SMC-B

Die Security Module Card (SMC-B Karte) (Praxisausweis) ist eine Chipkarte zur Identifikation und Authentifizierung von Zahnarztpraxen in der TI. 

Das Bild zeigt eine SMC-B-Musterkarte. © kolonko – stock.adobe.com/bearbeitet von KZVR (Edmonds)

Die SMC-B Karte

  • verbindet die Zahnarztpraxis mit der TI
  • ermöglicht den Zugriff auf digitale Anwendungen wie eAU, E-Rezept, ePA
  • authentifiziert die Praxis beim Zugriff auf Patientendaten
  • ist notwendig für den Betrieb eines eHealth-Kartenterminals
  • ist notwendig für die Praxis KIM-Adresse. 
    Bei der Bestellung/Installation der SMC-B Karte wird ein Eintrag im Verzeichnisdienst erstellt (inkl. TelematikID) mit dem die Praxis-KIM-Adresse verknüpft werden kann. Dies ermöglicht allen Praxismitarbeitern Zugriff auf dieses E-Mailkonto.
  • kann im Ersatzverfahren zur Signatur der eAU verwendet werden.
  • kann im mobilen Kartenterminal verwendet werden, wenn kein eHBA vorliegt.

Hinweis: Bei Einzelpraxen wird zwingend eine SMC-B Karte für die Einrichtung und Anbindung an die TI benötigt. 

Bei größeren Einrichtungen wie beispielsweise ÜBAGs, kann eine SMC-B Karte für die Institution ausreichend sein. Dies ist abhängig von der TI-Anbindung (Konnektor im Rechenzentrum oder in der Praxis) und der standortübergreifenden Netzwerkkonfiguration. Ist die ÜBAG nicht standortübergreifend vernetzt, wird hier ebenfalls je Standort eine SMC-B Karte benötigt.

Die SMC-B Karte ist bis zu 5 Jahre gültig, danach muss eine neue Karte bestellt werden. Kürzere Verträge sind je nach Anbieter möglich.