Erste Schritte zur TI-Anbindung
Ziel der Telematikinfrastruktur (TI) ist, alle Akteure im Gesundheitswesen zu vernetzen und einen sicheren und schnellen Austausch zu ermöglich, um die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern.
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Die gesetzliche Grundlage bildet das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) sowie das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG).
Folgende Anwendungen können derzeit in der TI genutzt werden:
Anwendungen der TI
- Elektronische Patientenakte (ePA) (verpflichtend (seit 1. Oktober 2025), bei nicht Verfügbarkeit 1 % Honorarkürzung (seit 1. Januar 2026))
- eZahnbonusheft (freiwillig)
- Notfalldatenmanagement (NFDM) (verpflichtend) (zukünftig Patientenkurzakte)
- Elektronische Medikationsliste (eML) (freiwillig)
- Elektronischer Medikationsplan (eMP) (verpflichtend) (in der ePA)
- TI-Messenger (T-IM) (freiwillig)
- Kommunikation im Medizinwesen (KIM) (verpflichtend)
- Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) (verpflichtend)
- Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) (verpflichtend)
- Elektronischer Arztbrief (eArztbrief) (freiwillig)
- Elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) (verpflichtend)
- Elektronisches Rezept (E-Rezept) (verpflichtend, bei nicht Verfügbarkeit 1 % Honorarkürzung)
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Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) ist für Zahnarztpraxen genauso gesetzlich verpflichtend, wie die Durchführung des Versichertenstammdaten-Managements (VSDM).
Beim VSDM werden die Stammdaten des Versicherten mit der Krankenkasse online abgeglichen. Es wird geprüft, ob diese noch aktuell sind und ob der Patient noch versichert ist. Praxen, die sich nicht an die TI anbinden und den VSDM nicht durchführen, erhalten nach aktueller Gesetzeslage eine Honorarkürzung von 3,5%.
Da der Aufbau und Betrieb der TI erhebliche Kosten für Praxen mit sich bringt, wurde im Rahmen des E-Health-Gesetzes geregelt, dass die Krankenkassen finanzielle Unterstützung leisten, um die digitale Transformation zu fördern und die wirtschaftliche Belastung für Praxen zu reduzieren.
Praxen können nach der Anbindung an die TI die Pauschalen bei der KZV beantragen.
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Video der gematik: So sieht die TI-Wirkkette aus
Die gematik GmbH ist für die Entwicklung, den Betrieb und die Sicherheit der TI verantwortlich. Die Gesellschafter der gematik sind u. a.:
- Bundesgesundheitsministerium (BMG) (Mehrheitseigentümer mit 51 %)
- Spitzenorganisationen des Gesundheitswesens (z. B. Kassenärztliche Bundesvereinigung, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, GKV-Spitzenverband)
Rolle der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) in der TI
Die KZVen haben mehrere Aufgaben in Bezug auf die Telematikinfrastruktur:
- Unterstützung und Beratung: Sie beraten Zahnärzte zur Anbindung an die TI (z. B. zur Art des Konnektors).
- Sicherstellung der Umsetzung: Gibt die Vorgaben der Politik und gematik weiter und überwachen, ob Zahnarztpraxen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
- Finanzierung: Sie zahlen die TI-Pauschalen aus und führen Honorarkürzung bei nicht Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben durch.
- Fehlermanagement: Sie helfen bei technischen Problemen, indem sie Praxen bei Störungen oder Updates unterstützen/an die richtigen Ansprechpartner verweisen.
- Vertretung der Zahnärzte: Sie bringen die Interessen der Zahnärzte in die Weiterentwicklung der TI ein und wirken bei politischen Entscheidungen mit.
Schritte zur TI-Anbindung
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Bestellen Sie die notwendigen Komponenten bei Ihrem Praxisverwaltungssystem- (PVS-) oder Karten Anbieter. Folgende Komponenten sind erforderlich:
Technische Komponenten
- Internetanschluss
TI-Konnektor: Ermöglicht den sicheren Zugang zur TI.
Dieser baut mit dem VPN-Zugangsdienst (Internetprovider der TI) eine sichere Verbindung zur TI auf. Den Konnektor können Sie sich vorstellen wie einen Router mit einem sehr hohen Sicherheitsniveau.Sie können derzeit zwischen einem Konnektor in der Praxis oder einem Konnektor im Rechenzentrum (TI-Gateway) wählen. Das TI-Gateway wird vom Rechenzentrumsbetreiber gewartet und betrieben. Lassen Sie sich bei Ihrem PVS-Anbieter beraten, welche Variante für Ihre Praxis am besten geeignet ist. Den Konnektor können Sie in der Regel direkt bei Ihrem Praxisverwaltungssystemanbieter (PVS) bestellen. Alternativ können Sie TI-Konnektoren über folgende zertifizierte Anbieter bestellen:
CompuGroup Medical (CGM), RISE, Secunet, T-Systems
Zur Detailübersicht (Konnektor-Varianten im Detail)
- EHealth-Kartenterminal
- Mobiles Kartenterminal (optional)
- Zertifiziertes PVS mit den jeweiligen TI-Modulen (Achten Sie auch darauf, dass Ihr System nach dem neuen Konformitätsbewertungsverfahren (KOB) zertifiziert ist)
- Praxisausweis (SMC-B-Karte): Elektronischer Ausweis zur Identifizierung der Praxis gegenüber der TI. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bestellprozess.
- Heilberufsausweis (eHBA): Persönlicher elektronischer Ausweis für Zahnärzte, erforderlich für qualifizierte elektronische Signaturen. Der eHBA ist direkt über die jeweiligen Kartenhersteller zu bestellen.
KIM-Adresse: Die KIM-Adresse ist die E-Mailadresse Ihrer Praxis in der TI, diese benötigen Sie für folgende Anwendungen (EBZ, eAU und eArztbrief)
Hinweis: Bestellen Sie den eHBA und die SMC-B Karte frühzeitig. Die Lieferzeiten können zwischen 2 bis 4 Wochen liegen. Die SMC-B Karte ist für die Installation der TI zwingend erforderlich!
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- Aktivieren Sie Ihre SMC-B-Karte und Ihren eHBA.
- Lassen Sie Ihre KIM-Adresse einrichten.
- Registrieren Sie sich im myKZV-Mitgliederportal.
- Testen Sie die Verbindung zur TI gemeinsam mit Ihrem IT-Dienstleister.
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- Planen Sie den Installationstermin frühzeitig.
- Lassen Sie die Komponenten von einem zertifizierten IT-Dienstleister installieren und konfigurieren.
- Der IT-Dienstleister stellt sicher, dass die Verbindung zur TI stabil und sicher funktioniert.
- Stellen Sie sicher, dass Ihr PVS TI-fähig/KOB-zertifiziert ist und regelmäßig Updates erhält.
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- Reichen Sie Ihre TI-Eigenerklärung ein, um die TI-Pauschalen zu beantragen und Honorarkürzungen zu vermeiden.
- Weisen Sie die KOB-Zertifizierung nach:
Seit dem 1. Oktober 2025 können Sie den KOB-Nachweis über das myKZV-Portal einreichen.
Die Einreichung des KOB-Nachweises ist verpflichtend!
Hier erhalten Sie weitere Informationen zum KOB-Nachweis.
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Schulen Sie das gesamte Praxisteam im Umgang mit der TI.
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- Implementieren Sie Maßnahmen zum Schutz der Patientendaten gemäß DSGVO und IT-Sicherheitsrichtlinie.
- Führen Sie regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen und Schulungen durch.
Datenschutzkonforme Entsorgung des TI-Konnektors
Der TI-Konnektor stellt die sichere Verbindung zur TI her und ermöglicht den Zugriff und die Nutzung der einzelnen TI-Anwendungen. Daher ist es wichtig, dass dieser datenschutzkonform entsorgt wird.
- Klären Sie mit Ihrem Anbieter den Rückgabe-Prozess. Der Rückgabe-Prozess kann sich je Anbieter unterscheiden.
Weitere Informationen finden Sie hier:
KoCoBox MED+ Abschnitt 8.4 im Administratorhandbuch RISE Konnektor Abschnitt 3.4 und 7 im Produkthandbuch (das aktuelle Produkthandbuch kann gegen Mitteilung der Konnektor-Seriennummer direkt beim Hersteller per E-Mail angefordert werden) Secunet Konnektor Abschnitt 15 in der Bedienungsanleitung Hinweis: Der Konnektor muss über die Sicherelieferkette DSGVO konform entsorgt werden. Ein Verkauf über eBay oder anderen Plattformen und eine Entsorgung über den Hausmüll ist unzulässig!
- Der Konnektor muss vor der Rückgabe deregistriert und auf Werkseinstellungen zurückgesetzt werden.
- Veranlassen Sie die Rückgabe durch Abholung oder den sicheren Versand.
Hinweis: Zur Einhaltung der DSGVO ist es sinnvoll, die Entsorgung mit einer Aktennotiz oder Foto zu dokumentieren.
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- Wählen Sie erfahrene IT-Dienstleister für Installation und Wartung.
- Wenn möglich, nehmen Sie alles aus einer Hand, dies erleichtert den Support.
- Planen Sie die Einrichtung der TI frühzeitig.
- Die SMC-B Karte wird zwingend für die Installation der TI benötigt!
- Planen Sie regelmäßige Fortbildungen zu TI-Anwendungen.
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Einbox-Konnektor:
Der Einbox-Konnektor ist der Standard Konnektor, der derzeit bei vielen Praxen im Einsatz ist.
Geeignet ist dieser für kleine Praxen.Vorteil
Nachteil
- Der Konnektor kann bei Problemen eigenständig neugestartet werden
- Bei Internetproblemen können eGKs weiterhin eingelesen werden
- Benötigt regelmäßige Updates
- Muss nach 5 Jahren ausgetauscht oder um 3 Jahre per Softwareupdate verlängert werden
- Muss an einem sicheren und zugriffsgeschützten Ort installiert werden
- Wird mittelfristig auf das TI-Gateway umgestellt
- Muss nach Nutzungsende oder bei Beendigung der Praxis über die sichere Lieferkette an den Hersteller zurückgegeben werden
Video der gematik: TI-Gateway
Hinter dem TI-Gateway steckt der Highspeed-Konnektor, der durch den IT-Gateway Anbieter im Rechenzentrum betrieben wird.
Geeignet ist dieser für alle Praxisgrößen, da dieser individuell skaliert werden kann.
Aufbau des TI-Gateway:
© gematik GmbH
TI-Gateway Vorteil
Nachteil
- Hohe Leistungsfähigkeit
- Kein Konnektor in der Praxis (zukunftsorientiert). Ein eHealth-Kartenterminal, SMC-B Karte und eHBA sind ausreichend
- Einfache Einrichtung
- Keine Aufwände bei Updates, diese erfolgen automatisch durch den TI-Gateway-Anbieter
- 24/7 Überwachung
- Hohe Ausfallsicherheit, da schnell auf ein Ersatzgerät umgeschaltet werden kann
- Kein Austausch nach 5 Jahren oder bei Defekt erforderlich
- Mögliche Haftungsfragen für die Einrichtung entfallen
- Mietmodell
- Bei Internetproblemen können keine eGKs eingelesen werden. Es sollte sichergestellt werden, dass ein alternativer Internetzugang z. B. über LTE vorhanden ist
- Ggf. höhere Kosten
Leitfaden der gematik: TI-Gateway
Zum TI-Gateway hat die gematik einen Leitfaden herausgegeben, den Sie hier herunterladen können:
gematik: „TI-Gateway: Leitfaden zur Implementierung. Wechsel vom Einbox-Konnektor“
Highspeed-Konnektor
Hinter dem Highspeed-Konnektor steckt der gleiche Konnektor, der bei TI-Gateway zum Einsatz kommt. Unterschied ist hierbei, dass dieser direkt in der Praxis oder in der Institution installiert und administriert wird.
Geeignet ist dieser Konnektor für große Praxen (MVZ und ÜBAGs) und Institutionen.
Vorteil
Nachteil
- Höhere Leistungsfähigkeit
- Kann vor Ort administriert und neugestartet werden
- Kann mehrere Standorte oder größere Praxen besser verbinden
- Bei Internetproblemen können eGKs weiterhin eingelesen werden
- Aufwendigere Installation
- Muss nach 5 Jahren ausgetauscht oder um 3 Jahre per Softwareupdate verlängert werden
- Muss nach Nutzungsende oder bei Beendigung der Praxis über die Sicherelieferkette an den Hersteller zurückgegeben werden
- Ggf. höhere Kosten
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Alle Komponenten, die im Rahmen der TI verwendet werden, erhalten ein Sicherheitszertifikat. Dieses ist auf eine Laufzeit von 5 Jahren begrenzt, danach muss ein Austausch der Komponenten erfolgen. Betroffen davon sind der Konnektor (dieser kann ggf. per Update noch eine Verlängerung erhalten) und die Identifikationskarten (SMC-B, eHBA, gSMC-KT und gSMC-K).
Sobald das Sicherheitszertifikat des Konnektors abgelaufen ist:
- ist die Praxis nicht mehr mit der TI verbunden.
- können die TI-Anwendungen nicht mehr genutzt werden.
- muss sich die Zahnarztpraxis:
- einen neuen Konnektor beschaffen.
- das Konnektor Zertifikat verlängern lassen (um 3 Jahre per Softwareupdate).
- auf einen Konnektor im Rechenzentrum (TI-Gateway) umsteigen.
Umstellung von RSA- auf ECC-Verschlüsselung
Die Telematikinfrastruktur stellt von RSA-2048 auf sicherere ECC-Zertifikate um. Der Austausch ist zwingend notwendig, weil RSA-2048-Zertifikate zum Teil nur noch bis Mitte 2026 zulässig sind. Konnektoren mit ECC-Zertifikaten, die in den Jahren 2020, 2021 und 2022 produziert wurden, können um jeweils drei Jahre verlängert werden. Bei der Anschaffung eines neuen Einbox-Konnektors sollte beachtet werden, dass eine Zertifikatsverlängerung nur noch bis 2030 möglich ist. Bei älteren Konnektoren mit RSA-Zertifikat ist keine Laufzeitverlängerung mehr möglich! Informationen zum Austausch der gSMC-KT aufgrund des ablaufenden RSA-Zertifikats finden Sie unter nachfolgenden Links (Themenseite und Checklisten der gematik) sowie im gematik-Erklärvideo zur TI-Verschlüsselung.
Wichtige Fristen für den Austausch
- gSMC-KT: bis 31. Dezember 2026
Erklärvideo der gematik zur TI-Verschlüsselung
Hotline für Fragen zur TI
Sie haben Fragen zum Thema Telematikinfrastruktur?
Bei allen Fragen und Problemen zur Telematikinfrastruktur hilft Ihnen unsere technische Hotline (TI/myKZV-Serviceportal) gerne weiter.
TI-Störungsmeldungen auf WhatsApp
Die gematik bietet über den Messengerdienst „WhatsApp“ einen eigenen Kanal an, um auf Störungen und Einschränkungen der Telematikinfrastruktur (TI) hinzuweisen. Unter nachfolgendem Link finden Sie einen QR-Code, mit dem Sie zum Kanal gelangen.
gematik: Störungsmeldungen jetzt auch auf WhatsApp
Der Kanal richtet sich insbesondere an das (zahn-)ärztliche Praxispersonal, Apothekenteams und alle weiteren TI-Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die sich auf diesem Weg schnell und unkompliziert zu TI-Störungen informieren möchten. Interessierte können den WhatsApp-Kanal der gematik auch über folgenden Link erreichen und abonnieren:
gematik-Kanal auf WhatsApp
Weiterhin wird ebenfalls auf dem gematik-Fachportal zu Störungen informiert.
Fachportal der gematik zu Störungen