Abteilung Register / Zulassung
Nicht nur bei der Zulassung, sondern schon vor diesem wichtigen Schritt sowie bis zur Praxisaufgabe unterstützt die von Monika Kustos geleitete Abteilung „Register/Zulassung“ der KZV Nordrhein werdende und aktive Vertragszahnärzte.
Lange bevor ein approbierter Zahnarzt den Eintrag ins nordrheinische Zahnarztregister beantragen kann, wird sein Name in der Abteilung „aktenkundig“, wenn er seine mindestens zweijährige Vorbereitungszeit ableistet.
Assistenten
Erste Anlaufstelle sowohl für Zahnärzte, die einen Assistenten beschäftigen wollen, als auch für (werdende) Assistenten sind Dana Wald und Franziska Wenzel. Sie halten alle notwendigen Informationen darüber bereit, welche Voraussetzungen für die Beschäftigung eines Assistenten bestehen und wie die Vorbereitungszeit abzuleisten ist.
Angestellte Zahnärzte
Für die stark wachsende Gruppe der angestellten Zahnärzte sind Eva Janssen und Samantha Tarczewski erste Ansprechpartnerinnen. Sie informieren Praxisinhaber und werdende Angestellte über die Voraussetzungen und Bedingungen sowie das Verfahren beim Zulassungsausschuss.
Registereintragung
Nach Ableistung einer mindestens zweijährigen Vorbereitungszeit kann ein Zahnarzt die Aufnahme in das Zahnarztregister beantragen und die notwendigen Unterlagen bei der Abteilung Zulassung/Register einreichen. Hier werden diese von Andrea Naujoks, Angelika Mikolajczak und Michaela Fabricius bearbeitet und dahingehend überprüft, ob die Vorbereitungszeit den Anforderungen der Zulassungsverordnung genügt.
Service vor der Zulassung
Niederlassungswilligen Zahnärzten bietet die Abteilung Register/Zulassung bereits vor der Praxisgründung einen weitreichenden Beratungsservice an, durch den die angehenden Vertragszahnärzte auf die individuelle Situation zugeschnittene Informationen erhalten.
Fortbildungsveranstaltungen
Bei den Fortbildungsveranstaltungen für angehende Vertragszahnärzte informiert Monika Kustos zusammen mit ZA Lothar Marquardt regelmäßig im Karl-Häupl-Institut unter anderem über die zulassungsrechtlichen Aspekte. Nach allgemeinen Aussagen darüber, was es bei Praxisgründungen zu beachten gilt, ist dort genug Zeit eingeplant, um auf spezielle Fragen einzugehen. Darüber hinaus findet regelmäßig die eigene Veranstaltungsreihe der KZV Nordrhein „Take the Chance – deine Zahnarztpraxis“ mit einem ausgewählten Teilnehmerkreis statt. Hier berichten u. a. junge niedergelassene Zahnärzte über ihren Praxisalltag und über eigene Gründe, warum sie sich für die Selbstständigkeit im Allgemeinen und für unterschiedliche Praxisformen entschieden haben.
Fortbildungsnachweis
Alle Vertragszahnärzte, ermächtigten Zahnärzte und in Vertragszahnarztpraxen oder medizinischen Versorgungszentren angestellten Zahnärzte sind nicht nur berufsrechtlich, sondern auch vertragszahnarztrechtlich zur Fortbildung verpflichtet. Sie müssen alle fünf Jahre gegenüber der KZV Nordrhein die durchgeführten Fortbildungen nachweisen.
Bedarfsplanung
Die für einen vor der Niederlassung stehenden Zahnarzt und seine eventuellen Kreditgeber wichtigen Daten zum aktuellen Stand der Versorgungssituation in den einzelnen Städten und Regionen pflegt Sara Thor, die für telefonische Auskünfte zur Verfügung steht.
Anträge auf Zulassung
Der paritätisch besetzte Zulassungsausschuss setzt sich bei alternierendem Vorsitz aus jeweils drei Vertretern von Krankenkassen und Zahnärzten zusammen. Angehende Vertragszahnärzte sollten – soweit möglich – mindestens drei bis sechs Monate vor Ablauf der Vorbereitungszeit bzw. vor dem geplanten Termin der Praxiseröffnung den Antrag auf Zulassung stellen. Solche Anträge müssen spätestens einen Monat vor der entsprechenden Sitzung des Zulassungsausschusses vollständig einschließlich der dazugehörigen Unterlagen vorliegen. Auskünfte hierzu erteilen Beate Birmele, Birgit Oltrogge und Selina Schoennagel.
Sitzungen des Zulassungsausschusses
Die Sitzungen, bei denen der Ausschuss die Eignung der Antragsteller für die Tätigkeit als Vertragszahnarzt prüft, werden von Monika Kustos betreut. Sie prüft auch die in den letzten Jahren immer häufigeren Anträge auf Gründung einer örtlichen oder überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft dahingehend, ob sie den zulassungsrechtlichen Anforderungen genügen.
Praxisabgabe und Praxisübernahme
Die Abteilung Register/Zulassung unterstützt Zahnärzte, die ihre Praxis abgeben wollen, in allen zulassungsrechtlichen Fragen. Dabei ist es unter anderem Ziel der Beratungen, eine möglichst reibungslose Übergabe an den Praxisnachfolger zu ermöglichen. Im Rahmen der Fortbildung werden auch zu den Themen „Praxisabgabe“ und „Praxisübernahme“ äußerst informative Veranstaltungen unter Federführung der Zahnärztekammer Nordrhein angeboten.
Monika Kustos, Leiterin Register/Zulassung