozess.
Manche PVS-Anbieter haben bereits einen automatisierten Prozess eingerichtet, sodass Ihnen eine neue Karte vor Ablauf der Gültigkeit zugesandt wird.