Eilmeldung

Bitte denken Sie daran, dass uns je Praxis und Standort eine vollständig ausgefüllte TI-Eigenerklärung vorliegen muss, um Sanktionen wie Honorar- und Pauschalenkürzungen zu vermeiden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier auf unseren Seiten.

Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung ist das Selbstverwaltungsorgan der KZV Nordrhein. Die von allen Mitgliedern der KZV Nordrhein für sechs Jahre gewählten 50 Delegierten beschließen insbesondere die Satzung, überwachen den Vorstand und stellen den Haushaltsplan fest.

Auf dem Foto sehen Sie eine Abstimmung der VV-Mitglieder. Man sieht erhobene Hände in einem Sitzungssaal. © Overhoff/KZVNR
Das oberste Selbstverwaltungsorgan der KZV Nordrhein ist die von allen Mitgliedern der KZV Nordrhein für sechs Jahre gewählte Vertreterversammlung.

Vertreterversammlung

Hier sehen Sie die VV-Vorsitzende Dr. Susanne Schorr und den stellvertretenden VV-Vorsitzenden Dr. Andreas Janke. © Overhoff
VV-Vorsitzende Dr. Susanne Schorr und der stellvertretende VV-Vorsitzende Dr. Andreas Janke