eAU

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ersetzt die klassische Krankmeldung auf Papier und wird digital per KIM von Zahnarztpraxen an die Krankenkassen sowie von diesen an die Arbeitgeber übermittelt.

Sie sehen eine digitale Anpassung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. © mpix-foto – stock.adobe.com

KIM-Anwendungen

Hier finden Sie alle Anwendungen, die Sie in KIM nutzen können.

Einführung der eAU
  • Pilotphase: Seit 1. Oktober 2021 auf freiwilliger Basis.
  • Pflicht für Zahnarztpraxen: Seit 1. Januar 2022 müssen alle Zahnarztpraxen die eAU digital an die Krankenkassen übermitteln.
  • Pflicht für Arbeitgeber: Seit 1. Juli 2023 sind Arbeitgeber verpflichtet, die AU-Daten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen.

Die eAU muss mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) vor dem Versand rechtssicher signiert werden (z. B. mittels Komfortsignatur). Alternativ kann im Ersatzverfahren die SMC-B Karte genutzt werden. 

Hinweis: Jeder behandelnde Zahnarzt benötigt seinen eigenen eHBA, um eAUs zu signieren.

Eine grafische Darstellung des Prozessverlaufs bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
© Nicole Elias – KZVNR

Ein Ausdruck der eAU ist nicht mehr notwendig. Nur noch in Ausnahmefällen z. B. bei technischen Problemen im Ersatzverfahren oder auf Wunsch des Patienten. Dies ist insbesondere für Arbeitslose, Studierende und Schülerinnen und Schüler wichtig, da hier noch kein digitaler Empfang der Arbeitgeberdaten möglich ist.