Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung ist das oberste Selbstverwaltungsorgan der KZV Nordrhein.
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Vertreterversammlung
Das oberste Selbstverwaltungsorgan der KZV Nordrhein ist die von allen Mitgliedern der KZV Nordrhein für sechs Jahre gewählte Vertreterversammlung. Die gewählten 50 Delegierten der Vertreterversammlung beschließen insbesondere die Satzung, überwachen den Vorstand und stellen den Haushaltsplan fest.
Vorsitzende der Vertreterversammlung
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