eAU
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ersetzt die klassische Krankmeldung auf Papier und wird digital per KIM von Zahnarztpraxen an die Krankenkassen sowie von diesen an die Arbeitgeber übermittelt.
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KIM-Anwendungen
Hier finden Sie alle Anwendungen, die Sie in KIM nutzen können.
Einführung der eAU
- Pilotphase: Seit 1. Oktober 2021 auf freiwilliger Basis.
- Pflicht für Zahnarztpraxen: Seit 1. Januar 2022 müssen alle Zahnarztpraxen die eAU digital an die Krankenkassen übermitteln.
- Pflicht für Arbeitgeber: Seit 1. Juli 2023 sind Arbeitgeber verpflichtet, die AU-Daten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen.
Die eAU muss mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) vor dem Versand rechtssicher signiert werden (z. B. mittels Komfortsignatur). Alternativ kann im Ersatzverfahren die SMC-B Karte genutzt werden.
Hinweis: Jeder behandelnde Zahnarzt benötigt seinen eigenen eHBA, um eAUs zu signieren.
Ein Ausdruck der eAU ist nicht mehr notwendig. Nur noch in Ausnahmefällen z. B. bei technischen Problemen im Ersatzverfahren oder auf Wunsch des Patienten. Dies ist insbesondere für Arbeitslose, Studierende und Schülerinnen und Schüler wichtig, da hier noch kein digitaler Empfang der Arbeitgeberdaten möglich ist.
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Seit dem 1. Juli 2022 sind auch Zahnärzte verpflichtet, die eAU auszustellen und digital zu übermitteln. Die technische Verfügbarkeit ist auch Voraussetzung für die Auszahlung der vollen TI-Pauschale.
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eAU Krankenkasse Muster Mehr erfahren Hinweis: Mithilfe des Barcodes soll den Krankenkassen die Verarbeitung von papierhaften Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, welche im Ersatzverfahren der eAU ausgestellt werden, erleichtert werden.
eAU Arbeitgeber Muster Mehr erfahren eAU Versicherte Muster Mehr erfahren -
Falls eine elektronische Übermittlung nicht möglich ist (z. B. wegen technischer Probleme oder fehlenden eHBA), kommt das Ersatzverfahren zum Einsatz.
Fall 1: Technische Störung - TI oder KIM sind nicht verfügbar:
- Der Zahnarzt stellt eine Papierbescheinigung (eAU-Stylesheet) aus. Hier finden Sie die Musteransicht des Stylesheets.
Der Ausdruck des Stylesheets ist auch ohne TI-Anbindung möglich. - Der Patient übermittelt die Bescheinigung an seinen Arbeitgeber.
Hinweis: Sollte es z. B. durch einen Systemausfall/Serverausfall dazu kommen, dass kein Zugriff auf Ihr PVS besteht, ist es empfehlenswert vorab einen Satz eAU-Stylesheets als Kopiervorlage auszudrucken und abzuheften. So können Sie eAU-Stylesheets im Bedarfsfall kopieren, händisch ausfüllen und Ihren Patienten mitgeben.
Hinweis: Bei kurzzeitigen Störungen können die eAUs innerhalb von 24 Stunden elektronisch nachgereicht werden, sofern der Patient nicht mehr in der Praxis war. Hält eine Störung länger an, muss die Praxis die AU in Papierform an den Patienten versenden, sodass dieser diese an die Krankenkasse versenden kann.
Fall 2: eHBA liegt nicht vor:
In diesem Fall kann ausnahmsweise die SMC-B-Karte zur Signatur der eAU genutzt werden.
- Der Zahnarzt stellt eine Papierbescheinigung (eAU-Stylesheet) aus. Hier finden Sie die Musteransicht des Stylesheets.
Hotline für Fragen zur TI
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Bei allen Fragen und Problemen zur Telematikinfrastruktur hilft Ihnen unsere technische Hotline (TI/myKZV-Serviceportal) gerne weiter.