Aufgaben und Mitglieder
Aufgaben und Mitglieder der KZV Nordrhein
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine Institution der zahnärztlichen Selbstverwaltung der nordrheinischen Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte.
Sitz der Vereinigung ist Düsseldorf. Aufsichtsbehörde ist das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Mitglied der KZV Nordrhein ist, wer eine vertragszahnärztliche Zulassung in Nordrhein besitzt oder als angestellter Zahnarzt in einer nordrheinischen Praxis mindestens 10 Stunden wöchentlich tätig ist.
Die KZV Nordrhein ist zuständig für die Zahnärzte, die Mitglieder der Gesetzlichen Krankenkassen behandeln und versorgen. Wir sind nicht zuständig für Privatzahnärzte, Privatbehandlungen und privat erbrachte Leistungen, die in den Kompetenzbereich der Zahnärztekammer Nordrhein fallen.
Zu den Aufgaben der KZV Nordrhein gehören unter anderem:
- die Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung in Nordrhein,
- die Vertretung der vertragszahnärztlichen Anliegen in der Öffentlichkeit,
- die Wahrnehmung der Rechte ihrer Mitglieder gegenüber den Krankenkassen,
- der Abschluss von Gesamtverträgen mit Krankenkassenverbänden,
- die Errichtung von Ausschüssen der gemeinsamen Selbstverwaltung der Zahnärzte und Krankenkassen,
- die Führung der Geschäfte der Prüfungs- und Zulassungsausschüsse,
- die Entgegennahme der Honorare und Auszahlung an ihre Mitglieder,
- die Benennung von Gutachtern im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung.
Sicherstellung gewährleistet
Mit derzeit 4.762,00 Vertragszahnärzten, 323,50 Kieferorthopäden sowie 1.641,20 bei Zahnärzten und 117,50 bei Kieferorthopäden angestellten Zahnärzten (Stand 30.11.2021; Zählweise entsprechend der Bedarfsplanung in Vollzeitäquivalenten, nicht nach Anzahl der „Köpfe“) gewährt die KZV Nordrhein eine patientenorientierte, qualitative hochwertige zahnärztliche Versorgung. Sie erfüllt damit die ihr vom Gesetzgeber übertragene Aufgabe der Sicherstellung im Sinne einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen vertragszahnärztlichen Versorgung unter Wahrung des Grundsatzes der freiberuflichen Tätigkeit.
Nordrhein
umfasst als Landesteil von Nordrhein-Westfalen
im Regierungsbezirk Düssel-
dorf
die kreisfreien Städte
Düsseldorf, Duisburg, Essen, Krefeld, Mönchengladbach, Mülheim, Oberhausen, Remscheid, Solingen und Wuppertal
sowie die Kreise
Kleve, Mettmann, Rhein-Kreis Neuss, Viersen und Wesel,
im Regierungsbezirk Köln
die kreisfreien Städte
Aachen, Bonn, Köln und Leverkusen
sowie die Kreise
Aachen, Düren, Rhein-Erft-Kreis, Euskirchen, Heinsberg, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer-Kreis und Rhein-Sieg-Kreis.