Regelwerk der KZV Nordrhein
Unter Wissen to go finden Sie alle Infos zu Punktwerten, Ordnungen, Satzungen und weiteren Themen.
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Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der Krankenkassen hatten die Richtlinie zum Inhalt und zur Durchführung der Abrechnungs- und Plausibilitätsprüfungen nach § 106a Abs. 2 und 3 SGB V (seit dem 01.01.2017 § 106d Abs.6 SGB V) mit Wirkung zum 01.07.2008 beschlossen. In Umsetzung dieser Richtlinie wurde für den Bereich der KZV Nordrhein mit den Krankenkassen eine Vereinbarung getroffen. Sie entfaltet Wirkung zum 01.10.2012, also erstmalig für die Abrechnung des vierten Quartals 2012.
Mit der Änderungsvereinbarung vom 14.01.2014 wurde der § 3 der Vereinbarung vom 01.10.2012 modifiziert. Die Protokollnotiz auf Seite 2 der Änderungsvereinbarung vom 14.01.2014 wurde inzwischen durch die Vereinbarung zum Inhalt und zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte vom 01.07.2020 überholt.
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Die Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach § 106 SGB V werden von der Prüfungsstelle und dem Beschwerdeausschuss durchgeführt.
Für den Bereich der KZV Nordrhein haben die Prüfungsstelle und der Beschwerdeausschuss ihren Sitz bei der KZV Nordrhein. Die Prüfungsstelle der Zahnärzte und Krankenkassen Nordrhein und der Beschwerdeausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen Nordrhein nehmen ihre Aufgaben eigenverantwortlich wahr. Zum Inhalt der Wirtschaftlichkeitsprüfung und ihrer Durchführung haben die KZV Nordrhein und die Krankenkassenverbände eine Verfahrensordnung vereinbart, § 106 Abs. 1 Satz 2 SGB V.
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Düsseldorf, 18.03.2021: Gemäß dem „Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen“ (KorruptionsbG) haben Mitglieder der Organe von der Aufsicht des Landes unterstellten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts schriftlich Auskunft über die in § 16 S. 1 KorruptionsG aufgeführten Tätigkeiten und Funktionen zu geben.
Die mittels des Vordrucks „Auskunft gemäß § 16 Satz 1 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW“ zusammengetragenen Angaben können in den Räumlichkeiten des Verwaltungsdirektors bei der KZV Nordrhein eingesehen werden.