Aufgaben und Mitglieder

Hier finden Sie Informationen zu den Aufgaben der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) Nordrhein sowie deren Mitglieder.

Hier sehen Sie fünf Männer und Frauen gegen eine Wand gelehnt. © opolja – stock.adobe.com

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine Institution der zahnärztlichen Selbstverwaltung der nordrheinischen Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte.

Sitz der Vereinigung ist Düsseldorf. Aufsichtsbehörde ist das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Mitglied der KZV Nordrhein ist, wer eine vertragszahnärztliche Zulassung in Nordrhein besitzt oder als angestellter Zahnarzt in einer nordrheinischen Praxis mindestens 10 Stunden wöchentlich tätig ist.

Zu den Aufgaben der KZV Nordrhein gehören unter anderem:

  • die Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung in Nordrhein, 
  • die Vertretung der vertragszahnärztlichen Anliegen in der Öffentlichkeit, 
  • die Wahrnehmung der Rechte ihrer Mitglieder gegenüber den Krankenkassen, 
  • der Abschluss von Gesamtverträgen mit Krankenkassenverbänden, 
  • die Errichtung von Ausschüssen der gemeinsamen Selbstverwaltung der Zahnärzte und Krankenkassen, 
  • die Führung der Geschäfte der Prüfungs- und Zulassungsausschüsse, 
  • die Entgegennahme der Honorare und Auszahlung an ihre Mitglieder, 
  • die Benennung von Gutachtern im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung.

Sicherstellung gewährleistet

Mit derzeit 4.934 Vertragszahnärzten sowie 2.571 angestellten Zahnärzten (Stand 31.12.2023) gewährt die KZV Nordrhein eine patientenorientierte, qualitative hochwertige zahnärztliche Versorgung. Sie erfüllt damit die ihr vom Gesetzgeber übertragene Aufgabe der Sicherstellung im Sinne einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen vertragszahnärztlichen Versorgung unter Wahrung des Grundsatzes der freiberuflichen Tätigkeit.

Informationen zu Nordrhein

Nordrhein umfasst als Landesteil von Nordrhein-Westfalen 

im Regierungsbezirk Düsseldorf die kreisfreien Städte Düsseldorf, Duisburg, Essen, Krefeld, Mönchengladbach, Mülheim, Oberhausen, Remscheid, Solingen und Wuppertal sowie die Kreise Kleve, Mettmann, Rhein-Kreis Neuss, Viersen und Wesel

im Regierungsbezirk Köln die kreisfreien Städte Aachen, Bonn, Köln und Leverkusen sowie die Kreise Aachen, Düren, Rhein-Erft-Kreis, Euskirchen, Heinsberg, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer-Kreis und Rhein-Sieg-Kreis.