Notfalldatenmanagement
Das Notfalldatenmanagement (NFDM) ist eine Anwendung, die wichtige medizinische Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) speichert.

Weitere Anwendungen der ePA
Es ermöglicht Rettungsdiensten, Notärzten und anderen berechtigten Heilberuflern in Notfällen schnellen Zugriff auf kritische Gesundheitsinformationen eines Patienten, sofern eine Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) besteht.
Das Notfalldatenmanagement (NFDM) besteht aus dem Notfalldatensatz (NFD) und dem Datensatz persönliche Erklärung (DPE).

-
Bestellung und Nutzung
- Das NFDM-Modul können Sie direkt bei Ihrem Praxisverwaltungssystem- bzw. PVS-Anbieter bestellen.
- Lassen Sie das NFDM-Modul von Ihrem PVS-Anbieter einrichten.
- Beantragen Sie die Finanzierung:
Zu den Voraussetzungen TI-Finanzierung
Kündigung
Eine Kündigung ist bei Beendigung der Praxistätigkeit notwendig.
Bei der Kündigung des TI-Vertrages ist das NFDM-Modul mit inbegriffen. Eine separate Kündigung ist nicht erforderlich, außer Sie möchten nur diese Anwendung kündigen. -
Die Verpflichtung für Vertragsärzte besteht seit Inkrafttreten des Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG) am 19. Oktober 2020.
Zahnärzte sind nicht verpflichtet, einen Notfalldatensatz zu erstellen oder zu aktualisieren.
Diese Aufgabe obliegt vorrangig Hausärzten und Fachärzten, die den Gesundheitszustand des Patienten langfristig betreuen.
Leserechte zur Verbesserung der Behandlungssicherheit
- Zahnärzte können auf den Notfalldatensatz zugreifen.
- Besonders wichtig bei Patienten mit Blutgerinnungsstörungen, Allergien oder Implantaten, um Behandlungsrisiken zu minimieren.
Pflicht zur Anbindung an die TI
Zahnärzte müssen sich an die TI anbinden und technisch in der Lage sein, den Notfalldatensatz zu lesen, falls dies notwendig ist. Das Vorhalten der technischen Voraussetzung, ist Voraussetzung für die Auszahlung der vollen TI-Pauschalen.
-
Der NFD auf der eGK kann folgende Informationen enthalten:
- Diagnosen und Vorerkrankungen
- Chronische Erkrankungen
- Allergien oder Unverträglichkeiten
- Risikofaktoren (z. B. Diabetes, Bluthochdruck)
- Medikationen
- Aktuell eingenommene Medikamente
- Wichtige Hinweise zur Arzneimittelsicherheit
- Implantate und medizinische Besonderheiten
- Herzschrittmacher, Prothesen, sonstige Implantate
- Blutgruppe & Impfstatus (optional)
- Kontaktpersonen
- Notfallkontakte (Angehörige, Hausarzt)
- Hinweise auf Dokumente
- Patientenverfügungen
- Organspendeausweis
- Betreuungsverfügungen
- Diagnosen und Vorerkrankungen
-
Zusätzlich zum eigentlichen Notfalldatensatz gibt es den DPE, der ebenfalls auf der eGK hinterlegt werden kann. Dieser enthält:
- Patientenverfügung (falls vorhanden)
- Organspende-Erklärung (ob und in welchem Umfang der Patient Organspender ist)
- Betreuungsverfügung (falls eine rechtliche Betreuung geregelt ist)
Der DPE dient dazu, in Notfällen oder bei Entscheidungsunfähigkeit des Patienten schnell Klarheit über dessen persönliche Wünsche zu schaffen.
-
Mit der Weiterentwicklung der ePA soll der Notfalldatensatz langfristig in die ePA überführt werden.
- Die Notfalldaten werden dann nicht mehr nur auf der eGK gespeichert, sondern auch in der ePA als „Patientenkurzakte“ hinterlegt (Voraussichtlich Ende 2026).
- Vorteil: Die Daten sind auch dann verfügbar, wenn der Patient seine eGK nicht mit sich führt.
- Zugriff auf die ePA erfolgt durch das stecken der eGK, sofern der Patient nicht widersprochen hat.
- In der ePA können diese Daten regelmäßig aktualisiert und mit weiteren Dokumenten ergänzt werden.