EBZ
Das Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) ist ein digitales System, das den bisherigen papierbasierten Prozess für die Beantragung und Genehmigung zahnärztlicher Leistungen ersetzt.
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KIM-Anwendungen
Hier finden Sie alle Anwendungen, die Sie in KIM nutzen können.
Es ermöglicht die elektronische Übermittlung von Behandlungsplänen in den Bereichen Zahnersatz (ZE), Kieferbruch/Kiefergelenkserkrankungen (KB/KG) (nur für genehmigungspflichtige Leistungen), Kieferorthopädie (KFO) und Parodontalerkrankungen (PAR) zwischen Zahnarztpraxen und Krankenkassen. Ziel ist es, den gesamten Prozess von der Antragstellung über die Genehmigung bis zum Behandlungsbeginn zu beschleunigen und zu vereinfachen.
Mit der Einführung von EBZ 2.0 zum 1. Januar 2025 wurden wesentliche Änderungen und Erweiterungen implementiert. Dazu zählen insbesondere:
- Kieferorthopädie (KFO):
- Die Einführung zahlreicher neuer Anamnese-, Diagnose- und Therapie-Kennzeichen ermöglicht eine präzisere Erfassung und verbessert die Behandlungsmöglichkeiten
- Änderungen beim Behandlerwechsel KFO (Es sind keine Übertragung von EBZ-Kürzeln, Texten und Schwierigkeitsgrad-Einstufungen mehr notwendig)
- Parodontologie (PAR):
- Einführung des Behandlerwechsels
- Einführung der Kassenwechselanzeige
- Zahnersatz (ZE):
- Einführung der Kassenwechselanzeige
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Seit dem 1. Januar 2023 sind alle Zahnarztpraxen verpflichtet, dieses Verfahren zu nutzen.
Seit dem 1. April 2025 ist die Version 2.0 verbindlich.
Bei sonstigen Kostenträger werden nun auch die in Anlage 14c zum BMV-Z vereinbarten eFormulare genutzt, so dass die entsprechenden Formulare der Anlage 14a BMV-Z zum 1. April 2025 entfallen. Die Papiervordrucke sind somit weder im vertragszahnärztlichen Bereich noch im Bereich der sonstigen Kostenträger mehr zu verwenden.
Hinweis: Ausnahme ist, dass bei technischen Störungen wie bisher die eFormulare (Stylesheets) in Papierform nach der Anlage 14c zu verwenden sind.
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- Erstellung des Behandlungsplans: Nach Untersuchung des Patienten erstellt der Zahnarzt einen digitalen Behandlungsplan im Praxisverwaltungssystem (PVS).
- Signatur: Nach Erstellung wird der Behandlungsplant mit dem eHBA signiert.
Im Ersatzverfahren ist auch eine Signatur mit der SMC-B Karte möglich. Das Papierverfahren kann genutzt werden, wenn eine längere Störung der TI vorliegt. - Elektronische Übermittlung: Der digitale Antrag wird über den Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) sicher an die zuständige Krankenkasse gesendet.
- Prüfung und Rückmeldung: Die Krankenkasse prüft den Antrag und sendet die Genehmigung oder Ablehnung elektronisch an die Praxis zurück.
- Behandlungsbeginn: Nach Genehmigung kann die Behandlung zeitnah gestartet werden.
Dieses Verfahren bietet sowohl für Zahnarztpraxen als auch für Patienten Vorteile, darunter eine schnellere Bearbeitung, Vermeidung von Medienbrüchen und eine optimierte Terminplanung.
Hotline für Fragen zur TI
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