Erste Schritte zur TI-Anbindung
Ziel der Telematikinfrastruktur (TI) ist, alle Akteure im Gesundheitswesen zu vernetzen und einen sicheren und schnellen Austausch zu ermöglich, um die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern.

Die gesetzliche Grundlage bildet das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) sowie das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG).
Folgende Anwendungen können derzeit in der TI genutzt werden:
Anwendungen der TI
- Elektronische Patientenakte (ePA) (verpflichtend, bei nicht Verfügbarkeit 1 % Honorarkürzung)
- eZahnbonusheft (zukünftig) (freiwillig)
- Notfalldatenmanagement (NFDM) (verpflichtend) (zukünftig Patientenkurzakte)
- Elektronische Medikationsliste (eML) (verpflichtend im Rahmen der ePA)
- Elektronischer Medikationsplan (eMP) (verpflichtend) (zukünftig in der ePA)
- TI-Messenger (T-IM) (freiwillig)
- Kommunikation im Medizinwesen (KIM) (verpflichtend)
- Elektronisches Rezept (E-Rezept) (verpflichend bei nicht Verfügbarkeit 1 % Honorarkürzung)
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Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) ist für Zahnarztpraxen genauso gesetzlich verpflichtend, wie die Durchführung des Versichertenstammdaten-Managements (VSDM).
Beim VSDM werden die Stammdaten des Versicherten mit der Krankenkasse online abgeglichen. Es wird geprüft, ob diese noch aktuell sind und ob der Patient noch versichert ist. Praxen, die sich nicht an die TI anbinden und den VSDM nicht durchführen, erhalten nach aktueller Gesetzeslage eine Honorarkürzung von 3,5%.
Da der Aufbau und Betrieb der TI erhebliche Kosten für Praxen mit sich bringt, wurde im Rahmen des E-Health-Gesetzes geregelt, dass die Krankenkassen finanzielle Unterstützung leisten, um die digitale Transformation zu fördern und die wirtschaftliche Belastung für Praxen zu reduzieren.
Praxen können nach der Anbindung an die TI die Pauschalen bei der KZV beantragen.
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Video der gematik: So sieht die TI-Wirkkette aus
Die gematik GmbH ist für die Entwicklung, den Betrieb und die Sicherheit der TI verantwortlich. Die Gesellschafter der gematik sind u. a.:
- Bundesgesundheitsministerium (BMG) (Mehrheitseigentümer mit 51 %)
- Spitzenorganisationen des Gesundheitswesens (z. B. Kassenärztliche Bundesvereinigung, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, GKV-Spitzenverband)
Rolle der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) in der TI
Die KZVen haben mehrere Aufgaben in Bezug auf die Telematikinfrastruktur:
- Unterstützung und Beratung: Sie beraten Zahnärzte zur Anbindung an die TI (z. B. zur Art des Konnektors).
- Sicherstellung der Umsetzung: Sie setzen Vorgaben der gematik um und überwachen, ob Zahnarztpraxen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
- Abrechnung und Vergütung: Sie koordinieren die Erstattung von TI-Pauschalen für Zahnarztpraxen, z. B. für die Anschaffung der benötigten Hardware.
- Fehlermanagement: Sie helfen bei technischen Problemen, indem sie Praxen bei Störungen oder Updates unterstützen/an die richtigen Ansprechpartner verweisen.
- Vertretung der Zahnärzte: Sie bringen die Interessen der Zahnärzte in die Weiterentwicklung der TI ein und wirken bei politischen Entscheidungen mit.
Schritte zur TI-Anbindung
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Bestellen Sie die notwendigen Komponenten bei Ihrem Praxisverwaltungssystem- (PVS-) oder Karten Anbieter. Folgende Komponenten sind erforderlich:
Technische Komponenten
- Internetanschluss
TI-Konnektor: Ermöglicht den sicheren Zugang zur TI.
Dieser baut mit dem VPN-Zugangsdienst (Internetprovider der TI) eine sichere Verbindung zur TI auf. Den Konnektor können Sie sich vorstellen wie einen Router mit einem sehr hohen Sicherheitsniveau.Sie können derzeit zwischen einem Konnektor in der Praxis oder einem Konnektor im Rechenzentrum (TI-Gateway) wählen. Das TI-Gateway wird vom Rechenzentrumsbetreiber gewartet und betrieben. Lassen Sie sich bei Ihrem PVS-Anbieter beraten, welche Variante für Ihre Praxis am besten geeignet ist.
- EHealth-Kartenterminal
- Mobiles Kartenterminal (optional)
- Zertifiziertes PVS mit den jeweiligen TI-Modulen.
- Praxisausweis (SMC-B-Karte): Elektronischer Ausweis zur Identifizierung der Praxis gegenüber der TI.
- Heilberufsausweis (eHBA): Persönlicher elektronischer Ausweis für Zahnärzte, erforderlich für qualifizierte elektronische Signaturen.
- KIM-Adresse: Die KIM-Adresse ist die E-Mailadresse Ihrer Praxis in der TI, diese benötigen Sie für folgende Anwendungen (EBZ, eAU und eArztbrief)
Hinweis: Bestellen Sie den eHBA und die SMC-B Karte frühzeitig. Die Lieferzeiten können zwischen 2-4 Wochen liegen. Die SMC-B Karte ist für die Installation der TI zwingend erforderlich!
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- Aktivieren Sie Ihre SMC-B-Karte und Ihren eHBA.
- Lassen Sie Ihre KIM-Adresse einrichten.
- Registrieren Sie sich im myKZV-Mitgliederportal.
- Testen Sie die Verbindung zur TI gemeinsam mit Ihrem IT-Dienstleister.
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- Planen Sie den Installationstermin frühzeitig.
- Lassen Sie die Komponenten von einem zertifizierten IT-Dienstleister installieren und konfigurieren.
- Der IT-Dienstleister stellt sicher, dass die Verbindung zur TI stabil und sicher funktioniert.
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Stellen Sie sicher, dass Ihr PVS TI-fähig ist und regelmäßig Updates erhält.
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Schulen Sie das gesamte Praxisteam im Umgang mit der TI.
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- Implementieren Sie Maßnahmen zum Schutz der Patientendaten gemäß DSGVO und IT-Sicherheitsrichtlinie.
- Führen Sie regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen und Schulungen durch.
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- Wählen Sie erfahrene IT-Dienstleister für Installation und Wartung.
- Wenn möglich, nehmen Sie alles aus einer Hand, dies erleichtert den Support.
- Planen Sie die Einrichtung der TI frühzeitig.
- Die SMC-B Karte wird zwingend für die Installation der TI benötigt!
- Planen Sie regelmäßige Fortbildungen zu TI-Anwendungen.
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Alle Komponenten, die im Rahmen der TI verwendet werden, erhalten ein Sicherheitszertifikat. Dieses ist auf eine Laufzeit von 5 Jahren begrenzt, danach muss ein Austausch der Komponenten erfolgen. Betroffen davon sind der Konnektor (dieser kann ggf. per Update noch eine Verlängerung erhalten) und die Identifikationskarten (SMC-B, eHBA, gSMC-KT und gSMC-K)
Alle Informationen im Detail finden Sie hier.
TI-Störungsmeldungen auf WhatsApp
Die gematik bietet über den Messengerdienst „WhatsApp“ einen eigenen Kanal an, um auf Störungen und Einschränkungen der Telematikinfrastruktur (TI) hinzuweisen. Unter nachfolgendem Link finden Sie einen QR-Code, mit dem Sie zum Kanal gelangen.
gematik: Störungsmeldungen jetzt auch auf WhatsApp
Der Kanal richtet sich insbesondere an das (zahn-)ärztliche Praxispersonal, Apothekenteams und alle weiteren TI-Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die sich auf diesem Weg schnell und unkompliziert zu TI-Störungen informieren möchten. Interessierte können den WhatsApp-Kanal der gematik auch über folgenden Link erreichen und abonnieren:
gematik-Kanal auf WhatsApp
Weiterhin wird ebenfalls auf dem gematik-Fachportal zu Störungen informiert.
Fachportal der gematik zu Störungen