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Organe & Struktur

Organe und Struktur der KZV Nordrhein sind geregelt 
durch Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB V), durch Satzung, Geschäftsordnung und Organisationsplan.

Organe

Vertreterversammlung und Vorstand

VERTRETERVERSAMMLUNG

Das oberste Selbstverwaltungsorgan der KZV Nordrhein ist die von allen Mitgliedern der KZV Nordrhein für sechs Jahre gewählte Vertreterversammlung. Die 50 Mitglieder wählen, kontrollieren und beraten den dreiköpfigen hauptamtlichen Vorstand.

VORSTAND 

Der hauptamtliche Vorstand wird durch den Vorsitzenden, seinen Stellvertreter sowie ein drittes Mitglied gebildet. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. 

Dem Vorstand sind insgesamt zwölf Abteilungen unterstellt.

Verwaltung

Verwaltungsdirektor, Abteilungen und Verwaltungsstellen

VERWALTUNGSDIREKTOR 

Der Verwaltungsdirektor nimmt seine Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand wahr und wirkt abteilungsübergreifend koordinierend. Ihm sind die Stabsstelle Statistik und die Stabsstelle Projekt- und Prozessmanagement unterstellt.

Abteilungen

Die zwölf Abteilungen sind in die Geschäftsbereiche Außen, Innen und Sicherstellung untereilt. Einigen Abteilungen sind Ausschüsse angegliedert, in denen Zahnärzte ehrenamtlich tätig sind.

  • Abrechnung
  • EDV/Digitalisierung
  • Software-Entwicklung
  • Finanzen
  • Honorarberichtigung (HB|Zahntechnik)
  • Innere Verwaltung – kaufm./techn.-Bereich
  • Innere Verwaltung – Organisation u. Personal
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Prüfwesen
  • Qualitätssicherung
  • Register
  • Vertragswesen

Verwaltungsstellen

Sieben externe Verwaltungsstellen gewähren die ortsnahe Betreuung der Vertragszahnärzte und ihrer Belange.