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Abteilung Honorarberichtigung

Honorarberichtigungen werden nicht nur wegen Beanstandungen der Kostenträger nötig. Eine erneute Einsicht in die Akten und eventuell eine Neuberechnung ist auch erforderlich, wenn von einer Zahnarztpraxis nachträglich Ergänzungen oder Änderungen bereits rechnungsgelegter Abrechnungen eingereicht werden.

Honorarberichtigungen können auch ausgelöst werden, wenn sachlich-rechnerische Berichtigungsgründe in Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfung festgestellt und die Unterlagen zur diesbezüglichen Berichtigung an die KZV Nordrhein weitergeleitet werden.

Erneute Prüfung nach Aktenlage

In den Fällen, in denen ein Antrag auf sachlich-rechnerische Berichtigung von den Kostenträgern eingeht, wird der Fall nochmals nach der vorliegenden Aktenlage geprüft, gegebenenfalls auch nach vorheriger Rücksprache mit der betreffenden Zahnarztpraxis. Ist der Antrag des Kostenträgers nachvollziehbar, ergeht ein Bescheid über die veranlasste Berichtigung an die Praxis.

Natürlich besteht für jeden Zahnarzt die Möglichkeit, sich zu dem vorgelegten Bescheid zu äußern und ggf. Widerspruch einzulegen. Auf Grundlage sämtlicher Informationen wird die Sachlage dann endgültig beurteilt, der Bescheid bestätigt oder zurückgenommen. In den Fällen, in denen einem Widerspruch des Zahnarztes oder des Kostenträgers nicht abgeholfen werden kann, geht der Vorgang zur Entscheidung an die Widerspruchsstelle der KZV Nordrhein.

Zusätzliche Aufgaben: KFO und Zahntechnik

Für die Bereiche Kieferorthopädie und Zahntechnik übernimmt die von Melissa Milaege geleitete Abteilung Honorarberichtigung auch den vertraglichen und fachlichen Teil, der in den anderen Leistungsarten und Bereichen von der Vertragsabteilung wahrgenommen wird.
Wenn fachliche Anfragen von Praxen, Kostenträgern und Patienten zum Bereich Kieferorthopädie beantwortet werden müssen, wird die Abteilung unterstützt durch den Sachkundigen des Vorstandes, den Kieferorthopäden Dr. Karl B. Reck.

Ansprechpartner der Abteilung Honorarberichtigung

Melissa Milaege, Leiterin Honorarberichtigung