ZUM SEITENANFANG

Ratgeber Band III

Abrechnung

Ratgeber Band III - Abrechnung
-komplett- Stand April 2020
TIPP: Sie suchen eine bestimmte Position oder Textstelle und wissen nicht, in welchem Teil Sie diese finden? Dann öffnen Sie diese komplette Datei und nutzen die Suchfunktion Ihres Browsers!

01 - Teil 1
Konservierende und chirurgische Leistungen und Röntgenleistungen
Individualprophylaktische Leistungen und Früherkennungsuntersuchungen

02 - Teil 2
Behandlungen von Verletzungen des Gesichtsschädels (Kieferbruch)
Kiefergelenkserkrankungen (Aufbissbehelfe)

03 - Teil 3
Kieferorthopädische Leistungen

04 - Teil 4
Systematische Behandlungen von Parodontopathien
Die Leistungen aus BEMA-Teil 4 sind nur abrechnungsfähig, wenn ein PSI-Code von 3 oder 4 oder eine Sondentiefe von 3,5 mm und mehr festgestellt worden ist.
In diesem Teil nicht aufgeführte Leistungen können nach den anderen Teilen abgerechnet werden.

05 - Teil 5
Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen
Hinweis: Informationen zum System der befundorientierten Festzuschüsse, zu den einzelnen Befundklassen sowie den Festzuschuss-Richtlinien finden sich im Ratgeber Band IV -Befundorientierte Festzuschüsse- der KZV Nordrhein

06 - GOÄ
Auszüge aus der Gebührenordnung für Ärzte

07 - BEL II-2014
zum 01.04.2014 - Stand April 2020
Vereinbarung über das bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V
Der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (Bundesinnungsverband), Berlin -einerseits-
und
der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), Berlin -andererseits-
vereinbaren nach § 88 Abs. 1 SGB V
das bundeseinheitliche Verzeichnis der abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen mit einleitenden Bestimmungen und Kurzbezeichnungen

08 - Elektronische Erstellung der Abrechnung
Hinweise zur edv-mäßigen Erstellung der Abrechnung durch die Zahnarztpraxis

Die auf unserer Internetseite „www.kzvnr.de“ veröffentlichte Version eines Regelwerks ist gegenüber der Druckversion maßgeblich.