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Abteilung Qualitätssicherung

Das hohe Qualitätsniveau der zahnmedizinischen Versorgung in Deutschland ist unbestritten. Dennoch hat der Gesetzgeber von den KZVen Maßnahmen zur Sicherung der Qualität verlangt. Diese erfordern neue, weitgehend digitalisierte, anonymisierte Prozesse. Aufgabe der Abteilung Qualitätssicherung ist es, die bestehende Qualität der vertragszahnärztlichen Leistungen zu sichern, die Weiterentwicklung zu begleiten und über Stichproben zu prüfen. Der Begriff Qualitätssicherung drückt aber auch aus, dass die vertragszahnärztlichen Leistungen bereits eine hohe Qualität haben.

Die Abteilung Qualitätssicherung ist dabei die jüngste Abteilung der KZV Nordrhein. Unter der Leitung von Jens Pelny befindet sie sich noch im Aufbau, auch wenn bereits umfangreiche Aufgaben wahrgenommen werden und auch schon die ersten Prüfverfahren der Qualitätsprüfung abgeschlossen wurden. Tatkräftige Unterstützung erhält Pelny dabei von seinem kleinen Team, bestehend aus Svenja Friede, Nadine Kastel und Oliver Rehmann. Die Gründung der Abteilung geht darauf zurück, dass neue Aufgaben auf die KZV Nordrhein zugekommen sind, insbesondere die sogenannten „Qualitätsprüfungen im Einzelfall“, die nun auch den Schwerpunkt der Abteilungsarbeit darstellen.

Qualitätsprüfung im Einzelfall

Bei der Qualitätsprüfung im Einzelfall erfolgt eine jährliche Ziehung einer Stichprobe von drei Prozent derjenigen Praxen, die im letzten Kalenderjahr bestimmte prüfungsrelevante Leistungen in mindestens zehn Behandlungsfällen abgerechnet haben. Im Fokus des ersten und bislang noch einzigen Prüfthemas steht die korrekte Indikationsstellung für Überkappungsmaßnahmen.

Mit der Eröffnung der Verfahren erhalten die gezogenen Praxen ein entsprechendes Eröffnungsschreiben. Darin wird um Einreichung der Behandlungsdokumentation gebeten, da die eigentliche Prüfung nicht anhand von Abrechnungsdaten erfolgt, sondern ausschließlich anhand der von den Praxen eingereichten Unterlagen. Nicht oft genug betont werden kann die Wichtigkeit von Einträgen in der Dokumentation zur Vitalitätsprüfung bzw. generell zur Vitalität des entsprechenden Zahns, da dies ein wesentlicher Aspekt bei der Bewertung ist.

Bedenken hinsichtlich der Einreichung einer ausführlichen Dokumentation muss man nicht haben, da die Qualitätsprüfung im Einzelfall pseudonymisiert erfolgt. Dies bedeutet, dass bei der Bewertung nur Unterlagen verwendet werden, die keine Rückschlüsse auf die geprüfte Praxis oder die personenbezogenen Daten der Patienten ermöglichen. Die Pseudonymisierung soll grundsätzlich bereits vor Einreichung der Unterlagen durch die Praxis vorgenommen werden. Sie kann aber auch bei Bedarf auf die Gesonderte Stelle der KZV Nordrhein übertragen werden, die ebenfalls in der Abteilung Qualitätssicherung angesiedelt ist. Die abschließende Prüfung der eingereichten Unterlagen erfolgt schließlich durch ein vom Vorstand der KZV Nordrhein berufenes und zahnärztlich besetztes Qualitätsgremium.

Die Bewertung der Einzelfälle erfolgt in drei Kategorien:

a) keine Auffälligkeiten
b) leichte Auffälligkeiten
c) erhebliche Auffälligkeiten

Aus den Einzelfallbewertungen ergibt sich dann die Gesamtbewertung, die ebenfalls in drei Kategorien unterteilt ist (A, B und C). Auf der Grundlage der Gesamtbewertung durch das Qualitätsgremium entscheidet der Vorstand der KZV Nordrhein über ggf. erforderliche qualitätsfördernde Maßnahmen. Der zur Verfügung stehende Maßnahmenkatalog ist dabei nicht auf Sanktionen, sondern auf die Förderung und Verbesserung der Qualität gerichtet. Die Entscheidung des Vorstands wird dann durch die Abteilung mit entsprechenden Bescheiden umgesetzt. Nach Abschluss der Prüfverfahren folgt ein Bericht über die Ergebnisse der Prüfungen an die KZBV. Diese sammelt die Berichte aller KZVen und fertigt daraus einen Gesamtbericht für den Gemeinsamen Bundesausschuss.

Was wäre hinsichtlich der Qualitätsprüfung im Einzelfall noch zu erwähnen? Die Qualitätsprüfung im Einzelfall wurde von Anfang an auf möglichst digitales Arbeiten ausgerichtet. Dies bedeutet, dass alle eingereichten Unterlagen in digitaler Form weiterverarbeitet werden. Insofern können auch alle Unterlagen bereits in digitaler Form eingereicht werden, sofern sie in einem üblichen Dateiformat abgespeichert sind, und müssen nicht extra vorher ausgedruckt werden. Derzeit wird daran gearbeitet, dass die Unterlagen nicht nur auf Datenträgern, sondern auch online eingereicht werden können, damit auch für die Praxen der Aufwand verringert werden kann.

Qualitätsmanagement

Zum weiteren Aufgabenfeld der Abteilung gehört noch das Qualitätsmanagement. Im Zusammenhang mit dem praxisinternen Qualitätsmanagement werden alle zwei Jahre seitens der Abteilung Qualitätssicherung an vier Prozent der nordrheinischen Praxen Fragebögen versendet, mit denen unter anderem der gegenwärtige Umsetzungsstand und die stetige Fortentwicklung des Qualitätsmanagements in den Praxen dokumentiert werden. Dabei hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass die nordrheinischen Praxen in dieser Hinsicht gut aufgestellt sind. Die Ergebnisse der Erhebung meldet die KZV Nordrhein an die KZBV.

Datengestützte Qualitätssicherung (LAG NRW)

Auch die Mitwirkung an der datengestützten Qualitätssicherung bei der Landesarbeitsgemeinschaft NRW gehört zu den Aufgaben der Abteilung Qualitätssicherung. Die datengestützte Qualitätssicherung hat zum Ziel, die Qualität der medizinischen Versorgung nicht nur ausschließlich getrennt in (einzelnen) Krankenhäusern und (einzelnen) Praxen, sondern über Einrichtungs- und Sektorengrenzen hinweg zu erfassen und zu bewerten. Zwar existieren derzeit noch keine zahnärztlichen Themen, dennoch ist die KZV Nordrhein auf der Ebene des Landes NRW bereits in eine Landesarbeitsgemeinschaft eingebunden und hat dort einen Sitz im Lenkungsgremium. In diesem Bereich unterstützt die Abteilung Qualitätssicherung den Vorstand und nimmt für die KZV Nordrhein an Sitzungen der Landesarbeitsgemeinschaft teil. In Zukunft (sobald ein zahnärzt liches Thema vorliegt) wird die Abteilung Qualitätssicherung auch als Datenannahmestelle für die zahnärztlichen Leistungserbringer dienen und bei Fragen unterstützend zur Verfügung stehen.

Gesundheitskonferenzen und Arbeitsgemeinschaften Gruppenprophylaxe / Jugendzahnpflege

In der Abteilung Qualitätssicherung sind auch alle Themen rund um die Landesgesundheitskonferenz NRW angesiedelt. Darüber hinaus erfüllt die Abteilung auf regionaler Ebene koordinierende Aufgaben im Bereich der Kommunalen Gesundheitskonferenzen und der Arbeitsgemeinschaften Gruppenprophylaxe / Jugendzahnpflege. Für die Benennung der zahnärztlichen Vertreter führt sie beispielsweise auf Vorschlag der Verwaltungsstellenleiter die notwendigen Vorstandsentscheidungen herbei.

Zudem ist die Abteilung Qualitätssicherung seitens der KZV Nordrhein der Ansprechpartner für die zahnärztlichen Vertreter und unterstützt diese bei Fragen rund um ihre Aufgaben. Bei Fragen rund um die Qualitätsprüfung im Einzelfall, aber auch zu den anderen Bereichen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Abteilung Qualitätssicherung mit Rat und Tat zur Verfügung. 

Jens Pelny, Leiter Qualitätssicherung