Verwaltungsdirektor, Abteilungen und Stabsstellen
Hier finden Sie alle Infos zum Verwaltungsdirektor, den Abteilungen und Stabsstellen.
Infos zu Verwaltungsdirektor, Abteilungen und Stabsstellen
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Der Verwaltungsdirektor der KZV Nordrhein, Frank Brüsch, nimmt seine Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand wahr und wirkt auch abteilungsübergreifend koordinierend.
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Etwa 85 Beschäftigte bearbeiten zurzeit die Abrechnungen der ca. 6000 im Gebiet der KZV Nordrhein zugelassenen Zahnärzte und Zahnärztinnen. Das sind pro Quartal ca. 2,5 Millionen konservierend-chirurgische Fälle und 250.000 kieferorthopädische Rechnungen, pro Monat 80.000 Heil- und Kostenpläne, 65.000 Parodontalbehandlungen und 45.000 Fälle, welche Erkrankungen und Verletzungen des Gesichtsschädels betreffen.
Aufgabe der von Elke Vogt geleiteten Abteilung Abrechnung ist es, die eingehenden Abrechnungen auf Vollständigkeit zu prüfen, eine sachlich-rechnerische Prüfung gemäß den Abrechnungsbestimmungen des BEMA-Z, den aktuell gültigen Verträgen und Richtlinien durchzuführen und die daraus resultierenden Beträge den jeweiligen Krankenkassen termingerecht in Rechnung zu stellen.
Hier finden Sie alle Ansprechpartner der Abteilung Abrechnung.
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In den beiden EDV-Abteilungen „EDV/Digitalisierung“ und „Software-Entwicklung“ kümmern sich bei der KZV Nordrhein mehr als zwei Dutzend Beschäftigte um die hauseigene IT. Kein Wunder, geht es doch um Daten im zweistelligen Terabytebereich sowie um Arbeitsbereiche von myKZV und Finanz bis zu den Computern an den Arbeitsplätzen der Mitarbeiter in der KZV und im Homeoffice. Auf einem 60-Terabyte-Massenspeicher werden z. B. sämtliche Abrechnungsdaten der nordrheinischen Zahnärzte gespeichert – darunter alle über das Serviceportal „myKZV“ elektronisch übertragenen Daten.
Die Abteilungsleiter Ulrich Düchting (EDV/Digitalisierung) und Josef Viehofen (Software-Entwicklung) sind mit ihren Beschäftigten dafür ständig im Einsatz: Abrechnungssoftware will entwickelt, Server, Datenbanken, Netzwerk, Finanzsoftware und Anwendungen wollen betreut werden. Datensicherheit und Service für die Zahnärzte stehen dabei an vorderster Stelle.
Die stetige Weiterentwicklung des Zahnarztportals „myKZV.de“ hat beispielsweise für Verena Priebe höchste Priorität. Darko Milos als Leiter der technischen Abrechnung steht mit seinem Team in der technischen Hotline für Fragen rund um das Portal und die Telematik zur Verfügung – Service-Hotline Online-Abrechnung, EDV (myKZV) und Telematik: 0211-9684-180. Über 90 virtuelle Rechnersysteme – darunter Dokumentenmanagementsysteme und Auskunftssysteme (CRM) – werden betreut und immer auf den aktuellen Stand gebracht. Aktualität ist dabei ein wesentliches Kriterium für die Sicherheit der Systeme in der KZV Nordrhein.
Im IT-System der KZV laufen die Abrechnungen der etwa 5.000 Zahnarztpraxen in Nordrhein über alle Leistungsarten zusammen. Insgesamt handelt es sich um mehrere Millionen Datensätze pro Quartal. Alle Daten bis auf die Ebene der einzelnen Leistungspositionen sind im System vorhanden. Auf Grundlage dieser Daten unterstützt das IT-System die sachlich-rechnerische Abrechnungsvorprüfung und sodann die Rechnungslegung gegenüber den Krankenkassen sowie die Gutschriften auf die Zahnarztkonten, die durch die zuständigen Abteilungen durchgeführt werden.
Mithilfe der Computeranlage werden zudem sämtliche Rechnungslegungen der Abteilung Finanz, die Berechnung des HVM, die Überprüfung von Einzeldaten, die Pflege der Stammdaten aller nordrheinischen Zahnärzte und natürlich auch die Betreuung der Arbeitsplatzrechner der Beschäftigten der KZV und vieles mehr geleistet. Dabei werden die Infrastruktur, Rechnersysteme und das Netzwerk stetig modernisiert und den Anforderungen entsprechend ausgebaut, alle vorhandenen Anwendungen stetig weiter verbessert und neue Anwendungen entwickelt.
Hier finden Sie alle Ansprechpartner der Abteilungen EDV.
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In der Abteilung Finanz betreuen zwölf Damen und Herren die Konten von etwa 180 Krankenkassen und sonstigen Kostenträgern und fast 4.460 Zahnarztpraxen mit etwa 7.300 Zahnärzten (Vertragszahnärzte und Angestellte nach Köpfen ohne Assistenten, zirka 8.100 mit Assistenten) (Stand Januar 2023).
Hier werden die mit EDV-Unterstützung ermittelten Rechnungsbeträge den Konten der Krankenkassen und Kostenträger belastet und den Abrechnungskonten der Zahnärzte gutgeschrieben.
Abrechnung mit 180 Krankenkassen und Kostenträgern
Die Beschäftigten im Krankenkassenkontokorrent haben im Wesentlichen die Aufgabe, die Geldeingänge von den Krankenkassen und sonstigen Kostenträgern zu überwachen und die geforderten Beträge so zeitnah hereinzuholen, dass eine Auszahlung dieser Beträge an die Zahnärzte zu den jeweiligen Zahlungsterminen erfolgen kann. Die Höhe der von den Krankenkassen zu den Zahnärzten jährlich bewegten Summe liegt bei knapp 1,9 Milliarden Euro.
Insgesamt werden zurzeit etwa 180 Krankenkassen und sonstige Kostenträger aus Nordrhein und anderen Regionen betreut. Darüber hinaus erfolgt Abrechnungs- und Zahlungsverkehr mit weiteren 16 Kassenzahnärztlichen Vereinigungen. Jährlich werden rund 17.000 Rechnungen versendet. Die Rechnungslegung und die Zahlung für die Leistungsarten ZE, PAR und KB/KG erfolgt monatlich. Für die Leistungsarten KCH und KFO erhält die KZV Nordrhein monatliche Abschlagszahlungen und nach Rechnungslegung einmal im Quartal eine Restzahlung.
Abrechnung mit rund 4.460 Zahnarztpraxen
Jeweils um den 23. eines Monats erhalten rund 4.460 Zahnarztpraxen Honorarzahlungen von der KZV Nordrhein, mit denen die monatlichen Abrechnungen der Zahnärzte für ZE, PAR und KB/KG ausgeglichen werden. Zu den gleichzeitig ausgezahlten Abschlägen für KCH und KFO kommt dazu noch einmal im Quartal eine Restzahlung. Auf Antrag können Zahnarztpraxen darüber hinaus einen Abschlag für Zahnersatz erhalten.
Um die Höhe der quartalsweisen Restzahlung zu ermitteln, ist für alle Zahnarztpraxen eine Quartalsabrechnung notwendig. Dazu müssen alle Honorargutschriften, Honorarberichtigungen, Inkassobeiträge, die Verwaltungskostenbeiträge und die im Laufe des Quartals durchgeführten Zahlungen auf den Abrechnungskonten der Zahnärzte gebucht sein.
Budgetierung
Außerdem müssen ggf. die Hürden der Budgetierung überwunden werden. Zu jeder Quartalsabrechnung werden die individuellen HVM-Kontingentgrenzen für die einzelnen Zahnarztpraxen ermittelt und ggf. erforderliche Einbehalte berechnet.
Bilanz und Erfolgsrechnung
Die wirtschaftliche Entwicklung der KZV Nordrhein wird durch die jährliche Bilanz und die Erfolgsrechnung dokumentiert. Beide werden ebenfalls vom Finanzausschuss kontrolliert und der Vertreterversammlung zur Genehmigung vorgelegt. Betriebs-, Wirtschafts- und Rechnungsführung unterliegen einer jährlichen Prüfung durch die KZBV-Prüfstelle und darüber hinaus der Kontrolle durch die für Nordrhein zuständige Aufsichtsbehörde.
Hier finden Sie alle Ansprechpartner der Abteilung Finanz.
Verwaltungshaushalt
In einem anderen Aufgabenbereich der Abteilung Finanz geht es um weit kleinere Beiträge als bei der Abrechnung mit den Krankenkassen. Der Verwaltungshaushalt der KZV Nordrhein beläuft sich derzeit auf ca. 29 Millionen Euro.
In Zusammenarbeit mit den anderen Abteilungen werden die einzelnen Etatposten bei der KZV Nordrhein ermittelt und in dem jährlich zu erstellenden Haushaltsplan zusammengetragen. Dieser wird vom Vorstand aufgestellt, durch den Finanzausschuss geprüft und anschließend der Vertreterversammlung zur Feststellung vorgelegt.
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Honorarberichtigungen werden nicht nur wegen Beanstandungen der Kostenträger nötig. Eine erneute Einsicht in die Akten und eventuell eine Neuberechnung ist auch erforderlich, wenn von einer Zahnarztpraxis nachträglich Ergänzungen oder Änderungen bereits rechnungsgelegter Abrechnungen eingereicht werden.
Honorarberichtigungen können auch ausgelöst werden, wenn sachlich-rechnerische Berichtigungsgründe in Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfung festgestellt und die Unterlagen zur diesbezüglichen Berichtigung an die KZV Nordrhein weitergeleitet werden.
Erneute Prüfung nach Aktenlage
In den Fällen, in denen ein Antrag auf sachlich-rechnerische Berichtigung von den Kostenträgern eingeht, wird der Fall nochmals nach der vorliegenden Aktenlage geprüft, gegebenenfalls auch nach vorheriger Rücksprache mit der betreffenden Zahnarztpraxis. Ist der Antrag des Kostenträgers nachvollziehbar, ergeht ein Bescheid über die veranlasste Berichtigung an die Praxis.
Natürlich besteht für jeden Zahnarzt die Möglichkeit, sich zu dem vorgelegten Bescheid zu äußern und ggf. Widerspruch einzulegen. Auf Grundlage sämtlicher Informationen wird die Sachlage dann endgültig beurteilt, der Bescheid bestätigt oder zurückgenommen. In den Fällen, in denen einem Widerspruch des Zahnarztes oder des Kostenträgers nicht abgeholfen werden kann, geht der Vorgang zur Entscheidung an die Widerspruchsstelle der KZV Nordrhein.
Zusätzliche Aufgaben: KFO und Zahntechnik
Für die Bereiche Kieferorthopädie und Zahntechnik übernimmt die von Melissa Milaege geleitete Abteilung Honorarberichtigung auch den vertraglichen und fachlichen Teil, der in den anderen Leistungsarten und Bereichen von der Vertragsabteilung wahrgenommen wird.
Wenn fachliche Anfragen von Praxen, Kostenträgern und Patienten zum Bereich Kieferorthopädie beantwortet werden müssen, wird die Abteilung unterstützt durch den Sachkundigen des Vorstandes, den Kieferorthopäden Dr. Karl B. Reck.Hier finden Sie alle Ansprechpartner der Abteilung Honorarberichtigung.
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Nur selten tritt die Abteilung Innere Verwaltung in direkten Kontakt zur Zahnarztpraxis. Das Alltagsgeschäft der Abteilung liegt im Auffinden organisatorischer und logistischer Problemlösungen im internen Verwaltungsbereich sowie in der organisatorischen Betreuung, Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zu den Selbstverwaltungsorganen der KZV Nordrhein. Letztlich ist die Innere Verwaltung dafür verantwortlich, dass die übrigen Abteilungen optimale Bedingungen für die Erledigung ihrer Aufgaben zur Betreuung der Zahnarztpraxen vorfinden und so die Durchführung der der KZV Nordrhein obliegenden satzungsgemäßen Aufgaben gewährleistet wird.
Bereich Organisation und Personal
Der Bereich Organisation und Personal unter der Leitung von Bastian Peltzer trägt die Verantwortung im Personalbereich für 250 bis 300 Beschäftigte, die je nach Gesetzeslage im Gesundheitswesen in der KZV Nordrhein ihren Dienst verrichten. Bei der Auswahl und Betreuung der Beschäftigten in der Landesgeschäftsstelle Düsseldorf und den sieben Verwaltungsstellen spielt das zu diesem Bereich gehörende Personalbüro eine bedeutende Rolle.
Betreuung von Sitzungen, Wahlen und Satzung
Da die KZV eine Körperschaft in Selbstverwaltung der Zahnärzte ist, sorgt der Bereich Organisation und Personal auch dafür, dass die rund 400 ehrenamtlich tätig werdenden Zahnärztinnen und Zahnärzte ihren Job machen können: von der Organisation der Räumlichkeiten für das Sitzungs- und Tagungsgeschehen bis hin zur Abwicklung der Erstattung der in Zusammenhang mit der Ausübung des Ehrenamtes entstehenden Kosten. Ebenso steht der Bereich Organisation und Personal in Fragen zu Satzungsangelegenheiten zur Verfügung.
Kaufmännisch-technischer Bereich
Der kaufmännisch-technische Bereich unter der Leitung von Jörg Feind befasst sich im kaufmännischen Teil mit der Bereitstellung der arbeitstechnischen Infrastruktur und dem Beschaffungswesen. Aber auch die Instandhaltung der Räumlichkeiten, die Einrichtung der Arbeitsplätze und die Pflege der Arbeitsumgebung gehören zum Abteilungsspektrum. Hausverwaltung, Haustechnik, Einkauf, Materialbeschaffung und -verteilung sind verantwortlich dafür, dass in Düsseldorf, Aachen, Duisburg, Essen, Köln, Krefeld und Wuppertal die Arbeitsbedingungen stimmen. Die Auswahl und Betreuung technischer Großanlagen gehören ebenso zum Aufgabenbereich des Bereiches wie die Bereitstellung moderner Kommunikationstechniken und die Unterstützung der EDV-Abteilung bei der Beschaffung modernster Rechnersysteme und PC-Arbeitsplätze.
Empfang der Gäste, Expedition und Druckerei
Der technische Teil des Bereiches mit den Bereichen Expedition und Druckerei sowie Empfang und Telefonzentrale bilden dann auch noch eine direkte Schnittstelle zur Zahnarztpraxis. Hier werden erste Arbeitsschritte bei der Bearbeitung der eingehenden Abrechnungen vollzogen und hier werden, meist unter Hochdruck, die Informationen für die Zahnarztpraxen erstellt und zum Versand gebracht. Hier kümmert man sich um die Wünsche der Praxen bei der Versorgung mit Formularen und Ergänzungslieferungen oder bei der Findung des richtigen Gesprächspartners: „Hier ist die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein, was können wir für Sie tun?“
Betreuung von Fortbildungsveranstaltungen
In Angelegenheiten der vertragszahnärztlichen Fortbildung ist ebenfalls der kaufmännisch-technische Bereich Ansprechpartner für alle Zahnärztinnen und Zahnärzte.
Hier finden Sie alle Ansprechpartner der Abteilungen Innere Verwaltung.
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Pressearbeit, RZB, ZahnZeit, Zahntipps, Zahnärztlicher Patientenpass, Pflegepass und Kinderpass, www.zahnpatienten.info, www.kzvnr.de, dentists4dentists, die KZV bei Facebook und Instagram, Flyer, Infomaterial, Videos ...
Vieles, was die KZV Nordrhein an Informationen oder Informationsmaterial nach außen gibt, ob an Zahnärztinnen und Zahnärzte oder an Patientinnen und Patienten, geht durch die Hände von Nadja Ebner, Marscha Edmonds, Susanne Krieger, Dr. Uwe Neddermeyer, Constanze Overhoff und Alexandra Schrei.
Hier finden Sie die Ansprechpartner der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit.
Öffentlichkeitsausschuss
Die Abteilung unterstützt zudem den Öffentlichkeitsausschuss der Vertreterversammlung bei der Entwicklung, Herstellung, Verbreitung und Durchführung zahlreicher Medien und Aktionen wie „Mundgesundheit – Ihr größter Bonus“. Mit Werbematerial und Tipps zur Organisation unterstützt werden insbesondere die nordrheinische Zentralveranstaltung, aber auch viele weitere regionale Aktionen zum Tag der Zahngesundheit.
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Die Stabsstelle Projekt- und Prozessmanagement (PPM) ist dem Verwaltungsdirektor unterstellt. Neben Stabsstellenleiterin Kasturi Ilbertz-Dutt sind Martin Jansen, Christina Velde und Julia Walther mit im Team.
Die Stabsstelle PPM ist die zentrale Anlaufstelle für alle Projekte in der KZV Nordrhein. Nicht nur externe Anforderungen, sondern auch Ideen aus der Mitarbeiterschaft werden in umsetzbare Projekte überführt, um die in der KZV Nordrhein ablaufenden Prozesse stetig und zielgerecht weiterzuentwickeln. Das Auffinden und die Nutzung von Synergien und die Konsolidierung umfangreicher Aufgabenkomplexe im Rahmen zielgerichteter Projekte stehen im Fokus der Arbeit der Stabsstelle. Darüber hinaus begleitet sie die Projekte während des gesamten Durchführungsprozesses. Dabei sorgt das Team mit seiner umfangreichen Projekt- und Prozesserfahrung für eine zügige und ergebnisorientierte Umsetzung.
Hier finden Sie die Ansprechpartner der Stabsstelle Projekt- und Prozessmanagement.
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Plausibilitätsprüfung
Seit 2012 gehört die Plausibilitätsprüfung zu den Aufgaben der Abteilung Prüfwesen. Auf Basis der Regelungen in Paragraf 106d SGB V, der Rahmenvereinbarung der KZBV und des GKV-Spitzenverbandes und der Vereinbarung über den Inhalt und die Durchführung der Prüfung der Abrechnung auf Rechtmäßigkeit und Plausibilität für den Bereich der KZV Nordrhein werden die KCH-Abrechnungen der nordrheinischen Vertragszahnarztpraxen regelmäßig nach bestimmten Kriterien auf Plausibilität überprüft. Hier können Sie die aktuelle Vereinbarung zur Plausibilitätsprüfung abrufen.
Ein Aufgreifkriterium für eine Plausibilitätsprüfung stellt das ungewöhnlich häufige Abrechnen von Behandlungsfällen über das Ersatzverfahren dar. Ein ungewöhnlich häufiges Abrechnen im Ersatzverfahren liegt vor, wenn sich der Anteil der im Ersatzverfahren abgerechneten Fälle in zwei aufeinanderfolgenden Quartalen auf 7 Prozent oder mehr beläuft, mindestens jedoch fünf Fälle. Hier finden Sie Informationen zum Ersatzverfahren.
Ein weiteres Aufgreifkriterium für die Plausibilitätsprüfung stellt die ungewöhnliche Fallzahlsteigerung dar. Eine ungewöhnliche Fallzahlsteigerung wird angenommen, wenn die abgerechneten Behandlungsfälle im Vergleich zum Vorjahr um 20 Prozent oder mehr gestiegen sind. Ausgenommen hiervon sind Vertragszahnarztpraxen, die erst weniger als acht Quartale zugelassen sind oder deren KCH-Fallzahl in den letzten sieben Quartalen einschließlich des geprüften Jahres bei weniger als 35 Prozent des Fachgruppendurchschnitts oder bei weniger als 100 Fällen lag.
Darüber hinaus kann die KZV Nordrhein ein Verfahren der Plausibilitätsprüfung einleiten, wenn sie im Einzelfall Kenntnis von Implausibilitäten erhält, die eine Überprüfung notwendig machen, sogenannte anlassbezogene Überprüfungen.
Wirtschaftlichkeitsprüfung
Die Wirtschaftlichkeitsprüfung nach § 106 SGB V erfolgt durch die unabhängigen Prüfgremien der Vertragspartner, die ihren Sitz bei der KZV Nordrhein haben. Informationen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung durch die Prüfungsstelle und den Beschwerdeausschuss finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Honorarverteilungsmaßstab (HVM)
Die KZV Nordrhein ist für die Verteilung der Gesamtvergütung auf die abrechnenden Vertragszahnarztpraxen zuständig. In Zeiten der Budgetierung steht der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein von den Krankenkassen nur eine begrenzte Gesamtvergütung zur Verfügung, was sie bei der Verteilung der Gesamtvergütung an die Vertragszahnarztpraxen über den Honorarverteilungsmaßstab (HVM) zu berücksichtigen hat. Den aktuell gültigen HVM finden Sie auf unseren Seiten.
Fragen zur Honorarverteilung beantwortet Ihnen die HVM-Hotline unter der Durchwahl 0211-9684-117.
Hier finden Sie alle Ansprechpartner der Abteilung Prüfwesen.
Wirtschaftlichkeitsprüfung nach § 106 SGB V
In Paragraf 12 Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) hat der Gesetzgeber festgelegt, dass nur Leistungen abgerechnet werden dürfen, die ausreichend, zweckmäßig und notwendig sind (Wirtschaftlichkeitsgebot). Vor dem Hintergrund, dass die Vertragszahnarztpraxis zum einen alle ihr als geeignet erscheinenden Untersuchungs- und Behandlungsmethoden abrechnen kann, zum anderen aber überflüssige oder unnötig aufwändige Verfahren nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abrechnen darf, ergibt sich ein Spannungsfeld.
Die Gremien der Wirtschaftlichkeitsprüfung sind selbstständige organisatorische Einrichtungen, die bei der KZV Nordrhein ihren Sitz haben. Zuständig für die Überwachung der Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebotes ist in erster Instanz die Prüfungsstelle der Zahnärzte und Krankenkassen Nordrhein. Sie wird auf begründeten Antrag der KZV Nordrhein und/oder der Krankenkassen tätig. Die Verfahrenseröffnung gegenüber der Vertragszahnarztpraxis enthält die Mitteilung, welche Auffälligkeit bzw. welche Behandlungsfälle Anlass zur Überprüfung der Abrechnung auf Wirtschaftlichkeit gegeben haben.
Repräsentative Einzelfallprüfung
Die Überprüfung ist jedoch nicht auf die im Antrag enthaltenen Behandlungsfälle beschränkt. In der Regel wird die Prüfung im Rahmen einer repräsentativen Einzelfallprüfung durchgeführt. Das heißt, dass der Prüfungsstelle für die geprüfte Praxis von der KZV Nordrhein 20 Prozent der KCH-Behandlungsfälle eines Quartals, mindestens 100 Fälle, zur Verfügung gestellt werden. Die geprüfte Praxis erhält von der Prüfungsstelle die Gelegenheit, anhand der Karteikartendokumentation und Röntgenbilder Stellung zu nehmen.
Zur Vorbereitung auf mögliche Wirtschaftlichkeitsprüfungen empfiehlt es sich daher für die Praxis, die zugrundeliegenden Diagnosen, die festgestellten Befunde, die im Behandlungsfall durchgeführten Maßnahmen sowie sonstige Umstände, die bestimmte Leistungen im Behandlungsfall erforderlich gemacht haben, sorgfältig in den Karteikarten zu dokumentieren. Dabei ist zu beachten, dass auch die Röntgenbefunde grundsätzlich in den Karteikarten festzuhalten sind.
Gegen Bescheide der Prüfungsstelle haben die Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit, Widerspruch zum Beschwerdeausschuss einzulegen und den Bescheid noch einmal überprüfen zu lassen. Soweit nur die betroffene Zahnarztpraxis gegen die Entscheidung der Prüfungsstelle in Widerspruch geht, kann der Ausgangsbescheid der Prüfungsstelle nicht verbösert werden.
Die Prüfvereinbarung (Verfahrensordnung) der Vertragspartner, die für die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit in Nordrhein zugrunde gelegt wird, finden Sie auf unseren Seiten.
Kontaktdaten
Die Prüfungsstelle und den Beschwerdeausschuss erreichen Sie wie folgt:
per E-Mail an
pruefungsstelle(at)wirtschaftlichkeitspruefung-nr.de
beschwerdeausschuss(at)wirtschaftslichkeitspruefung-nr.deüber KIM an
pruefungsstelle.wirtschaftlichkeitspruefung(at)kzv-nordrhein.kim.telematik
beschwerdeausschuss.wirtschaftlichkeitspruefung(at)kzv-nordrhein.kim.telematikper Fax unter 0211-9684-397 (gilt für Prüfungsstelle und Beschwerdeausschuss)
per Telefon unter 0211-9684- (Durchwahl)
Prüfungsstelle: -390, -357, -398, -392
Beschwerdeausschuss: -362, -361
Prüfungsstellenleitung: -328, -465
Hier finden Sie die Ansprechpersonen der Abteilung Prüfwesen.
Hier finden Sie ein Organigramm der Prüfungsstelle und des Beschwerdeausschusses.Prüfungsstelle und Beschwerdeausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen Nordrhein
c/o KZV Nordrhein, Lindemannstr. 34–42, 40237 Düsseldorf -
Das hohe Qualitätsniveau der zahnmedizinischen Versorgung in Deutschland ist unbestritten. Dennoch hat der Gesetzgeber von den KZVen Maßnahmen zur Sicherung der Qualität verlangt. Diese erfordern neue, weitgehend digitalisierte, anonymisierte Prozesse. Aufgabe der Abteilung Qualitätssicherung ist es, die bestehende Qualität der vertragszahnärztlichen Leistungen zu sichern, die Weiterentwicklung zu begleiten und über Stichproben zu prüfen. Der Begriff Qualitätssicherung drückt aber auch aus, dass die vertragszahnärztlichen Leistungen bereits eine hohe Qualität haben.
Die Abteilung Qualitätssicherung ist dabei die jüngste Abteilung der KZV Nordrhein. Unter der Leitung von Jens Pelny befindet sie sich noch im Aufbau, auch wenn bereits umfangreiche Aufgaben wahrgenommen werden und auch schon mehrere Durchgänge der Qualitätsprüfung abgeschlossen wurden. Tatkräftige Unterstützung erhält Pelny dabei von seinem kleinen Team, bestehend aus Svenja Friede und Oliver Rehmann. Die Gründung der Abteilung geht darauf zurück, dass neue Aufgaben auf die KZV Nordrhein zugekommen sind, insbesondere die sogenannten „Qualitätsprüfungen im Einzelfall“, die nun auch den Schwerpunkt der Abteilungsarbeit darstellen.
Qualitätsprüfung im Einzelfall
Bei der Qualitätsprüfung im Einzelfall erfolgt eine jährliche Ziehung einer Stichprobe von drei Prozent derjenigen Praxen, die im letzten Kalenderjahr bestimmte prüfungsrelevante Leistungen in mindestens zehn Behandlungsfällen abgerechnet haben. Im Fokus des ersten und bislang noch einzigen Prüfthemas steht die korrekte Indikationsstellung für Überkappungsmaßnahmen.
Mit der Eröffnung der Verfahren erhalten die gezogenen Praxen ein entsprechendes Eröffnungsschreiben. Darin wird um Einreichung der Behandlungsdokumentation gebeten, da die eigentliche Prüfung nicht anhand von Abrechnungsdaten erfolgt, sondern ausschließlich anhand der von den Praxen eingereichten Unterlagen. Nicht oft genug betont werden kann die Wichtigkeit von Einträgen in der Dokumentation zur Vitalitätsprüfung bzw. generell zur Vitalität des entsprechenden Zahns, da dies ein wesentlicher Aspekt bei der Bewertung ist.
Bedenken hinsichtlich der Einreichung einer ausführlichen Dokumentation muss man nicht haben, da die Qualitätsprüfung im Einzelfall pseudonymisiert erfolgt. Dies bedeutet, dass bei der Bewertung nur Unterlagen verwendet werden, die keine Rückschlüsse auf die geprüfte Praxis oder die personenbezogenen Daten der Patienten ermöglichen. Die Pseudonymisierung soll grundsätzlich bereits vor Einreichung der Unterlagen durch die Praxis vorgenommen werden. Sie kann aber auch bei Bedarf auf die Gesonderte Stelle der KZV Nordrhein übertragen werden, die ebenfalls in der Abteilung Qualitätssicherung angesiedelt ist. Die abschließende Prüfung der eingereichten Unterlagen erfolgt schließlich durch ein vom Vorstand der KZV Nordrhein berufenes und zahnärztlich besetztes Qualitätsgremium.
Die Bewertung der Einzelfälle erfolgt in drei Kategorien:
a) keine Auffälligkeiten
b) leichte Auffälligkeiten
c) erhebliche AuffälligkeitenAus den Einzelfallbewertungen ergibt sich dann die Gesamtbewertung, die ebenfalls in drei Kategorien unterteilt ist (A, B und C). Auf der Grundlage der Gesamtbewertung durch das Qualitätsgremium entscheidet der Vorstand der KZV Nordrhein über ggf. erforderliche qualitätsfördernde Maßnahmen. Der zur Verfügung stehende Maßnahmenkatalog ist dabei nicht auf Sanktionen, sondern auf die Förderung und Verbesserung der Qualität gerichtet. Die Entscheidung des Vorstands wird dann durch die Abteilung mit entsprechenden Bescheiden umgesetzt. Nach Abschluss der Prüfverfahren folgt ein Bericht über die Ergebnisse der Prüfungen an die KZBV. Diese sammelt die Berichte aller KZVen und fertigt daraus einen Gesamtbericht für den Gemeinsamen Bundesausschuss.
Was wäre hinsichtlich der Qualitätsprüfung im Einzelfall noch zu erwähnen? Die Qualitätsprüfung im Einzelfall wurde von Anfang an auf möglichst digitales Arbeiten ausgerichtet. Dies bedeutet, dass alle eingereichten Unterlagen in digitaler Form weiterverarbeitet werden. Insofern können auch alle Unterlagen bereits in digitaler Form eingereicht werden, sofern sie in einem üblichen Dateiformat abgespeichert sind, und müssen nicht extra vorher ausgedruckt werden. Die Unterlagen können nicht nur auf Datenträgern, sondern auch online eingereicht werden, wodurch auch für die Praxen der Aufwand verringert werden kann.
Qualitätsmanagement
Zum weiteren Aufgabenfeld der Abteilung gehört noch das Qualitätsmanagement. Im Zusammenhang mit dem praxisinternen Qualitätsmanagement werden alle zwei Jahre seitens der Abteilung Qualitätssicherung an vier Prozent der nordrheinischen Praxen Fragebögen versendet, mit denen unter anderem der gegenwärtige Umsetzungsstand und die stetige Fortentwicklung des Qualitätsmanagements in den Praxen dokumentiert werden. Dabei hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass die nordrheinischen Praxen in dieser Hinsicht gut aufgestellt sind. Die Ergebnisse der Erhebung meldet die KZV Nordrhein an die KZBV.
Datengestützten Qualitätssicherung (LAG DEQS NRW)
Auch die Mitwirkung an der datengestützten Qualitätssicherung bei der Landesarbeitsgemeinschaft DeQS NRW gehört zu den Aufgaben der Abteilung Qualitätssicherung. Die datengestützte Qualitätssicherung hat zum Ziel, die Qualität der medizinischen Versorgung nicht nur ausschließlich getrennt in (einzelnen) Krankenhäusern und (einzelnen) Praxen, sondern über Einrichtungs- und Sektorengrenzen hinweg zu erfassen und zu bewerten. Zwar existieren derzeit noch keine zahnärztlichen Themen, dennoch ist die KZV Nordrhein auf der Ebene des Landes NRW bereits in eine Landesarbeitsgemeinschaft eingebunden und hat dort einen Sitz im Lenkungsgremium. In diesem Bereich unterstützt die Abteilung Qualitätssicherung den Vorstand und nimmt für die KZV Nordrhein an Sitzungen der Landesarbeitsgemeinschaft teil. In Zukunft (sobald ein zahnärztliches Thema vorliegt) wird die Abteilung Qualitätssicherung auch als Datenannahmestelle für die zahnärztlichen Leistungserbringer dienen und bei Fragen unterstützend zur Verfügung stehen.
Bei Fragen rund um die Qualitätsprüfung im Einzelfall, aber auch zu den anderen Bereichen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Abteilung Qualitätssicherung mit Rat und Tat zur Verfügung.
Hier finden Sie alle Ansprechpartner der Abteilung Qualitätssicherung.
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Nicht nur während und nach der Zulassung, sondern bereits vor diesem wichtigen Schritt unterstützt die von Monika Kustos geleitete Abteilung „Register/Zulassung“ der KZV Nordrhein unter anderem zukünftige und aktive Vertragszahnärzte.
Lange bevor ein approbierter Zahnarzt den Eintrag in das nordrheinische Zahnarztregister beantragen kann, ist die Abteilung Register/Zulassung die erste Anlaufstelle, wenn er Assistenzzeit ableistet.
Assistenten
Erste Anlaufstelle sowohl für Zahnärzte, die einen Assistenten beschäftigen wollen, als auch für (zukünftige) Assistenten sind Dana Wald, Franziska Wenzel und Tanja Schaefer. Sie halten alle notwendigen Informationen bereit, welche Voraussetzungen für die Beschäftigung eines Assistenten bestehen und wie die Vorbereitungszeit abzuleisten ist. Darüber hinaus geben sie Auskunft zur Beschäftigung von Assistenten mit Berufserlaubnis nach § 13 ZHG, Vertretern und Entlastungsassistenten.
Angestellte Zahnärzte
Für die stark wachsende Gruppe der angestellten Zahnärzte sind Melanie Albers, Juliette Pietzsch und Samantha Tarczewski Ihre Ansprechpartnerinnen. Sie informieren Praxisinhaber und werdende angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte über die Voraussetzungen und Bedingungen der Beschäftigung sowie das Verfahren vor dem Zulassungsausschuss.
Registereintragung
Nach Ableistung einer mindestens zweijährigen Vorbereitungszeit kann ein Zahnarzt die Aufnahme in das Zahnarztregister beantragen und die notwendigen Unterlagen bei der Abteilung Zulassung/Register im Original einreichen bzw. zusenden. Diese werden von Andrea Naujoks, Angelika Mikolajczak und Michaela Fabricius bearbeitet und dahingehend überprüft, ob der Zahnarzt eintragungsfähig ist und die Vorbereitungszeit den Anforderungen der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte entsprechend abgeleistet wurde.
Service vor der Zulassung
Niederlassungswilligen Zahnärzten bietet die Abteilung Register/Zulassung bereits vor der Praxisgründung einen weitreichenden Beratungsservice an, durch den die angehenden Vertragszahnärzte auf die individuelle Situation zugeschnittene Informationen erhalten. Sprechen Sie uns gerne an und wir vereinbaren einen Termin per Telefon oder ein persönliches Gespräch gemeinsam mit Frau Kustos.
Fortbildungsveranstaltungen
Bei den Fortbildungsveranstaltungen für angehende Vertragszahnärzte informiert Monika Kustos zusammen mit ZA Lothar Marquardt regelmäßig im Karl-Häupl-Institut unter anderem über die zulassungsrechtlichen Aspekte. Nach allgemeinen Aussagen darüber, was es bei Praxisgründungen zu beachten gilt, ist dort genügend Zeit eingeplant, um auf Ihre speziellen Fragen einzugehen. Darüber hinaus findet regelmäßig die eigene Veranstaltungsreihe der KZV Nordrhein „Take the Chance – deine Zahnarztpraxis“ mit einem ausgewählten Teilnehmerkreis statt. Hier berichten unter anderem junge niedergelassene Zahnärzte authentisch über ihren Praxisalltag und über eigene Beweggründe, warum sie sich für die Selbstständigkeit im Allgemeinen und für unterschiedliche Praxisformen entschieden haben.
Fortbildungsnachweis
Alle Vertragszahnärzte, ermächtigten Zahnärzte und in Vertragszahnarztpraxen oder medizinischen Versorgungszentren angestellten Zahnärzte sind nicht nur berufsrechtlich, sondern auch vertragszahnarztrechtlich zur Fortbildung verpflichtet. Sie müssen alle fünf Jahre gegenüber der KZV Nordrhein die durchgeführten Fortbildungen nachweisen. Hier sind Frau Julia Jeschke und Herr Carsten Drawer Ihre Ansprechpartner.
Bedarfsplanung
Die für einen niederlassungsinteressierten Zahnarzt und seine eventuellen Kreditgeber wichtigen Daten zum aktuellen Stand der Versorgungssituation in den einzelnen Städten und Regionen pflegt Sara Thor, die für telefonische Auskünfte gerne zur Verfügung steht. Haben Sie noch keinen favorisierten Standort, kommen wir diesem gern in unseren Beratungsgesprächen gemeinsam näher.
Anträge auf Zulassung
Der paritätisch besetzte Zulassungsausschuss setzt sich bei alternierendem Vorsitz aus jeweils drei Vertretern von Krankenkassen und Zahnärzten zusammen. Angehende Vertragszahnärzte sollten frühzeitig vor dem geplanten Termin der Praxiseröffnung den Antrag auf Zulassung zur vertragszahnärztlichen Versorgung stellen. Diese Anträge müssen spätestens einen Monat vor der entsprechenden Sitzung des Zulassungsausschusses vollständig vorliegen. Zulassungsanträge können frühestens in der Sitzung drei Monate vor dem jeweiligen Niederlassungstermin verhandelt werden. Die Antragsteller müssen persönlich erscheinen. Auskünfte hierzu erteilen Beate Birmele, Birgit Oltrogge und Selina Schoennagel.
Sitzungen des Zulassungsausschusses
Die Sitzungen, bei denen der Zulassungsausschuss die Eignung der Antragsteller für die Tätigkeit als Vertragszahnarzt prüft, werden von Monika Kustos betreut.
Termine des Zulassungsausschusses
Praxisabgabe und Praxisübernahme
Die Abteilung Register/Zulassung unterstützt Zahnärzte, die ihre Praxis abgeben wollen, in allen zulassungsrechtlichen Fragen. Dabei ist es unter anderem Ziel der Beratungen, eine möglichst reibungslose Übergabe an den Praxisnachfolger zu ermöglichen. Im Rahmen der Fortbildung werden auch zu den Themen „Praxisabgabe“ und „Praxisübernahme“ äußerst informative Veranstaltungen unter Federführung der Zahnärztekammer Nordrhein angeboten.
Hier finden Sie alle Ansprechpartner der Abteilung Register/Zulassung.
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Die Stabsstelle Statistik ist dem Verwaltungsdirektor unterstellt. Zahlen, Daten und Fakten sind die Grundlagen der Stabsstelle. Sie befasst sich mit der Erhebung und Analyse von empirischen Daten. Die Untersuchungen beziehen sich auf die Daten rund um die vertragszahnärztliche Versorgung in Nordrhein. Hinzu kommt die Erfassung und Analyse von wirtschaftlichen und ökonomischen Rahmendaten.
Die Mitarbeiter der Stabsstelle Statistik bedienen sich bei ihren Aktivitäten der klassischen Methoden der deskriptiven, induktiven oder auch explorativen Statistik.
Darüber hinaus nimmt die Stabsstelle Aufgaben des operativen und strategischen Controllings wahr.
In der technischen Umgebung sind unter anderem der Aufbau und die ständige Weiterentwicklung eines entsprechenden Werkzeugs für Business Intelligence als Aufgabenstellung in die Aktivitäten der Abteilung Statistik eingebunden.
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Die von Anne Schwarz und Elvira Catikkas geleitete Vertragsabteilung der KZV Nordrhein ist unter anderem zuständig für die Weiter- bzw. Neuentwicklung von Verträgen rund um die vertragszahnärztliche Versorgung in Nordrhein, die Klärung mannigfacher Fragen rund um das gesamte Vertragsgeschehen, das Gutachterwesen in der vertragszahnärztlichen Versorgung und nicht zuletzt auch für das Disziplinarverfahren und die Abwicklung von Honorarrückforderungen aufgrund von Vertragsverletzungen. Die Vertragsabteilung ist in die zwei Bereiche Vertragswesen I (Frau Schwarz) sowie Vertragswesen II (Frau Catikkas) gegliedert.
- Vertragswesen I deckt schwerpunktmäßig die Themenfelder Vertragsgeschehen rund um die nordrheinischen Verträge, Basis-/Standardtarif, Gutachterwesen, Sondergruppen und ZE-Regressverfahren ab.
- Vertragswesen II beinhaltet schwerpunktmäßig die Bereiche Vertragsgeschehen rund um den Bundesmantelvertrag, Disziplinarverfahren, Kooperationsverträge, Vertragsverletzungen sowie Widerspruchsverfahren.
Die Abteilung Vertragswesen ist Ihr Ansprechpartner für die nachstehenden Themen:
Anfragen zum Vertragsgeschehen
Der Inhalt der vertragszahnärztlichen Versorgung orientiert sich primär am Bundesmantelvertrag sowie an ergänzenden nordrheinischen Verträgen, die zwischen der KZV Nordrhein als Vertreterin der nordrheinischen Vertragszahnärzte und den gesetzlichen Krankenkassen sowie sonstigen Kostenträgern geschlossen wurden. Im Mittelpunkt der Vertragsabteilung steht daher die Praktizierung dieser Verträge, die Beratung des Vorstandes bei der Weiterentwicklung dieser oder neuer Verträge sowie die Überwachung der Einhaltung dieser Verträge. Die Beratung der Vertragszahnärzte zu allen Vertragsfragen steht dabei ebenso im Vordergrund wie die Bearbeitung von Interpretationen oder Reklamationen seitens der gesetzlichen Krankenkassen.
Basis-, Standard- oder Notlagentarif
Als KZV haben wir die zahnärztliche Versorgung der im Basis-, Standard- oder Notlagentarif privat versicherten Patientinnen und Patienten für das Gebiet Nordrhein sicherzustellen. Auch unterstützt die Abteilung Vertragswesen Mitglieder bei Fragestellungen rund um diese Tarife.
Disziplinarverfahren
Da die KZV Nordrhein auch die Gewähr dafür zu übernehmen hat, dass die vertragszahnärztliche Versorgung den vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben entspricht, sind in Einzelfällen auch Gespräche oder Maßnahmen erforderlich, damit alle Zahnärzte sich an diesen gesetzlichen Vorgaben orientieren. Ist die Einleitung eines Disziplinarverfahrens unumgänglich, wird hier der entsprechende Antrag an den Disziplinarausschuss formuliert und das weitere Verfahren begleitet. Bei der Vertragsabteilung ist gleichzeitig die Geschäftsstelle des Disziplinarausschusses angesiedelt.
Gutachterverfahren
Parodontologische und zahnprothetische Behandlungen sind aufwendige Versorgungsformen, die in der Regel nicht nur mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden sind, sondern sich auch über einen längeren Zeitraum erstrecken. Sowohl vor der Genehmigung durch die Krankenkasse als auch nach der Eingliederung des Zahnersatzes kann daher ein Gutachterverfahren durchgeführt werden.
Im Referat Gutachterwesen der Abteilung Vertragswesen werden die einvernehmlich zwischen den Krankenkassen und der KZV Nordrhein bestellten rund 180 Gutachter und Obergutachter auf dem gesamten Weg vom Bestellungsprozess bis zum Ende der Gutachtertätigkeit betreut. Hierfür stehen wir insbesondere bei Fragen zum Gutachterverfahren zur Verfügung, informieren über Aktuelles in Gutachterrundschreiben und veranstalten regelmäßig Gutachterfortbildungen.
Sie haben als behandelnder Zahnarzt Fragen? Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Bei unterschiedlicher Auffassung zum Leistungsumfang bzw. zu bestehenden Mängeln können wir uns im Einzelfall vermittelnd einschalten. Darüber hinaus besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit ein Obergutachten zu beantragen.
Kooperationsverträge , stationäre Pflegeeinrichtung
Wird ein Kooperationsvertrag zwischen einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt und einer Pflegeeinrichtung geschlossen, wird dieser Vertrag abschließend von uns geprüft. Bei Fragestellungen rund um das Thema Kooperationsverträge stehen wir gerne beratend zur Seite.
Sondergruppen
Die KZV Nordrhein und die KZBV haben nach dem SGB V auch die zahnärztliche Versorgung von Personen sicherzustellen, die auf Grund dienstrechtlicher Vorschriften über die Gewährung von Heilfürsorge einen Anspruch auf unentgeltliche ärztliche Versorgung haben, soweit die Erfüllung dieses Anspruchs nicht auf andere Weise gewährleistet ist. Darüber hinaus können mit Zustimmung der Aufsichtsbehörden weitere Aufgaben der zahnärztlichen Versorgung insbesondere für andere Träger der Sozialversicherung übernommen werden.
Die in diesen Bereichen auf Bundesebene von der KZBV sowie auf Landesebene von der KZV Nordrhein mit sonstigen Kostenträgern abgeschlossenen Verträge bzw. Richtlinien umfassen die Behandlung insbesondere folgender sogenannter Sondergruppen:
Asyl, Auslandskrankenversicherte, Bundespolizei, Bundeswehr, Jugendhilfe, Landespolizei, Sozialhilfe, Unfallverletzte und Berufserkrankte.
Die Abteilung Vertragswesen entwickelt die Verträge auf Landesebene fort und berät bei Fragen zu den Sondergruppen.
Widerspruchsverfahren
Sollte eine Praxis gegen einen von der KZV Nordrhein erlassenen Bescheid fristgerecht Widerspruch einlegen, leitet die betroffene Fachabteilung den Widerspruch an die in der Abteilung Vertragswesen angesiedelte Geschäftsstelle der Widerspruchsstelle weiter. Dieser wird von uns auf Rechtmäßigkeit geprüft. Nach abgeschlossener Prüfung wird das Ergebnis der Fachabteilung und der Praxis mitgeteilt.
ZE-Regressverfahren
Hin und wieder kommt es von, dass bei einer Begutachtung von eingegliedertem Zahnersatz Mängel festgestellt werden. In diesen Fällen klärt die KZV Nordrhein bzw. der Prothetik-Einigungsausschuss, ob ein Regressanspruch gegenüber der Praxis besteht. Denn nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gilt Folgendes:
„Auch wenn der Mangel nur durch Neuanfertigung des Zahnersatzes behoben werden kann, setzt ein Regressanspruch voraus, dass es dem Versicherten unzumutbar ist, den Mangel durch den erstbehandelnden Zahnarzt beheben zu lassen.“
Hier finden Sie alle Ansprechpartner der Abteilung Vertragswesen.