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Abteilung Finanz

In der Abteilung Finanz betreuen 12 Damen und Herren die Konten von etwa 180 Krankenkassen und sonstigen Kostenträgern und fast 4.460 Zahnarztpraxen mit etwa 7.300 Zahnärzten (Vertragszahnärzte und Angestellte nach Köpfen ohne Assistenten, zirka 8.100 mit Assistenten) (Stand Januar 2023).

Hier werden die mit EDV-Unterstützung ermittelten Rechnungsbeträge den Konten der Krankenkassen und Kostenträger belastet und den Abrechnungskonten der Zahnärzte gutgeschrieben.

Abrechnung mit 180 Krankenkassen und Kostenträgern

Die Beschäftigten im Krankenkassenkontokorrent haben im Wesentlichen die Aufgabe, die Geldeingänge von den Krankenkassen und sonstigen Kostenträgern zu überwachen und die geforderten Beträge so zeitnah hereinzuholen, dass eine Auszahlung dieser Beträge an die Zahnärzte zu den jeweiligen Zahlungsterminen erfolgen kann. Die Höhe der von den Krankenkassen zu den Zahnärzten jährlich bewegten Summe liegt bei knapp 1,9 Milliarden Euro.

Insgesamt werden zurzeit etwa 180 Krankenkassen und sonstige Kostenträger aus Nordrhein und anderen Regionen betreut. Darüber hinaus erfolgt Abrechnungs- und Zahlungsverkehr mit weiteren 16 Kassenzahnärztlichen Vereinigungen. Jährlich werden rund 17.000 Rechnungen versendet. Die Rechnungslegung und die Zahlung für die Leistungsarten ZE, PAR und KB/KG erfolgt monatlich. Für die Leistungsarten KCH und KFO erhält die KZV Nordrhein monatliche Abschlagszahlungen und nach Rechnungslegung einmal im Quartal eine Restzahlung.

Abrechnung mit rund 4.460 Zahnarztpraxen

Jeweils um den 23. eines Monats erhalten rund 4.460 Zahnarztpraxen Honorarzahlungen von der KZV Nordrhein, mit denen die monatlichen Abrechnungen der Zahnärzte für ZE, PAR und KB/KG ausgeglichen werden. Zu den gleichzeitig ausgezahlten Abschlägen für KCH und KFO kommt dazu noch einmal im Quartal eine Restzahlung. Auf Antrag können Zahnarztpraxen darüber hinaus einen Abschlag für Zahnersatz erhalten.

Um die Höhe der quartalsweisen Restzahlung zu ermitteln, ist für alle Zahnarztpraxen eine Quartalsabrechnung notwendig. Dazu müssen alle Honorargutschriften, Honorarberichtigungen, Inkassobeiträge, die Verwaltungskostenbeiträge und die im Laufe des Quartals durchgeführten Zahlungen auf den Abrechnungskonten der Zahnärzte gebucht sein.

Budgetierung

Außerdem müssen ggf. die Hürden der Budgetierung überwunden werden. Zu jeder Quartalsabrechnung werden die individuellen HVM-Kontingentgrenzen für die einzelnen Zahnarztpraxen ermittelt und ggf. erforderliche Einbehalte berechnet.

Bilanz und Erfolgsrechnung

Die wirtschaftliche Entwicklung der KZV Nordrhein wird durch die jährliche Bilanz und die Erfolgsrechnung dokumentiert. Beide werden ebenfalls vom Finanzausschuss kontrolliert und der Vertreterversammlung zur Genehmigung vorgelegt. Betriebs-, Wirtschafts- und Rechnungsführung unterliegen einer jährlichen Prüfung durch die KZBV-Prüfstelle und darüber hinaus der Kontrolle durch die für Nordrhein zuständige Aufsichtsbehörde.

Ansprechpartner der Abteilung Finanz

Verwaltungshaushalt

In einem anderen Aufgabenbereich der Abteilung Finanz geht es um weit kleinere Beiträge als bei der Abrechnung mit den Krankenkassen. Der Verwaltungshaushalt der KZV Nordrhein beläuft sich derzeit auf ca. 29 Millionen Euro.

 

In Zusammenarbeit mit den anderen Abteilungen werden die einzelnen Etatposten bei der KZV Nordrhein ermittelt und in dem jährlich zu erstellenden Haushaltsplan zusammengetragen. Dieser wird vom Vorstand aufgestellt, durch den Finanzausschuss geprüft und anschließend der Vertreterversamm-
lung zur Feststellung vorgelegt.